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   BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86   

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BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86 (https://dejure.org/1989,992)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1989 - 5 C 2.86 (https://dejure.org/1989,992)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1989 - 5 C 2.86 (https://dejure.org/1989,992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAföG § 7 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 242
  • NVwZ 1989, 756 (Ls.)
  • FamRZ 1989, 1125
  • DÖV 1989, 817
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 28.11.1985 - 5 C 70.82

    Anspruch auf Weiterzahlung der Ausbildungsförderung nach Abbruch einer

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86
    Bei der Ausbildung zum Krankenpfleger nach dem Krankenpflegegesetz Fassung 1965 handelt es sich um eine im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG förderungsfähige Ausbildung, die förderungsrechtlich als Ausbildung an einer Berufsfachschule zu werten ist (Bestätigung und Vertiefung von BVerwGE 72, 257).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 70.82 - (BVerwGE 72, 257) die Krankenpflege(r)ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz Fassung 1965 als eine durch den Besuch der Krankenpflegeschule geprägte, allerdings zu einem erheblichen Teil aus einer praktischen Ausbildung bestehende Berufsausbildung charakterisiert (S. 262).

    Dies gilt um so mehr, als die Auswirkungen dieser Ungleichbehandlung durch § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BAföG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 15 und § 2 HeilhilfsberufeV abgeschwächt werden (vgl. BVerwGE 72, 257 [BVerwG 28.11.1985 - 5 C 70/82]).

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 545/78

    Berufsbildung - Ausbildungsvergütung - Krankenschwester - Schwesternschülerin -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86
    Aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 545/78 - (BAG 33, 213) und dem im Berufungsurteil zitierten Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. Januar 1983 - GmS-OGB 2/82 - (SozR 7310 § 14 BBiG Nr. 1) ergibt sich nichts, was dazu zwingen könnte, diese - im Hinblick auf § 1 Abs. 1 Nr. 15 und § 2 HeilhilfsberufeV für die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer in gleicher Weise zutreffende - Einschätzung zu revidieren (vgl. auch Blanke in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Kommentar, 4. Aufl. 1979/1988, § 7 RdNr. 8.2 ).

    Damit ist weder gesagt, daß eine überwiegend schulisch bestimmte Ausbildung zum Krankenpfleger und Krankenpflegehelfer ausgeschlossen ist - das Bundesarbeitsgericht weist im Gegenteil in dem angeführten Urteil ausdrücklich darauf hin, daß das Krankenpflegegesetz Fassung 1965 sowohl eine überwiegend schulische als auch eine überwiegend arbeitsrechtlich-betriebliche Ausgestaltung der Krankenpflegeausbildung zuließ (BAG 33, 213 ) -, noch kann daraus gefolgert werden, daß der Verordnungsgeber gehindert gewesen wäre, auf der Grundlage der ihm ursprünglich in § 2 Abs. 2 des Ausbildungsförderungsgesetzes - AföG - vom 19. September 1969 (BGBl. I S. 1719) erteilten, jetzt in § 2 Abs. 3 (Nr. 1) BAföG enthaltenen Ermächtigung (s. § 66 Abs. 2 BAföG) in der Heilhilfsberufeverordnung für den Besuch von Krankenpflegeschulen und Schulen für Krankenpflegehilfe wie für den Besuch von Berufsfachschulen generell die Gewährung von Ausbildungsförderung vorzusehen.

  • BVerwG, 01.12.1981 - 5 C 1.80

    Ausbildungsförderung in der Förderungsart von Grunddarlehen und Zuschuss für ein

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86
    Denn für die Annahme einer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähigen Ausbildung kommt es - vom Fall des § 3 BAföG abgesehen - nur darauf an, daß der Auszubildende eine der in § 2 BAföG angesprochenen Ausbildungsstätten besucht (s. Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 1.80 - <FamRZ 1982, 537>).
  • BVerwG, 16.09.1982 - 5 B 25.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86
    Daß auch Art. 12 Abs. 1 GG nicht verletzt ist, ergibt sich schließlich daraus, daß auf diese Vorschrift ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung nicht gestützt werden kann (s. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 1982 - BVerwG 5 B 25.82 - und vom 9. April 1986 - BVerwG 5 B 33.85 - ).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 49.84

    Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Auffangtatbestand - Billigkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86
    Bei diesen handelt es sich nach der Umschreibung in Tz. 2.1.15 BAföGVwV, die mit den von der Kultusminister-Konferenz bestimmten, als Anknüpfungspunkt maßgebenden Merkmalen übereinstimmt (Senatsurteile vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 5 C 9.83 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 49.84 - ), um Schulen mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird.
  • BVerwG, 10.10.1985 - 5 C 9.83

    Leistungen nach dem Bundesaubildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch einer

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86
    Bei diesen handelt es sich nach der Umschreibung in Tz. 2.1.15 BAföGVwV, die mit den von der Kultusminister-Konferenz bestimmten, als Anknüpfungspunkt maßgebenden Merkmalen übereinstimmt (Senatsurteile vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 5 C 9.83 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 49.84 - ), um Schulen mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird.
  • BVerwG, 09.04.1986 - 5 B 33.85

    Anspruch auf Förderung eines Soziologiestudiums - Verfassungsrechtliche Bedenken

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86
    Daß auch Art. 12 Abs. 1 GG nicht verletzt ist, ergibt sich schließlich daraus, daß auf diese Vorschrift ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung nicht gestützt werden kann (s. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 1982 - BVerwG 5 B 25.82 - und vom 9. April 1986 - BVerwG 5 B 33.85 - ).
  • Drs-Bund, 04.09.1964 - BT-Drs IV/2550
    Auszug aus BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86
    Dabei waren Unterricht und praktische Ausbildung vom Gesetzgeber bewußt (vgl. BT-Drucks. IV/2550 S. 5 zu § 2) als einheitliche Ausbildung konzipiert, deren Durchführung im Regelfall auch hinsichtlich des Anteils praktischer Ausbildung der zuständigen Schule oblag (ebenso BAG 28, 269 ; Kilian, Krankenpflegegesetz, Kommentar, 1966, § 6 Erl. III. 1 ).
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 556/75

    Ausbildungsverhältnis: Ausgestaltung der schulischen Ausbildung für

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86
    Dabei waren Unterricht und praktische Ausbildung vom Gesetzgeber bewußt (vgl. BT-Drucks. IV/2550 S. 5 zu § 2) als einheitliche Ausbildung konzipiert, deren Durchführung im Regelfall auch hinsichtlich des Anteils praktischer Ausbildung der zuständigen Schule oblag (ebenso BAG 28, 269 ; Kilian, Krankenpflegegesetz, Kommentar, 1966, § 6 Erl. III. 1 ).
  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 49.80

    Ausbildungsförderung - Förderungsart - Fachrichtungswechsel - Zivildienst -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86
    Das ist stets dann der Fall, wenn durch eine Abschlußprüfung die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Berufes erfüllt oder beim Fehlen solcher Rechtsvorschriften die hierfür tatsächlich erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt worden sind (Urteile vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 - und vom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 12.85 - ).
  • GemSOGB, 27.01.1983 - GmS-OGB 2/82

    Ende des Ausbildungsverhältnisses einer Krankenschwester, die vor Ablauf der

  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 41.79

    Kein Förderungsanspruch nach BAföG § 7 bei abgeschlossener förderungsfähiger

  • BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 19.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Gehobener nichttechnischer

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 12.85
  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige

  • BVerwG, 17.05.1988 - 5 B 69.88

    Weitere Ausbildung - Elternunabhängige Ausbildungsförderung -

  • BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83

    Weitere Ausbildung - Förderungsfähigkeit

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 74.84

    Berufsbildende Ausbildung - Ausbildungsförderung - Berufsqualifizierung -

  • BVerwG, 20.05.2021 - 5 C 11.18

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des

    Soweit es das Bundesverwaltungsgericht bislang abgelehnt hat, grundrechtlich fundierte Ansprüche auf Förderung der Berufsausübung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2015 - 5 C 14.14 - BVerwGE 153, 292 Rn. 20 und Beschluss vom 27. Juli 2015 - 6 B 12.15 - Buchholz 402.43 § 21 MRRG Nr. 4 S. 7) oder auf finanzielle Unterstützung für eine Ausbildung (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1966 - 5 C 88.64 - BVerwGE 23, 149 ; ferner Urteil vom 2. Februar 1989 - 5 C 2.86 - BVerwGE 81, 242 und Beschluss vom 16. September 1982 - 5 B 25.82 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 29) anzuerkennen, hat es sich allein auf das Freiheitsgrundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG bezogen.
  • BVerwG, 14.11.1996 - 5 C 35.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Regelungsgegenstand des § 36 Abs. 1 S. 2 BAföG ,

    Zwar hat das Berufungsgericht zutreffend festgestellt, daß der Kläger mit der Erlaubnis, die Berufsbezeichnung "Krankenpflegehelfer" zu führen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 2 Nr. 1 Krankenpflegegesetz vom 4. Juni 1985 [BGBl I S. 893]), bereits einen berufsqualifizierenden Abschluß erlangt hat (vgl. BVerwGE 81, 242 [244]).

    Zu Recht weist das Berufungsgericht darauf hin, daß insoweit nicht die subjektiven Vorstellungen des Auszubildenden, sondern allein objektive Gegebenheiten maßgebend sind (BVerwGE 81, 242 [244 f.]).

  • BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    So vermittelt Art. 12 GG keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung einer Ausbildung (vgl Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl 2020, Art. 12 RdNr 100; BVerwG vom 2.2.1989 - 5 C 2/86 - BVerwGE 81, 242, 251, juris RdNr 19; zur Zulässigkeit von Studiengebühren BVerfG vom 8.5.2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris RdNr 37 ff) .
  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 12.92

    Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten (auf BAföG bezogen)

    So hat es im Urteil vom 2. Februar 1989 - BVerwG 5 C 2.86 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 81 S. 70 ff.) die verordnungsrechtlich getroffene Gleichwertigkeitsentscheidung zu § 2 Abs. 3 BAföG ohne Hinweis auf bestehende Spielräume inhaltlich überprüft.
  • BVerwG, 14.11.1996 - 5 C 36.95

    Ausbildungsförderung im Wege der Vorausleistung - Rechtmäßigkeit einer Ablehnung

    Zwar hat das Berufungsgericht zutreffend festgestellt, daß der Kläger mit der Erlaubnis, die Berufsbezeichnung "Krankenpflegehelfer" zu führen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 2 Nr. 1 Krankenpflegegesetz vom 4. Juni 1985 <BGBl I S. 893>), bereits einen berufsqualifizierenden Abschluß erlangt hat (vgl. BVerwGE 81, 242 [BVerwG 02.02.1989 - 5 C 2/86]).

    Zu Recht weist das Berufungsgericht darauf hin, daß insoweit nicht die subjektiven Vorstellungen des Auszubildenden, sondern allein objektive Gegebenheiten maßgebend sind (BVerwGE 81, 242 [BVerwG 02.02.1989 - 5 C 2/86]).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 LB 179/14

    Grundanspruch; Hochschulzugangsberechtigung; weitere Ausbildung; Zugangsprüfung;

    § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BAföG ist jedoch dahingehend einschränkend auszulegen, dass mittels dieser Norm im Zusammenwirken mit § 7 Abs. 1 BAföG insgesamt nicht mehr als zwei berufsqualifizierende Ausbildungen als förderungsfähig angesehen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1989 - 5 C 2.86 - und v. 18.7.1989 - 5 C 28.85 - ferner Beschl. v. 6.9.2012 - 5 B 27.12 -).
  • BVerwG, 08.10.2012 - 5 B 25.12

    Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über den Beginn und die

    Die Tatsache, dass die praktische Ausbildung länger dauert als der Unterricht an der Ausbildungsstätte, schließt eine derartige Annahme nicht schlechthin aus (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1985 a.a.O. S. 123 f.; vom 22. Januar 1987 - BVerwG 5 C 19.84 - Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 11 S. 4; vom 2. Februar 1989 - BVerwG 5 C 2.86 - BVerwGE 81, 242 = Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 81 S. 69 f.; vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 74.84 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 76 S. 45 sowie Beschluss vom 15. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 53.86 - Buchholz 436.36 § 2 Nr. 13 S. 10 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen H - Begriff der Hilflosigkeit - keine

    Der Abschluss der Erstausbildung als regelhaftes Differenzierungskriterium findet sich auch außerhalb des Schwerbehindertenrechts, beispielsweise bei der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG - vgl. hierzu beispielsweise: Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 2. Februar 1989 - 5 C 2.86 -, juris, Rz. 10) oder bei der Gewährung von Kindergeld.
  • BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 69.88

    BAföG - Zweitstudium - Ausbildungsinhalte

    Für förderungsunschädlich hält das Berufungsgericht, daß der Kläger mit seiner Ausbildung zum evangelischen Diakon fünf Jahre berufsbildender Ausbildung durchlaufen und hierbei insgesamt drei berufsqualifizierende Abschlüsse erworben hat (Krankenpflegehelfer (vgl. hierzu BVerwGE 81, 242 ff. [BVerwG 02.02.1989 - 5 C 2/86]) nach einem Jahr, staatlich anerkannter Erzieher nach vier Jahren und evangelischer Diakon nach fünf Jahren).
  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 11.92

    Förderung der Ausbildung zum Klassenlehrer an Waldorfschulen - Anforderungen an

    So hat es im Urteil vom 2. Februar 1989 - BVerwG 5 C 2.86 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 81 S. 70 ff.) die verordnungsrechtlich getroffene Gleichwertigkeitsentscheidung zu § 2 Abs. 3 BAföG ohne Hinweis auf bestehende Spielräume inhaltlich überprüft.
  • BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92

    Einordnung einer Ausbildung an einer Berufsakademie als schulische Ausbildung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 7 A 11203/16

    Ausbildungsförderung für ein Medizinstudiums als Zweitausbildung; vorherige

  • BVerwG, 06.09.2012 - 5 B 27.12

    Förderfähigkeit einer weiteren Ausbildung; Ausbildung an einer Berufsfachschule

  • OVG Hamburg, 15.08.1995 - Bf V 61/94

    Ausbildungsförderung; Vorausleistung; Einstellung der Unterhaltsleistungen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 2 A 10723/18

    Kostentragungspflicht bei dem Besuch einer länderübergreifenden Berufsschulklasse

  • BVerwG, 07.11.2017 - 5 B 1.17

    Gewährung von Ausbildungsförderung für das Bachelorstudium der Psychologie nach

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15

    Vorabentscheidung, Förderfähigkeit; berufsqualifizierender Abschluss

  • VG Cottbus, 05.06.2009 - 5 K 1102/08

    Ausbildungsförderung: Altersgrenze bei Vorliegen eines berufsqualifizierenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1994 - 16 A 934/91

    Ausbildungsstätte; Besuch; Berufsfachschule; Übergangsregelung

  • VG Hamburg, 23.03.2012 - 2 E 674/12

    Zum Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAFöG) eines Masterstudiums nach einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1993 - 2 A 11090/92

    Erstattung von Unterrichtsmitteln

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 15 AS 1057/09
  • OVG Niedersachsen, 05.03.1998 - 4 M 5374/97

    Sozialhilfe; Ausbildungsförderung;; Ausbildungsförderung; Ausschlußgründe,

  • VG Braunschweig, 09.04.2002 - 5 A 419/01

    BAföG; Berufsakademie; duale Ausbildung; Ergänzungsschule;

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