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   BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86   

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BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86 (https://dejure.org/1987,54)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1987 - 8 C 21.86 (https://dejure.org/1987,54)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1987 - 8 C 21.86 (https://dejure.org/1987,54)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt - Umgestaltung - Erstbehörde - Gemeinde - Widerspruchsbehörde

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Rechtsmittel gegen eine im Widerspruchsbescheid irrtümlich als Verwaltungsakt bezeichnete Rechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 3
  • NJW 1988, 436 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 51
  • VBlBW 1988, 183
 
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Wird zitiert von ... (186)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86
    So mußte bei objektiver Würdigung auch die Klägerin die Rechnung werten (s. zur Maßgeblichkeit des objektivierten Empfängerverständnisses die Urteile vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 113.67 - BVerwGE 26, 310 und vom 12. Januar 1973 - BVerwG VII C 3.71 - BVerwGE 41, 305 ): Bereits das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung deutet darauf hin, daß die Beklagte die Rechnung nicht, wie es den Verwaltungsakt begrifflich kennzeichnet (s. § 35 Satz 1 VwVfG), "zur Regelung" des Falles erlassen wollte (vgl. zur Bedeutung der Rechtsmittelbelehrung das Urteil vom 26. April 1968, a.a.O. S. 313).

    Der Bürger als Empfänger einer nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt mißverständlichen Willensäußerung der Verwaltung darf durch etwaige Unklarheiten nicht benachteiligt werden; das gebietet nicht zuletzt die Grundrechtsbestimmung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (s. Urteil vom 12. Januar 1973, a.a.O.).

    Auf die Gestalt, die ein Erst "bescheid" durch den Widerspruchsbescheid findet, ist auch in den - hier interessierenden - Fällen abzustellen, in denen der Widerspruchsbescheid aus einer (schlichten) Willenserklärung einen Verwaltungsakt macht (s. Urteile vom 12. Januar 1973, a.a.O. S. 307 f., vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 24.78 - BVerwGE 57, 158 , vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164 und vom 17. März 1982 - BVerwG 8 C 36.80 - Buchholz 454.4 § 69 II. WoBauG Nr. 3 S. 1 ).

  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 24.78

    Einzelermächtigungen - Genehmigungsverfahren - Gemeinnützigkeitsschädliches

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86
    Auf die Gestalt, die ein Erst "bescheid" durch den Widerspruchsbescheid findet, ist auch in den - hier interessierenden - Fällen abzustellen, in denen der Widerspruchsbescheid aus einer (schlichten) Willenserklärung einen Verwaltungsakt macht (s. Urteile vom 12. Januar 1973, a.a.O. S. 307 f., vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 24.78 - BVerwGE 57, 158 , vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164 und vom 17. März 1982 - BVerwG 8 C 36.80 - Buchholz 454.4 § 69 II. WoBauG Nr. 3 S. 1 ).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86
    Auf die Gestalt, die ein Erst "bescheid" durch den Widerspruchsbescheid findet, ist auch in den - hier interessierenden - Fällen abzustellen, in denen der Widerspruchsbescheid aus einer (schlichten) Willenserklärung einen Verwaltungsakt macht (s. Urteile vom 12. Januar 1973, a.a.O. S. 307 f., vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 24.78 - BVerwGE 57, 158 , vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164 und vom 17. März 1982 - BVerwG 8 C 36.80 - Buchholz 454.4 § 69 II. WoBauG Nr. 3 S. 1 ).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86
    So mußte bei objektiver Würdigung auch die Klägerin die Rechnung werten (s. zur Maßgeblichkeit des objektivierten Empfängerverständnisses die Urteile vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 113.67 - BVerwGE 26, 310 und vom 12. Januar 1973 - BVerwG VII C 3.71 - BVerwGE 41, 305 ): Bereits das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung deutet darauf hin, daß die Beklagte die Rechnung nicht, wie es den Verwaltungsakt begrifflich kennzeichnet (s. § 35 Satz 1 VwVfG), "zur Regelung" des Falles erlassen wollte (vgl. zur Bedeutung der Rechtsmittelbelehrung das Urteil vom 26. April 1968, a.a.O. S. 313).
  • BVerwG, 17.03.1982 - 8 C 36.80

    Öffentliches Baudarlehn - Vorzeitige Ablösung - Schuldnachlaß - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86
    Auf die Gestalt, die ein Erst "bescheid" durch den Widerspruchsbescheid findet, ist auch in den - hier interessierenden - Fällen abzustellen, in denen der Widerspruchsbescheid aus einer (schlichten) Willenserklärung einen Verwaltungsakt macht (s. Urteile vom 12. Januar 1973, a.a.O. S. 307 f., vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 24.78 - BVerwGE 57, 158 , vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164 und vom 17. März 1982 - BVerwG 8 C 36.80 - Buchholz 454.4 § 69 II. WoBauG Nr. 3 S. 1 ).
  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Eine Änderung der Rechtsnatur durch den Widerspruchsbescheid kommt allenfalls in Betracht, wenn ansonsten die Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht ermöglicht werden kann (vgl. Urteil vom 26. Juni 1987 BVerwG 8 C 21.86 BVerwGE 78, 3 ).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Gestaltänderung im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auch dann vor, wenn ursprünglich kein Verwaltungsakt existierte und der Widerspruchsbescheid aus einer (schlichten) Willenserklärung einen Verwaltungsakt macht (Urteile vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - BVerwGE 41, 305 , vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 24.78 - BVerwGE 57, 158 , vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164 und vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 21.86 - BVerwGE 78, 3 ; ebenso Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 79 Rn. 1; Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 79 Rn. 2; kritisch dagegen Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 79 Rn. 24; Pietzcker, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, § 79 Rn. 3; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 79 Rn. 11 - jeweils m.w.N.).

    Die Annahme einer Einschränkung der Entscheidungsbefugnis der Widerspruchsbehörde steht auch nicht im Widerspruch zur Aussage des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 21.86 - (BVerwGE 78, 3 ), dass die sich aus § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ergebende Möglichkeit zu einer Gestaltänderung durch die Widerspruchsbehörde keine Rücksicht darauf nehme, ob die Widerspruchsbehörde rechtmäßig gehandelt habe.

    Nur vor dem Hintergrund, dass es nicht zu Lasten des Bescheidempfängers gehen dürfe, wenn er Anfechtungsklage erhebe und sich damit so verhalte, "wie sich zu verhalten ihm der Widerspruchsbescheid - bei objektiver Würdigung - nahegelegt hat" (Urteil vom 26. Juni 1987 a.a.O. S. 5), ist die Formulierung zu verstehen, dass die Frage, ob die Widerspruchsbehörde so handeln durfte, wie sie gehandelt hat, keine Rolle spiele.

  • VG Trier, 12.01.2016 - 1 K 3238/15

    Kein Anspruch auf Sofa und Laufband im Dienstzimmer

    Eine Änderung der Rechtsnatur käme allenfalls in Betracht, wenn ansonsten die Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. GG Artikel 19 Abs. GG Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz - GG - nicht ermöglicht werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1987 - BVERWG Aktenzeichen 8C2186 8 C 21.86 - BVerwGE 78, BVERWGE Jahr 78 Seite 3 - juris Rn. 8 ff.).
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