Rechtsprechung
   BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85   

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https://dejure.org/1988,737
BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85 (https://dejure.org/1988,737)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1988 - 6 P 30.85 (https://dejure.org/1988,737)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1988 - 6 P 30.85 (https://dejure.org/1988,737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lehrkraft - Vorwiegend Wissenschaftliche Tätigkeit - Personalrat - Einschränkung der Beteiligung - Mitbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 265
  • NVwZ 1989, 565 (Ls.)
  • DVBl 1989, 207
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85
    Das Hochschulrecht trage damit in typisierender Form der Forderung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 35, 79 Rechnung.
  • BVerwG, 24.03.1988 - 6 P 18.85

    Bodendenkmalpflege - Archäologe - Vorwiegend wissenschaftliche Tätigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 29, 77 und Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 6 P 18.85 - ZBR 1988, 257>) beurteilt sich die Frage, ob ein Beschäftigter wissenschaftlich tätig ist, nicht danach, ob er eine wissenschaftliche Ausbildung erhalten und damit grundsätzlich die Befähigung zu wissenschaftlicher Tätigkeit erworben hat.
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII P 8.67

    Voraussetzungen für das Zustehen von Mitbestimmungsrechten - Erforderlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 29, 77 und Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 6 P 18.85 - ZBR 1988, 257>) beurteilt sich die Frage, ob ein Beschäftigter wissenschaftlich tätig ist, nicht danach, ob er eine wissenschaftliche Ausbildung erhalten und damit grundsätzlich die Befähigung zu wissenschaftlicher Tätigkeit erworben hat.
  • BVerfG, 24.03.1982 - 1 BvR 906/81

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Personalvertretungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85
    Die Tätigkeit eines Beschäftigten als Lehrkraft für besondere Aufgaben innerhalb der Hochschule hat somit - ähnlich wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 26.79 - (NJW 1982, 900 = PersV 1982, 284) zur entsprechenden Regelung des Bühnentechniker-Tarifvertrages entschieden hat - für die Anwendbarkeit des § 89 Abs. 1 PersVG Berlin indizielle Bedeutung, soweit der Betreffende nicht im Einzelfall im wesentlichen mit nichtwissenschaftlichen, insbesondere verwaltungsmäßigen Aufgaben betraut ist.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 23.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 29, 77 und Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 6 P 18.85 - ZBR 1988, 257>) beurteilt sich die Frage, ob ein Beschäftigter wissenschaftlich tätig ist, nicht danach, ob er eine wissenschaftliche Ausbildung erhalten und damit grundsätzlich die Befähigung zu wissenschaftlicher Tätigkeit erworben hat.
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 26.79

    Mitbestimmung eines Personalrats - Abschluss eines Dienstvertrages

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85
    Die Tätigkeit eines Beschäftigten als Lehrkraft für besondere Aufgaben innerhalb der Hochschule hat somit - ähnlich wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 26.79 - (NJW 1982, 900 = PersV 1982, 284) zur entsprechenden Regelung des Bühnentechniker-Tarifvertrages entschieden hat - für die Anwendbarkeit des § 89 Abs. 1 PersVG Berlin indizielle Bedeutung, soweit der Betreffende nicht im Einzelfall im wesentlichen mit nichtwissenschaftlichen, insbesondere verwaltungsmäßigen Aufgaben betraut ist.
  • BVerwG, 12.02.1986 - 6 P 25.84

    Fortfall eines Rechtsschutzbedürfnisses - Mitbestimmungsrecht eines öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85
    Es ist daher schon aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit geboten, diese Streitfrage in dem anhängigen Beschlußverfahren zu klären (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 6 P 23.83 - ).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 6 P 23.83
    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85
    Es ist daher schon aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit geboten, diese Streitfrage in dem anhängigen Beschlußverfahren zu klären (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 6 P 23.83 - ).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Denn wissenschaftlich in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt ist, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (vgl. BVerwG 7. Oktober 1988 - 6 P 30/85 - BVerwGE 80, 265 mwN).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte;

    Demgemäß hat die Rechtsprechung den Zweck der Bestimmung darin gesehen, bei diesen Beschäftigten durch die Beschränkung der Beteiligung des Personalrats bei personellen Maßnahmen die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre zu gewährleisten (vgl. Beschluss vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 6 P 30.85 - BVerwGE 80, 265, 267; Beschluss vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 29.92 - BVerwGE 97, 159, 163; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - BVerfGE 51, 43, 59).

    Die Vorschrift wurde gerade auch bei der Einstellung von Bewerbern für eine wissenschaftliche Tätigkeit angewandt, ohne dass dafür eine besondere Begründung für erforderlich gehalten wurde (vgl. Beschluss vom 26. Januar 1968 - BVerwG 7 P 8.67 - BVerwGE 29, 77; Beschluss vom 24. März 1988 - BVerwG 6 P 18.85 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 3 S. 1 f.; Beschluss vom 7. Oktober 1988 a.a.O. S. 265 f.).

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien - Überprüfung der tariflichen Regeln

    Das trifft auch auf Lektoren zu, die für eine bestimmte Sprache und die entsprechende Landeskunde bestellt sind (BVerwG 7. Oktober 1988 - BVerwG 6 P 30.85 - BVerwGE 80, 265).

    Wissenschaftlich in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt ist, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BVerwG 7. Oktober 1988 - BVerwG 6 P 30.85 - BVerwGE 80, 265 mwN).

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