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   BVerwG, 29.11.1990 - 2 WD 28.90   

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https://dejure.org/1990,2656
BVerwG, 29.11.1990 - 2 WD 28.90 (https://dejure.org/1990,2656)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1990 - 2 WD 28.90 (https://dejure.org/1990,2656)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1990 - 2 WD 28.90 (https://dejure.org/1990,2656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstentziehung und Mißbrauch von Untergebenen zur Erledigung privater Arbeitsvorgänge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Offizier - Disziplinarvorgesetzter - Einsatz von Untergebenen - Private Zwecke - Zumessungserwägungen - Dienstgradherabsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 366
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.1987 - 2 WD 22.87

    Pflichtwidrige Inanspruchnahme von Soldaten, Bussen und Hubschraubern der

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1990 - 2 WD 28.90
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 WD 22/87 - m.w.N.) den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken je nach dem Gewicht des Dienstvergehens mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet.
  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1990 - 2 WD 28.90
    Erschwerend war hierbei nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 83, 300, 302 m.w.N.) die besondere Verantwortung des Soldaten als Offizier zu berücksichtigen; denn je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt.
  • BVerwG, 21.01.1986 - 2 WD 31.85

    Verantwortlichkeit des Einheitsführers für die ordnungsgemäße Verwendung von

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1990 - 2 WD 28.90
    Als entscheidungsbefugter Einheitsführer und Staffelchef hatte der Soldat deshalb nicht nur eine entsprechende Garantenstellung für die ordnungsmäßige, insbesondere dienstbezogene und wahrheitsgemäße Verwendung der personellen und materiellen Leistungskraft der Bundeswehr, sondern zugleich auch den Anforderungen gerecht zu werden, die sich dem Vorgesetzten zur Erhaltung der Autorität gegenüber Untergebenen und des Vertrauens seiner Vorgesetzten stellen (BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    113 Bei der danach gebotenen Gesamtwürdigung des festgestellten Fehlverhaltens des Soldaten hinsichtlich der Anschuldigungspunkte 1 und 3 ist davon auszugehen, dass der Senat bei Inanspruchnahme des Personals und des dienstlichen Materials der Bundeswehr zu privaten Zwecken in ständiger Rechtsprechung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen je nach Gewicht des Dienstvergehens eine Gehaltskürzung und/oder ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade in Ansatz gebracht hat (vgl. Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - BVerwGE 83, 105 f., vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - m.w.N., vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 -, vom 1. April 1993 - BVerwG 2 WD 10.92 -, vom 20. April 1993 - BVerwG 2 WD 28.92 -, vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 6.99 - und vom 10. Juli 2002 - BVerwG 2 WD 4.02 -).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Soldaten in Vorgesetztenstellung obliegt dabei eine erhöhte Verantwortung für die Wahrung dienstlicher Interessen; so hat ein entscheidungsbefugter Einheitsführer eine entsprechende Garantenstellung für die ordnungsmäßige, insbesondere dienstbezogene und wahrheitsgemäße Verwendung der personellen und materiellen Leistungskraft der Bundeswehr (Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 [f.]> und vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - <BVerwGE 86, 366 [f.]> m.w.N.) Das innere Gefüge der Streitkräfte wird vor allem durch das in § 11 SG festgelegte Prinzip von Befehl und Gehorsam und durch den Grundsatz der Disziplin geprägt, die auf der Autorität der Vorgesetzten und auf dem Gehorsam der Untergebenen beruht.
  • BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02

    Einsatz von Personal und Material der Bundeswehr für private Zwecke - Verstoß

    Als entscheidungsbefugter Einheitsführer hatte der Soldat deshalb nicht nur eine entsprechende Garantenstellung für die ordnungsmäßige, insbesondere dienstbezogene und wahrheitsgemäße Verwendung der personellen und materiellen Leistungskraft der Bundeswehr, sondern zugleich auch den Anforderungen gerecht zu werden, die sich dem Vorgesetzten zur Erhaltung seiner Autorität gegenüber Untergebenen und des Vertrauens seiner Vorgesetzten stellen (Urteil vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - <BVerwGE 86, 366 [f.]> m.w.N.).

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - und vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - m.w.N.) den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken je nach dem Gewicht des Dienstvergehens mit einer Gehaltskürzung und/oder einem Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit der Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet.

    Erschwerend ist hier nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [302]> und vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - m.w.N.) die besondere Verantwortung des Soldaten als Offizier zu berücksichtigen; denn je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er, umso größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt.

    Ein solcher Eindruck wäre dem Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit höchst abträglich, und diese mögliche Folge muss sich der Soldat erschwerend zurechnen lassen (Urteil vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - m.w.N.).

  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    In Fällen, die eine mildere Beurteilung der Schwere des Dienstvergehens zuließen, hat der Senat regelmäßig den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot geahndet (vgl. u.a. Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249>, vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - und vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 <BVerwGE 86, 366 [f.]>).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 2 WD 12.09

    Achtungswürdiges Verhalten; Bagatellschaden; Befehlsbefugnis; Beförderungsverbot;

    Da die Bundeswehr ihren Verfassungsauftrag nur dann erfüllen kann, wenn ihre Angehörigen und ihr Gerät jederzeit präsent und voll einsatzbereit sind, dürfen weder ihr Personal noch ihr Material für nichtdienstliche Zwecke - hier zum privaten Vorteil - eingesetzt werden (stRsp., z.B. Urteile vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - BVerwGE 86, 366 ff., vom 20. April 1993 - BVerwG 2 WD 28.92 - DokBerB 1993, 248 ff. und vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 12.95 - BVerwGE 103, 275 ff.).

    Eine Dienstgradherabsetzung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen wäre z.B. dann in Erwägung zu ziehen, wenn der Soldat als Offizier Untergebene wiederholt dem Dienst entzogen hätte und eigennützig für sich privat hätte arbeiten lassen (vgl. Urteil vom 29. November 1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249> und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - <BVerwGE 86, 366 [f.]>) den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken je nach der Schwere des Dienstvergehens mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet.

    Ein solcher Eindruck ist dem Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit höchst abträglich, und diese Folge muß sich der frühere Soldat erschwerend zurechnen lassen (BVerwGE 86, 366 [368] m.w.N.).

  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

    Lediglich in Fällen, die eine mildere Beurteilung der Schwere des Dienstvergehens zuließen, hat der erkennende Senat den Einsatz dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot geahndet (vgl. u.a. Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249> und vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 <BVerwGE 86, 366 [f.]>).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 5.03

    Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn; Reisekosten; Abweichen von bisheriger

    In Fällen, die eine mildere Beurteilung der Schwere des Dienstvergehens zuließen, hat er den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken jedoch mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot geahndet (vgl. u.a. Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249>, vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - und vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 <BVerwGE 86, 366 [f.]>).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 2 WD 12.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei zweckwidriger Verwendung von

    Der Soldat hatte in seiner Funktion als Wartungsgruppenführer und Vertreter des Schirrmeisters sowie als Verantwortlicher für die Ersatzteilbeschaffung in seinem Bereich eine Garantenstellung für die ordnungsgemäße, insbesondere dienstbezogene Verwendung von Personal und Material der Bundeswehr (vgl. hierzu Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 [f.]>, vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - <BVerwGE 86, 366 [f.]> m.w.N. und vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 -).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 51.02
    Nur in Fällen, die eine mildere Beurteilung der Schwere des Dienstvergehens zuließen, hat er den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot geahndet (vgl. u.a. Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249> und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - <BVerwGE 86, 366 [f.] = NZWehrr 1993, 76>).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
  • BVerwG, 22.04.1993 - 2 WD 27.92

    Stabsoffizier - Einsatz dienstlichen Personals - Einsatz dienstlichen Materials -

  • BVerwG, 20.04.1993 - 2 WD 28.92

    Offizier - Dienstliches Personal - Dienstliches Material - Private Zwecke -

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