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   BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41-43.89, 7 C 41.89, 7 C 42.89, 7 C 43.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,409
BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41-43.89, 7 C 41.89, 7 C 42.89, 7 C 43.89 (https://dejure.org/1990,409)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1990 - 7 C 41-43.89, 7 C 41.89, 7 C 42.89, 7 C 43.89 (https://dejure.org/1990,409)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1990 - 7 C 41-43.89, 7 C 41.89, 7 C 42.89, 7 C 43.89 (https://dejure.org/1990,409)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung - Beurkundungsfunktion - Rechtsschutzfunktion - Außerkrafttreten eines Bebauungsplans - Funktionslosigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung - Beurkundungsfunktion - Rechtsschutzfunktion - Außerkrafttreten eines Bebauungsplans - Funktionslosigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsprozeßrecht; Urteil; Fehlende Urteilsgründe; Vollständige Abfassung; Beurkundungsfunktion; Rechtsschutzfunktion; Außerkrafttreten eines Bebauungsplans ; Funktionslosigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsprozeßrecht; Urteil; Fehlende Urteilsgründe; Vollständige Abfassung; Beurkundungsfunktion; Rechtsschutzfunktion; Außerkrafttreten eines Bebauungsplans ; Funktionslosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 273
  • NJW 1991, 310
  • NVwZ 1991, 361 (Ls.)
  • DVBl 1991, 157
  • DÖV 1991, 159
  • DÖV 1991, 846
 
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Wird zitiert von ... (87)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Die Existenz der baurechtlich genehmigten Autolackiererei in dem festgesetzten allgemeinen Wohngebiet macht den Bebauungsplan nicht funktionslos, auch nicht teilweise in bezug auf das Grundstück der Klägerin; denn die Existenz der Lackiererei schafft, selbst wenn sie ein Wohnen auf dem Nachbargrundstück wegen Gesundheitsgefahren ausschließen würde, keinen Zustand, der eine Verwirklichung des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5 (8 ff.) [BVerwG 29.04.1977 - IV C 39/75]; BVerwG, Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41-43.89 - BVerwGE 85, 273 (282 f.)).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Liegen solche Hindernisse im Zeitpunkt der Planung noch nicht vor, treten sie aber später ein, so liegt der Schluss nahe, die Funktionslosigkeit nach denselben Maßstäben zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41 bis 43.89 - BVerwGE 85, 273).
  • BFH, 03.06.1992 - II R 112/89

    Sinn und Zweck der Urteilsbegründung

    Sie sind als nicht geschrieben zu behandeln (BVerwG-Urteil vom 3. August 1990 7 C 41-43/89, NJW 1991, 310, 311, linke Spalte, mit zahlreichen Nachweisen); das Urteil ist solchenfalls "nicht mit Gründen versehen" (§ 116 Abs. 1 Nr. 5, § 119 Nr. 6 FGO).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 29. Oktober 1986 IV a ZR 119/85, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1987, 2446; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 22. Januar 1981 10/8b RAr 1/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1982, 81; Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 24. Februar 1982 4 AZR 313/80, HFR 1982, 534; BVerwG-Urteile in NJW 1989, 730, und in NJW 1991, 310).

    Das Gesetz will mit ihr auch erreichen, daß der gebotene Zusammenhang zwischen dem aufgrund der mündlichen Verhandlung und der anschließenden Beratung beschlossenen Urteil einerseits und den schriftlich niederzulegenden Gründen andererseits nicht verlorengeht (bezüglich der entsprechenden Vorschriften in §§ 116 Abs. 2, 117 Abs. 4 VwGO vgl. das BVerwG-Urteil in NJW 1991, 310, 311, linke Spalte).

    Trotz Fehlens einer § 552 ZPO entsprechenden Regelung in der VwGO sieht das BVerwG in NJW 1991, 310, 312 in Anlehnung an jene Vorschrift "einen Zeitraum von fünf Monaten als äußerste Grenze an", wobei es offenbar auf weitere, zum Zeitmoment hinzutretende Umstände nicht ankommen soll.

    Denn nichts rechtfertige die Annahme, daß das Erinnerungsvermögen von Verwaltungsrichtern zuverlässiger als das von Zivilrichtern sei (NJW 1991, 310, 311, rechte Spalte).

    Dennoch sprechen die vom BVerwG in NJW 1991, 310 aufgezeigten gewichtigen Gründe nach Auffassung des erkennenden Senats dafür, die Fünfmonatsgrenze auch im Bereich der FGO anzuwenden.

    Fällt dieses Sicherungsmittel - wenn auch nur teilweise - aus, so spricht dies neben dem Zeitmoment als weiteres gewichtiges Indiz gegen die Annahme, daß die schriftlich niedergelegten Urteilsgründe das Beratungsergebnis zutreffend widerspiegeln (vgl. auch die BVerwG-Urteile vom 19. März 1976 VI C 81.75, BVerwGE 50, 278, 282; vom 3. September 1982 4 CB 20/82, NJW 1983, 466; in NJW 1991, 310, 312, linke Spalte).

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