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   BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85   

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BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85 (https://dejure.org/1986,126)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1986 - 7 C 29.85 (https://dejure.org/1986,126)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1986 - 7 C 29.85 (https://dejure.org/1986,126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur "Ausländerklage" gegen die Genehmigung zur Errichtung von Kernkraftwerken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis ausländischer [niederländischer] Grenznachbarn gegen eine gem. § 7 AtG erteilte atomrechtliche Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 285
  • NJW 1987, 1154
  • NJW 1987, 2132
  • NVwZ 1987, 491 (Ls.)
  • VersR 1987, 322
  • DVBl 1987, 375
  • DÖV 1987, 494
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85
    Ob die vom Kläger insoweit befürchteten Gefahren tatsächlich vorliegen, betrifft nicht mehr die Zulässigkeit der Klage, sondern ist (nur) von Bedeutung für die Frage, ob die Klage begründet ist; dies wird nunmehr das Verwaltungsgericht, an das der Senat die Sache gemäß § 144 Abs. 3 Satz 2 VwGO zurückverweist, im Rahmen der hierbei bestehenden Grenzen (vgl. BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]) zu prüfen haben.
  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85
    Zu einer solchen Erstreckung besteht schon deshalb kein Anlaß, weil das Genehmigungsverfahren nicht die Prüfung einschließt, ob das Vorhaben mit dem öffentlichen Recht des Nachbarstaats vereinbar ist; im übrigen würde die Vollstreckung eines auf diesem Wege erstrittenen Urteils am ordre public des Genehmigungsstaates scheitern (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 12. März 1986 - 1 BvL 81/79 - NJW 1986, 2188 [BVerfG 12.03.1986 - 1 BvL 81/79] - "Salzburger Flughafen" -).
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85
    Eine solche besondere Pflichtenbindung müßte im Regelungsgehalt des Verwaltungsakts ihren Ausdruck finden; sie ist nur dort erforderlich, wo der begünstigende Akt ohne Mitwirkung des belasteten Dritten rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG 4 C 18.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 25 S. 53 ).
  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85
    Eine solche Verletzung verfahrensrechtlicher Rechtspositionen führt allerdings nicht ohne weiteres zur Klagebefugnis des diese Verletzung rügenden Dritten, denn die Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung gewähren ihm Drittschutz nur im Hinblick auf eine bestmögliche Verwirklichung seiner materiellrechtlichen Rechtsposition (vgl. BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]).
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85
    Insoweit genügt jedoch, daß die von einem Kläger behauptete Beeinträchtigung seiner Rechtsgüter nicht offensichtlich und eindeutig unmöglich ist, wenn ihm der Verfahrensfehler die Möglichkeit genommen hat, sich selbst ausreichend über die eigene materielle Rechtsbetroffenheit zu vergewissern (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 50.78 - UPR 1983, 69 ).
  • Drs-Bund, 17.12.1958 - BT-Drs III/759
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85
    Dies wird dadurch bestätigt, daß die genannten Bestimmungen nach dem Willen des Gesetzgebers auch der Verwirklichung der in § 1 Nr. 4 AtG bezeichneten Zweckbestimmung dienen, indem sie der Bundesregierung ermöglichen, "die Einhaltung der von ihr übernommenen und künftig zu übernehmenden internationalen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes sicherzustellen" (BT-Drucks. 3/759 S. 18).
  • Drs-Bund, 14.12.1956 - BT-Drs II/3026
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85
    Diese Zielsetzungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers als "Richtschnur für die Ausfüllung durch spätere Rechtsverordnungen und für die Ausführung durch die Verwaltungsbehörden" dienen, (vgl. BT-Drucks. 2/3026 S. 19); sie sind damit bestimmend für die Auslegung des Gesetzes selbst.
  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; Klagebefugnis ausländischer

    Die grenzüberschreitende Drittwirkung des luftverkehrsrechtlichen Abwägungsgebots kann schließlich im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 29.85 - (BVerwGE 75, 285 - Kernkraftwerk Emsland) im Wege völkerrechtsfreundlicher Auslegung auf die Anforderungen des zwischenstaatlichen Nachbarrechts zurückgeführt werden.

    Die Anerkennung der Klagebefugnis ausländischer Grenznachbarn trägt zur effektiven Durchsetzung dieser völkerrechtlichen Verpflichtung des Genehmigungsstaates bei (im Ergebnis ebenso: Beyerlin, EuGRZ 1987, 119 ; Blümel, in: Festschrift f. K. Doehring, 1989, 89 ; Bothe, UPR 1987, 170 ; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 221 ff. zu § 42 Abs. 2 m.w.N.).

    Das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip (Grundsatz der Ausschließlichkeit der staatlichen Gebietshoheit) kann der Klagebefugnis ausländischer Grenznachbarn nicht entgegengehalten werden (Urteil vom 17. Dezember 1986 a.a.O. S. 286 f.).

  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Es entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, daß das atomrechtliche Verfahrensrecht Drittschutz nur im Hinblick auf eine bestmögliche Verwirklichung einer materiellrechtlichen Rechtsposition vermittelt und daß deshalb die auf einen Fehler des Verwaltungsverfahrens gestützte Klage des Dritten nur zum Erfolg führt, wenn sich die Nichtbeachtung der Verfahrensvorschrift auf seine materiellrechtliche Rechtsposition ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]; 75, 285 ).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07

    Rechtsstreit um die zivile Nutzung des ehemaligen Militärflugplatzes

    89 Die grenzüberschreitende Drittwirkung des luftverkehrsrechtlichen Abwägungsgebots kann ferner im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1986 BVerwG 7 C 29.85 (BVerwGE 75, 285 Kernkraftwerk Emsland) im Wege völkerrechtsfreundlicher Auslegung auf die Anforderungen des zwischenstaatlichen Nachbarrechts zurückgeführt werden.

    Die Anerkennung der Klagebefugnis ausländischer Grenznachbarn trägt zur effektiven Durchsetzung dieser völkerrechtlichen Verpflichtung des Genehmigungsstaates bei (im Ergebnis ebenso: Beyerlin, EuGRZ 1987, 119 ; Blümel, in: Festschrift f. K. Doehring, 1989, 89 ; Bothe, UPR 1987, 170 ; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 221 ff. zu § 42 Abs. 2 m.w.N.).

    90 Das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip (Grundsatz der Ausschließlichkeit der staatlichen Gebietshoheit) kann der Klagebefugnis ausländischer Grenznachbarn nicht entgegengehalten werden (Urteil vom 17. Dezember 1986 a.a.O. S. 286 f.).

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