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   BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86   

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https://dejure.org/1986,153
BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86 (https://dejure.org/1986,153)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1986 - 1 C 19.86 (https://dejure.org/1986,153)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1986 - 1 C 19.86 (https://dejure.org/1986,153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk - Ausländer - Einreise - Fortsetzung des Aufenthalts - Visumspflicht - Glaubhaftmachung

  • hjil.de PDF, S. 18 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AuslG § 2 Abs. 1 S. 2, § 5 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 20
  • NJW 1987, 597
  • NVwZ 1987, 331 (Ls.)
  • DVBl 1987, 49
  • DÖV 1987, 110
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86
    Deswegen muß nach dem sich aus § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 AuslG sowie § 5 DVAuslG ergebenden Zusammenhang auch hier grundsätzlich die Negativschranke eingreifen mit der Folge, daß die Aufenthaltserlaubnis nicht nach der Einreise erteilt werden darf, der Ausländer vielmehr ebenfalls auf das Sichtvermerksverfahren verwiesen bleibt (BVerwGE 70, 54 [57 f.]).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86
    Dagegen greift die Negativschranke nach der Rechtsprechung des Senats nicht ein, wenn ein Ausländer seiner Einreise einen Aufenthalt anstrebt, dessen Zweck entweder sichtvermerksfrei oder durch den eingeholten Sichtvermerk gedeckt war, aber seiner Einreise den Entschluß faßt, den Aufenthalt zu einem anderen - an sich sichtvermerkspflichtigen - Zweck fortzusetzen (... NJW 1984, 2775; ... NJW 1985, 2097).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86
    Dagegen greift die Negativschranke nach der Rechtsprechung des Senats nicht ein, wenn ein Ausländer seiner Einreise einen Aufenthalt anstrebt, dessen Zweck entweder sichtvermerksfrei oder durch den eingeholten Sichtvermerk gedeckt war, aber seiner Einreise den Entschluß faßt, den Aufenthalt zu einem anderen - an sich sichtvermerkspflichtigen - Zweck fortzusetzen (... NJW 1984, 2775; ... NJW 1985, 2097).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Soll das Visumverfahren als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung (BTDrucks 15/420 S. 70) seine Funktion wirksam erfüllen können, dürfen in die Ermessensausübung auch generalpräventive Aspekte einfließen (Urteil vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 - BVerwGE 75, 20 ).
  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Zwar ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass die Beklagte generalpräventive Gesichtspunkte wie die Bedeutung und Wirksamkeit des Visumverfahrens als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung (vgl. BT-Drs 15/420 S. 70) in ihre Ermessensbetätigung einstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2011, 1 C 23.09, BVerwGE 138, 353, juris Rn. 34; Urt. v. 4.9.1986, 1 C 19.86, BVerwGE 75, 20, juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Ihre Einlassung, sie habe erst "im Laufe der Zeit" ihres Hierseins Kenntnis von ihrer Schwangerschaft erhalten und den Wunsch nach einem längeren Aufenthalt verspürt, beinhaltet keine besonderen Umstände, die den behaupteten Sinneswandel plausibel und damit glaubhaft erscheinen lassen könnten (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, 4.9.1986 - 1 C 19.86 -, BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20; VGH Baden-Württemberg, 13.10.1986 - 1 S 1966/86 -, EZAR 100 Nr. 22 = DVBl 1987, 54, und 26.2.1988 - 13 S 2753/86 - DVBl 1988, 650); insbesondere kann die Antragstellerin am 18. August 1987, als sie den Formularantrag ausfüllte, von ihrer Schwangerschaft noch gar nichts gewußt haben (Entbindung: 4. Juni 1988; ärztliche Bescheinigung des Dr. S. in F. vom 20. und 26. Oktober 1987: II. bzw. III. Schwangerschaftsmonat und voraussichtlicher Geburtstermin 3. Juni 1988).

    Da sie dies dennoch tat, beeinträchtigt ihr Aufenthalt Belange der Bundesrepublik Deutschland - die Einreisebestimmungen sind nämlich gemäß § 5 Abs. 2 AuslG zur Wahrung dieser Belange erlassen worden - mit der Folge, daß ihr grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden darf (vgl. BVerwG, 26.1.1984 - 1 B 12.84 -, DVBl 1984, 569; BVerwG, 31.8.1984 - 1 B 99.84 -, BVerwGE 70, 54 = EZAR 101 Nr. 2 = NJW 1985, 577; BVerwG, 4.9.1986 - 1 C 19.86 -,  BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20; Hess.VGH, 11.2.1986 - 7 TH 2575/84 - und 19.11.1987 - 12 TH 3132/86 -).

    Hinzu kommt in Fällen der vorliegenden Art, daß illegal eingereiste Ausländer in aller Regel möglichst schnell zur Ausreise veranlaßt und auf das Sichtvermerksverfahren verwiesen werden müssen, weil nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, daß der Sichtvermerkszwang ernstgenommen wird (BVerwG, 4.9.1986 - 1 C 19.86 -, BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20).

  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87

    Aufenthaltserlaubnis eines zur Familienzusammenführung illegal Eingereisten -

    Soweit die Antragstellerin mit der Beschwerde einen erst nach der Einreise eingetretenen Sinneswandel behauptet (vgl. hierzu BVerwG, 04.09.1986 -- 1 C 19.86 --, BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20; Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, EZAR 622 Nr. 6, u. 15.11.1988 -- 12 TH 3459/87 --), ist dieser schon deshalb unbeachtlich, weil er auf erst im April 1986 eingetretene Ereignisse gestützt wird; demgegenüber sind Anhaltspunkte für einen derartigen Sinneswandel schon während der Zeit des erlaubten Besuchsaufenthalts in den Jahren 1983 und 1984 weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

    Demzufolge beeinträchtigt ihr Aufenthalt nach beiden möglichen Sachverhaltsvarianten grundsätzlich Belange der Bundesrepublik Deutschland -- die Einreisebestimmungen sind nämlich gemäß § 5 Abs. 2 AuslG zur Wahrung dieser Belange erlassen worden -- mit der Folge, daß ihr regelmäßig eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden darf (vgl. BVerwG, 26.01.1984 -- 1 B 12.84 --, DVBl. 1984, 569, 31.08.1984 -- 1 B 99.84 --, BVerwGE 70, 54 = EZAR 101 Nr. 2, u. 04.09.1986 -- 1 C 19.86 --, BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20; Hess. VGH, 11.02.1986 -- 7 TH 2575/84 --, 19.11.1987 -- 12 TH 3132/86 --, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, EZAR 622 Nr. 6, u. 15.11.1988 -- 12 TH 3459/87 --).

    Zwar müssen unter Verstoß gegen Einreisevorschriften ins Bundesgebiet gekommene Ausländer in aller Regel möglichst schnell zur Ausreise veranlaßt und auf das Sichtvermerksverfahren verwiesen werden (vgl. BVerwG, 04.09.1986 -- 1 C 19.86 --, BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20; Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, EZAR 622 Nr. 6, u. 15.11.1988 -- 12 TH 3459/87 --).

  • VG Würzburg, 15.02.2012 - W 7 S 11.1216

    Voraussetzungen Ehegattennachzug zu Deutsch; Vorabzustimmung

    Soll das Visumverfahren als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung (vgl. BT-Drs 15/420 S. 70) seine Funktion wirksam erfüllen können, dürfen in die Ermessensausübung auch generalpräventive Aspekte einfließen (BVerwG BVerwGE 138, 353; BVerwGE 75, 20/23 f.).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

    Damit wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 - (BVerwGE 75, 20 ) verwiesen.
  • VGH Hessen, 28.11.1989 - 12 TH 2263/89

    Aufenthaltserlaubnis nach Inanspruchnahme von Rückkehrhilfe;

    Einen erst nach der Einreise eingetretenen Sinneswandel hat die Antragstellerin demgemäß bis heute nicht einmal behauptet (vgl. hierzu BVerwG, 04.09.1986 -- 1 C 19.86 --, BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20; Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14), obgleich schon in dem Anhörungsschreiben der Ausländerbehörde vom 27. September 1988 und erneut in dem angegriffenen erstinstanzlichen Beschluß dieser rechtliche Aspekt angesprochen -- wenn auch vom Verwaltungsgericht im Ergebnis offengelassen -- worden ist.

    Da sie dies dennoch tat, beeinträchtigt ihr Aufenthalt Belange der Bundesrepublik Deutschland -- die Einreisebestimmungen sind nämlich gemäß § 5 Abs. 2 AuslG zur Wahrung dieser Belange erlassen worden -- mit der Folge, daß ihr grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden darf (vgl. BVerwG, 26.01.1984 -- 1 B 12.84 --, DVBl. 1984, 569, 31.08.1984 -- 1 B 99.84 --, BVerwGE 70, 54 = EZAR 101 Nr. 2, u. 04.09.1986 -- 1 C 19.86 --, a.a.O.; Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, a.a.O.).

    Hinzu kommt in Fällen der vorliegenden Art, daß illegal eingereiste Ausländer in aller Regel möglichst schnell zur Ausreise veranlaßt und auf das Sichtvermerksverfahren verwiesen werden müssen, weil nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, daß der Sichtvermerkszwang ernstgenommen wird (BVerwG, 04.09.1986 -- 1 C 19.86 --, BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20; Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91

    Zum Versagungsgrund des AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 2 bei Aufenthaltsentschluß erst

    Für die Frage, welche Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung des § 71 Abs. 2 S 2 AuslG 1990 zu stellen sind, kann an die zum Ausländergesetz 1965 ergangene Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 4.9.1986, BVerwGE 75, 20 = NJW 1987, 597) angeknüpft werden.

    Danach (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.9.1986, BVerwGE 75, 20) griff die Negativschranke nicht ein, wenn ein Ausländer bei seiner Einreise einen Aufenthalt anstrebte, dessen Zweck entweder sichtvermerksfrei oder durch den eingeholten Sichtvermerk gedeckt war, aber nach seiner Einreise den Entschluß faßte, den Aufenthalt zu einem anderen - an sich sichtvermerkspflichtigen - Zweck fortzusetzen.

    Auch für die Frage, welche Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG zu stellen sind, kann nach Auffassung des Senats auf die zum Ausländergesetz 1965 ergangene Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 4.9.1986, aaO) angeknüpft werden.

  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 12 TG 947/92

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters mit unzureichendem Visum;

    Die Illegalität der Einreise ist dabei nach denselben Maßstäben beurteilt worden wie der Verstoß gegen Visumsvorschriften im Rahmen des § 2 Abs. 1 AuslG 1965 (vgl. dazu BVerwG, 04.09.1986 -1 C 19.86-, BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20 = DVBl. 1987, 49 = InfAuslR 1987, 1).

    Es bleibt dann bei dem vom Bundesverwaltungsgericht zum alten Ausländergesetz entwickelten Grundsatz, daß ein Sinneswandel nach der Einreise diese nicht nachträglich unerlaubt werden läßt (BVerwG, 04.09.1986 -1 C 19.86-, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 B 2025/99

    Entstehung einer Duldungsfiktion nach Beantragung der Erteilung einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 1986 - 1 C 19.86 -, BVerwGE 75, 20 = NJW 1987, 597 = InfAuslR 1987, 1.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. September 1986 - a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 1993 - 18 B 628/93 - m.w.N., a.a.O., und vom 24. Februar 1998 - 18 B 177/97 -, AuAS 1998, 134.

  • VGH Hessen, 19.11.1987 - 12 TH 3132/86
  • BVerwG, 16.07.1987 - 1 B 71.87

    Voraussetzungen der Erteilung eines Sichtvermerks - Grundsätzliche Bedeutung

  • BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86

    Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung im Rahmen der Gestattung einer

  • BVerwG, 18.12.1986 - 1 C 67.86

    Antrag einer türkischen Staatsangehörigen auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

  • VGH Hessen, 10.03.1989 - 12 TH 3026/87

    Aufenthaltserlaubnis - Rechtsschutzinteresse - Härtefall - Angeblich deutscher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 18 B 242/01

    Anspruch eines jugoslawischen Staatsangehörigen auf eine Aufenthaltserlaubnis im

  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 13 TH 2288/90

    Wegfall des fingierten Bleiberechts durch AuslG § 69 Abs 2 S 2 J: 1990 -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.1997 - 17 A 4978/96

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1993 - 18 B 628/93

    Rechtsfolge; Unerlaubte Einreise

  • VGH Hessen, 16.03.1993 - 12 TH 2542/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers gem AuslG § 58 Abs 1

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1992 - 1 S 241/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89

    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

  • BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89

    Wiedereinreise ohne Sichtvermerk - Ablauf der Aufenthaltserlaubnis -

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 11 S 1286/94

    (Ausländerrecht: Bei AuslG 1990 § 97Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des

  • VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89

    Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung;

  • VG Braunschweig, 28.02.2002 - 4 A 353/00

    Aufenthaltserlaubnis; außergewöhnliche Härte; Ermessensreduzierung;

  • VGH Hessen, 10.05.1993 - 13 TH 373/93

    Ausländerrecht: Eilrechtsschutz bei Ablehnung einer Aufenthaltserlaubniserteilung

  • VGH Hessen, 14.01.1992 - 7 UE 2546/84

    Heranziehung eines Arbeitgebers zu den Kosten einer Abschiebung

  • VGH Hessen, 04.04.1991 - 12 TH 2694/90

    Keine Weitergeltung der Fiktion nach AuslG § 21 Abs 3 bei unerlaubt eingereistem

  • VGH Hessen, 16.01.1990 - 12 TH 3290/89

    Aufenthaltserlaubnis: öffentliches Interesse am Sofortvollzug;

  • BVerwG, 06.12.1989 - 1 B 165.89

    Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmeaufenthaltserlaubnis für ohne

  • VGH Hessen, 19.04.1989 - 10 TH 898/89

    Zur Abschiebung von Sikhs nach bestandskräftiger Ablehnung ihrer Asylanträge

  • BVerwG, 29.04.1987 - 1 B 46.87

    Sichtvermerkszwang für Ausländer in Fällen des Ehegattennachzugs - Verstoß gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1994 - 11 S 287/94

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise ohne das erforderliche Visum im

  • VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1250/92

    AUFENTHALTSGENEHMIGUNG; ERTEILUNG; VERLÄNGERUNG

  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 19 CE 11.1800

    Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten einer Ausländerin mit

  • VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89

    Mängel der Postzustellungsurkunde - Familiennachzug, einjährige Wartefrist

  • VGH Hessen, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88

    Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach Sichtvermerksverstoß durch Iraner

  • VG Würzburg, 31.08.2012 - W 7 S 12.677

    Familiennachzug; Nachholung des Visumverfahrens

  • VG Darmstadt, 12.11.2003 - 5 G 497/03

    Einreise mit Schengen Visum C zu Daueraufenthalt; Wirkungen des Zusatzprotokolls

  • OVG Niedersachsen, 31.07.1997 - 4 M 3063/97

    Leistungen nach dem BSHG für e. Ausländer; nachträgl. Änderung d.

  • VGH Hessen, 02.06.1992 - 13 TH 2127/91

    Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach den Bestimmungen über Familiennachzug

  • OVG Niedersachsen, 04.02.1991 - 1 C 2/88

    Festsetzung baugestalterischer Vorschriften

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