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   BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 67.85   

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BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 67.85 (https://dejure.org/1986,1771)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1986 - 7 C 67.85 (https://dejure.org/1986,1771)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1986 - 7 C 67.85 (https://dejure.org/1986,1771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung des Landtags - Staatsvertrag der Länder - Rundfunkgebühren-Staatsvertrag - Wirksamkeit - Rechtsverbindlichkeit für Bürger - Bayern

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zustimmung des Landesparlaments zu einem Staatsvertrag der Länder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 139
  • NVwZ 1986, 830
  • DVBl 1986, 624
  • afp 1986, 152
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64

    Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 67.85
    Dies verkenne das Bundesverwaltungsgericht in seinem das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Juni 1964 (BayVBl. 1964, 332) bestätigenden Urteil vom 5. November 1965 (BVerwGE 22, 299).

    Die Frage, ob die in Bayern herrschende Staatspraxis der Umsetzung staatsvertraglicher Regelungen in bayerisches Landesrecht gegen das Rechtsstaatsprinzip und den ihm innewohnenden Grundsatz des Gesetzesvorbehalts (Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt, war bereits Gegenstand des Urteils des erkennenden Senats vom 5. November 1965 (BVerwGE 22, 299).

    Die Ausführungen zur Auslegung der Bayerischen Verfassung sollen vielmehr nur die Auffassung des Berufungsgerichts belegen, das Bundesverwaltungsgericht sei bei seiner Entscheidung vom 5. November 1965 (BVerwGE 22, 299) von einem unrichtigen Verständnis des bayerischen Verfassungsrechts ausgegangen.

  • VerfGH Bayern, 21.11.1985 - 1-VII-84

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 67.85
    Die Staatspraxis in Bayern beruht demnach auf der Rechtsauffassung, daß der Zustimmungsbeschluß auch ohne Gesetzesform ein legislativer Akt ist, durch den der Inhalt des Staatsvertrages in innerstaatliches materielles Recht transformiert wird (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, vgl. - außer den bezeichneten Entscheidungen - VerfGH 26, 101 ; 33, 65 ; zuletzt Entscheidung vom 21. November 1985 - BayVBl. 1986, 139 ; ebenso Nawiasky, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Kommentar, 2. Aufl. 1976, Art. 72 RdNr. 4; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Kommentar, 3. Aufl. 1985, Art. 72 RdNr. 7; Kuch, Anmerkung zum Berufungsurteil, BayVBl. 1986, 20; Grassl, Staatsverträge und Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern der BRD, Diss.

    Die der Staatspraxis zugrundeliegende Auffassung sieht in Art. 72 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung - BV -, wonach Staatsverträge vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen werden, ein "besonderes Verfahren der materiellen Gesetzgebung, das gleichrangig neben dem Verfahren zum Erlaß förmlicher Gesetze steht" (so Leitsatz 2 der letztgenannten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, BayVBl. 1986, 139).

  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvL 17/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Regelung der verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 67.85
    Auch das Bundesverfassungsgericht ist ohne verfassungsrechtliche Bedenken der Auffassung gefolgt, daß der Beschluß des Bayerischen Landtags, der einem Staatsvertrag zustimmt, dessen normativen Teil zu bayerischem Recht im Range eines Gesetzes erhebt (BVerfGE 37, 191 [BVerfG 07.05.1974 - 2 BvL 17/73]).
  • VerfGH Bayern, 14.08.1973 - 10-VII-73
    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 67.85
    Die Staatspraxis in Bayern beruht demnach auf der Rechtsauffassung, daß der Zustimmungsbeschluß auch ohne Gesetzesform ein legislativer Akt ist, durch den der Inhalt des Staatsvertrages in innerstaatliches materielles Recht transformiert wird (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, vgl. - außer den bezeichneten Entscheidungen - VerfGH 26, 101 ; 33, 65 ; zuletzt Entscheidung vom 21. November 1985 - BayVBl. 1986, 139 ; ebenso Nawiasky, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Kommentar, 2. Aufl. 1976, Art. 72 RdNr. 4; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Kommentar, 3. Aufl. 1985, Art. 72 RdNr. 7; Kuch, Anmerkung zum Berufungsurteil, BayVBl. 1986, 20; Grassl, Staatsverträge und Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern der BRD, Diss.
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Dahin gestellt bleiben kann, ob beim Fehlen eines Zustimmungsgesetzes oder -beschlusses des Landtages (vgl. BVerfGE 90, 60 - Juris Rn. 132 ff.; BVerwGE 74, 139 - Juris Rn. 17) der im Bundesrecht ebenso verankerte Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes für Eingriffe in Grundrechte hinreichend gewahrt ist.
  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Die entgegengesetzte Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 74, 139; 22, 299 ) sei nicht überzeugend.
  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Dem für grundlegende normative Bereiche, insbesondere im Bereich der Grundrechtsausübung, geltenden Gesetzesvorbehalt (Art. 70 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 BV) wird durch diesen speziellen Parlamentsvorbehalt in der gebotenen Weise Rechnung getragen (BVerfG vom 7.5.1974 BVerfGE 37, 191/197; BVerfGE 90, 60/84 ff.; BVerwG vom 5.11.1965 BVerwGE 22, 299/301 f.; vom 11.4.1986 BVerwGE 74, 139 ff.; Schweiger in Nawiasky/Schweiger/Knöpfle, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 72 Rn. 4; Möstl in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 72 Rn. 5; Brechmann in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 72 Rn. 9; Vedder, Intraföderale Staatsverträge, S. 170).
  • VG Cottbus, 22.04.2008 - 3 L 343/07
    Darin ist eine ausreichende Umsetzung dieses Staatsvertrages in Landesrecht zu sehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 -7 C 67.85 - BVerwGE 74, 139f.).
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