Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1194
BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91 (https://dejure.org/1992,1194)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1992 - 6 C 3.91 (https://dejure.org/1992,1194)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1992 - 6 C 3.91 (https://dejure.org/1992,1194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schulwesen - Bekenntnisschulen Definition - Private Ersatzschule - Genehmigungsanspruch - Prognoseentscheidung der Genehmigungsbehörde - Nichtzurückstellen von Lernzielen - Hamburger Privatschulengesetz - Privatschulfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Genehmigung) - Gleichwertigkeit bekenntnisbedingter Erziehungsziele

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 1
  • NVwZ 1992, 1187
  • DVBl 1992, 1027
  • DÖV 1992, 924
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91

    Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
    Der Entstehungsgeschichte des Art. 7 Abs. 4 und 5 GG läßt sich derartiges nicht entnehmen (vgl. hierzu im einzelnen Urteil des Senats ebenfalls vom 19. Februar 1992 - BVerwGE 89, 368 [BVerwG 19.02.1992 - 6 C 5/91]).

    Dabei setzen religiöses Bekenntnis einerseits und Weltanschauung andererseits jedoch gleichermaßen ein alle Lebensbereiche umfassendes, geschlossenes Weltbild voraus; sie unterscheiden sich nur dadurch, daß das religiöse Bekenntnis durch die Gottbezogenheit der Weltsicht geprägt ist, die bei einer Weltanschauungsschule fehlt (vgl. hierzu das Urteil vom 19. Februar 1992 - a.a.O. -).

    Die Annahme einer Bekenntnisschule im Sinne von Art. 7 Abs. 5 GG setzt daher ein gemeinsames Bekenntnis der Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder in die Schule schicken (wollen), voraus, das die Schule sowie deren gesamten Unterricht "prägt" (s. dazu im einzelnen das Urteil vom 19. Februar 1992 - 6 C 5/91 -); letzteres bedingt dann allerdings, daß auch die Lehrer - zumindest ganz überwiegend - dem fraglichen Bekenntnis angehören.

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
    Vielmehr beschränken sich diese Erziehungsziele im wesentlichen darauf, den Schülern eine Anleitung zu geben, die sie in die Lage versetzt, dem Menschenbild des Grundgesetzes entsprechend in freier eigener Entscheidung ihr Leben selbst zu bestimmen, ohne dabei ihre Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit außer acht zu lassen (vgl. dazu BVerfGE 4, 7, 15 f. [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 32, 98, 108 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 29, 50) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
    Vielmehr beschränken sich diese Erziehungsziele im wesentlichen darauf, den Schülern eine Anleitung zu geben, die sie in die Lage versetzt, dem Menschenbild des Grundgesetzes entsprechend in freier eigener Entscheidung ihr Leben selbst zu bestimmen, ohne dabei ihre Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit außer acht zu lassen (vgl. dazu BVerfGE 4, 7, 15 f. [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 32, 98, 108 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 29, 50) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
    Vielmehr beschränken sich diese Erziehungsziele im wesentlichen darauf, den Schülern eine Anleitung zu geben, die sie in die Lage versetzt, dem Menschenbild des Grundgesetzes entsprechend in freier eigener Entscheidung ihr Leben selbst zu bestimmen, ohne dabei ihre Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit außer acht zu lassen (vgl. dazu BVerfGE 4, 7, 15 f. [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 32, 98, 108 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 29, 50) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
    Dies ist auch die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, wenn es davon spricht, daß zwar die Genehmigung einer privaten Ersatzschule die Erwartung einschließe, sie werde unter anderem aufgrund ihrer Erziehungsziele eine Ausbildung und Erziehung vermitteln, die nicht hinter der durch eine öffentliche Schule zurückstehe; ob diese Erwartung sich erfüllen werde, hänge aber letztlich weniger von der Planung und den Zielen der Schule als vielmehr von ihrer praktischen Bewährung ab, die in der Regel erst nach einer gewissen Dauer beurteilt werden könne (BVerfGE 27, 195, 204) [BVerfG 14.11.1969 - 1 BvL 24/64].
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
    In einem solchen Fall ist das Revisionsgericht berechtigt und berufen, seinerseits die landesrechtliche Regelung - in bundesverfassungskonformer Auslegung - (erstmals) unmittelbar anzuwenden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - NJW 1990, 2768).
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Der hohe Rang der Religionsfreiheit im Rahmen der Organisation von Bildung und Erziehung seitens des Staates aufgrund seiner Verantwortung für das gesamte Schulwesen kommt außerdem zum Ausdruck in der detaillierten Regelung des Religionsunterrichts im Rahmen der staatlichen Schule, Art. 7 Abs. 2 und 3 GG, sowie in der Privatschulgarantie unter besonderer Hervorhebung der privaten Bekenntnisschulen und ihrer Privilegierung hinsichtlich der Zulassung privater Volksschulen, Art. 7 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 GG (vgl. dazu Urteil des Senatsvom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 3.91 - BVerwGE 90, 1 ff.).

    Im übrigen verweist der Senat in diesem Zusammenhang auf sein Urteil zu den Voraussetzungen für die Genehmigung der Errichtung einer privaten Grundschule als Bekenntnisschulevom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 3.91 - BVerwGE 90, 1.

  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Namentlich müssen die Schüler so gefordert werden, dass ihre daraufhin erlangte Qualifikation derjenigen gleichwertig ist, die Schülern einer entsprechenden öffentlichen Schule vermittelt wird (BVerwGE 90, 1, 9).

    Diese zielt darauf ab, der Persönlichkeitsentwicklung sowohl in den Ersatz- wie auch in den öffentlichen Schulen den erforderlichen Raum zu eröffnen (vgl. BVerwGE 90, 1, 7).

    Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG verlangt bei der Genehmigung einer erst noch zu errichtenden Schule nicht den positiven Nachweis der Gleichwertigkeit, sondern lässt die Prognose genügen, dass diese voraussichtlich nicht verfehlt wird (vgl. BVerfGE 27, 195, 204; BVerwGE 90, 1, 15).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12

    Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von

    Privatschulfreiheit wird so gesehen von der Verfassung im Sinne eines Ausgleichs der jeweiligen Belange nur begrenzt und in einer Weise eingeräumt, die den Staat nicht prinzipiell aus seiner Verantwortung für das Schulwesen entlässt (vgl. Urteil vom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 3.91 - BVerwGE 90, 1 = Buchholz 11 Art. 7 Abs. 5 GG Nr. 3 S. 20).

    Ist diese Grenze nach dem Ergebnis der von der Schulbehörde selbst unter Beachtung der vorstehenden Maßgaben vorzunehmenden Prüfung nicht überschritten, ist zugunsten des privaten Schulträgers davon auszugehen, dass dieser im Rahmen des Schulbetriebs - der auch den übrigen, ihrerseits qualitätssichernden Anforderungen des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG genügen muss - die ihm staatlicherseits bindend vorgegebenen Erziehungsziele beachten wird (vgl. bereits Urteil vom 19. Februar 1992 a.a.O. S. 15 bzw. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2016 - 19 B 996/15

    Vorrangiger Aufnahmeanspruch bekenntnisangehöriger Kinder an Bekenntnisschulen in

    Der Senat lässt dahinstehen, ob die Homogenität der Schüler zum Bekenntnisschulbegriff des Art. 7 Abs. 5 GG gehört, vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992 - 6 C 3.91 -, BVerwGE 90, 1, juris, Rdn. 27, oder ob dort ausschließlich die Bekenntnisschule im materiellen Sinn gemeint ist.
  • BVerfG, 08.06.2011 - 1 BvR 759/08

    Schulaufsichtliche Leistungsüberprüfung in der vierten Jahrgangsstufe einer als

    In Bezug auf Letztere kommt es danach für die Feststellung der Gleichwertigkeit darauf an, ob die von der Ersatzschule vermittelten fachlichen Kenntnisse und die Allgemeinbildung dem nach geltendem Recht vorgeschriebenen Standard öffentlicher Schulen entsprechen (vgl. BVerwGE 90, 1 ; 112, 263 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2016 - 9 S 303/16

    Widerruf der Genehmigung einer privaten Grundschule

    Vielmehr wird der Anforderung des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG schon dadurch genügt, dass - aufgrund einer konkreten und detaillierten Überprüfung der von der privaten Ersatzschule angestrebten Lehrziele - in nachprüfbarer Weise die Prognose möglich ist, dass sie - voraussichtlich - jedenfalls nicht hinter den Lehrzielen der öffentlichen Schulen zurückstehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1992 - 6 C 3.91 -, BVerwGE 90, 1).

    Daran fehlt es, wenn die staatliche Schulaufsicht im Rahmen ihrer Prognose feststellt, dass sich in Bezug auf das Ergebnis des jeweiligen Bildungsganges im Vergleich mit öffentlichen Schulen voraussichtlich Defizite ergeben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1992, a.a.O.; Schmitt-Kammler/Thiel, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 7 Rn. 68; Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 1144).

    Nach Erteilung der Genehmigung hat die Schulaufsicht darüber zu wachen, ob auch der tatsächliche Schulbetrieb an der Ersatzschule die Gewähr für das Erreichen der konzeptionell gleichwertigen Lehrziele bietet (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 24.01.2011 - 7 B 2472/10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 19.02.1992, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.02.2009 - 7 ZB 08.1491 -, juris, mit dem Hinweis auf BVerfGE 27, 195, 204).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - 3 B 24.09

    Jungengymnasium in Potsdam grundsätzlich genehmigungsfähig

    Lehrziele im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG, hinsichtlich derer zwischen "Erziehungszielen" einerseits und der "Qualifikation" andererseits unterschieden wird (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2011, a.a.O., Rn. 17; BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1992 - 6 C 3/91 -, BVerwGE 90, 1 , und vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5/00 -, BVerwGE 112, 263 ), sind der generelle Bildungsauftrag der Schule und die jeweiligen Bildungsziele der einzelnen Schularten und Schulstufen, wobei keine Gleichartigkeit mit öffentlichen Schulen verlangt wird, sondern eine Gleichwertigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2011, a.a.O., juris Rn. 16; Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107 ; Urteil vom 8. April 1987, a.a.O. ).

    Das sind im einzelnen - positiv - das Gebot der Achtung der Würde eines jeden Menschen, Art. 1 Abs. 1 GG, und verbunden damit die Grundrechte der Art. 2 ff. GG, insbesondere das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG, und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, Art. 3 Abs. 1 GG, sowie schließlich die in Art. 20 GG aufgeführten Verfassungsgrundsätze des demokratischen und sozialen Rechtsstaats (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992, a.a.O. ).

    Nach alledem lässt sich keine hinreichend konkrete, auf verlässliche und überzeugende Feststellungen gestützte Prognose treffen, dass als Konsequenz der Monoedukation erhebliche Defizite im Hinblick auf das genannte Erziehungsziel entstehen werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992, a.a.O. ; Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Aufl. 2006, Rn. 956).

  • VG Düsseldorf, 02.11.2001 - 1 K 10519/98

    Klage eines islamischen Dachverbandes auf Einführung islamischen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992 - 6 C 3/91 -, BVerwGE 90, S. 1 (4); ferner z.B. Kokott, in: Sachs, a.a.O., Art. 4 Anm. 20.
  • VG Freiburg, 01.12.2023 - 2 K 2273/22

    Widerruf der Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Grundschule als

    Denn der Genehmigungsvorbehalt ist Ausdruck der Akzessorietät der privaten Ersatzschule zur öffentlichen Schule und unmittelbare Konsequenz der Regelung des Art. 7 Abs. 1 GG, wonach das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates - nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes, Art. 30, 70 ff. und Art. 83 ff vorliegend des beklagten Landes - und somit in seiner Verantwortung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1992 - 6 C 3.91 -, juris Rn. 30; Badura, a.a.O. Rn. 115).

    Vielmehr wird der Anforderung des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG schon dadurch genügt, dass - aufgrund einer konkreten und detaillierten Überprüfung der von der privaten Ersatzschule angestrebten Lehrziele - in nachprüfbarer Weise die Prognose möglich ist, dass sie - voraussichtlich - jedenfalls nicht hinter den Lehrzielen der öffentlichen Schulen zurückstehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1992 - 6 C 3.91 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.2016, a.a.O. Rn. 9 m.w.N.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 08.10.2018, a.a.O., Rn. 74).

    In Bezug auf Letztere kommt es danach für die Feststellung der Gleichwertigkeit darauf an, ob die von der Ersatzschule vermittelten fachlichen Kenntnisse und die Allgemeinbildung dem nach geltendem Recht vorgeschriebenen Standard öffentlicher Schulen entsprechen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08.06.2011, a.a.O., Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 19.02.1992 - 6 C 3.91 - juris Rn. 36 ff.).

  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 867/10

    Schulrecht

    Die dem Staat vorbehaltene Aufsicht über das gesamte Schulwesen gibt ihm die Möglichkeit, dieser Verantwortung gerecht zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 3.91 -, BVerwGE 90, 1, juris Rn. 30; Badura in Maunz/Dürig, GG, Stand: April 2012, Art. 7 Rn. 115).

    Jedoch wird das Recht zur Errichtung und zum Betreiben privater Schulen von der Verfassung im Sinne eines Ausgleichs der jeweiligen Belange nur begrenzt eingeräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 3.91 -, BVerwGE 90, 1, juris Rn. 32).

    Zudem ist die Bedeutung der Schule für den Staat als wesentlicher Bereich ökonomischer und sozialer Zukunftsvorsorge und Planung und somit als maßgeblicher Teil der "Bewirtschaftung" des in der Bevölkerung vorhandenen Begabungspotentials zu berücksichtigen (vgl. Boysen in von Münch/Kunig, GG, 6. Aufl. 2012, Art. 7 Rn. 12 f.; s. auch BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 3.91 -, BVerwGE 90, 1, juris Rn. 30: "herausragende Bedeutung des Schulwesens und Bildungswesens für die Gesellschaft sowie insbesondere für die Verwirklichung der vom Grundgesetz allen Bürgern gleichermaßen eingeräumten Grundrechte, hier insbesondere Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG").

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2021 - 9 S 567/19

    Genehmigung einer Schule als Ersatzschule; Integrationsfunktion der allgemeinen

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 573/18

    Gemeinsame Einrichtungen - tarifliche Regelungsmacht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2016 - 19 A 805/14

    Anspruch eines Bekenntnisfremden Schülers auf Aufnahme an einer katholische

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 30.92

    Sportunterricht - Schülerin islamischen Glaubens - Bekleidungsvorschriften des

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2022 - 9 S 3160/20

    Genehmigung einer privaten Ersatzschule - Waldorfschule; Genehmigung unter

  • VG Aachen, 29.04.2016 - 9 K 1365/12

    Bekenntnisschule; Genehmigung; Ersatzschule; Bekenntnis; Mennoniten

  • OVG Bremen, 24.04.2012 - 2 A 271/10

    Kein Anspruch auf Genehmigung der Humanistischen Schule - Ersatzschule;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18

    Gleichwertigkeit der wissenschaftlichen Ausbildung von Lehrkräften

  • VG Stuttgart, 11.07.2003 - 10 K 1794/01

    Private islamische Bekenntnisgrundschule; Genehmigung; Darlegung der

  • VG Regensburg, 24.01.2017 - RO 3 K 15.1905

    Verleihung der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule

  • VG Potsdam, 19.06.2009 - 12 K 1013/07

    Versagung der Genehmigung eines privaten Jungen-Gymnasiums wegen Grundsatzes der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - 19 B 1191/12

    Klage- und Antragsbefugnis für Rechtsschutz gegen eine Schulauflösung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - 19 B 2132/03

    Streit um die Ablehnung einer vorläufigen Erlaubnis für den Betrieb einer Freien

  • VG Bremen, 24.02.2010 - 1 K 1209/09

    Genehmigung einer freien Schule, Humanisten

  • OVG Sachsen, 15.03.2011 - 2 A 273/10

    Genehmigungsfähigkeit einer als Grundschule und Gymnasium betriebenen Schule als

  • OVG Thüringen, 11.11.2009 - 1 KO 256/08

    Schulrecht; Genehmigungspflicht für neueingestellte Lehrer an Privatschule; Klage

  • VG Augsburg, 08.04.2008 - Au 3 K 07.1044

    Hauptschule; Gleichwertigkeit; pädagogisches Konzept

  • OVG Thüringen, 11.11.2009 - 1 KO 255/08

    Schulrecht; Anzeigepflicht für neueingestellte Lehrer an Privatschule; Klage

  • VG München, 30.07.2018 - M 3 K 17.3645

    Sudbury-Schule Ammersee erhält keine Genehmigung zum Schulbetrieb

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2010 - 19 A 2511/07

    Kollegiale Schulleitung durch mehrere Lehrkräfte unter Berücksichtigung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2009 - 19 B 1314/07
  • VG Stuttgart, 20.01.2016 - 12 K 4489/15

    Widerruf der Genehmigung einer privaten Grundschule als Ersatzschule

  • VG Augsburg, 08.04.2008 - Au 3 K 07.1043

    Ersatzschule; schulaufsichtliche Beanstandung; Lehrziele; Zurückstehen

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2023 - 3 MB 11/23

    Freie Dorfschule bleibt geschlossen

  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 1019/12

    Schulrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 3 N 80.14

    Anforderungen an die Prognose der Gleichwertigkeit einer Ersatzschule

  • VG Halle, 22.06.2015 - 6 B 141/15

    Unterrichtsgenehmigung - Anforderungen an den Eintritt der Genehmigungsfiktion

  • VGH Bayern, 17.08.2023 - 7 B 19.1232

    Schulrecht - Erteilung einer schulaufsichtlichen Genehmigung für den (weiteren)

  • VG Arnsberg, 26.04.2017 - 10 K 4863/16
  • VG Berlin, 06.08.1993 - 3 A 893.92

    Anfechtungsklage; Lebenskundeunterricht; Genehmigung; Weltanschauung;

  • VG Arnsberg, 26.04.2017 - 10 K 4862/16
  • VG Potsdam, 22.01.2010 - 12 K 1534/09

    Ausreichende wirtschaftliche und rechtliche Absicherung der Lehrkräfte einer

  • VG Augsburg, 08.04.2008 - Au 3 K 08.84

    Schulaufsichtliche Beanstandung; Bestellung Schulleiter

  • VG Augsburg, 08.02.2007 - Au 3 E 07.4

    Vorerst keine Hauptschule für ,,Aktive Schule Strassberg"

  • VG Potsdam, 08.04.2011 - 12 K 1360/09

    Festsetzung einer auflösenden Bedingung zu Fragen des Schulkonzepts im Rahmen der

  • VG Osnabrück, 01.03.2001 - 3 B 6/01

    Anspruch auf Befreiung vom Sportunterricht in der Schule aufgrund eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht