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   BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88   

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BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88 (https://dejure.org/1990,1547)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1990 - 6 P 15.88 (https://dejure.org/1990,1547)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1990 - 6 P 15.88 (https://dejure.org/1990,1547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Personalrat - Arbeitsplatz - Dienststellenleiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 36
  • NJW 1990, 2483
  • NVwZ 1990, 1083 (Ls.)
  • DVBl 1990, 1245
  • DVBl 1990, 651
  • DÖV 1990, 928
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88
    Der Anspruch beschränkt sich auf Informationen, die sie benötigt, um die ihr obliegenden Aufgaben erfüllen und ihre Beteiligungsrechte rechtzeitig und uneingeschränkt wahrnehmen zu können (Beschlüsse vom 21. September 1984 - BVerwG 6 P 24.83 - und vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - ).

    Die Ausübung ihrer Überwachungsrechte erfordert einen breiten, jedenfalls über Konfliktfälle hinausgehenden Kenntnisstand, zumal sie auf die Vermeidung von Konflikten und damit auf die Erhaltung des Friedens in der Dienststelle abzielt (Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - ).

    So darf das Einvernehmen nicht davon abhängig gemacht werden, daß der Personalrat zuvor die Besorgnis einer Rechtsverletzung durch Maßnahmen des Dienstherrn darlegt (Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - ).

  • BVerwG, 26.02.1960 - VII P 4.59

    Anspruch eines Personalrats auf Vorlage von Personalbewirtschaftungslisten -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88
    Der vom Oberverwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogene Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1960 - BVerwG 7 P 4.59 - (ZBR 1960, 128) betraf eine andere Streitfrage, nämlich das Recht der Personalvertretung, vom Dienstherrn aus bestimmtem Anlaß die Vorlage von Listen zu verlangen.

    Vertrauensvolle Zusammenarbeit verlangt gegenseitiges Vertrauen und gegenseitige Offenheit (Beschluß vom 26. Februar 1960 - BVerwG 7 P 4.59 - ).

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88
    Dieses Recht hat allein der Dienststellenleiter; auch hinsichtlich der Art und Weise der Erledigung steht es nicht zur Disposition von Stellen, die nicht der Volksvertretung für ihr Handeln verantwortlich sind (Beschlüsse vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - <BVerwGE 67, 61 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 24> und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - <PersR 1989, 364>).
  • BAG, 23.06.1983 - 6 ABR 65/80

    Arbeitgeberweisungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88
    In dem anderen Fall wurde entschieden, daß Betriebsratsmitglieder bei der Abmeldung vom Arbeitsplatz weder verpflichtet sind, die Namen von Arbeitnehmern anzugeben, die sie im Betrieb aufsuchen wollen, noch daß sie verpflichtet sind, generell auf die Sprechstunde des Betriebsrats zu verweisen (Beschluß vom 23. Juni 1983-6 ABR 65/80 - ).
  • BVerwG, 12.06.1984 - 6 P 34.82

    Entschädigung für Reisekostenaufwand - Reisen eines Personalratsmitglieds in

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88
    Er ist ein dienststelleninternes Organ eigener Art, das dem Dienststellenleiter unabhängig und, soweit ein Zusammenwirken beider erforderlich ist, gleichrangig gegenübersteht (Beschluß vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 34.82 - ).
  • BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für das Recht von Gewerkschaftsbeauftragten

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88
    Dieses hat im Zusammenhang mit der Erörterung des Zutrittsrechts einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 4 LPersVG NW) unter anderem festgestellt, der Personalrat bedürfe keiner Zustimmung des Leiters der Dienststelle, bevor er im Rahmen seiner Aufgaben einzelne Arbeitsplätze betrete und Beschäftigte besuche (BAG, Urteil vom 17. Januar 1989 - 1 AZR 805/87 - ).
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88

    Personalrat - Alkoholverbot - Betriebliche Ordnung

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88
    Dieses Recht hat allein der Dienststellenleiter; auch hinsichtlich der Art und Weise der Erledigung steht es nicht zur Disposition von Stellen, die nicht der Volksvertretung für ihr Handeln verantwortlich sind (Beschlüsse vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - <BVerwGE 67, 61 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 24> und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - <PersR 1989, 364>).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 6 P 24.83

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs einer Personalvertretung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88
    Der Anspruch beschränkt sich auf Informationen, die sie benötigt, um die ihr obliegenden Aufgaben erfüllen und ihre Beteiligungsrechte rechtzeitig und uneingeschränkt wahrnehmen zu können (Beschlüsse vom 21. September 1984 - BVerwG 6 P 24.83 - und vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - ).
  • BAG, 21.01.1982 - 6 ABR 17/79

    Jugendvertretung - Betriebsrat

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88
    Hierzu hat das Gericht die Auffassung vertreten, daß die Jugendvertretung mit Zustimmung des Betriebsrats die Arbeitsplätze jugendlicher Arbeitnehmer aufsuchen dürfe, ohne einen konkreten Verdacht der Nichtbeachtung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften dartun zu müssen (Beschluß vom 21. Januar 1982 - 6 ABR 17/79 - ).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 6 P 23.83
    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88
    Ausfluß dieses Gebots ist es unter anderem, daß jede Seite es der anderen ermöglicht, die ihr obliegenden Aufgaben zu erfüllen, und daß etwaige Meinungsverschiedenheiten in den vom Gesetz vorgesehenen Formen bereinigt werden (Beschluß vom 23. Mai 1986 - BVerwG 6 P 23.83 - ).
  • BVerwG, 21.02.1992 - 7 C 11.91

    Abfallrechtliche Planfeststellung: Prüfungszeitpunkt für Fragen des Gewässer- und

    Hat dagegen das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung in der Sache zu treffen, wird es auch zu untersuchen haben, ob etwaige nachteilige Wirkungen auf Rechte der Kläger durch die Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AbfG) vermieden werden können; in einem derartigen Fall hätten die Kläger keinen Planaufhebungs-, sondern lediglich einen Planergänzungsanspruch (vgl. BVerwGE 56, 110 (133) [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]; 85, 44 (49) [BVerwG 09.03.1990 - 6 P 15/88]).
  • BVerwG, 08.08.2012 - 6 PB 8.12

    Personalvertretungsrecht; Fragebogenaktion des Personalrats; Ermittlung der

    Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit als die Dienststellenverfassung beherrschender Grundsatz ist nicht nur bei der Auslegung der im Personalvertretungsrecht konkret normierten Verhaltensvorschriften und Beteiligungsbefugnisse zu beachten, sondern enthält ein allgemeines Verhaltensgebot für den Dienststellenleiter wie für den Personalrat (vgl. Beschlüsse vom 23. Mai 1986 - BVerwG 6 P 23.83 - Buchholz 238.32 § 47 BlnPersVG Nr. 1 S. 2, vom 9. März 1990 - BVerwG 6 P 15.88 - BVerwGE 85, 36 = Buchholz 251.8 § 68 RhPPersVG Nr. 2 S. 3 und vom 12. November 2002 - BVerwG 6 P 2.02 - Buchholz 251.4 § 100 HmbPersVG Nr. 2 S. 2 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2004 - 1 A 1503/03

    Umfang der Rechte des Vorsitzenden der Personalvertretung; Bedeutung des

    Wie das VG bereits zutreffend unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerwG vgl. Beschluss vom 9.3.1990 - 6 P 15.88 -, BVerwGE 85, 36, ausgeführt hat, kommen auf Seiten der Personalvertretung die Überwachungs- und Informationsrechte aus den §§ 64/65 LPVG NRW in Betracht, auf Seiten der Dienststellenleitung vor allem deren Direktionsrecht, hier insbesondere das Recht, in alleiniger Zuständigkeit darüber zu befinden, welcher Beschäftigte zu welcher Zeit und wie lange seinen Arbeitsplatz während der üblichen Arbeitszeit verlassen darf.

    BVerwG, Beschluss vom 9.3.1990 - 6 P 15.88 -, BVerwGE 85, 36 = Buchholz 251.8 § 68 RhPPersVG Nr. 2 = DÖV 1990, 928 = DVBl. 1990, 651 = NJW 1990, 2483 = PersR 1990, 177 = PersV 1990, 315 = RiA 1991, 40 = ZBR 1990, 398 = ZfPR 1990, 75 = ZTR 1990, 254; OVG NRW, Beschluss vom 18.2.1998 - 1 A 5728/95.PVL -, PersR 1998, 478.

  • BVerwG, 12.12.2005 - 6 P 7.05

    Einberufung einer Gruppenversammlung durch den Personalrat; Abstimmung mit dem

    aa) Der Senatsbeschluss vom 9. März 1990 - BVerwG 6 P 15.88 - (BVerwGE 85, 36) steht nicht entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben;

    Mit dem von gegenseitigem Vertrauen und gegenseitiger Offenheit durchdrungenen Grundsatz soll sichergestellt werden, dass jede Seite es der anderen ermöglicht, die ihr obliegenden Aufgaben zu erfüllen, und dass etwaige Meinungsverschiedenheiten - zu deren einvernehmlicher Beilegung jede Seite sich grundsätzlich bereit zu finden hat - (nur) in den vom Gesetz vorgesehenen Formen bereinigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.5.1986, a.a.O.; v. 9.3.1990 - BVerwG 6 P 15.88 -, juris Rn. 17, 25).
  • BVerwG, 12.11.2002 - 6 P 2.02

    Antragsberechtigung; Feststellungsinteresse; Grundsatz der vertrauensvollen

    Es kann offen bleiben, unter welchen Voraussetzungen aus der allgemeinen Verpflichtung der Personalvertretung und der Dienststelle zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 HmbPersVG, der ein allgemeines Verhaltensgebot enthält (vgl. etwa Beschluss vom 9. März 1990 - BVerwG 6 P 15.88 - BVerwGE 85, 36, 40), selbständige (Einzel-)Pflichten erwachsen, deren Beachtung von der Gegenseite zum Gegenstand eines gerichtlichen Beschlussverfahrens gemacht werden kann.
  • BVerwG, 25.02.2005 - 6 PB 9.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Neuregelung der

    Die vorliegende Rechtssache gibt dem Senat Gelegenheit, seine Rechtsprechung zum hier in Rede stehenden Fragenkreis fortzubilden (vgl. Beschluss vom 9. März 1990 - BVerwG 6 P 15.88 - BVerwGE 85, 36) und dabei etwaige Besonderheiten des nordrhein-westfälischen Personalvertretungsrechts einzubeziehen (vgl. § 39 Abs. 1 Satz 2, § 45 Abs. 2 Satz 2, § 49 Satz 2 NWPersVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - 20 A 2500/16

    Vorlageanspruch des Personalrats von Unterlagen aus Anlass der Besetzung von

    vgl. insoweit zum Unterrichtungsanspruch: BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 6 P 24.83 -, Buchholz 238.3 A § 68 BPersVG Nr. 5 = DVBl. 1985, 449 = NJW 1985, 2845 = ZBR 1985, 58, vom 27. Februar 1985 - 6 P 9.84 -, Buchholz 238.3 A § 67 BPersVG Nr. 5 = DVBl. 1985, 748 = ZBR 1985, 173, und vom 29. August 1990 - 6 P 30.87 -, Buchholz 251.8 § 68 RhPPersVG Nr. 3 = DVBl. 1991, 107 = NJW 1991, 373 = PersR 190, 301 = PersV 1991, 78 = ZfPR 1990, 75 = ZTR 1991, 130; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Januar 1986 - CL 28/83 -, PersV 1987, 161 = ZBR 1987, 26, und vom 22. Mai 1996 - 1 A 1864/93.PVL -, PersV 1998, 517.
  • BVerwG, 25.02.2005 - 6 P 7.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Neuregelung der

    Die vorliegende Rechtssache gibt dem Senat Gelegenheit, seine Rechtsprechung zum hier in Rede stehenden Fragenkreis fortzubilden (vgl. Beschluss vom 9. März 1990 - BVerwG 6 P 15.88 - BVerwGE 85, 36) und dabei etwaige Besonderheiten des nordrhein-westfälischen Personalvertretungsrechts einzubeziehen (vgl. § 39 Abs. 1 Satz 2, § 45 Abs. 2 Satz 2, § 49 Satz 2 NWPersVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2009 - 16 A 1340/08

    Möglichkeit der Teilnahme weiterer sachkundiger Mitarbeiter bei

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1990 - 6 P 15.88 - BVerwGE 85, 36.
  • BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 22.15

    Rechtsbeschwerde; Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit im

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 9.90

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit der Anordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - PL 15 S 130/92

    Personalvertretung: ohne Einvernehmen mit dem Dienststellenleiter durchgeführte

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen

  • VG Oldenburg, 04.12.2012 - 12 C 4164/12

    Festsetzung der Aufnahmekapazität durch § 72 Abs. 15 NHG hinsichtlich der

  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 16.93

    Informationsanspruch des Personalrats und Persönlichkeitsschutz -

  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 26.92

    Verpflichtung eines Dienststellenleiters, dem Personalrat die Namen der

  • VGH Hessen, 23.01.1991 - HPV TL 1533/85

    Personalrat: Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit

  • VG Augsburg, 10.10.2019 - Au 8 E 19.10000

    Zulassung zum Medizinstudium - Eilrechtsschutz

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