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   BVerwG, 25.07.1990 - 2 WD 16.89   

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https://dejure.org/1990,4221
BVerwG, 25.07.1990 - 2 WD 16.89 (https://dejure.org/1990,4221)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1990 - 2 WD 16.89 (https://dejure.org/1990,4221)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1990 - 2 WD 16.89 (https://dejure.org/1990,4221)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soldatengesetz - Unwürdiges Verhalten - Pflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 309
  • NVwZ-RR 1991, 380 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 28.11.2007 - 2 WD 28.06

    Nichterscheinen; Hauptverhandlung; Anordnung des persönlichen Erscheinens;

    Das Erfordernis des unwürdigen Verhaltens, das zu der Pflichtverletzung nach § 17 Abs. 3 SG hinzutreten muss, um eine Handlungsweise als Dienstvergehen einstufen zu können, hebt auf die Fehlhaltung ab, die sich in dem Gesamtverhalten des früheren Soldaten offenbart hat (vgl. Urteile vom 2. April 1974 a.a.O., vom 23. April 1985 a.a.O. , vom 7. März 1990 - BVerwG 2 WD 33.89 - BVerwGE 86, 262 = NZWehrr 1990, 169 und vom 25. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 16.89 - BVerwGE 86, 309 = NZWehrr 1991, 116).

    Unter einem "unwürdigen Verhalten" im Sinne der Bestimmung ist mithin ein aus den gesamten Umständen herzuleitendes Fehlverhalten von besonderer Intensität zu verstehen (vgl. Urteile vom 23. April 1985 a.a.O. , vom 7. März 1990 a.a.O., vom 17. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 21.89 - BVerwGE 86, 288 und vom 25. Juli 1990 a.a.O.).

    (vgl. u.a Urteil vom 25. Juli 1990 a.a.O. m.w.N.).

    Als Disziplinartatbestand zielt § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 SG nach der Rechtsprechung des Senats darauf ab, "einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und zu sichern, indem er die Möglichkeit schafft, ein Korps von achtungs- und vertrauenswürdigen Reserveoffizieren und Reserveunteroffizieren zu erhalten, die zur Wiederverwendung in einem ihrer militärischen Vorbildung und ihrem militärischen Rang entsprechenden Dienstgrad geeignet sind, oder umgekehrt, untragbar gewordene Vorgesetzte ihrer Vorgesetztenstellung ganz oder teilweise zu entkleiden" (vgl. Urteile vom 7. März 1990 a.a.O. und vom 25. Juli 1990 a.a.O. ).

    ff) Bei der gebotenen Gesamtwürdigung des Dienstvergehens ist davon auszugehen, dass der Senat bei einem außerdienstlich von einem Offizier begangenen Betrug in der Regel eine Dienstgradherabsetzung zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen nimmt (vgl. dazu u.a. Urteile vom 10. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 12.87 - BVerwGE 83, 298 = NZWehrr 1988, 164, vom 21. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 38.96 - BVerwGE 113, 45 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 24 = NZWehrr 1997, 167 und vom 25. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 16.89 - BVerwGE 86, 309 = NZWehrr 1991, 116).

  • BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18

    Bagatellgrenze; Geringwertigkeitsschwelle; Major der Reserve; Offizialdelikt;

    a) Da die Wehrdisziplinaranwaltschaft die Berufung in vollem Umfang eingelegt hat (dazu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1990 - 2 WD 16.89 - BVerwGE 86, 309 ), hat der Senat im Rahmen der Anschuldigung eigene Tat- und Schuldfeststellungen getroffen.

    Nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 SG gilt es als Dienstvergehen, wenn ein Offizier oder Unteroffizier nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst durch unwürdiges Verhalten nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die für seine Wiederverwendung als Vorgesetzter erforderlich sind, wobei mit der Formulierung "Wiederverwendung als Vorgesetzter" eine "Wiederverwendung in seinem Dienstgrad" gemeint ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1990 - 2 WD 16.89 - BVerwGE 86, 309 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

    Bei einem außerdienstlich von einem Offizier begangenen Betrug nimmt der Senat in der Regel ebenfalls eine Dienstgradherabsetzung zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. dazu u.a. Urteile vom 10. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 12.87 - BVerwGE 83, 298 = NZWehrr 1988, 164, vom 21. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 38.96 - BVerwGE 113, 45 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 24 = NZWehrr 1997, 167, vom 25. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 16.89 - BVerwGE 86, 309 = NZWehrr 1991, 116 und vom 28. November 2007 - BVerwG 2 WD 28.06 - BVerwGE 130, 65 = Buchholz 450.2 § 124 WDO 2002 Nr. 1 = DokBer 2008, 113).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 32.11

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Maßnahmebemessung; Beförderungsverbot

    Dass die Wehrdisziplinaranwaltschaft zu ungunsten des Soldaten Berufung mit dem Ziel der Verschärfung der Maßnahme eingelegt hat, steht einer Milderung der Maßnahme zu seinen Gunsten nicht entgegen, da nach § 91 Abs. 1 WDO in Verbindung mit § 301 StPO das Rechtsmittel auch als zu seinen Gunsten eingelegt gilt (Urteile vom 25. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 16.89 - BVerwGE 86, 309 und vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 21).
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