Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2
BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87 (https://dejure.org/1989,2)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1989 - 7 C 2.87 (https://dejure.org/1989,2)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 (https://dejure.org/1989,2)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Jugendsekte I

Art. 4 GG, Folgenbeseitigungsanspruch, Regierungsäußerungen, Schutzpflichten, Verhältnismäßigkeit

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Transzendentale Meditation

  • Wolters Kluwer

    Bundesregierung - Öffentlichkeitsarbeit - Öffentliche Warnung - Religionsgemeinschaft - Weltanschauungsgemeinschaft - Gefahr für Dritte - Überprüfung - Darstellungsersetzung - Unterlassung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Warnung der Bundesregierung vor den sog. "Jugendreligionen"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 76
  • NJW 1989, 2272
  • NJW 1990, 1448
  • NVwZ 1989, 873 (Ls.)
  • DVBl 1989, 997
  • DÖV 1989, 108
  • DÖV 1990, 108
  • afp 1989, 789
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (339)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
    Der Anspruch auf Folgenbeseitigung ist nicht anders als der Anspruch auf Unterlassung künftigen rechtswidrigen Verwaltungshandelns verfassungsrechtlichen Ursprungs und wird ebenso wie dieser aus dem jeweils berührten Grundrecht (so BVerwG, Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 -, NJW 1972, 269; Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 4 C 51.80 -, a.a.O.), teilweise auch aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet (so BVerwGE 69, 366 ).

    Der Folgenbeseitigungsanspruch entsteht, wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist; er ist auf die Wiederherstellung des Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand (BVerwGE 69, 366 ; 80, 178 ).

  • BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen auf das Anliegergrundstück einwirkende

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
    Infolgedessen kann der Bürger, wenn ihm - wie dies hier von den Klägern geltend gemacht wird - eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweils berührte Grundrecht Unterlassung verlangen (BVerwGE 44, 235 ; Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 4 C 51.80 -, NJW 1985, 1481; BVerwGE 71, 183 ).

    Der Anspruch auf Folgenbeseitigung ist nicht anders als der Anspruch auf Unterlassung künftigen rechtswidrigen Verwaltungshandelns verfassungsrechtlichen Ursprungs und wird ebenso wie dieser aus dem jeweils berührten Grundrecht (so BVerwG, Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 -, NJW 1972, 269; Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 4 C 51.80 -, a.a.O.), teilweise auch aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet (so BVerwGE 69, 366 ).

  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
    Deshalb brauche die Erörterung nur in der Form und in dem Umfang stattzufinden, die nach dem Sach- und Streitstand erforderlich sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 -, Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20).

    Das Berufungsgericht war nicht verpflichtet, die Rechtsauffassung, die seine Entscheidung trägt, schon vor der Urteilsberatung festzulegen und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen (BVerwG, Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 -, Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12 und Beschluß vom 30. Oktober 1987 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
    Vielmehr können sie die Äußerungen, wenn und soweit diese sie in ihren Rechten verletzen, von vornherein unterbinden (vgl. BVerwGE 71, 183 ).

    Infolgedessen kann der Bürger, wenn ihm - wie dies hier von den Klägern geltend gemacht wird - eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweils berührte Grundrecht Unterlassung verlangen (BVerwGE 44, 235 ; Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 4 C 51.80 -, NJW 1985, 1481; BVerwGE 71, 183 ).

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 88.85

    Jugendwohlfahrt - Mitteilungsweitergabe - Zwischenbehördliche Zusammenarbeit -

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
    Für Klagen wegen herabsetzender Äußerungen eines Hoheitsträgers ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urteile vom 14. April 1988 - BVerwG 3 C 65.88 -, NJW 1989, 412 und vom 4. Februar 1988 - BVerwG 5 C 88.85 -, NJW 1988, 2399) grundsätzlich - und so auch hier - der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben; geeignete Klageart ist die allgemeine Leistungsklage (vgl. BVerwGE 59, 319 ).

    Denn der Staat hat bei negativen Äußerungen über einzelne Personen - soweit die jeweils berührten Grundrechte solche Äußerungen überhaupt zulassen - stets den seine Eingriffsmacht mäßigenden und begrenzenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (BVerwGE 59, 319 ; BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1988 - BVerwG 5 C 88.85 -, a.a.O. ).

  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 42.78

    Beseitigung der Verschuldensfeststellung - Seeamts-Spruch - Bundesoberseeamt -

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
    Für Klagen wegen herabsetzender Äußerungen eines Hoheitsträgers ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urteile vom 14. April 1988 - BVerwG 3 C 65.88 -, NJW 1989, 412 und vom 4. Februar 1988 - BVerwG 5 C 88.85 -, NJW 1988, 2399) grundsätzlich - und so auch hier - der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben; geeignete Klageart ist die allgemeine Leistungsklage (vgl. BVerwGE 59, 319 ).

    Denn der Staat hat bei negativen Äußerungen über einzelne Personen - soweit die jeweils berührten Grundrechte solche Äußerungen überhaupt zulassen - stets den seine Eingriffsmacht mäßigenden und begrenzenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (BVerwGE 59, 319 ; BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1988 - BVerwG 5 C 88.85 -, a.a.O. ).

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
    Der Anspruch auf Folgenbeseitigung ist nicht anders als der Anspruch auf Unterlassung künftigen rechtswidrigen Verwaltungshandelns verfassungsrechtlichen Ursprungs und wird ebenso wie dieser aus dem jeweils berührten Grundrecht (so BVerwG, Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 -, NJW 1972, 269; Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 4 C 51.80 -, a.a.O.), teilweise auch aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet (so BVerwGE 69, 366 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
    Ebenso verpflichtet das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit den Staat nicht nur dazu, eigene Eingriffe zu unterlassen, sondern überdies auch dazu, seine Bürger vor Beeinträchtigungen durch andere zu schützen (BVerfGE 77, 170 ; 381 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.1988 - 1 S 1233/86

    Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handels bei Aufklärung über Gefahren von

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
    Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für staatliche Warnungen ähneln damit den polizeirechtlichen Eingriffstatbeständen (vgl. VGH Baden-Württemberg, DÖV 1989, 169; Groh, RdJB 1987, 483 ; ferner: Dolde, a.a.O., S. 23 ff.).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
    Denn auch das Grundrecht aus Art. 4 GG ist in die Gesamtheit der Verfassungsbestimmungen eingebunden und wird von daher inhaltlich begrenzt (BVerfGE 32, 98 ; 52, 223 ).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1985 - 13 B 2140/85
  • BVerwG, 11.06.1968 - II C 101.64

    Predigender Polizist

  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

  • BVerwG, 02.06.1981 - 6 C 15.81
  • BVerwG, 07.06.1977 - I C 20.74

    Klageabweisendes Sachurteil - Unzulässigkeit des Rechtsweges - Anschlußrevision -

  • BVerwG, 20.10.1976 - 7 B 57.75

    Hinweispflicht des Vorsitzenden - Anregung sachdienlicher Anträge - Klageänderung

  • BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision -

  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

  • BVerwG, 16.05.1974 - III C 54.72
  • BVerwG, 11.03.1966 - II C 196.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d.h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 1989 - 1 BvR 881/89 - juris Rn. 7 und 15; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 ; Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 18.18

    Indizierung eines Albums (CD) aus dem Bereich Gangsta-Rap

    Nach den Regeln des Sachverständigenbeweises gilt dies nicht, wenn begründeter Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit von Mitgliedern des Zwölfer-Gremiums besteht, dessen Erkenntnisse auf einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt beruhen, erkennbar inhaltliche Widersprüche aufweisen oder nicht nachvollziehbar sind (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 1968 - 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 , vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 ; Beschluss vom 29. Mai 2009 - 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 Rn. 7).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Die Förderung des Beigeladenen durch die Beklagte ähnelt darum nach Zielrichtung und Wirkungen den eigenen warnenden Äußerungen des Staates über die sog. "Jugendreligionen" oder "Jugendsekten", die der Senat in seinem die Bewegung der Transzendentalen Meditation betreffenden Urteil vom 23. Mai 1989 (BVerwGE 82, 76) bereits als Eingriffe in die durch Art. 4 GG geschützte Religions- oder Weltanschauungsfreiheit bewertet hat (a.a.O. S. 79).

    Auch der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 23. Mai 1989 den Eingriffscharakter der Äußerungen der Bundesregierung über die sog. "Jugendreligionen" oder "Jugendsekten" nicht zuletzt mit der den Äußerungen zugrundeliegenden Absicht der Bundesregierung begründet, das Verhalten der Öffentlichkeit in ihrem Sinne zu beeinflussen (BVerwGE 82, 76 (79) [BVerwG 23.05.1989 - 7 C 2/87]).

    Vielmehr darf der Staat unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Verfassung zum Schutz der Grundrechte anderer Bürger, also in Wahrnehmung einer ihm von den Grundrechten auferlegten Schutzpflicht, selbst vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte einschließlich des Grundrechts aus Art. 4 GG einschränken (vgl. BVerwGE 82, 76 (82 f.) [BVerwG 23.05.1989 - 7 C 2/87]; BVerfG, NJW 1989, 3269 (3270) [BVerfG 15.08.1989 - 1 BvR 881/89]).

    Aus diesem Grund hat der Senat in seinem die eigenen Äußerungen der Beklagten zum Thema "Jugendreligionen/Jugendsekten" betreffenden Urteil vom 23. Mai 1989 (BVerwGE 82, 76 (79 ff.) [BVerwG 23.05.1989 - 7 C 2/87]) die Eingriffe in die Grundrechte der damaligen Kläger nicht nur mit der Verfolgung grundrechtlicher Schutzpflichten, sondern auch und sogar in erster Linie mit den funktionsbedingten Befugnissen der Bundesregierung zur Öffentlichkeitsarbeit und ihrem hieraus folgenden Recht zu öffentlichen Stellungnahmen gerechtfertigt.

    Ferner ist zu bedenken, daß der Staat, wenn er sich selbst warnend über das Wirken bestimmter Religions- oder Weltanschauungsgemeisnchaften äußert, hierbei im Interesse der betroffenen Grundrechtsträger der Pflicht zur Zurückhaltung und Sachlichkeit unterliegt (BVerwGE 82, 76 (83 f.) [BVerwG 23.05.1989 - 7 C 2/87]; BVerfG, NJW 1989, 3269 (3270 f.) [BVerfG 15.08.1989 - 1 BvR 881/89]).

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 23. Mai 1989 (BVerwGE 82, 79 ff. [BVerwG 23.05.1989 - 7 C 2/87]) sowie Beschluß vom 13. März 1991 - BVerwG 7 B 99.90 - (a.a.O. S. 30 ff.)) nicht von vornherein ausgeschlossen, gerade tatsächliche ("informale") Grundrechtseingriffe unter Verzicht auf eine detailliertere Ermächtigungsgrundlage allein auf eine Norm zu stützen, die dem eingreifenden Verwaltungsträger eine bestimmte Sachaufgabe zuweist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht