Rechtsprechung
BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel - Zulassung zum Studium
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAföG § 7 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 85, 194
- NJW 1991, 510 (Ls.)
- NVwZ 1990, 1168
- FamRZ 1991, 119
- DÖV 1991, 204
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können hochschulrechtliche Zulassungsbeschränkungen, die den Auszubildenden an der Aufnahme eines seiner Neigung am meisten entsprechenden Studiums hindern, die Aufnahme eines anderen, weniger neigungsgerechten Studiums förderungsrechtlich grundsätzlich nur dann rechtfertigen, wenn der Auszubildende dieses Studium zielstrebig als Alternative zum Wunschstudium mit dem Willen betreibt, es für den Fall eines Scheiterns seiner Bemühungen, zum Wunschstudium zugelassen zu werden, berufsqualifizierend abzuschließen (BVerwGE 82, 163 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 42/88] mit weiteren Nachweisen).Fehlt es an diesem Willen zum berufsqualifizierenden Abschluß in dem anstelle des Wunschstudiums aufgenommenen Studium, beabsichtigt der Auszubildende vielmehr lediglich, die Wartezeit bis zur Zulassung zum Wunschstudium zu überbrücken, dann ist bereits deshalb ein wichtiger Grund für den späteren Fachrichtungswechsel nicht anzuerkennen (BVerwGE 82, 163 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 42/88]).
Entgegen der Ansicht der Klägerin liegt in der Nichtanerkennung eines wichtigen Grundes in Fällen der vorliegenden Art schließlich keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu den Fällen des sog. Parkstudiums, in denen dem Auszubildenden, der wegen hochschulrechtlicher Zulassungsbeschränkungen zu dem von ihm erstrebten Studium zunächst nicht zugelassen worden ist, zugebilligt wird, ein weniger neigungsgerechtes Studium zu beginnen und bis zum Ablauf des vierten Parkstudiensemesters - förderungsunschädlich - die Fachrichtung durch Übergang in das Wunschstudium zu wechseln (vgl. BVerwGE 82, 163 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 42/88]).
Zwar wird auch hier im Ergebnis die nutzlose Inanspruchnahme von Ausbildungskapazitäten in Kauf genommen; gerechtfertigt ist dies jedoch dadurch, daß der Auszubildende das Parkstudium als ernsthaftes Alternativstudium mit dem Willen zum berufsqualifizierenden Abschluß betreibt für den Fall, daß er zum Wunschstudium nicht oder zu spät zugelassen werde (vgl. BVerwGE 82, 163 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 42/88]).
- BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74
Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Zutreffend ist das Berufungsgericht zunächst davon ausgegangen, daß für die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund im Sinne von § 7 Abs. 3 BAföG vorliegt, danach zu fragen ist, ob unter Berücksichtigung der im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 82, 156 [BVerwG 21.06.1989 - 6 C 55/87]).Zu den Gründen, die es für den Auszubildenden unzumutbar werden lassen, seine bisherige Ausbildung fortzusetzen, kann, wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, auch ein ernstzunehmender Neigungswandel gehören (BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]sowie Urteil vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 5 C 68.82 - ).
Sobald der Auszubildende sich Gewißheit über die fehlende Neigung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muß er deshalb, damit ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG bejaht werden kann, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung abbrechen (vgl. BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]; Urteile vom 10. Februar 1983 , vom 13. Oktober 1983 und vom 15. Mai 1986 sowie Beschlüsse vom 3. September 1987 - BVerwG 5 B 107.86 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 5 B 117.88 - .
- BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 12.78
Gewährung von Ausbildungsförderung - Wechsel eines Studienfachs
Auszug aus BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Zu den Gründen, die es für den Auszubildenden unzumutbar werden lassen, seine bisherige Ausbildung fortzusetzen, kann, wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, auch ein ernstzunehmender Neigungswandel gehören (BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]sowie Urteil vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 5 C 68.82 - ).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird dem Auszubildenden entsprechend seinem Ausbildungsstand und Erkenntnisvermögen zugemutet, den Gründen, die einer Fortsetzung der bisherigen Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (vgl. BVerwGE 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 12/78]; Beschluß vom 10. November 1980 - BVerwG 5 B 12.80 - ; Urteile vom 10. Februar 1983 - BVerwG 5 C 94.80 - , vom 13. Oktober 1983 sowie vom 15. Mai 1986 - BVerwG 5 C 138.83 - ).
Sobald der Auszubildende sich Gewißheit über die fehlende Neigung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muß er deshalb, damit ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG bejaht werden kann, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung abbrechen (vgl. BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]; Urteile vom 10. Februar 1983 , vom 13. Oktober 1983 und vom 15. Mai 1986 sowie Beschlüsse vom 3. September 1987 - BVerwG 5 B 107.86 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 5 B 117.88 - .
- BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 27.87
Parkstudium - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - Wunschstudium - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Zutreffend ist das Berufungsgericht zunächst davon ausgegangen, daß für die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund im Sinne von § 7 Abs. 3 BAföG vorliegt, danach zu fragen ist, ob unter Berücksichtigung der im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 82, 156 [BVerwG 21.06.1989 - 6 C 55/87]).Der Bundesgesetzgeber hat in § 7 Abs. 3 BAföG die Entscheidung darüber, ob der Auszubildende nach einem Studienabbruch oder einem Fachrichtungswechsel Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung erhält, ohne gesetzliche Zwischenlösungen nach dem "Alles-oder-Nichts"-Prinzip ausgestaltet (vgl. BVerwGE 82, 156 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 27/87]).
Aus diesem Umstand zieht der obengenannte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts die verfassungsrechtliche Folgerung, daß die interessenwägende Zumutbarkeitsprüfung bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes in § 7 Abs. 3 BAföG weitergehende Differenzierungen aufnehmen muß, um den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Gleichheitssatzes zu genügen (vgl. auch BVerwGE 82, 156 [BVerwG 22.06.1989 - 5 C 27/87]).
- BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 8.78
Anspruch auf Gewährung einer Pflegezulage nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Zu den Gründen, die es für den Auszubildenden unzumutbar werden lassen, seine bisherige Ausbildung fortzusetzen, kann, wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, auch ein ernstzunehmender Neigungswandel gehören (BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]sowie Urteil vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 5 C 68.82 - ).Sobald der Auszubildende sich Gewißheit über die fehlende Neigung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muß er deshalb, damit ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG bejaht werden kann, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung abbrechen (vgl. BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]; Urteile vom 10. Februar 1983 , vom 13. Oktober 1983 und vom 15. Mai 1986 sowie Beschlüsse vom 3. September 1987 - BVerwG 5 B 107.86 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 5 B 117.88 - .
- BVerwG, 03.09.1987 - 5 B 107.86
Ausbildungsabbruch - Fachrichtungswechsel - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Auszug aus BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Sobald der Auszubildende sich Gewißheit über die fehlende Neigung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muß er deshalb, damit ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG bejaht werden kann, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung abbrechen (vgl. BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]; Urteile vom 10. Februar 1983 , vom 13. Oktober 1983 und vom 15. Mai 1986 sowie Beschlüsse vom 3. September 1987 - BVerwG 5 B 107.86 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 5 B 117.88 - .Es ist vielmehr - wie der Senat zusammenfassend im Beschluß vom 3. September 1987 (a.a.O. S. 20) dargelegt hat - auch in subjektiver Hinsicht zu prüfen, ob ein etwaiges Unterlassen notwendiger Maßnahmen dem Auszubildenden vorwerfbar ist und ihn damit ein Verschulden trifft (Urteil vom 10. Februar 1983 ) oder ob ein solches Unterlassen durch ausbildungsbezogene Umstände gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 15. Mai 1986 ).
- BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Im Ergebnis zu Recht hat es das Berufungsgericht auch abgelehnt, aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1985 - 1 BvR 1428/82 - (BVerfGE 70, 230 [BVerfG 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82]) den Schluß zu ziehen, eine Entscheidung zugunsten der Klägerin sei verfassungsrechtlich geboten. - BVerwG, 10.11.1980 - 5 B 12.80
Abgrenzung zwischen einer Verlagerung des Studienschwerpunkts und eines …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird dem Auszubildenden entsprechend seinem Ausbildungsstand und Erkenntnisvermögen zugemutet, den Gründen, die einer Fortsetzung der bisherigen Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (vgl. BVerwGE 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 12/78]; Beschluß vom 10. November 1980 - BVerwG 5 B 12.80 - ; Urteile vom 10. Februar 1983 - BVerwG 5 C 94.80 - , vom 13. Oktober 1983 sowie vom 15. Mai 1986 - BVerwG 5 C 138.83 - ). - BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 94.80
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - Fehlende Eignung …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird dem Auszubildenden entsprechend seinem Ausbildungsstand und Erkenntnisvermögen zugemutet, den Gründen, die einer Fortsetzung der bisherigen Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (vgl. BVerwGE 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 12/78]; Beschluß vom 10. November 1980 - BVerwG 5 B 12.80 - ; Urteile vom 10. Februar 1983 - BVerwG 5 C 94.80 - , vom 13. Oktober 1983 sowie vom 15. Mai 1986 - BVerwG 5 C 138.83 - ). - BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 138.83
Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund
Auszug aus BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird dem Auszubildenden entsprechend seinem Ausbildungsstand und Erkenntnisvermögen zugemutet, den Gründen, die einer Fortsetzung der bisherigen Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (vgl. BVerwGE 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 12/78]; Beschluß vom 10. November 1980 - BVerwG 5 B 12.80 - ; Urteile vom 10. Februar 1983 - BVerwG 5 C 94.80 - , vom 13. Oktober 1983 sowie vom 15. Mai 1986 - BVerwG 5 C 138.83 - ). - BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 55.87
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Student der Evangelischen Theologie …
- BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 52.78
Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Fachrichtungswechsel - Wichtiger …
- BVerwG, 27.11.1987 - 5 B 131.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Fachrichtungswechsel aus …
- BVerwG, 08.03.1990 - 5 C 30.87
Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Parkstudium
- BVerwG, 23.05.1989 - 5 B 117.88
Anerkennung eines wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel - Pflicht zu …
- BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 68.82
Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Studienwechsel - Vorliegen eines …
- VGH Bayern, 13.03.2012 - 12 CE 11.2829
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel nur gegeben, wenn der Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände einschließlich der mit der Förderung verbundenen persönlichen und öffentlichen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BVerwG vom 12.2.1976 BVerwGE 50, 161; vom 22.6.1989 BVerwGE 82, 156 und vom 21.6.1990 BVerwGE 85, 194).Das Bundesverwaltungsgericht verlangt der Auszubildenden in ständiger Rechtsprechung ab, den Gründen, die einer Fortsetzung der bisherigen Ausbildung entgegen stehen, entsprechend ihrem Ausbildungsstand und Erkenntnisvermögen rechtzeitig zu begegnen (vgl. BVerwG vom 6.9.1979 BVerwGE 58, 270 und vom 21.6.1990 a.a.O., m.w.N.).
Sobald die Auszubildende sich Gewissheit über die fehlende Neigung oder Eignung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muss sie deshalb, damit ein wichtiger Grund im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG bejaht werden kann, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung abbrechen (…vgl. BVerwG vom 12.2.1976 a.a.O., vom 6.9.1979 a.a.O. und vom 21.6.1990 a.a.O., m.w.N.).
Es ist vielmehr auch in subjektiver Hinsicht zu prüfen, ob ein etwaiges Unterlassen notwendiger Maßnahmen dem Auszubildenden vorwerfbar ist und sie somit ein Verschulden trifft oder ob ein solches Unterlassen durch ausbildungsbezogene Umstände gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG vom 21.6.1990 a.a.O., m.w.N.).
Für ein Studium dagegen, das die Eingangsphase bereits überschritten hat und bei dem die Verzögerung des Fachrichtungswechsels dazu führt, dass der Auszubildende insgesamt drei Semester lang oder gar mehr einen Studienplatz mit oder ohne Förderungsleistung für eine Ausbildung in Anspruch genommen hat, die ohne berufsqualifizierenden Abschluss geblieben ist, kann die umfassende Versagung des Förderungsanspruchs für die Zukunft regelmäßig nicht als unverhältnismäßige, unangemessene Sanktion des Verzögerungsverschuldens angesehen werden (vgl. BVerwG vom 21.6.1990 a.a.O., m.w.N.;… BayVGH vom 1.2.2012 a.a.O.).
- OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04
Ausbildungsförderung, Fachrichtungswechsel, Rückstufung, Zurückstufung, wichtiger …
Als wichtiger Grund ist allgemein anerkannt, wenn dem Auszubildenden eine Fortsetzung seiner bisherigen Ausbildung unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194 [196];… Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 27/87 - BVerwGE 82, 156 [158];… Urt. v. 15.5.1986 - 5 C 138/83 -, FamRZ 1986, 932).Auch hier können hochschulrechtliche Zulassungsbeschränkungen für das (neue) Wunschstudium die Fortführung des alten förderungsrechtlich nur unter der Voraussetzung rechtfertigen, dass der Auszubildende das alte Studium berufsqualifizierend abschließen will, falls er zum (neuen) Wunschstudium nicht zugelassen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194 [197]).
Zwar wird auch hier im Ergebnis die nutzlose Inanspruchnahme von Ausbildungskapazitäten in Kauf genommen; gerechtfertigt ist dies jedoch dadurch, dass der Auszubildende das Parkstudium als ernsthaftes Alternativstudium mit dem Willen zum berufsqualifizierenden Abschluss betreibt für den Fall, dass er zum Wunschstudium nicht oder zu spät zugelassen werde (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194 [199];… Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 42/88 -, BVerwGE 82, 163 [165]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1996 - 16 A 1020/96
Gewährung von Ausbildungsförderung nach einem Neigungswechsel nach mehreren …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird dem Auszubildenden entsprechend seinem Ausbildungsstand und Erkenntnisvermögen zugemutet, den Gründen, die einer Fortsetzung der bisherigen Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (vgl. BVerwG, unter anderem Urteil vom 21. Juni 1990 - 5 C 45.87 -, NVwZ 1990, 1168, = FamRZ 1991, 119, mit weiteren Nachweisen).Sobald der Auszubildende sich Gewißheit über die fehlende Neigung bzw. Eignung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muß er deshalb, damit ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG bejaht werden kann, unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung abbrechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1990, a.a.O.).
Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Anforderungen selbst, die an das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG zu stellen sind; dazu gehört auch die Pflicht des Auszubildenden, seine Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Februar 1983 - 5 C 94.80 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 33, vom 15. Mai 1986 - 5 C 138.83 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 55, sowie vom 21. Juni 1990, a.a.O.).
Es ist vielmehr auch in subjektiver Hinsicht zu prüfen, ob ein etwaiges Unterlassen notwendiger Maßnahmen dem Auszubildenden vorwerfbar ist und ihn damit ein Verschulden trifft oder ob ein solches Unterlassen durch ausbildungsbezogene Umstände gerechtfertigt ist (vgl. zusammenfassend zu dieser Frage BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1990, a.a.O. mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 64.01
Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund; wichtiger Grund …
Nach Maßgabe der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, FamRZ 1991, 119) verliere die Neigung zu einer bestimmten Ausbildung als generell anerkannter wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel mit zunehmender Ausbildungsdauer an Bedeutung.Zwar geht das Berufungsgericht zu § 7 Abs. 3 BAföG in der hier noch maßgeblichen Fassung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 13. Juli 1993 (BGBl I S. 1202) zutreffend davon aus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Neigungswandel als wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel mit zunehmender Ausbildungsdauer im bisherigen Studium an Kraft verliert (vgl. BVerwGE 85, 194).
- OVG Sachsen, 15.12.1992 - 2 S 521/92
Ausbildungsförderung; Wichtiger Grund; Neigungswandel; Wiedervereinigung; …
Nach dem Erkennen des Neigungswandels schließlich ist der Auszubildende im öffentlichen Interesse verpflichtet, unverzüglich sein bisheriges Studium abzubrechen (BVerwG, Urt. v. 21.06.1990, 5 C 45.87, Buchholz 436.36, Nr. 95 zu § 7 BAFöG).Im 2. Studienjahr muß der Auszubildende insbesondere schuldhafte Verzögerungen der jeweils notwendigen Schritte vermeiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.1990, 5 C 45.87, Buchholz 436.36, Nr. 95 zu § 7 BAMG: Das BVerwG führt in diesem Urteil folgendes aus: "Bricht ein Auszubildender ein zwei Semester lang betriebenes Studium nach Eintritt eines ernsthaften Neigungswandels nicht unverzüglich ab, sondern führt es ein Semester lang fort, um die Zeit bis zur Zulassung zum neuen Wunschstudium zu überbrücken, kommt die Anerkennung eines wichtigen Grundes im Sinne von § 7 Abs. 3 BAFöG auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht in Betracht").
Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Begriffsbestimmung der Unverzüglichkeit in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB als einem Verhalten, das ohne schuldhaftes Zögern erfolgt (BVerwG, Urt. v. 21.06.1990, 5 C 45.87, Buchholz 436.36, Nr. 95 zu § 7 BAFöG, in Anschluß an BVerwG, Urt. v. 10.02.1983, 5 C 94.80, FamRZ. 1983, 954, 955).
- VGH Hessen, 07.11.2002 - 5 TG 2552/02
Fachrichtungswechsel - Eignungsmangel - Unverzüglichkeit
Es ist vielmehr auch in subjektiver Hinsicht zu prüfen, ob ein etwaiges Unterlassen notwendiger Maßnahmen dem Auszubildenden vorwerfbar ist und ihn damit ein Verschulden trifft oder ob ein solches Unterlassen durch ausbildungsbezogene Umstände gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 5 C 45.87 -, BVerwGE 85, 194 m.w.N.).Bei der Abwägung zwischen der Schwere der Sanktion und dem Gewicht des sanktionsauslösenden Pflichtenverstoßes ist ausschlaggebend zu berücksichtigen, dass in der Eingangsphase eines Studiums bei Anwendung des § 7 Abs. 3 BAföG geringere Anforderungen an das Gewicht der im Bereich der Interessen des Auszubildenden liegenden Umstände zu stellen sind als etwa in späteren Phasen der Ausbildung (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1990, a.a.O., m.w.N.).
- OVG Brandenburg, 01.11.1999 - 4 B 42/99
Antrag auf Zulassung der Beschwerde wegen Divergenz; Klärung materieller …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Hamburg, 04.02.2014 - 2 K 3204/12
Zur Weiterförderung nach dem BAföG ohne den üblichen Leistungsnachweis, wenn …
Dem Auszubildenden obliegt es, seine Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig durchzusetzen (BVerwG, Urt. v. 21.6.1990, BVerwGE 85, 194, juris Rn. 13). - VG Frankfurt/Main, 18.02.2010 - 3 L 3907/09
Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund und Gewährung von Ausbildungsförderung
Ein wichtiger Grund im oben genannten Sinne liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann vor, wenn dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zugemutet werden kann (BVerwG, Urteil vom 21.06.1990 - BVerwGE 85, 194 (195)).Während in der Eingangsphase geringere Anforderungen an die Anerkennung eines wichtigen Grundes zu stellen sind, werden mit zunehmender Dauer der bisherigen Ausbildung entsprechend höhere Anforderungen zu stellen sein (BVerwG, Urteil vom 21.06.1990 aaO; HessVGH, Urteil vom 19.06.2006 - 10 UE 2260/05 - m. w. N.).
Er hat unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, entweder die Ausbildung abzubrechen oder das Studienfach zu wechseln, wobei diese Verpflichtung selbst Teil der Anforderungen ist, die an das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG zu stellen sind (BVerwG, Urteil vom 21.06.1990 - FamRZ 1991, 119 (120) n. w. N.; HessVGH, Beschluss vom 07.11.2002 - FamRZ 2003, 1231).
- OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 LB 326/22
Förderungsfähige Ausbildung; Auslandsausbildung; Berufsqualifikation; …
Sinn und Zweck der grundsätzlichen Beschränkung der Förderungsleistungen auf die Erstausbildung und eine nur begrenzte Möglichkeit eines späteren Wechsels nach § 7 Abs. 3 BAföG ist vor allem, dass Auszubildende ihre Ausbildung verantwortungsbewusst wählen, planvoll betreiben und auch zielstrebig beenden sollen, auch im Hinblick auf eine sparsame Haushaltsführung des Staates (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, juris Rn. 13 m.w.N.; BT-Drs.Sinn und Zweck des § 7 Abs. 3 BAföG bzw. der grundsätzlichen Beschränkung der Förderungsleistungen auf die Erstausbildung ist jedoch vor allem, dass Auszubildende ihre Ausbildung verantwortungsbewusst wählen, planvoll betreiben und auch zielstrebig beenden sollen, auch im Hinblick auf eine sparsame Haushaltsführung des Staates (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, juris Rn. 13 m.w.N.; BT-Drs.
- BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 40.88
Ausbildungsförderung - Absolventen des Zweiten Bildungsweges - Überschreiten der …
- VG München, 20.11.2014 - M 15 K 13.3227
Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund; Unverzüglichkeit
- VG Karlsruhe, 23.06.2016 - 5 K 2654/16
Besuch eines Deutschintensivkurses durch syrischen Flüchtling; Unterbrechung des …
- VGH Hessen, 26.11.2002 - 5 TG 2303/02
BAföG - Fachrichtungswechsel nach dem 4 Fachsemester zu spät
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2022 - 15 A 30/20
Weiterbewilligung von Ausbildungsförderung bei Vornahme eines …
- BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 24.92
BAföG - Ausbildungsförderung - Unverzügliches Beginnen eines …
- VG Potsdam, 25.07.2019 - 7 L 339/19
- VG Frankfurt/Main, 25.02.2022 - 3 K 3225/20
- VG Stuttgart, 29.11.2016 - 11 K 3700/16
Ausbildungsförderung nach dem BAföG nach Überschreiten der Altersgrenze
- VGH Hessen, 25.08.1992 - 9 UE 1674/89
Kein wichtiger Grund gemäß BAföG § 7 Abs 3 für Fachrichtungswechsel bei von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2023 - 12 A 1659/21
Erstausbildung; Auslandsausbildung; institutionelle Gleichwertigkeit; …
- VG Würzburg, 09.05.2019 - W 3 K 18.553
Förderung einer neuen nach Abbruch der alten Ausbildung aus unabweisbarem Grund
- VG Augsburg, 28.04.2009 - Au 3 K 08.1143
Aufstiegsfortbildungsförderung; Aufgabe eines früheren Fortbildungsziels; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2020 - 12 E 290/19
- VG München, 09.12.2022 - M 15 K 21.3980
Aufstiegsfortbildungsförderung, Anderes Fortbildungsziel, Wichtiger Grund …
- VG Würzburg, 26.04.2012 - W 1 K 11.225
Auslandsstudium (Bachelor); Fachrichtungswechsel; Unverzüglichkeit; …
- VGH Bayern, 17.01.2013 - 12 ZB 12.2277
Ausbildungsförderungsrecht Fachrichtungswechsel nach dem 4. Fachsemester; …
- VG München, 25.11.2010 - M 15 K 09.1911
Kein unverzüglicher Fachrichtungswechsel, wenn dieser an einer anderen Hochschule …
- VG Freiburg, 21.11.2003 - 7 K 1652/03
Begründeter Fachrichtungswechsel nach Neigungswandel, hier betroffen Soziologie, …
- VG Schwerin, 17.01.2023 - 6 A 211/21
Gewährung von Ausbildungsförderung nach Wechsel des Studienganges; Begriff des …
- VG Gera, 25.01.2023 - 6 K 1293/22
Ausbildungsförderung; Förderanspruch nach Wechsel des Studiengangs; Verlängerung …
- VG Hamburg, 27.01.2015 - 2 E 5/15
Ausbildungsförderung für ihr Studium im Bachelorstudiengang Sozialökonomie
- VG Hamburg, 09.01.2014 - 2 K 554/13
Ausbildungsförderung; Überschreiten der Förderungshöchstdauer; mehrmaliges …
- OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 188/00
Ausbildungsförderung für einen anderen Ausbildungsgang; Zuständigkeit des …
- VG Gelsenkirchen, 24.08.2021 - 15 K 3355/20
BAföG-Bewilligung, Fachrichtungswechsel, unabweisbarer Grund eheliches …
- VG Stuttgart, 14.09.2012 - 11 K 1267/12
Förderungsleistungen nach dem AFBG - Fortbildung zum Industriemeister
- VGH Hessen, 03.11.1992 - 9 UE 31/91
Ausbildungsförderung: Zur Anerkennung eines wichtigen Grundes beim Wechsel von …
- OVG Niedersachsen, 11.12.2019 - 4 ME 206/19
Fachrichtungswechsel; Fachsemester; Grund, unabweisbarer; Grund, wichtiger; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2019 - 1 LB 120/17
Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung im Falle einer schweren …
- OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 4 ME 8/19
Fachrichtungswechsel; Nichteignung; Schwerpunktverlagerung; unverzüglich; …
- VG Hamburg, 17.02.2014 - 2 K 1494/12
Ausbildungsförderung bei Überschreitung der Altersgrenze wegen Kindererziehung
- OVG Niedersachsen, 19.07.2022 - 14 PA 247/22
Exmatrikulation; Fachrichtungswechsel; unverzüglich
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2018 - 12 E 1010/17
Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Anspruchs auf Ausbildungsförderung für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - 12 E 300/18
Vorliegen eines wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel im Rahmen der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2020 - 6 S 22.20
Ausbildungsförderung: Unverzüglichkeit eines Fachrichtungswechsels
- VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
- VG Köln, 05.03.2015 - 13 K 2386/14
Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung für eine andere …
- VGH Hessen, 24.10.1995 - 9 UE 1050/94
Keine Wiedereinsetzung bei Klagefristversäumung in einem gerichtskostenfreien …
- VG Münster, 05.04.2019 - 6 L 163/19
Anwendung der Vermutungsregel des § 7 Abs. 3 Satz. 4 BaföG bei Verhinderung des …
- VG Augsburg, 17.05.2016 - Au 3 K 15.1895
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel
- VG Augsburg, 16.04.2013 - Au 3 K 12.1328
Unabweisbarer Grund; Kopftuch
- VG Stuttgart, 14.02.2008 - 11 K 347/07
Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe unter Einschluss eines erhöhten Bedarfs …
- VGH Hessen, 24.01.1995 - 9 UE 570/93
Ausbildungsförderung nach einem nicht abgeschlossenen Teilzeitstudium an …
- OVG Sachsen, 09.02.1993 - 2 S 580/92
Ausbildungsförderung; Mehrfachwechsel; Wichtiger Grund; Rückkehr zum …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.1993 - 2 S 580/92
- VGH Hessen, 26.01.1993 - 9 UE 1696/89
Versagung von Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel (kein unverzüglicher …
- VG Münster, 04.05.2021 - 6 K 3678/18
- VG Hannover, 08.03.2018 - 3 A 8742/17
BAföG-Anspruch; BAföG-Leistungen; EU-Arbeitnehmer; EU-Arbeitnehmereigenschaft; …
- VG Greifswald, 30.05.2017 - 2 A 2091/16
Unabweisbarer Grund i.S.v. BAföG § 7 Abs 3 S 1 Nr 2
- VG München, 20.05.2014 - M 15 E 14.1854
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; Ausbildungsförderung; …
- VG Aachen, 12.11.2007 - 5 K 1567/05
Anspruch auf Bewilligung von Leistungen nach dem …
- VG Stuttgart, 15.12.2005 - 11 K 1197/05
Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel von Islamwissenschaft zum Studium an …
- VG Gera, 14.12.2021 - 6 K 220/21
BAföG nach abgebrochenem Studium an einen kanadischem College
- VG Hannover, 25.08.2021 - 3 A 314/19
Anabin; Anrechenbarkeit von Leistungen; Ausbildungsförderung; Auslandsausbildung; …
- VG München, 01.10.2015 - M 15 K 13.2170
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel
- VG München, 09.06.2011 - M 15 K 10.4241
Ausbildungsförderung; andere Ausbildung nach Fachrichtungswechsel; …
- VG Bayreuth, 17.04.2023 - B 8 K 21.946
Kein wichtiger Grund gemäß § 16 Abs. 3 AFBG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2023 - 12 A 1785/21
- VG Frankfurt/Main, 19.10.2020 - 3 L 2438/20
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VG Würzburg, 09.05.2014 - W 1 K 13.109
Auslandspraktikum; Fachrichtungswechsel; Bachelorstudium nach abgebrochenem …
- VG Göttingen, 19.08.2009 - 2 A 86/08
Fachrichtungswechsel; Grund, wichtiger; Humanmedizin; Theologie, katholische
- VG Frankfurt/Main, 22.02.2005 - 10 E 2525/04
"Bescheidungsurteil"; Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; …
- VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.725
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Fachrichtungswechsel aufgrund …
- VG Augsburg, 15.01.2013 - Au 3 K 12.1240
Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund; Parkstudium
- VG Frankfurt/Oder, 07.03.2012 - 6 K 1128/09
- VG München, 29.04.2010 - M 15 K 08.6097
Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für Hochschulstudium mit Zwischenprüfung …
- OVG Sachsen, 20.04.1993 - 2 S 50/93
- OVG Sachsen, 06.04.1993 - 2 S 30/93