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   BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88   

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BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88 (https://dejure.org/1988,368)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1988 - 7 NB 3.88 (https://dejure.org/1988,368)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - 7 NB 3.88 (https://dejure.org/1988,368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abfallbeseitigungsplan - Fortschreibung - Lagerung von Autowracks - Standortfestlegung - Normenkontrollverfahren - Mündliche Verhandlung - Verfahrensverstoß - Beschwerde wegen Nichtvorlage - Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 139
  • NVwZ 1989, 461
  • DVBl 1989, 515
  • DÖV 1989, 588
  • ZfBR 1988, 194
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80

    Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88
    Wie sonst auch ist in einem solchen Fall die Beschwerde wegen Nichtvorlage gem. § 47 Abs. 7 VwGO nur zulässig, wenn im Zusammenhang mit dem möglichen Verfahrensverstoß eine rechtsgrundsätzliche Frage des Verfahrensrechts aufgeworfen wird (im Anschluß an BVerwGE 65, 131).

    Die Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverwaltungsgericht und damit auch die Beschwerde nach § 47 Abs. 7 VwGO wegen einer Verfahrensfrage ist vielmehr nur dann zulässig, wenn es sich um eine Grundsatzfrage handelt, deren Klärung im Interesse einer einheitlichen und prozessual ordnungsgemäßen Handhabung des Normenkontrollverfahrens geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. März 1982 - BVerwG 4 N 1.80 - BVerwGE 65, 131 [BVerwG 12.03.1982 - 4 N 1/80]).

    Anders kann es aber sein, wenn eine verfährensrechtliche Frage den Gegenstand einer erfolgreichen Nichtvorlagebeschwerde bildet, weil die Zulässigkeit der Beschwerde hier nicht voraussetzt, daß die Klärung der Grundsatzfrage oder der Divergenz in strengem Sinne für das Ergebnis der Normenkontrollentscheidung erheblich ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. März 1982 a.a.O. S. 132).

  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88
    Danach ist ein Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gegeben, wenn der Antragsteller durch die angegriffene Planungsnorm oder deren Anwendung negativ in einem eigenen Interesse betroffen wird oder in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß der Norm als abwägungserheblich zu berücksichtigen war (vgl. auch den Beschluß des Senats vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 2.88 -, der Normenkontrollanträge von benachbarten Grundstückseigentümern zur Überprüfung des fortgeschriebenen Teilplanes betrifft).

    Sind sie gemäß § 6 Abs. 1 Satz 6 AbfG für verbindlich erklärt, entfalten sie Rechtswirkungen in der Weise, daß sie auf auf einer vorgelagerten Planstufe (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Februar 1983 - BVerwG 7 B 21.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 10) die abfallrechtliche Zulassung einzelner Anlagen auf Grund der Sperrvorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 1 AbfG unmittelbar beeinflussen (vgl. näher den Beschluß des Senats vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 2.88 -).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 4.87

    Nichtvorlagebeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88
    Da eine Beschwerde wegen Nichtvorlage ebenso wie die Vorlage durch das Normenkontrollgericht gemäß § 47 Abs. 5 VwGO nur zulässig ist, wenn die Rechtsfrage entscheidungserheblich ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 4.87 - Buchholz 406.11 § 155 b BBauG Nr. 10), wird bei abweichender Beantwortung der Frage die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts regelmäßig auch auf dieser Abweichung "beruhen".
  • BVerwG, 08.12.1987 - 4 NB 3.87

    Rechtsbehelfsbelehrung zur Nichtvorlagebeschwerde; Besetzung der Richterbank beim

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88
    Sie ist binnen eines Monats nach Zustellung der mit der erforderlichen Rechtsmittelbelehrung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 3.87 - BVerwGE 78, 305) versehenen Urteilsausfertigung und damit fristgerecht erhoben worden (§ 47 Abs. 7 Satz 2 i.V.m. § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88
    Der Senat schließt sich hierfür der vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zur Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen entwickelten und in seinen Grundzügen generell für Normen mit Planungscharakter geltenden Rechtsprechung an (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 - BVerwGE 59, 87; zuletzt etwa Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 1.87 - DVBl. 1988, 499).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88
    Der beschließende Senat hat den Begriff des Nachteils in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. den eine Abgabensatzung betreffenden Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172 [BVerwG 14.07.1978 - 7 N 1/78]) mit der Formel bestimmt, der Antragsteller müsse durch die Norm oder deren Anwendung in seinen rechtlich geschützten Interessen beeinträchtigt werden.
  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 NB 4.88

    Abwägungskompetenz hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88
    Allerdings kann die Nichtvorlagebeschwerde, wie § 47 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 7 Satz 3 VwGO ergibt, im Unterschied zur Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht mit einem Verfahrensmangel begründet werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 NB 4.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 22 und Beschluß vom 22. August 1988 - BVerwG 2 NB 2.88 -).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 100.79

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer Abfallbeseitigungsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88
    Es liegt somit im öffentlichen Interesse, die Lagerung oder Behandlung von Autowracks oder Altreifen auf große oder leistungsfähige Anlagen zu konzentrieren; der Betrieb kleiner, leistungsunfähiger oder wenig leistungsfähiger Anlagen ist wegen Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nach § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AbfG regelmäßig nicht genehmigungsfähig (vgl. das Urteil des Senats vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 100.79 - BVerwGE 66, 301 [BVerwG 01.12.1982 - 7 C 100/79]).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88
    Der Senat schließt sich hierfür der vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zur Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen entwickelten und in seinen Grundzügen generell für Normen mit Planungscharakter geltenden Rechtsprechung an (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 - BVerwGE 59, 87; zuletzt etwa Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 1.87 - DVBl. 1988, 499).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 7 B 21.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung einer Deponie für

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88
    Sind sie gemäß § 6 Abs. 1 Satz 6 AbfG für verbindlich erklärt, entfalten sie Rechtswirkungen in der Weise, daß sie auf auf einer vorgelagerten Planstufe (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Februar 1983 - BVerwG 7 B 21.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 10) die abfallrechtliche Zulassung einzelner Anlagen auf Grund der Sperrvorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 1 AbfG unmittelbar beeinflussen (vgl. näher den Beschluß des Senats vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 2.88 -).
  • BVerwG, 27.05.1986 - 7 B 86.86

    Abfallbeseitigungsplan - Abweichungen - Wohl der Allgemeinheit

  • BVerwG, 08.09.1988 - 4 NB 15.88

    Abwägung - Gewerbebetrieb - Plangebiet

  • BVerwG, 22.08.1988 - 2 NB 2.88

    Normenkontrollverfahren - Nichtvorlagebeschwerde - Vorlagegrund

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84

    Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 21.71

    Fortgeltung eines Verzichts auf Erschließungsbeiträge bei einem

  • BVerwG, 24.11.2017 - 5 C 15.16

    Abweichung vom Hilfeplan Dokumentationspflicht; Angemessenheit des Unterhalts;

    In einem solchen Fall bedarf es nicht der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 7 NB 3.88 - BVerwGE 81, 139 ).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Darüber, ob eine mündliche Verhandlung entbehrlich ist, entscheidet es nach richterlichem Ermessen (BVerwG, Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 3.88 - BVerwGE 81, 139 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 1 S 1824/18

    (Unzulässiger) Normenkontrollantrag gegen Einschränkung des Rederechts im

    Darüber, ob eine mündliche Verhandlung entbehrlich ist, entscheidet das Oberverwaltungsgericht nach richterlichem Ermessen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1988 - 7 NB 3.88 - BVerwGE 81, 139 m.w.N.; Senat, Beschl. v. 13.10.2015 - 1 S 539/14 -).
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