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   BVerwG, 07.03.1990 - 2 WD 33.89   

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https://dejure.org/1990,4775
BVerwG, 07.03.1990 - 2 WD 33.89 (https://dejure.org/1990,4775)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1990 - 2 WD 33.89 (https://dejure.org/1990,4775)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1990 - 2 WD 33.89 (https://dejure.org/1990,4775)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soldatendisziplinarrecht - Dienstgradherabsetzung - Disziplinartatbestand - Reservisten - Wiederverwendung - Militärische Vorbildung - Militärischer Rang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 262
  • NVwZ-RR 1990, 584
  • NVwZ-RR 1991, 584
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 28.11.2007 - 2 WD 28.06

    Nichterscheinen; Hauptverhandlung; Anordnung des persönlichen Erscheinens;

    Das Erfordernis des unwürdigen Verhaltens, das zu der Pflichtverletzung nach § 17 Abs. 3 SG hinzutreten muss, um eine Handlungsweise als Dienstvergehen einstufen zu können, hebt auf die Fehlhaltung ab, die sich in dem Gesamtverhalten des früheren Soldaten offenbart hat (vgl. Urteile vom 2. April 1974 a.a.O., vom 23. April 1985 a.a.O. , vom 7. März 1990 - BVerwG 2 WD 33.89 - BVerwGE 86, 262 = NZWehrr 1990, 169 und vom 25. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 16.89 - BVerwGE 86, 309 = NZWehrr 1991, 116).

    Unter einem "unwürdigen Verhalten" im Sinne der Bestimmung ist mithin ein aus den gesamten Umständen herzuleitendes Fehlverhalten von besonderer Intensität zu verstehen (vgl. Urteile vom 23. April 1985 a.a.O. , vom 7. März 1990 a.a.O., vom 17. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 21.89 - BVerwGE 86, 288 und vom 25. Juli 1990 a.a.O.).

    Als Disziplinartatbestand zielt § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 SG nach der Rechtsprechung des Senats darauf ab, "einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und zu sichern, indem er die Möglichkeit schafft, ein Korps von achtungs- und vertrauenswürdigen Reserveoffizieren und Reserveunteroffizieren zu erhalten, die zur Wiederverwendung in einem ihrer militärischen Vorbildung und ihrem militärischen Rang entsprechenden Dienstgrad geeignet sind, oder umgekehrt, untragbar gewordene Vorgesetzte ihrer Vorgesetztenstellung ganz oder teilweise zu entkleiden" (vgl. Urteile vom 7. März 1990 a.a.O. und vom 25. Juli 1990 a.a.O. ).

  • BVerwG, 09.04.1992 - 2 WD 1.92

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst - Fälschung von Arztberichten - Vorsätzliche

    Demgemäß trifft einen solchen Soldaten nach der Rechtsprechung des Senats als disziplinare Reaktion bei kürzerer eigenmächtiger Abwesenheit die Dienstgradherabsetzung, unter Umständen bis in einen Mannschaftsdienstgrad, bei Fahnenflucht, längerdauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Urteile vom 16. Mai 1984 - BVerwG 2 WD 51.83 -, vom 6. März 1990 - BVerwG 2 WD 36.89 - <BVerwGE 86, 262 [BVerwG 07.03.1990 - 2 WD 33/89]>, vom 10. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 42.89 - <BVerwGE 86, 300> und vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 11.90 -).
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