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   BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88, 4 N 2.88   

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BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88, 4 N 2.88 (https://dejure.org/1990,1139)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1990 - 4 N 1.88, 4 N 2.88 (https://dejure.org/1990,1139)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1990 - 4 N 1.88, 4 N 2.88 (https://dejure.org/1990,1139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Pferde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 332
  • NJW 1991, 1844 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 472
  • DVBl 1990, 1355
  • DÖV 1991, 73
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88
    Auch solche Vorschriften lassen sich noch dem Regelungsbereich des sachlich begrenzten Ordnungsrechts zurechnen, in welchem - in einem umfassenden Sinne - die (polizeilichen) Anforderungen festgelegt werden, die an den Verkehr und an die Verkehrsteilnehmer zu stellen sind, um Gefahren von anderen Verkehrsteilnehmern oder Dritten abzuwenden und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 40, 371 ; 67, 299 ).

    Die Frage nach der abschließenden Ausschöpfung einer Kompetenz ist aufgrund einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normenbereichs zu beantworten (vgl. BVerfGE 67, 299 ).

    Ein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Regelung der Kennzeichnungspflichten im Straßenverkehr mit einer solchen negativen Tragweite zu Lasten der Landesgesetzgeber ist - anders als bei den Verhaltensregeln im Straßenverkehr im engeren Sinne (vgl. dazu BVerfGE 67, 299 ) - nicht zu erkennen.

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88
    Vorlagen an ein höheres Gericht der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes sind nicht zulässig (vgl. BVerfGE 6, 222 ; 22, 311 ), wobei es sich übrigens im Hinblick auf Art. 31 GG auch bei der Frage nach der Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetz stets zugleich auch um eine verfassungsrechtliche Frage handelt (vgl. Art. 100 Abs. 1 Satz 2, 2. Alternative GG sowie BVerfGE 80, 137 ).

    Dies hat zur Folge, daß das Vorlageverfahren in Fällen dieser Art die ihm vom einfachen Prozeßgesetz zugewiesene Aufgabe einer verbindlichen Klärung grundsätzlicher Fragen nicht erfüllen kann (vgl. im einzelnen hierzu BVerfGE 6, 222 ).

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88
    Zu solchen Veränderungen einer Vorlage unter gleichzeitiger Wahrung des Kerngehalts der vorgelegten Frage ist das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren nach § 47 Abs. 5 VwGO berechtigt (vgl. Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 und Beschluß vom 15. April 1988 - BVerwG 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200 ).

    Eine konkrete, über den Einzelfall hinausreichende Frage der Auslegung des revisiblen Rechts, deren Klärung für die vom Normenkontrollgericht zu treffende Entscheidung nach dessen - für das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich maßgeblichen (vgl. BVerwGE 79, 200 ) - Rechtsauffassung erheblich sein wird, ist in den Vorlagebeschlüssen nicht ausdrücklich enthalten.

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 NB 4.90

    Landeskompetenz zur Einführung weiterer Waldkategorien

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88
    Soweit im Beschluß des Senats vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 NB 4.90 - (zur Veröffentlichung bestimmt) eine teilweise hiermit nicht übereinstimmende Auffassung über den Umfang der Vorlagepflicht der Normenkontrollgerichte gemäß § 47 Abs. 5 VwGO zum Ausdruck gekommen ist, wird hieran nicht festgehalten.
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88
    Vorlagen an ein höheres Gericht der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes sind nicht zulässig (vgl. BVerfGE 6, 222 ; 22, 311 ), wobei es sich übrigens im Hinblick auf Art. 31 GG auch bei der Frage nach der Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetz stets zugleich auch um eine verfassungsrechtliche Frage handelt (vgl. Art. 100 Abs. 1 Satz 2, 2. Alternative GG sowie BVerfGE 80, 137 ).
  • BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67

    Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88
    Vorlagen an ein höheres Gericht der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes sind nicht zulässig (vgl. BVerfGE 6, 222 ; 22, 311 ), wobei es sich übrigens im Hinblick auf Art. 31 GG auch bei der Frage nach der Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetz stets zugleich auch um eine verfassungsrechtliche Frage handelt (vgl. Art. 100 Abs. 1 Satz 2, 2. Alternative GG sowie BVerfGE 80, 137 ).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66

    Ingenieur

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88
    In Zweifelsfällen spricht gemäß Art. 30, 70 GG eine Vermutung für die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder (vgl. BVerfGE 26, 246 ; 42, 20 ).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88
    Für die Annahme, daß der Bundesgesetzgeber mit den von ihm in der Straßenverkehrszulassungsordnung getroffenen Regelungen über eine Kennzeichnung von Fahrzeugen zugleich für jede andere Art der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, unter anderem mit Pferden, eine Pflicht zur Kennzeichnung ausschließen wollte, ist kein vernünftiger Grund ersichtlich (vgl. auch BVerfGE 32, 319 ).
  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88
    Auch solche Vorschriften lassen sich noch dem Regelungsbereich des sachlich begrenzten Ordnungsrechts zurechnen, in welchem - in einem umfassenden Sinne - die (polizeilichen) Anforderungen festgelegt werden, die an den Verkehr und an die Verkehrsteilnehmer zu stellen sind, um Gefahren von anderen Verkehrsteilnehmern oder Dritten abzuwenden und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 40, 371 ; 67, 299 ).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88
    Diese Voraussetzungen für eine Vorlage hat das Norraenkontrollgericht im Vorlagebeschluß unter Begründung seiner Rechtsauffassung darzulegen (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172 ; Beschluß vom 12. März 1982 - BVerwG 4 N 1.80 - BVerwGE 65, 131 und Beschluß vom 18. August 1982 - BVerwG 4 N 1.81 - BVerwGE 66, 116 ).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80

    Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der

  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs.

  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

  • BVerwG, 31.05.1985 - 4 C 14.82

    Waldwege - Freizeitreiten - Landschaftspflege - Erholungsfunktion

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Dieses dient als sachlich begrenztes Ordnungsrecht der Abwehr von typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die dem Straßenverkehr von außen oder durch Verkehrsteilnehmer erwachsen (vgl. BGHZ 60, 54, 60; BGHSt 37, 366, 369; BGH, Beschluß vom 4. Dezember 2001 - 4 StR 93/01 - NJW 2002, 1280, 1281 m.w.N.; BVerfGE 40, 371, 379 f.; 67, 299, 314, 322 f. je m.w.N.; BVerwGE 37, 112, 114 f.; 85, 332, 341 f.).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Es darf sie unter Wahrung ihres Kerngehalts so modifizieren, wie es sie für grundsätzlich klärungsfähig und zugleich nach seinem rechtlichen Ansatz für entscheidungserheblich hält (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 [94]; Beschluß vom 15. April 1988 - BVerwG 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200 [202]; Beschluß vom 3. September 1990 - BVerwG 4 N 1 u. 2.88 - DVBl. 1990, 1355 ).
  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93

    Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz

    Da der Sinn des Vorlageverfahrens nach § 47 VwGO auf einen Ertrag in der Sache gerichtet ist (Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwGE 59, 87 (94)), sind andererseits auch Veränderungen der Fragestellung im Sinne einer Erweiterung nicht ausgeschlossen, soweit der Kerngehalt der vorgelegten Frage gewahrt wird (vgl. Beschluß vom 3. September 1990 - BVerwGE 85, 332 (335)).

    Der Zulässigkeit der Vorlage steht auch nicht entgegen, daß sie eine in Verfahren nach § 47 VwGO mit Blick auf Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG nur beschränkt statthafte Frage nach der Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Bestimmung mit Bundesrecht betrifft (vgl. hierzu Beschluß vom 3. September 1990, a.a.O., S. 336 f.).

    Zwar kann sich die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Satzung oder Verordnung auch auf deren Ermächtigungsgrundlage erstrecken und deshalb im Verfahren nach § 47 VwGO unzulässig sein (Beschluß vom 3. September 1990, a.a.O., S. 337).

  • BVerfG, 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von

    Nicht zum Bodenrecht zählt hingegen etwa die nähere Regelung von Betretungsvoraussetzungen und -rechten auf öffentlichem oder privatem Grund (vgl. BVerwGE 85, 332 - Pflicht zur Kennzeichnung von Pferden beim Betreten des Waldes zu Pferde; BVerwGE 159, 337 - naturschutzrechtliches Betretungsrecht).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

    Eine Vorlage an das Bundesverwaltungsgericht wäre nämlich insoweit unzulässig gewesen, weil das Verfahren nach § 47 Abs. 5 VwGO (a.F.) nicht der Normprüfung diente (BVerwG, Beschluß vom 3. September 1990 - BVerwG 4 N 1-2.88 - BVerwGE 85, 332 ; Beschluß vom 8. Mai 1995 - BVerwG 4 NB 16.95 - Buchholz 406.11 § 244 BauGB Nr. 1 - NVwZ 1996, 372 ).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Die Beschwerde fragt damit nicht nach der Vereinbarkeit der angegriffenen Satzungsbestimmungen mit dem Bundesabfallrecht, was wegen der dadurch mittelbar in Frage gestellten landesgesetzlichen Ermächtigung mit Blick auf das "Verwerfungsmonopol" des Bundesverfassungsgerichts (Art. 100 GG) nicht statthaft wäre; sie beschränkt sich vielmehr auf die im Rahmen des § 47 Abs. 5 und 7 VwGO zulässige Frage nach dem Inhalt und der Tragweite von bundesrechtlichen Vorschriften, die für die Gültigkeit der zur Überprüfung gestellten Normen von Bedeutung sind (vgl. BVerwGE 85, 332 [336 ff.]; BVerwGE 96, 318 [320]).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

    Eine derartige Fragestellung wäre aber - im Hinblick auf Art. 100 Abs. 1 S. 2 GG - nicht nach § 47 Abs. 5 VwGO vorlagefähig (vgl. Beschluß vom 3. September 1990 - BVerwG 4 N 1 und 2.88 - BVerwGE 85, 332 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 50 = NVwZ 1991, 472).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 8 N 1.96

    Gültigkeit einer Haushaltssatzung unter Beachtung der gemeindlichen

    Die Vorlage betrifft keine mit Blick auf Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG im Verfahren nach § 47 VwGO unstatthafte Frage nach der Vereinbarkeit einer landesgesetzlichen Vorschrift mit Bundesrecht (vgl. dazuBeschluß vom 3. September 1990 - BVerwG 4 N 1 und 2.88 - BVerwGE 85, 332 ).

    Die auf die Vereinbarkeit der angegriffenen Haushaltssatzung mit Art. 28 Abs. 2 GG gerichtete Vorlagefrage stellt auch nicht zugleich die Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage der Satzung zur Prüfung, was im Verfahren nach § 47 VwGO unzulässig wäre (vgl. Beschlüsse vom 3. September 1990, a.a.O. S. 337 und vom 19. August 1994, a.a.O. S. 6).

  • BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93

    Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten

    Die Vorlage ist auch nicht wegen Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG unzulässig (vgl. hierzuBeschluß vom 3. September 1990 - BVerwG 4 N 1 und 2.88 - BVerwGE 85, 332 ).
  • BVerwG, 24.04.1996 - 7 NB 2.95

    Zuweisung von Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben an Kreise durch Generalklausel;

    mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, was im Hinblick auf das "Verwerfungsmonopol" des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG nicht statthaft wäre; sie beschränkt sich vielmehr auf die im Rahmen des § 47 Abs. 5 und 7 zulässige Frage nach dem Inhalt und der Tragweite einer bundesrechtlichen Vorschrift, die für die Gültigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm von Bedeutung ist (vgl. BVerwGE 85, 332, 336 ff.; BVerwGE 96, 318, 320).
  • BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95

    Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde -

  • BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93

    Abfallrecht - Altöl - Gesetzgebungskompetenz - Konkurrierende Gesetzgebung

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 8.95

    Geschützter Landschaftsbestandteil - Naturschutzverordnung - Landesrecht -

  • BVerwG, 06.05.1996 - 4 NB 16.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Gegenstand des Vorlageverfahrens nach § 47 Abs. 5 VwGO;

  • BVerwG, 10.04.1996 - 4 NB 8.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefristung für Normenkontrollverfahren bei

  • BVerwG, 03.06.1992 - 4 NB 34.91

    Naturschutz - Reitpferde - Auskunftspflicht

  • BVerwG, 11.10.1996 - 4 NB 14.96

    Verfassungsrecht - Effektivität des Rechtsschutzes und Zulassungsbeschränlungen

  • VerfGH Bayern, 17.03.1993 - 13-VII-91

    Verstoß der Verordnung des Landratsamts Starnberg über Kennzeichnung von

  • BVerwG, 04.02.1993 - 4 NB 1.93

    Beschwerde gegen die Nichtvorlage einer Rechtssache im Normenkontrollverfahren -

  • BVerwG, 03.06.1992 - 4 NB 38.91

    Rechtsmittel

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