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   BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86   

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BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86 (https://dejure.org/1991,1251)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1991 - 5 C 53.86 (https://dejure.org/1991,1251)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1991 - 5 C 53.86 (https://dejure.org/1991,1251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Hausgrundstück - Starre Wertgrenze - Eigentumswohnung - Schonvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 278
  • NJW 1991, 1968
  • NVwZ 1991, 889 (Ls.)
  • FamRZ 1991, 697
  • DÖV 1991, 693
  • Rpfleger 1991, 257
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86
    Denn § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG schützt das Grundvermögen insoweit, als es dem Hilfesuchenden (und seinen Angehörigen) als Wohnstatt dient (vgl. BVerwGE 59, 294 ).

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Frage, ob ein Hausgrundstück als "klein" zu beurteilen ist und deshalb zum Schonvermögen gehört, nach der sog. Kombinationstheorie beantantwortet werden muß (siehe BVerwGE 47, 103 ; 59, 294 ).

    Diese Betrachtungsweise gründet sich auf den sozialhilferechtlichen Individualisierungsgrundsatz (§ 3 Abs. 1 BSHG) und gebietet, personenbezogene Kriterien, nämlich die Zahl der Bewohner des Hausgrundstücks und ihre Wohnbedürfnisse, sowie sach- und wertbezogene Kriterien, nämlich die Größe, den Zuschnitt und die Ausstattung der Baulichkeit, die Größe des Grundstücks sowie den Wert des Grundstücks einschließlich der Baulichkeit, kombiniert zu berücksichtigen, sofern sich zu ihnen im Einzelfall in tatsächlicher Hinsicht berücksichtigungsfähige Anhaltspunkte ergeben (BVerwGE 59, 294 ; siehe jetzt auch § 88 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 BSHG n.F.).

    Daraus, daß personen-, sach- und wertbezogene Merkmale kombiniert zu berücksichtigen sind, ergibt sich, daß der Verkehrswert weder im Verhältnis zu den personen- und sachbezogenen Merkmalen letztlich allein maßgeblich ist (vgl. BVerwGE 59, 294 ) noch in seiner Bedeutung für die Frage des Vermögenseinsatzes hinter diese Merkmale zurücktritt.

    Dies gilt für die Leistungsseite wie auch für die Frage etwa des Vermögenseinsatzes (siehe BVerwGE 59, 294 ).

  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86
    Zwischen einem im Sinne von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG "kleinen Hausgrundstück" und größeren Objekten verläuft keine starre Wertgrenze (wie BVerwGE 47, 103).

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Frage, ob ein Hausgrundstück als "klein" zu beurteilen ist und deshalb zum Schonvermögen gehört, nach der sog. Kombinationstheorie beantantwortet werden muß (siehe BVerwGE 47, 103 ; 59, 294 ).

    Deshalb verläuft zwischen einem im Sinne von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG "kleinen Hausgrundstück" und größeren Objekten keine starre Wertgrenze (siehe BVerwGE 47, 103 ), und es kann unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes auch keine "Regelwerte" für die Annahme von Schonvermögen geben, wie sie etwa in Verwaltungsvorschriften zu entsprechenden Regelungen der durch das Bundessozialhilfegesetz abgelösten Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (zuletzt in der Fassung des Gesetzes vom 20. August 1953 - BGBl. I S. 967 -) enthalten gewesen waren (zum früheren Recht siehe z.B. Baath/Kneip/Langlotz, Fürsorgepflicht, 13. Aufl. 1942, S. 455; Jehle, Fürsorgerecht, Kommentar, 3. Aufl. 1958, S. 168).

  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 15/17 R

    Kostenersatz für erbrachte Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des

    Nach der vom BVerwG entwickelten (BVerwG vom 17.1.1991 - 5 C 53.86 - BVerwGE 87, 278, 282 f) und von der Rechtsprechung des Senats übernommenen Kombinationstheorie ist die Angemessenheit nach Maßgabe und Würdigung aller in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII bezeichneten personen-, sach- und wertbezogenen Kriterien zu beurteilen (BSG vom 19.5.2009 - B 8 SO 7/08 R - SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 17; BSG vom 24.3.2015 - B 8 SO 12/14 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 7 RdNr 16; BSG vom 9.12.2016 - B 8 SO 15/15 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 8 RdNr 33) .
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Danach bestimmt sich die Angemessenheit (auch) nach der Zahl der Bewohner (vgl Klinger, NDV 1992, 123, 125).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Er hat sich hierbei stark an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) orientiert (BVerwGE 97, 110 ff und BVerwGE 101, 194 ff; BVerwGE 87, 278 ff).
  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs-

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit ist von Fall zu Fall im Wege einer Gesamtbetrachtung und unter Abwägung aller in § 90 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 SGB XII aufgeführten personen-, sach- und wertbezogenen Kriterien zu beurteilen; anstelle einer starren Wertgrenze ist die Angemessenheit des Hausgrundstücks insgesamt maßgeblich (sog Kombinationstheorie - vgl BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 7 RdNr 16; zu § 88 Abs. 2 Nr. 7 Bundessozialhilfegesetz vgl BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 16 f; BVerwGE 87, 278, 281).
  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 12/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

    Dieser Rechtsprechung und der vom BVerwG entwickelten Kombinationstheorie hat sich das Bundessozialgericht (BSG) angeschlossen, wonach unter Abwägung aller Gesichtspunkte, die für einen Anspruch von Sozialhilfe von Bedeutung sind, zu entscheiden ist, ob das Heim nicht in einem unangemessenen Verhältnis zu den Bedürfnissen des Hilfesuchenden und der weiteren berücksichtigungsfähigen Personen (Angehörigen) steht (vgl: BVerwGE 47, 103 ff; 87, 278 ff).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Damit hat es nicht auf alle im Gesetz genannten Angemessenheitsfaktoren im Sinne der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entwickelten Kombinationstheorie (BVerwGE 59, 294, 301 f; 87, 278, 282 f; 89, 241, 243; 90, 252, 254 f) rekurriert und bei der Frage der Verwertbarkeit nicht hinreichend das dingliche Wohnungsrecht der Eltern der Klägerin zu 2 und die sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Klägerin zu 2 und ihren Eltern ermittelt und berücksichtigt.

    Insoweit sind die in der Praxis angewandten Grenzwerte von 500 qm für ein freistehendes Haus (vgl etwa Brühl/Geiger in LPK-SGB XII, § 90 SGB XII RdNr 51) bzw für den ländlichen Raum (Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Aufl 2008, § 90 SGB XII RdNr 35) allenfalls Anhaltspunkte, die überschritten werden können, wenn sich die Größe des betroffenen Hausgrundstücks im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten hält (vgl zu diesen Kriterien BVerwGE 87, 278, 282 f).

  • BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89

    Sozialhilfe - Schonvermögen - Hausgrundstück

    Zum für Schonvermögen maßgeblichen Verkehrswert einer behindertengerechten Eigentumswohnung (Fortführung von BVerwGE 87, 278).

    Die Vorschrift erfaßt auch Eigentumswohnungen (BVerwGE 87, 278 ) und schützt diese u.a. auch vor dem Einsatz als Objekt der dinglichen Sicherung bei darlehensweiser Bewilligung von Sozialhilfe.

    Eine Eigentumswohnung ist jedoch im Sinne dieser Vorschrift nur dann "klein", wenn sie unter Berücksichtigung personenbezogener Kriterien (Zahl der Bewohner und ihrer Wohnbedürfnisse) sowie sach- und wertbezogener Kriterien (Größe, Zuschnitt und Ausstattung der Wohnung sowie ihr Verkehrswert) in einem sozialhilferechtlich angemessenen Verhältnis zu den Bedürfnissen des Hilfesuchenden und der weiteren berücksichtigungsfähigen Personen steht (sog. Kombinationstheorie - vgl. BVerwGE 47, 103 ; 87, 278 ; 89, 241 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in der in BVerwGE 87, 278 (282 f.) abgedruckten Entscheidung des Senats vom 17. Januar 1991 - BVerwG 5 C 53.86 - unter Modifizierung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und im einzelnen begründet, daß ein Hausgrundstück (Eigentumswohnung) wertmäßig "klein" im Sinne von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG F. 1983 ist, wenn sein Verkehrswert sich im unteren Bereich der Verkehrswerte vergleichbarer Objekte am Wohnort des Hilfesuchenden hält.

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen im übrigen ist - im Hinblick auf die Aufgabe der Hilfe zum Lebensunterhalt, nur den "notwendigen" Bedarf abzudecken - nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfeempfängers marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (vgl. Beschluß vom 2. August 1994 (a.a.O. S. 2 f.) unter Hinweis auf BVerwGE 87, 278 (282 f.)).
  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88

    Sozialhilfe - Hausgrundstück

    Diese gebietet unter Beachtung des Individualisierungsgrundsatzes (§ 3 Abs. 1 BSHG) eine Abwägung aller Gesichtspunkte, die für einen Anspruch auf Sozialhilfe von Bedeutung sind, im Hinblick darauf, ob das Heim nicht in einem unangemessenen Verhältnis zu den Bedürfnissen des Hilfesuchenden und der weiteren berücksichtigungsfähigen Personen steht (s. BVerwGE 47, 103 sowie zuletzt BVerwGE 87, 278 ).

    Daraus, daß personen-, sach- und wertbezogene Merkmale kombiniert zu berücksichtigen sind, ergibt sich vielmehr, daß der Verkehrswert im Verhältnis zu den personen- und sachbezogenen Merkmalen nicht allein maßgeblich ist (vgl. BVerwGE 59, 294 ; 87, 278 ).

    Dementsprechend hat der Senat ausgeführt, ein "Überschuß" etwa bei der Wohnfläche einer Eigentumswohnung könne nicht mit der Erwägung ausgeglichen werden, der Hilfesuchende bewohne statt eines - regelmäßig teureren - Einfamilienhauses "nur" eine Eigentumswohnung (BVerwGE 87, 278 ).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10

    Sozialhilfe - keine Grundsicherung im Alter - Vermögenseinsatz - nicht selbst

    Unter den Begriff des Hausgrundstücks fallen auch Eigentumswohnungen (vgl. BVerwGE 87, 278 zu § 88 Abs. 2 Nr. 7 des Bundessozialhilfegesetzes ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1991 - 6 S 1816/89

    Eigentumswohnung - kleines Hausgrundstück - Beleihung - Härte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1033/14

    Voraussetzungen der Gewährung von Pflegewohngeld; Prüfung der Angemessenheit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 12 B 1478/13

    Verpflichtung zur Gewährung von Pflegewohngeld für einen Heimbewohner

  • VG Gießen, 08.09.2006 - 3 E 1587/05

    Bestimmung eines angemessenen selbstbewohnten Hausgrundstücks nach dem

  • OVG Niedersachsen, 12.06.1995 - 12 L 2513/94

    Sozialhilfe; Wohnfläche; Anzahl der Haushaltsangehörigen; Individualisierung der

  • BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung

  • FG Hamburg, 18.02.2014 - 3 K 257/13

    AO / FGO: Bestandskräftige Ablehnung eines Steuer-Billigkeitserlasses - SGB II /

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2011 - 12 A 199/11

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Pflegewohngeld; Ausschöpfung des

  • VG Düsseldorf, 09.12.2004 - 11 K 8732/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von Leistungen nach

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2007 - L 20 B 114/07

    Sozialhilfe

  • BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 395/92

    Verfassungsmäßigkeit des im Sozialhilferecht geltenden

  • OLG Hamm, 27.09.2011 - 10 W 46/11

    Wirksamkeit einer sog. negativen Hoferklärung zur Hofaufgabe i.S.v. § 1 IV HöfeO;

  • VG Gelsenkirchen, 21.01.2015 - 11 L 1752/14

    Getrenntleben; Vermögensverhältnisse; Eheleute; selbstgenutztes Hausgrundstück

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2021 - 12 A 3754/18

    Bewilligung von Pflegewohngeld

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 13/11

    Förderfähigkeit eines nicht-konsekutiven Master-Studiums; Härtefallfreibetrag für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1997 - 16 A 6033/95

    Jugendhilfeträger; Übergang von Unterhaltsansprüchen; Verwertbarkeit eines

  • BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter

  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 62.88

    Beurteilung der Hilfebedürftigkeit bei Miteigentum des Sozialhilfesuchenden an

  • VG Gelsenkirchen, 28.09.2015 - 11 K 1341/13

    Pflegewohngeld; Hausgrundstück; Mehrfamilienhaus; Vermögenseinsatz

  • VG Düsseldorf, 06.07.2018 - 21 K 4477/16

    Sozialrechts nach landesrechtlichen Vorschriften (Pflegewohngeld)

  • VG Arnsberg, 23.04.2014 - 9 K 2556/12
  • OLG Koblenz, 06.05.2002 - 5 W 220/02

    Keine "Schonung" einer vermieteten Eigentumswohnung des PKH-Antragstellers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 12 A 2705/09

    Vorliegen einer Unangemessenheit i.S.d. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII aufgrund eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005 - 12 A 4259/02
  • BVerwG, 28.10.1992 - 5 B 155.91

    Erfordernis der kombinierten Berücksichtigung von personenbezogenen,

  • SG Osnabrück, 18.12.2006 - S 22 AS 83/05
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