Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1
BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86 (https://dejure.org/1988,1)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1988 - 7 C 115.86 (https://dejure.org/1988,1)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1988 - 7 C 115.86 (https://dejure.org/1988,1)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Kontrolldichte

  • Wolters Kluwer

    Antragsablehnung - Tatrifvertrag - Allgemeinverbindlichkeitserklärung - Ermessen - Begrenzte Rechtmäßigkeitskontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 9 Abs. 3, 19 Abs. 4, 93 Abs. 1 Nr. 2, 100 Abs. 1; TVG § 5; DVO-TVG § 7; VwGO §§ 40, 43, 47, 113 Abs. 1 Satz 4; VwVfG § 35
    Entscheidung über Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 355
  • NJW 1989, 1495
  • NVwZ 1989, 648 (Ls.)
  • NZA 1989, 364
  • DVBl 1989, 562
  • BB 1989, 701
  • DB 1989, 529
  • DÖV 1989, 449
  • DÖV 1991, 62
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (226)Neu Zitiert selbst (48)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 322 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74]; 55, 7 [BVerfG 09.07.1980 - 2 BvR 701/80]; 64, 208 [BVerfG 14.06.1983 - 1 BvR 545/82]) ist die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ein Akt der Rechtsetzung, der darauf abzielt, auch die nicht organisierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sogenannten Außenseiter, den Bestimmungen des Tarifvertrags zu unterwerfen.

    Als "staatlicher Hoheitsakt." (BVerfGE 44, 322 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74]) unterfällt die Allgemeinverbindlicherklärung dem öffentlichen Recht.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 44, 322 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74] näher dargelegt hat, regelt die Allgemeinverbindlicherklärung in einer unbestimmten Zahl von Fällen den Inhalt der Arbeitsverhältnisse der Außenseiter.

    Allenfalls in diesem Sinne kann nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1977 (BVerfGE 44, 322) noch von einer "Doppelnatur" der Allgemeinverbindlicherklärung als Rechtsnorm und als Verwaltungsakt die Rede sein.

    Sinn und Zweck der Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5 TVG stellen sich nämlich nach der diese Vorschrift als verfassungsgemäß und damit rechtsgültig bestätigenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere BVerfGE 44, 322 ff.) wie folgt dar:.

    Diesen als "Lohndrückerei" und "Schmutzkonkurrenz" bezeichneten Erscheinungen, die überdies - jedenfalls auf längere Sicht - eine Minderung der Anziehungskraft der Tarifvertragsparteien und einen Mitgliederschwund zur Folge haben können, wirkt die Allgemeinverbindlicherklärung in der Weise entgegen, daß sie den persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags auf die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt (BVerfGE 44, 322 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74]).

    Darüber hinaus - und nicht zuletzt - dient die Allgemeinverbindlicherklärung dem Ziel, den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern angemessene Arbeitsbedingungen zu sichern (BVerfGE 44, 322 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74]).

    Diesen ist durch Art. 9 Abs. 3 GG die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zugewiesen, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in eigener Verantwortung und im wesentlichen ohne staatliche Einflußnahme zu gestalten (BVerfGE 44, 322 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74]; 55, 7 ).

    Dementsprechend bezeichnet das Bundesverfassungsgericht die Allgemeinverbindlicherklärung als "ein Instrument, das die von Art. 9 Abs. 3 intendierte autonome Ordnung des Arbeitslebens durch die Koalitionen abstützen soll, indem sie den Normen der Tarifverträge zu größerer Durchsetzungskraft verhilft" (BVerfGE 44, 322 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74]).

    Die Konkretisierung des öffentlichen Interesses, seine Gewichtung und seine Abwägung mit der - durch die Allgemeinverbindlicherklärung verkürzten - Privatautonomie der Außenseiter ist dem jeweils zur Entscheidung berufenen, parlamentarisch verantwortlichen Bundes- oder Landesminister (§ 5 Abs. 6 TVG) vorbehalten (BVerfGE 44, 322 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74]), der insbesondere arbeitsmarkt- oder sonstige sozialpolitische Erwägungen anzustellen hat.

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 322 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74]; 55, 7 [BVerfG 09.07.1980 - 2 BvR 701/80]; 64, 208 [BVerfG 14.06.1983 - 1 BvR 545/82]) ist die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ein Akt der Rechtsetzung, der darauf abzielt, auch die nicht organisierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sogenannten Außenseiter, den Bestimmungen des Tarifvertrags zu unterwerfen.

    In solchen Fällen kann die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Einrichtungen erforderlich sein (BVerfGE 55, 7 ).

    Diesen ist durch Art. 9 Abs. 3 GG die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zugewiesen, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in eigener Verantwortung und im wesentlichen ohne staatliche Einflußnahme zu gestalten (BVerfGE 44, 322 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74]; 55, 7 ).

    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG schützt für jedermann und für alle Berufe das Recht, sich zu Koalitionen zusammenzuschließen, sowie auch die Koalition als solche und ihr Recht, durch spezifisch koalitionsgemäße Betätigung die in der Vorschrift genannten Zwecke zu verfolgen (BVerfGE 55, 7 ; 73, 261 ).

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86
    Auf eine die Tarifparteien begünstigende Regelung deutet übrigens auch die Antragsabhängigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung hin (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 -, NJW 1987, 856 ).

    Hinzu kommt, daß nach der prinzipiellen Ordnung des Verhältnisses des einzelnen zum Staat im Grundgesetz bei gesetzlichen Begünstigungen ohnehin im Zweifel ein rechtlich geschütztes Individualinteresse zu bejahen ist (BVerfGE 15, 275 [BVerfG 05.02.1963 - 2 BvR 21/60], BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 -, a.a.O.).

    Auch wenn Maßstab einer gesetzlich vorgesehenen Begünstigung das öffentliche Interesse ist, kann das Gesetz nach Maßgabe dieses Maßstabs zugleich das Interesse des einzelnen an der Begünstigung rechtlich schützen, so daß dieser eine rechtsfehlerfreie Entscheidung zu beanspruchen hat (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 -, a.a.O.; BVerwGE 65, 19 [BVerwG 04.02.1982 - 3 C 19/81]; allgemein zur möglichen Identität von öffentlichem und privatem Interesse Leisner, DÖV 1970, 217 ff.).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Vielmehr stellt die AVE einen Rechtsetzungsakt eigener Art (sui generis) zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung dar, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b und B II 2 c der Gründe, BVerfGE 44, 322; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B I der Gründe, BVerfGE 55, 7; BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 15; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 3 a der Gründe, BVerwGE 80, 355) .

    Sie sind unmittelbar in ihrer Rechtsstellung als Antragsteller berührt, wenn die AVE oder VO für (un)wirksam erklärt würde (ähnl. zur Frage einer Normerlassklage bei abgelehnter AVE: BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 der Gründe, BVerwGE 80, 355; ebenso Düwell/Lipke/Reinfelder § 98 Rn. 12; GK-ArbGG/Ahrendt § 98 Rn. 39; HWK/Treber § 98 ArbGG Rn. 8; Maul-Sartori NZA 2014, 1305, 1309; Walker JbArbR Bd. 52 S. 107; aA ErfK/Koch § 98 ArbGG Rn. 5; noch enger NK-GA/Ulrici § 98 ArbGG Rn. 6: Kreis durch § 98 Abs. 3 Satz 3 ArbGG abschließend bestimmt) .

    Unter anderem sind gesamtwirtschaftliche Daten und die gesamten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und Eigenarten des betreffenden Wirtschaftszweigs zu berücksichtigen (Wiedemann/Wank TVG § 5 Rn. 68) sowie arbeitsmarkt- oder sonstige sozialpolitische Erwägungen anzustellen (BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355; einschränkend ErfK/Franzen § 5 TVG Rn. 13) .

    Dieser weite Beurteilungsspielraum ist eine Ausprägung des auch mit Rechtsetzungsakten der Exekutive typischerweise verbundenen normativen Ermessens (vgl. BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe mwN aus der Literatur, BVerwGE 80, 355) und kann nicht mit verwaltungsrechtlichen Maßstäben gleichgesetzt werden (vgl. Schaub/Treber ArbR-HdB 16. Aufl. § 205 Rn. 16) .

    eingeräumte Beurteilungsspielraum wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung in § 5 TVG und der hiernach zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen - einschließlich der Interessen der Tarifvertragsparteien - schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 108, 155; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355; OVG Nordrhein-Westfalen 16. November 2012 - 4 A 46/11 - Rn. 120) .

    Die AVE ist wegen ihres abstrakt-generellen Charakters gerade das Gegenteil eines Verwaltungsakts, nämlich eine Rechtsnorm (vgl. BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 3 a der Gründe, BVerwGE 80, 355) .

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355) hebt hervor, dass die Konkretisierung des öffentlichen Interesses, seine Gewichtung und seine Abwägung mit der - durch die AVE verkürzten - Privatautonomie der Außenseiter dem jeweils zur Entscheidung berufenen, parlamentarisch verantwortlichen Bundes- oder Landesminister (damalige Terminologie) vorbehalten sei, der insbesondere arbeitsmarkt- oder sonstige sozialpolitische Erwägungen anzustellen habe.

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Vielmehr stellt die AVE einen Rechtsetzungsakt eigener Art (sui generis) zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung dar, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b und B II 2 c der Gründe, BVerfGE 44, 322; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B I der Gründe, BVerfGE 55, 7; BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 15; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 3 a der Gründe, BVerwGE 80, 355) .

    Sie sind unmittelbar in ihrer Rechtsstellung als Antragsteller berührt, wenn die AVE oder VO für (un)wirksam erklärt würde (ähnlich zur Frage einer Normerlassklage bei abgelehnter AVE: BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 der Gründe, BVerwGE 80, 355; ebenso Düwell/Lipke/Reinfelder § 98 Rn. 12; GK-ArbGG/Ahrendt § 98 Rn. 39; HWK/Treber § 98 ArbGG Rn. 8; Maul-Sartori NZA 2014, 1305, 1309; Walker JbArbR Bd. 52 S. 107; aA ErfK/Koch § 98 ArbGG Rn. 5; noch enger NK-GA/Ulrici § 98 ArbGG Rn. 6: Kreis durch § 98 Abs. 3 Satz 3 ArbGG abschließend bestimmt) .

    Unter anderem sind gesamtwirtschaftliche Daten und die gesamten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und Eigenarten des betreffenden Wirtschaftszweigs zu berücksichtigen (Wiedemann/Wank TVG § 5 Rn. 68) sowie arbeitsmarkt- oder sonstige sozialpolitische Erwägungen anzustellen (BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355; einschränkend ErfK/Franzen § 5 TVG Rn. 13) .

    Dieser weite Beurteilungsspielraum ist eine Ausprägung des auch mit Rechtsetzungsakten der Exekutive typischerweise verbundenen normativen Ermessens (vgl. BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe mwN aus der Literatur, BVerwGE 80, 355) und kann nicht mit verwaltungsrechtlichen Maßstäben gleichgesetzt werden (vgl. Schaub/Treber ArbR-HdB 16. Aufl. § 205 Rn. 16) .

    eingeräumte Beurteilungsspielraum wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung in § 5 TVG und der hiernach zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen - einschließlich der Interessen der Tarifvertragsparteien - schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 108, 155; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355; OVG Nordrhein-Westfalen 16. November 2012 - 4 A 46/11 - Rn. 120) .

    Die AVE ist wegen ihres abstrakt-generellen Charakters gerade das Gegenteil eines Verwaltungsakts, nämlich eine Rechtsnorm (vgl. BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 3 a der Gründe, BVerwGE 80, 355) .

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355) hebt hervor, dass die Konkretisierung des öffentlichen Interesses, seine Gewichtung und seine Abwägung mit der - durch die AVE verkürzten - Privatautonomie der Außenseiter dem jeweils zur Entscheidung berufenen, parlamentarisch verantwortlichen Bundes- oder Landesminister (damalige Terminologie) vorbehalten sei, der insbesondere arbeitsmarkt- oder sonstige sozialpolitische Erwägungen anzustellen habe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1361/15

    Deutschland muss amerikanische Drohneneinsätze prüfen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3.11.1988 - 7 C 115.86 -, BVerwGE 80, 355 = juris, Rn. 13.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht