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   BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88   

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BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88 (https://dejure.org/1990,364)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1990 - 1 C 12.88 (https://dejure.org/1990,364)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 1 C 12.88 (https://dejure.org/1990,364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fernmeldeüberwachung - Verdacht einer Straftat - EingriffVerdacht verfassungsfeindlichen Verhaltens

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 23
  • NJW 1991, 581
  • NJ 1991, 82
  • StV 1991, 290
  • DVBl 1991, 169
  • DÖV 1991, 379
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88
    Ein derartiges Rehabilitationsinteresse ist bei dem hier in Betracht kommenden Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis, das "die Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen wahrt" und damit einen hohen Rang genießt (BVerfGE 67, 157 [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78]), regelmäßig schutzwürdig.

    Neben der in Satz 2 gebotenen Darlegung, daß die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre, müssen auch die sonstigen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Maßnahme dargelegt (BVerfGE 67, 157 [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78]), insbesondere die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht genannt werden, allerdings nicht in allen Einzelheiten (BVerfG a.a.O. S. 177) und nicht unter Preisgabe der Informationsquellen, für deren Zuverlässigkeit der Präsident des BfV persönlich die Verantwortung dadurch übernimmt, daß er nach dem Gesetz selbst den Antrag stellen muß.

    Es kann unter diesen Umständen dahingestellt bleiben, ob im Antrag gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 G 10 substantiiert und nachprüfbar (BVerfGE 67, 157 [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78]) dargelegt ist, daß die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert gewesen wäre.

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88
    Das nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erforderliche Feststellungsinteresse kann sich aus einem schutzwürdigen Interesse ergeben, für die in dem Eingriff liegende Diskriminierung angemessen rehabilitiert zu werden (BVerwGE 12, 87 [BVerwG 28.02.1961 - I C 54/57]; 26, 161 [BVerwG 08.02.1967 - V C 148/66]; Beschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 202).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88
    Das nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erforderliche Feststellungsinteresse kann sich aus einem schutzwürdigen Interesse ergeben, für die in dem Eingriff liegende Diskriminierung angemessen rehabilitiert zu werden (BVerwGE 12, 87 [BVerwG 28.02.1961 - I C 54/57]; 26, 161 [BVerwG 08.02.1967 - V C 148/66]; Beschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 202).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88
    Dabei gibt es für die Sicherheit und Richtigkeit der zu treffenden Aussage, also die Verdachtsintensität oder den Verdachtsgrad, eine Bandbreite von Möglichkeiten, die von dem Nachweis eines mit Sicherheit eintretenden Ereignisses bis zur bloßen abstrakten Hypothese reicht (vgl. zur Prognose im Ausländerrecht BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88
    Jede Beschränkung eines Grundrechts muß zum Schutz eines verfassungsrechtlich legitimierten Rechtsgutes geeignet, erforderlich und zumutbar in dem Sinne sein, daß sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht und zu der Bedeutung des Grundrechts steht (Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - DVBl. 1990, 707 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 17, 99 ).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88
    Jede Beschränkung eines Grundrechts muß zum Schutz eines verfassungsrechtlich legitimierten Rechtsgutes geeignet, erforderlich und zumutbar in dem Sinne sein, daß sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht und zu der Bedeutung des Grundrechts steht (Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - DVBl. 1990, 707 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 17, 99 ).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88
    Es ist unschädlich, daß die Erledigung vor Klageerhebung eintrat, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog auch auf diesen Fall anzuwenden ist (BVerwGE 49, 36 [BVerwG 01.07.1975 - I C 35/70]; 56, 24 [BVerwG 30.05.1978 - 8 C 66/77]; Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150).
  • BVerwG, 07.06.1978 - VII C 45.74

    Verteilung von Flugblättern und Sauberkeit der Straßen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88
    Es ist unschädlich, daß die Erledigung vor Klageerhebung eintrat, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog auch auf diesen Fall anzuwenden ist (BVerwGE 49, 36 [BVerwG 01.07.1975 - I C 35/70]; 56, 24 [BVerwG 30.05.1978 - 8 C 66/77]; Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1982 - 20 A 348/81
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88
    Es handelt sich bei dieser gesetzlichen Voraussetzung für den Eingriff ebenso wie bei einer Polizeigefahr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der für einen Beurteilungsspielraum der anordnenden Behörde keinen Raum läßt, sondern in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung unterliegt (OVG Münster, NJW 1983, 2346 ).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88
    Das nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erforderliche Feststellungsinteresse kann sich aus einem schutzwürdigen Interesse ergeben, für die in dem Eingriff liegende Diskriminierung angemessen rehabilitiert zu werden (BVerwGE 12, 87 [BVerwG 28.02.1961 - I C 54/57]; 26, 161 [BVerwG 08.02.1967 - V C 148/66]; Beschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 202).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässigkeit

  • BVerwG, 08.02.1967 - V C 148.66
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

  • BVerwG, 30.05.1978 - 8 C 66.77

    Wohngeldansprüche von Studenten - Ausbildungsförderung - Einkommens der Eltern -

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Bei der gesetzlichen Voraussetzung für einen Eingriff, mithin das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für einen Verdacht, handelt es sich ebenso wie bei einer Polizeigefahr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der für einen Beurteilungsspielraum der anordnenden Behörde keinen Raum lässt, sondern in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung unterliegt, BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 1 C 12.88 -, juris Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 20 A 348/81 -, DVBl. 1983, 1017 ff.; VG Berlin, Urteil vom 25. September 2012 - 1 K 225.11 -, juris Rn. 43.
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Zur Annahme eines Verdachts kann ferner die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte führen, wenn jeder für sich genommen einen solchen Verdacht noch nicht zu begründen vermag (Urteil vom 17. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 12.88 - BVerwGE 87, 23 ).
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20

    AfD: Einstufung des sog. Flügels

    Bei der gesetzlichen Voraussetzung für einen Eingriff, mithin das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für einen Verdacht, handelt es sich ebenso wie bei einer Polizeigefahr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der für einen Beurteilungsspielraum der anordnenden Behörde keinen Raum lässt, sondern in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung unterliegt, BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 1 C 12.88 -, BVerwGE 87, 23 = juris Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 20 A 348/81 -, DVBl. 1983, 1017 ff.; VG Berlin, Urteil vom 25. September 2012 - VG 1 K 225.11 -, juris Rn. 43.
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