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   BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86   

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BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86 (https://dejure.org/1989,584)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1989 - 2 C 42.86 (https://dejure.org/1989,584)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1989 - 2 C 42.86 (https://dejure.org/1989,584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist - Anrechnung - Beförderungsreife

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 175
  • NJW 1989, 3297 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 74 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 567
  • DVBl 1989, 760
  • DVBl 1989, 761
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
    Noch nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 des Regierungsentwurfs vom 15. Oktober 1984 (BT-Drucks. 10/2114 S. 3) sollten die vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78, 2/79 und 7/82 - (BVerfGE 61, 43) beanstandeten Ausnahmeregelungen rückwirkend auch für die Versorgungsempfänger gestrichen werden, deren Versorgungsfall vor dem 1. Dezember 1982 eingetreten, deren Versorgung aber noch nicht unanfechtbar festgesetzt worden war; im übrigen sollte es bei der bisherigen - vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandeten - Regelung verbleiben.

    Die nunmehr - ebenso wie Art. 7 Abs. 3 7. ÄndG - als Übergangsregelung für die Zeit vor dem 1. Dezember 1982 zu qualifizierende Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz und Abs. 4 Satz 1 letzte Alternative BeamtVG a.F. ist im Hinblick auf die erst im November 1982 bekanntgegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78, 2/79 und 7/82 - (BVerfGE 61, 43) mit Verfassungsrecht (noch) vereinbar.

    Eine (Teil-)Nichtigerklärung schied jedoch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts mit Rücksicht auf die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, dem mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes blieben, aus (BVerfGE 61, 43 ).

    Zu jener Zeit waren die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten, sachlich nicht mehr zu rechtfertigenden und damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ausnahmen des § 5 Abs. 4 Satz 1 erste Alternative BeamtVG a.F. und des § 5 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG a.F. rechtlich derart eng mit dem übrigen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Regelungsgehalt des § 5 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 BeamtVG a.F. verbunden, daß der Mangel der beanstandeten Regelungen sich wegen des engen Zusammenhangs im Gefüge der Vorschrift auf die Gesamtregelung bezog (BVerfGE 61, 43 ).

    Auch daraus ist zu schließen, daß insoweit an der bisherigen - vom Bundesverfassungsgericht gebilligten - Rechtslage (BVerfGE 61, 43 ) grundsätzlich nichts verändert werden sollte.

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
    Er durfte auch ohne Verfassungsverstoß in Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens des § 79 Abs. 2 BVerfGG die Auswirkungen der festgestellten Verfassungswidrigkeit einschränken und nachteilige Wirkungen, die von fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen sind, im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bestehen lassen und nur für die Zukunft die sich aus der Verfassungswidrigkeit ergebenden Folgen beseitigen (BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 48, 327 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 53, 115 ; vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - ).

    Diese kann grundsätzlich erst geltend gemacht werden, nachdem sie durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt worden ist (BVerfGE 53, 115 ).

  • BVerwG, 10.11.1960 - II C 44.59
    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 109 Abs. 2 letzte Alternative BBG a.F. konnte die Vergünstigung dieser Regelung nur solchen Beamten zugute kommen, die schon "beförderungsreif" waren und vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen Amtes wahrgenommen hatten, wobei die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten die konkrete Einrichtung des höheren Amtes in Gestalt einer höheren Planstelle voraussetzte (BVerwGE 11, 233 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59]; Beschluß vom 3. Januar 1972 - BVerwG 6 B 45.71 - ).

    Hingegen seien in die Jahresfrist jedoch nicht diejenigen vor der letzten Beförderung liegenden Zeiträume einzubeziehen, in denen diese Beförderung aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen - also z.B. mangels hinreichenden Dienstalters oder wegen noch nicht ausreichender Bewährung und Schulung - nach dem einschlägigen Dienstrecht oder auch nach der Verwaltungsübung nicht hätte vorgenommen werden dürfen (BVerwGE 11, 236 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59]; Urteile vom 20. März 1961 - BVerwG 2 C 209.57 - und vom 15. November 1971 - BVerwG 6 C 107.67 - ).

  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
    Dieser war - ebenso wie bei der Nichtigerklärung einer Vorschrift - verpflichtet, eine der Verfassung entsprechende Gesetzeslage herzustellen und das entstandene Vakuum aufzufüllen (BVerfGE 37, 217 ; 55, 100 [BVerfG 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79]).

    Allerdings ist der Gesetzgeber - jedenfalls bei einer auf einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Erklärung einer Norm als verfassungswidrig - verpflichtet, den Anforderungen dieses Grundrechts für die seiner Entscheidung vorangehende Zeit gerecht zu werden und auch insoweit eine den Grundsätzen des allgemeinen Gleichheittssatzes entsprechende Regelung zu erlassen, vor allem für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis zur Verkündung einer Neuregelung (BVerfGE 55, 100 , 61, 319 ).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
    Dieser war - ebenso wie bei der Nichtigerklärung einer Vorschrift - verpflichtet, eine der Verfassung entsprechende Gesetzeslage herzustellen und das entstandene Vakuum aufzufüllen (BVerfGE 37, 217 ; 55, 100 [BVerfG 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79]).

    Er durfte auch ohne Verfassungsverstoß in Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens des § 79 Abs. 2 BVerfGG die Auswirkungen der festgestellten Verfassungswidrigkeit einschränken und nachteilige Wirkungen, die von fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen sind, im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bestehen lassen und nur für die Zukunft die sich aus der Verfassungswidrigkeit ergebenden Folgen beseitigen (BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 48, 327 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 53, 115 ; vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - ).

  • OVG Hamburg, 14.02.1986 - Bf I 87/83
    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
    Der Beamte wird so behandelt, als sei er "zeitgerecht" befördert worden (vgl. u.a. OVG Hamburg, Urteil vom 14. Februar 1986 - OVG Bf I 87/83 - <ZBR 1986, 338>; Fürst, GKÖD I, O § 5 Rz 58; Plog/Wiedow, BBG, § 5 BeamtVG Rz 29; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, § 5 Erl. 9 a, b, cc ; Kümmel, BeamtVG, § 5 Rz 17.2).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
    Hierfür sprechen auch die Entstehungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können (u.a. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87

    Arbeitsplatzschutz - Zeitsoldat - Wehrdienstantritt - Mangelnde Rückwirkung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
    Maßgebend für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens des Klägers ist das zur Zeit der Entscheidung für diesen Fall sich Geltung beimessende Recht (BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] sowie Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - <BVerwGE 80, 1 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 11/87] = Buchholz 237.5 § 8 Nr. 4 = DVBl. 1988, 1065>).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
    Maßgebend für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens des Klägers ist das zur Zeit der Entscheidung für diesen Fall sich Geltung beimessende Recht (BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] sowie Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - <BVerwGE 80, 1 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 11/87] = Buchholz 237.5 § 8 Nr. 4 = DVBl. 1988, 1065>).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
    Dieser war - ebenso wie bei der Nichtigerklärung einer Vorschrift - verpflichtet, eine der Verfassung entsprechende Gesetzeslage herzustellen und das entstandene Vakuum aufzufüllen (BVerfGE 37, 217 ; 55, 100 [BVerfG 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79]).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83

    Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 66.85

    Beamtenrecht - Rentenanrechnung - Ruhensberechnung

  • BVerwG, 15.11.1971 - VI C 107.67

    Notwendigkeit der Erfüllung der Mindestbezugszeit von Dienstbezügen - Möglichkeit

  • BVerwG, 20.03.1961 - II C 209.57

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

  • BVerwG, 03.01.1972 - VI B 45.71

    Grundlagen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    § 46 Abs. 1 BBesG liegt die Vorstellung zugrunde, dass ein Dienstherr nur einem Beamten die Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes überträgt, dem das entsprechende Statusamt im Wege der Beförderung verliehen werden kann (vgl. BTDrucks 13/3994 S. 43; ferner Urteile vom 27. September 1968 - BVerwG 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 = Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen;

    Dies hindert zwar nicht ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinne (vgl. Beschluss vom 25. Juli 1990 - BVerwG 7 B 100.90 - Buchholz 436.61 § 60 SchwbG Nr. 3), die gesetzgeberische Wertung des § 79 Abs. 2 BVerfGG ist aber bei der Ermessensentscheidung einzubeziehen, so dass grundsätzlich nur eine Rücknahme für die Zukunft geboten sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 1968 - BVerwG 7 C 64.66 - BVerwGE 29, 270 = Buchholz 401.5 § 17 GewStG Nr. 4 und - BVerwG 7 C 95.66 -, BVerwGE 29, 276 = Buchholz 401.5 § 17 GewStG Nr. 5, 32, vom 30. Juni 1972 - BVerwG 7 C 27.70 - BVerwGE 40, 194 = Buchholz 401.5 § 17 Nr. 6, vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 49.73 - BVerwGE 51, 253 = Buchholz 235 § 18 BBesG Nr. 22; 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 = Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 5 ; Beschluss vom 4. Oktober 1993 - BVerwG 6 B 35.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 319; BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 1 BvR 164 u.a./64 - BVerfGE 20, 230 ).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 50.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

    Auch die Historie der Vorschrift spricht dafür, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. eine Zulage nur für beförderungsreife Beamte vorsieht, denn der historische Gesetzgeber wollte eine Zulage allein für beförderungsreife Beamte schaffen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 mit Verweis auf BT-Drs. 13/3994 S. 43 sowie Urteile vom 27. September 1968 - 6 C 14.66 - Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 S. 46 und vom 19. Januar 1989 - 2 C 42.86 - BVerwGE 81, 175 ).
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