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   BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89   

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BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89 (https://dejure.org/1990,1727)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1990 - 1 C 30.89 (https://dejure.org/1990,1727)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1990 - 1 C 30.89 (https://dejure.org/1990,1727)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 133
  • NVwZ 1991, 1192
  • DVBl 1991, 385
  • DÖV 1991, 289
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.10.1965 - VII C 115.63

    Verbot der Neueinführung von Konzessionsabgaben - Fortdauer von Schranken vor

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89
    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 22, 203), des Bundesgerichtshofs (BGHZ 15, 113) und des Bundesfinanzhofs (BFHE 64, 452) anerkannt ist, gilt die Konzessionsabgabenanordnung gemäß Art. 125 GG als Bundesrecht fort.

    Die verfassungsrechtliche Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung schützt zwar in erster Linie vor staatlichen Eingriffen in den Kernbereich der Selbstverwaltung, der durch eine Vorenthaltung von Konzessionsabgaben nicht berührt wird (vgl. BVerwGE 22, 203 ).

    Die Unterscheidung des § 1 Abs. 1 KAE zwischen Gemeinden, die Konzessionsabgaben erheben dürfen, und Gemeinden, die dazu nicht berechtigt sind, beruhte allerdings solange auf einem einleuchtenden Grund, als die Regelung - wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 22. Oktober 1954 (BGHZ 15, 113 ) und das erkennende Gericht im Urteil vom 12. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 203 ) angenommen haben - als Übergangsregelung bis zur vollständigen Abschaffung der Konzessionsabgaben gewertet werden konnte; denn es war sachgemäß, den Gemeinden, die aufgrund alter Vereinbarungen Konzessionsabgaben bezogen und möglicherweise im Hinblick hierauf langfristige Dispositionen getroffen hatten, diese Einnahmen nicht plötzlich zu entziehen, sondern für eine Übergangszeit noch zu belassen.

    Der Erlaß der Konzessionsabgabenanordnung war außerdem durch § 12 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1451) gedeckt (vgl. BVerwGE 22, 203 ; BGHZ 15, 113 ); danach können, "soweit von Energieversorgungsunternehmen für Benutzung von Straßen und Verkehrswegen jeder Art Benutzungsgebühren oder sonstige Entschädigungen zu entrichten sind, ... allgemeine Vorschriften oder Einzelanordnungen über deren Zulässigkeit und Bemessung erlassen" werden.

  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 226/53

    Regelungen über Konzessionsabgaben

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89
    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 22, 203), des Bundesgerichtshofs (BGHZ 15, 113) und des Bundesfinanzhofs (BFHE 64, 452) anerkannt ist, gilt die Konzessionsabgabenanordnung gemäß Art. 125 GG als Bundesrecht fort.

    Die Unterscheidung des § 1 Abs. 1 KAE zwischen Gemeinden, die Konzessionsabgaben erheben dürfen, und Gemeinden, die dazu nicht berechtigt sind, beruhte allerdings solange auf einem einleuchtenden Grund, als die Regelung - wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 22. Oktober 1954 (BGHZ 15, 113 ) und das erkennende Gericht im Urteil vom 12. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 203 ) angenommen haben - als Übergangsregelung bis zur vollständigen Abschaffung der Konzessionsabgaben gewertet werden konnte; denn es war sachgemäß, den Gemeinden, die aufgrund alter Vereinbarungen Konzessionsabgaben bezogen und möglicherweise im Hinblick hierauf langfristige Dispositionen getroffen hatten, diese Einnahmen nicht plötzlich zu entziehen, sondern für eine Übergangszeit noch zu belassen.

    Der Erlaß der Konzessionsabgabenanordnung war außerdem durch § 12 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1451) gedeckt (vgl. BVerwGE 22, 203 ; BGHZ 15, 113 ); danach können, "soweit von Energieversorgungsunternehmen für Benutzung von Straßen und Verkehrswegen jeder Art Benutzungsgebühren oder sonstige Entschädigungen zu entrichten sind, ... allgemeine Vorschriften oder Einzelanordnungen über deren Zulässigkeit und Bemessung erlassen" werden.

  • BGH, 12.11.1969 - VIII ZR 62/68

    Konzessionsabgaben von Versorgungsunternehmen

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89
    Die letzte auf der Annahme der Gültigkeit des Neueinführungsverbots des § 1 Abs. 1 KAE beruhende Entscheidung des Bundesgerichtshofs stammt vom 12. November 1969 (BGHZ 53, 55).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89
    Sie ist auch nicht etwa als "gesetzesvertretende Verordnung" zu werten und deswegen wie ein formelles Gesetz zu behandeln (vgl. dazu BVerfGE 52, 1 ).
  • BFH, 18.12.1956 - I 140/56 U

    Steuerliche Bedeutung der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89
    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 22, 203), des Bundesgerichtshofs (BGHZ 15, 113) und des Bundesfinanzhofs (BFHE 64, 452) anerkannt ist, gilt die Konzessionsabgabenanordnung gemäß Art. 125 GG als Bundesrecht fort.
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89
    Fällt wie hier eine Rechtsnorm wegen Verfassungswidrigkeit weg, so dürfen die Betroffenen nämlich nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß es damit sein Bewenden habe; sie müssen sich vielmehr darauf einrichten, daß der Gesetz- oder Verordnungsgeber in angemessener Frist auf die für ihn neue Rechtslage reagieren wird (vgl. dazu etwa BVerfGE 13, 261 ; BVerwGE 37, 252 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89
    Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG schützt aber außerdem dagegen, daß der Gesetzgeber bei staatlichen Eingriffen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Willkürverbot mißachtet, indem er einen Teil der Gemeinden ohne aus der Natur der Sache folgenden oder sonst einleuchtenden Grund anders behandelt als die übrigen Gemeinden (vgl. BVerfGE 56, 298 ).
  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67

    Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89
    Fällt wie hier eine Rechtsnorm wegen Verfassungswidrigkeit weg, so dürfen die Betroffenen nämlich nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß es damit sein Bewenden habe; sie müssen sich vielmehr darauf einrichten, daß der Gesetz- oder Verordnungsgeber in angemessener Frist auf die für ihn neue Rechtslage reagieren wird (vgl. dazu etwa BVerfGE 13, 261 ; BVerwGE 37, 252 ).
  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    (2) Die durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 (BVerwGE 87, 133) herbeigeführte Änderung der Rechtslage hat die Hindernisse, die der Ausgleichsfähigkeit der Konzessionsabgaben bislang entgegenstehen, nicht unmittelbar beseitigt.
  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94

    Bereicherungshaftung eines Energieversorgungsunternehmens wegen der Nutzung

    In den alten Bundesländern war die Einschränkung des § 1 Abs. 1 KAE praktisch durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 (BVerwGE 87, 133), in der das Verbot der Neueinführung von Konzessionsabgaben für unwirksam erachtet wurde, gegenstandslos geworden.

    Wenn auch die Durchführung der Wasser- und Energieversorgung zu den typischen gemeindlichen Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge gehört, so bedeutet dies nicht, daß die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht mit umfaßt, in jedem Fall für die Inanspruchnahme kommunaler Wegegrundstücke zu Zwecken der Stromversorgung ein Entgelt oder eine sonstige Entschädigung verlangen zu können (vgl. BVerwGE 87, 133, 135; das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtigkeit des § 1 Abs. 1 KAE mit der darin liegenden willkürlichen Ungleichbehandlung begründet).

  • BFH, 31.01.2012 - I R 1/11

    Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe "Wasser" - Gegenstand der richterlichen

    Hinsichtlich der Konzessionsabgaben für Wasser gilt sie jedoch als vorkonstitutionelles Recht insoweit gemäß Art. 123 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) fort, als sie dem GG nicht widerspricht (z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 20. November 1990  1 C 30/89, BVerwGE 87, 133, m.w.N.; Senatsurteil vom 18. Dezember 1956 I 140/56 U, BFHE 64, 452, BStBl III 1957, 169).

    Dies ist bei der KAE nicht der Fall (vgl. im Einzelnen BVerwG-Urteil in BVerwGE 87, 133).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2014 - 10 A 8.10

    Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

    Gegenstand der richterlichen Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 113 Nr. 3 LV Bbg sind nur formelle Gesetze und nicht Rechtsverordnungen (BVerwG, Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 1 C 30.89 -, BVerwGE 87, 133, juris Rn. 22; BVerfG, Beschluss vom 1. März 1978 - 1 BvL 20/77 -, BVerfGE 48, 40, juris Rn. 16).
  • VG Düsseldorf, 27.02.2018 - 5 K 15795/16

    Rekommunalisierung; Fremdleistungsentgelte; Wegenutzungsentgelt;

    vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 20. November 1990 - 1 C 30.89 -, juris Rn. 20 (= BVerwGE 87, 33), das im Zusammenhang mit Konzessionsabgaben von einem Entgelt für "gemeindliche[n] Leistungen an das Versorgungsunternehmen" spricht.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1990 - 1 C 30.89 -, juris (= BVerwGE 87, 133).

  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    Nach § 11 KAE waren Ausnahmeanordnungen möglich (zur unterschiedlichen Handhabung in den Ländern vgl. Immesberger aaO. II. 2.3 § 11 KAE Rn. 3 ff; zur Verfassungswidrigkeit des Preisstopps s. BVerwGE 87, 133, 134 ff).
  • VGH Hessen, 11.01.1999 - 8 UE 3300/94

    Preisprüfung bei öffentlichen Aufträgen: hier bei Wärmelieferungen

    Auf eine Aufklärungsverfügung des Berichterstatters vom 7. August 1998 hat die Klägerin vortragen lassen, die Darlegungen des Gerichts vom 7. August 1998 bezögen unter anderem die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 87, 133 ff. nicht in die Erwägungen ein.

    Der Klägerin kann auch nicht gefolgt werden, soweit sie sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 1 C 30.89 - (BVerwGE 87, 133 ff.) beruft.

  • OVG Saarland, 07.05.2020 - 1 A 196/19

    (Keine) Entrichtung eines Fremdleistungsentgelts seitens eines Eigenbetrieb einer

    Dafür können sie von dem betreffenden Energieversorgungsunternehmen Konzessionsabgaben verlangen.(Hessischer VGH, Urteil vom 11.12.2018 - 5 A 1305/17 -, Juris, Rdnr. 31; vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 1 C 30.89 -, Juris, Rdnr. 20, das im Zusammenhang mit Konzessionsabgaben von einem Entgelt für "gemeindliche(n) Leistungen an das Versorgungsunternehmen" spricht) Dabei gibt die gesetzliche Definition des Begriffes "Energieversorgungsunternehmen" in § 3 Nr. 18 EnWG vor, dass es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln muss, die in näher beschriebener Weise im Bereich der Energieversorgung tätig ist.
  • BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 52.91

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der

    Nach ständiger Rechtsprechung haben nur nicht ganz unerhebliche Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheit generell die asylrechtlich erforderliche Intensität und Schwere und stellen deshalb regelmäßig im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG "Verfolgung" dar; Eingriffe in andere Freiheitsrechte und Schutzgüter erreichen hingegen Verfolgungsqualität nur dann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen (vgl. BVerfGE 76, 143 ; BVerwGE 80, 321 [BVerwG 25.10.1988 - 9 C 37/88]; 87, 141 [BVerwG 20.11.1990 - 1 C 30/89]).
  • BVerwG, 13.02.1992 - 8 B 1.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Angesichts dessen ergeben sich Zweifel auch deshalb, weil möglicherweise ein unzulässiger Eingriff in die Entscheidungsfreiheit des Ortsgesetzgebers vorläge, wenn ihm für den Fall des Zeitablaufs - unter Rückgriff auf "Treu und Glauben" - die Entscheidung für das eine oder das andere gleichsam abgenommen würde (vgl. zu dieser Problematik z.B. BVerwGE 87, 133 ).
  • VG Regensburg, 05.12.2013 - RN 5 K 12.1797

    Kein Verzicht auf Konzessionsabgaben zur Wirtschaftsförderung

  • BVerwG, 05.08.1998 - 9 B 496.98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen tatrichterlicher Beweiswürdigung

  • BVerwG, 04.08.1998 - 9 B 107.98

    Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative - Politische Verfolgung wegen der

  • OLG Schleswig, 12.11.1996 - 6 U Kart 68/95
  • VG Greifswald, 19.04.2010 - 3 A 1965/09

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Streitigkeit über die Höhe von

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