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   BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87   

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https://dejure.org/1988,76
BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87 (https://dejure.org/1988,76)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1988 - 7 C 5.87 (https://dejure.org/1988,76)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 (https://dejure.org/1988,76)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

  • Wolters Kluwer

    Sondernutzungsgebühr - Festsetzung - Mobile Verkaufswagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFernStrG § 8 Abs. 3 S. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 36
  • NVwZ 1989, 456
  • NZV 1989, 165
  • DVBl 1989, 413
  • BB 1989, 385
 
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Wird zitiert von ... (147)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 11 B 1459/20

    Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt

    (b) Das Parken auf der öffentlichen Verkehrsfläche mit einem Verkaufswagen zum Zwecke des Handels, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20, S. 2 f. = juris, Rn. 7, stellt regelmäßig einen verkehrsfremden Vorgang dar, denn ein solches Parken findet zu einem anderen Zweck als dem der späteren Wiederinbetriebnahme statt.

    Von sonstigem Straßenhandel, also dem gewerblichen Anbieten von Waren im öffentlichen Straßenraum, der unzweifelhaft als Sondernutzung zu qualifizieren ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20, S. 2 f. = juris, Rn. 7, zum Verkaufswagen; OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 - juris, Rn. 14 ff., m. w. N., zum Bauchladen, unterscheidet sich das Vermieten von Fahrrädern in der von der Antragstellerin vorgenommenen Weise zwar im äußeren Erscheinungsbild, nicht aber - was hier entscheidend ist - im rechtlichen Kern.

    vgl. i. d. S. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 -, Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20 = juris, zum Verkaufswagen; s. ferner Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 1997 - 12 M 3916/97 -, OVGE 47, 368 (373 f.) = juris, Rn. 8 f., zum Anbieten von Beförderungsleistungen in einer Kutsche; vgl. auch Johannisbauer, "E-Scooter in deutschen Großstädten - Erlaubnispflichtige Sondernutzung oder bloßer Gemeingebrauch", NJW 2019, 3614 (3616).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 11 A 2325/10

    Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen ist eine

    Auch die Heranziehung anderer in der Rechtsprechung anerkannter Sondernutzungsfälle, wie etwa der Fall des Verkaufswagens, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 -, BVerwGE 80, 36 (39), wonach Fahrten mit dem Verkaufswagen Gemeingebrauch sind und die Sondernutzung jeweils erst mit dem Aufstellen des Verkaufswagens einsetzt, führt mangels Vergleichbarkeit nicht weiter.
  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

    Allerdings ist das Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dann verletzt, wenn eine Gebühr mit dem Ziel der Verhaltenslenkung derart hoch bemessen wird, dass sie ihren gebührentypischen Entgeltcharakter verliert, weil sie in einem groben Missverhältnis zum Wert der öffentlichen Leistung steht, wie er insbesondere in den dafür erbrachten staatlichen Aufwendungen seinen Niederschlag findet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 ; BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 , vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32 ).
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