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   BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88   

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https://dejure.org/1989,63
BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88 (https://dejure.org/1989,63)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1989 - 4 C 41.88 (https://dejure.org/1989,63)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 (https://dejure.org/1989,63)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn - Planunggsmodell - Vorbehalt einer Bedarfsplanänderung - Realisierungsfähigkeit des Planvorhabens - Zeitrahmen - Erweiterungsfähigkeit - Planrechtfertigung - Planungsziel - Verbesserung überregionaler ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 123
  • NVwZ 1990, 860
  • DVBl 1990, 424
 
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Wird zitiert von ... (219)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Die Planfeststellungsbehörde hat deshalb bei der Planaufstellung vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen würden (BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - a.a.O. und vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123, 128).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats unterliegt eine behördliche Verkehrsprognose auch im Bereich der ansonsten voll überprüfbaren Planrechtfertigung nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle (z.B. Urteile vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 und vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 ).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Die Planfeststellungsbehörde hat deshalb bei der Planaufstellung vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen (BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 31 f. und vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 ).

    Diese Einschätzung setzt einen Zeithorizont voraus, der sich an der Geltungsdauer des nicht ausgenutzten Planfeststellungsbeschlusses orientiert (BVerwG, Urteil vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 ).

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