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   BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92   

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BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92 (https://dejure.org/1992,382)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1992 - 9 C 6.92 (https://dejure.org/1992,382)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1992 - 9 C 6.92 (https://dejure.org/1992,382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 1 Abs. 2 Nr. 3 § 2; RuStAG § 39; VwGO § 134

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 140
  • NJW 1993, 2256
  • NVwZ 1993, 1114 (Ls.)
  • DVBl 1993, 321
  • DÖV 1993, 305
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 6.89

    Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher Vertriebener - Vertreibungsgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
    Ihr dahin gehender Antrag, in dem die Art des Ausweises (A oder B) nicht näher spezifiziert wird, ist dahin aufzufassen, daß derjenige Ausweis begehrt wird, der der Rechtslage entspricht (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47, S. 29).

    Vielmehr richtet sich die Heimatvertriebeneneigenschaft aller nach dem 31. Dezember 1937 - sei es vor, sei es nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - geborenen Abkömmlingen nach § 2 Abs. 2 BVFG (Urteil vom 2. Dezember 1986 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
    Auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht davon grundsätzlich aus (vgl. z. B. BVerwGE 52, 167 (177, 178) [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; 74, 336 (340, 341) [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).

    Es ist jedoch - wie bereits im Urteil vom 15. Juli 1986 (BVerwGE 74, 336 (341) [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]) ausgeführt - nicht Sache der Gerichte, einer geplanten gesetzlichen Regelung im Wege richterlicher Rechtsfortbildung vorzugreifen.

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
    Die Beklagte hält die Auffassung des Verwaltungsgerichts für zutreffend: Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits in BVerwGE 52, 167 seine frühere Rechtsauffassung im Hinblick auf die veränderten Verhältnisse in den Vertreibungsgebieten geändert.

    Auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht davon grundsätzlich aus (vgl. z. B. BVerwGE 52, 167 (177, 178) [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; 74, 336 (340, 341) [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 (318 f.) [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182 (190) und BVerfGE 71, 354 (362)).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 (318 f.) [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182 (190) und BVerfGE 71, 354 (362)).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
    Zugunsten eines deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen streitet eine zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führende gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen, so daß in aller Regel ohne weiteres im Wege der Rechtsanwendung von einem vertreibungsbedingten Verlassen der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG bezeichneten Gebiete auszugehen ist (BVerwGE 78, 147).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 (318 f.) [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182 (190) und BVerfGE 71, 354 (362)).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
    Eine Veränderung der Verhältnisse kann ferner dazu führen, daß einem damit verbundenen Wandel des Inhalts einer Norm im Wege richterlicher Rechtsfortbildung Rechnung getragen wird (BVerfGE 34, 269 (288) [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65]).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG setzt indessen voraus, daß ein kausaler Zusammenhang zwischen der Bevorzugung und den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Merkmalen gegeben ist; die Sonderbehandlung muß gerade "wegen" dieser Merkmale erfolgt sein (BVerfGE 2, 266 (286) [BVerfG 07.05.1953 - 1 BvL 104/52]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
    Unter Heimat ist dabei die örtliche Herkunft nach Geburt oder Ansässigkeit, unter Herkunft darüber hinaus die soziale Abstammung und Verwurzelung zu verstehen (BVerfGE 5, 17 (22) [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 83/56]).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85

    Berufung - Revisionszulassung - Rechtsmittelbelehrung

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 33.82

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 4.70

    Kirchenbaulasten und völlige Veränderung der Verhältnisse

  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des

  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 68.66

    Kirchturmbaulast im ehemaligen Herzogtum Berg

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 66.66

    Voraussetzungen der Anerkennung als Vertriebener - Verlassen der Heimat aus

  • Drs-Bund, 26.11.1951 - BT-Drs I/2872
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87

    Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum -

  • BVerwG, 12.10.1955 - III C 116.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 51.68

    Begriff des "deutschen Volkszugehörigen" - Bekenntnis zur deutschen Sprache -

  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 125.67

    Tatbestand der Aussiedlung - Erfordernis des Nachweises eines Kausalzusammenhangs

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 30.08

    Sprungrevision, Regelüberprüfung, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung,

    Eine vor Erlass des verwaltungsgerichtlichen Urteils erklärte Zustimmung zur Zulassung der Sprungrevision stellt zwar für sich genommen nicht die nach dem Gesetzeswortlaut erforderliche Zustimmung zur Einlegung des Rechtsmittels dar und kann regelmäßig auch nicht dahin ausgelegt werden (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140 = Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 48; Beschlüsse vom 25. November 1992 a.a.O. und vom 25. August 2005 - BVerwG 6 C 20.04 - Buchholz 310 § 134 Nr. 52).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Ein solcher läßt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herleiten, nach der bis zum 1. Januar 1993 generell eine gesetzliche Vermutung dafür besteht, daß die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG genannten Gebiete aus vertreibungsbedingten Gründen verlassen worden sind (vgl. zuletzt Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).

    Dieser Ausweis stellt ein Beweismittel dar und erzeugt, solange keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen, eine Vermutung dafür, daß der Ausweisinhaber im Zeitpunkt der Ausstellung des Ausweises deutscher Staatsangehöriger war (vgl. Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140 ).

    Für ihn streitet eine gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (vgl. Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Ein solcher läßt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herleiten, nach der bis zum 1. Januar 1993 generell eine gesetzliche Vermutung dafür besteht, daß die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG genannten Gebiete wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen verlassen worden sind (vgl. zuletzt BVerwGE 91, 140).

    Wie zuletzt im Urteil vom 3. November 1992 (BVerwGE 91, 140) ausgeführt, gilt für sämtliche Aussiedlungsgebiete im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG eine gesetzliche Vermutung für das Verlassen dieser Gebiete aus vertreibungsbedingten Gründen, solange der Gesetzgeber keine andere Regelung getroffen hat, was in bezug auf Rumänien durch § 4 Abs. 2 BVFG in der Fassung des Art. 1 Nr. 4 KfbG nur für den Personenkreis der nach dem 31. Dezember 1992 ausgesiedelten Spätaussiedler geschehen ist.

    Andererseits kann die gesetzliche Vermutung aufgrund der Feststellungen des Verwaltungsgerichts nicht als widerlegt angesehen werden, weil der Wunsch der Klägerin, mit ihren Eltern in Deutschland zusammenzuleben, ohne weiteres seine Ursache in den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gehabt haben kann (BVerwGE 91, 140 (144)).

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 3.97

    Vertriebenenrecht - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 BVFG n.F., Begriff der

    Im Gegensatz zu der Regelung des § 4 Abs. 1 BVFG, nach der Volksdeutsche aus der früheren Sowjetunion und den baltischen Staaten entsprechend der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Rechtslage (vgl. dazu Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140) bei Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzungen "in der Regel" ohne weiteres Spätaussiedler sind, kann nach § 4 Abs. 2 BVFG ein deutscher Volkszugehöriger aus den übrigen Aussiedlungsgebieten, zu denen die frühere Tschechoslowakei gehört, nämlich nur dann Spätaussiedler sein, wenn er "glaubhaft macht, daß er am 31. Dezember 1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen aufgrund deutscher Volkszugehörigkeit unterlag".

    Er knüpfte damit an die dem seinerzeit noch geltenden Recht zugrunde liegende gesetzliche Wertung an, nach der die sog. Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in allen Ostvertreibungsgebieten fortbestanden und es deshalb allen deutschen Volkszugehörigen - insbesondere wegen der weitgehenden Verminderung ihrer Zahl und der dadurch hervorgerufenen volkstumsmäßigen Vereinsamung - nicht zugemutet werden sollte, dort zu verbleiben (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).

    Dieses Differenzierungsverbot setzt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Bevorzugung oder der Benachteiligung und den in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmalen voraus; die Bevorzugung oder die Benachteiligung muß gerade "wegen" dieser Merkmale erfolgt sein (BVerfGE 2, 266, 268 [BVerfG 07.05.1953 - 1 BvL 104/52]; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140, 148) [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 6/92].

  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04

    Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und

    Dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140, ).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92

    Rechtsprechungsänderung - Änderung der Rechtslage

    Dieser Rechtsprechung hat sich der nunmehr für das Vertriebenenrecht zuständige 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (BVerwGE 74, 336 ) ausdrücklich angeschlossen und sie im Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - (BVerwGE 78, 147) rechtsdogmatisch dahin erläutert, daß eine widerlegbare gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen besteht, die nur dann entfällt, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet (vgl. dazu auch das zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 -).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96

    Aufnahmevoraussetzungen für Spätaussiedler aus Osteuropa

    Im Gegensatz zu der Regelung des § 4 Abs. 1 BVFG, nach der Volksdeutsche aus der früheren Sowjetunion und den Baltischen Staaten entsprechend der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Rechtslage (vgl. dazu Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140) bei Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzungen "in der Regel" ohne weiteres Spätaussiedler sind, kann nach § 4 Abs. 2 BVFG ein deutscher Volkszugehöriger aus den übrigen Aussiedlungsgebieten, zu denen Rumänien gehört, nämlich nur dann Spätaussiedler sein, wenn er "glaubhaft macht, daß er am 31. Dezember 1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen aufgrund deutscher Volkszugehörigkeit unterlag".

    Er knüpfte damit an die dem seinerzeit noch geltenden Recht zugrunde liegende gesetzliche Wertung an, nach der die sogenannten Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in allen Ostvertreibungsgebieten fortbestanden und es deshalb allen deutschen Volkszugehörigen - insbesondere wegen der weitgehenden Verminderung ihrer Zahl und der dadurch hervorgerufenen volkstumsmäßigen Vereinsamung - nicht zugemutet werden sollte, dort zu verbleiben (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.96 - BVerwGE 78, 147; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).

    Dieses Differenzierungsverbot setzt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Bevorzugung oder der Benachteiligung und den in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmalen voraus; die Bevorzugung oder die Benachteiligung muß gerade "wegen" dieser Merkmale erfolgt sein (BVerfGE 2, 266, 268 [BVerfG 07.05.1953 - 1 BvL 104/52]; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140, 148) [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 6/92].

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids - Einordnung als Spätaussiedler nach

    Im Gegensatz zu der Regelung des § 4 Abs. 1 BVFG, nach der Volksdeutsche aus der früheren Sowjetunion und den baltischen Staaten entsprechend der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Rechtslage (vgl. dazu Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140) bei Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzungen "in der Regel" ohne weiteres Spätaussiedler sind, kann nach § 4 Abs. 2 BVFG ein deutscher Volkszugehöriger aus den übrigen Aussiedlungsgebieten, zu denen Polen gehört, nämlich nur dann Spätaussiedler sein, wenn er "glaubhaft macht, daß er am 31. Dezember 1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen auf Grund deutscher Volkszugehörigkeit unterlag".

    Er knüpfte damit an die dem seinerzeit noch geltenden Recht zugrunde liegende gesetzliche Wertung an, nach der die sogenannten Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in allen Ostvertreibungsgebieten fortbestanden und es deshalb allen deutschen Volkszugehörigen - insbesondere wegen der weitgehenden Verminderung ihrer Zahl und der dadurch hervorgerufenen volkstumsmäßigen Vereinsamung - nicht zugemutet werden sollte, dort zu verbleiben (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).

    Dieses Differenzierungsverbot setzt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Bevorzugung oder der Benachteiligung und den in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmalen voraus; die Bevorzugung oder die Benachteiligung muß gerade "wegen" dieser Merkmale erfolgt sein (BVerfGE 2, 266, 268 [BVerfG 07.05.1953 - 1 BvL 104/52]; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 21.97

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids - Benachteiligungen von

    Im Gegensatz zu der Regelung des § 4 Abs. 1 BVFG, nach der Volksdeutsche aus der früheren Sowjetunion und den baltischen Staaten entsprechend der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Rechtslage (vgl. dazu Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140) bei Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzungen "in der Regel" ohne weiteres Spätaussiedler sind, kann nach § 4 Abs. 2 BVFG ein deutscher Volkszugehöriger aus den übrigen Aussiedlungsgebieten, zu denen Polen gehört, nämlich nur dann Spätaussiedler sein, wenn er "glaubhaft macht, daß er am 31. Dezember 1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen aufgrund deutscher Volkszugehörigkeit unterlag" .

    Er knüpfte damit an die dem seinerzeit noch geltenden Recht zugrunde liegende gesetzliche Wertung an, nach der die sogenannten Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in allen Ostvertreibungsgebieten fortbestanden und es deshalb allen deutschen Volkszugehörigen - insbesondere wegen der weitgehenden Verminderung ihrer Zahl und der dadurch hervorgerufenen volkstumsmäßigen Vereinsamung - nicht zugemutet werden sollte, dort zu verbleiben (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).

    Dieses Differenzierungsverbot setzt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Bevorzugung oder der Benachteiligung und den in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmalen voraus; die Bevorzugung oder die Benachteiligung muß gerade "wegen" dieser Merkmale erfolgt sein (BVerfGE 2, 266, 268 [BVerfG 07.05.1953 - 1 BvL 104/52]; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140, 148) [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 6/92].

  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96

    Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von

    Bei Aussiedlern iS von § 1 Abs. 2 Nr. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) wird nämlich vorausgesetzt, daß sie an ihrem Wohnort von einem gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten Vertreibungsdruck betroffen und dadurch zum Verlassen des Vertreibungsgebietes bestimmt worden sind; dabei handelt es sich jedoch nur um eine widerlegbare Vermutung, so daß entgegenstehenden Tatumständen nachzugehen ist (vgl dazu BVerwGE 55, 40, 43 f; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 412.3 § 6 Nr. 49; BVerwGE 78, 147, 148 ff; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 412.3 § 1 Nr. 39; § 6 Nr. 77; BVerwGE 91, 140, 143 ff).
  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 4.97

    Spätgeborene aus Rumänien; Indizwirkung der Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG für

  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92

    Vertriebene - Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszugehörigkeit

  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 18.97

    Aussiedlerin aus Polen; deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters; Verlust der

  • BVerwG, 25.08.2005 - 6 C 20.04

    Sprungrevision; Zustimmung des Rechtsmittelgegners; Schriftform; Telefax; Kopie

  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 599.93

    Bedeutung der Religion für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum - Bedeutung

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99

    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; Erteilung

  • BVerwG, 29.12.1998 - 5 C 23.97

    Heranziehung zu den Kosten im Umfang der durch die auswärtige Unterbringung

  • VGH Hessen, 29.11.1996 - 7 UE 1303/94

    Vertriebenenausweis: Domizilwille von Personen, die infolge von

  • BVerwG, 16.07.1996 - 1 B 33.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 27.01.1994 - 9 B 649.93

    Ausstellung des Vertriebenenausweises - Besitz deutscher Dokumente bei einer

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - 6 S 147/92

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Vermutung des Vertreibungsdrucks

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 4 K 13.01140

    "Aufnahmefinden" i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG bei einem nichtdeutschen Ehegatten

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02

    Feststellungsklage; vorbeugende Feststellungsklage; behördliche

  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 27.96

    Volksdeutscher aus der früheren Sowjetunion (Kirgisien); gehobene berufliche

  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96

    Einziehung des Vertriebenenausweises nach dem 31. Dezember 1992 - Volksdeutsche

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140

    Verlust der Rechtsstellung eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes im

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93

    Vertriebenenrecht: Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit im Falle der sog

  • BVerwG, 22.06.2022 - 2 C 12.21

    Sprungrevision; Belehrung über das Erfordernis der Beibringung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1996 - 2 A 1309/96

    Antrag einer tschechischen Staatsangehörigen auf Aufnahme als Aussiedlerin;

  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 47.96

    Einordnung des Klägers als "Vertriebener" - Verlassen der früheren Sowjetunion

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 16 S 1170/93
  • VGH Hessen, 27.09.1994 - 7 UE 2241/91

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Indiz für Volkstumsbekenntnis

  • VGH Hessen, 14.03.1994 - 7 UE 1006/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises: Voraussetzungen des Bekenntnisses eines

  • VGH Hessen, 28.01.1994 - 7 UE 618/90

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • BVerwG, 05.09.2005 - 6 C 4.05

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung von Auskünften zum Zwecke der

  • BVerwG, 25.03.1993 - 9 B 294.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Ausstellung eines

  • VGH Hessen, 31.01.1995 - 7 UE 1066/91

    Bestätigungsmerkmal und Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei Namensänderung in

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 16 S 2682/94

    Widerlegung der Vermutung des Vertreibungsdrucks bei Personen mit herausgehobener

  • OVG Niedersachsen, 19.10.1994 - 13 L 1082/93

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises; Vertriebenenausweis; Vertreibungsgebiet;

  • VGH Hessen, 28.02.1994 - 7 UE 883/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises für einen jüdischen Aussiedler aus der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 6 S 2840/93

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Vermutung des Vertreibungsdrucks -

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 6 S 2621/92

    Vertriebenenausweis für Aussiedler aus Polen; Sammeleinbürgerung; Erwerb der

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93

    (Auslegung des BVFG § 105cF: 1990-06-28); Tatbestandwirkung und Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Ausstellung

  • VG München, 07.11.2001 - M 28 K 99.3743

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweiseses für einen polnischen

  • OVG Hamburg, 18.03.1997 - Bf VI (VII) 63/95

    Vertriebenenausweis; Beweiswirkung des Staatsangehörigkeitsausweises;

  • BVerwG, 09.08.1995 - 9 B 341.95

    Ausstellung des Vertriebenenausweises - Volkstumsbewusstsein als Voraussetzung

  • VGH Hessen, 01.08.1995 - 7 UE 4296/88

    Einziehung eines Vertriebenenausweises - Vertrauensschutz

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 242.92

    Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich des Vorliegens eines

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1997 - 16 S 1540/96

    Vertriebenenrecht: Rücknahme eines Aufnahmebescheides bzw einer

  • BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 736.95

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen einer deutschen

  • BVerwG, 14.02.1995 - 9 B 51.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen Divergenz - Heranziehung

  • BVerwG, 30.08.1993 - 9 B 381.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.08.1993 - 9 B 371.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 16 S 2222/93

    Erteilung eines Vertriebenenausweises - Auswirkungen einer Namensmadjarisierung

  • VGH Hessen, 21.03.1994 - 7 UE 2326/90

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises für einen nach Abschluß der allgemeinen

  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 6 ZB 21.2271

    Richtige Rechtsbehelfsbelehrung bei Hinweis auf mehrere Rechtsbehelfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1996 - 22 A 3415/94

    Anspruch auf Erteilung eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmebescheides;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1995 - 16 S 3086/93

    Überlieferung deutschen Volkstums durch außerfamiliäre Bezugsperson; fehlender

  • OVG Niedersachsen, 16.05.1994 - 13 O 2631/94

    Anspruch auf Vertriebenenausweis; Aufnahmebescheid; Vertriebenenausweis

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1994 - 6 S 3094/92

    Vertriebenenrecht: zum Bekenntnis zum deutschen Volkstum

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