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   BVerwG, 12.11.1992 - 3 C 6.90   

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https://dejure.org/1992,1353
BVerwG, 12.11.1992 - 3 C 6.90 (https://dejure.org/1992,1353)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 (https://dejure.org/1992,1353)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1992 - 3 C 6.90 (https://dejure.org/1992,1353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrbahnmarkierung - Aufstellung eines Verkehrszeichens - Parksonderberechtigung für Anwohner

  • RA Kotz (Leitsatz und Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Parken; Anwohner

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 168
  • NJW 1993, 1728
  • NVwZ 1993, 777 (Ls.)
  • NZV 1993, 246
  • DVBl 1993, 611
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97

    Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig

    Aus der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 12. November 1992 - BVerwG 3 C 6.90 - BVerwGE 91, 168 ) folge, daß eine Sonderparkberechtigung für Anwohner nur dann zulässig sei, wenn zwischen den Parkplätzen, für die eine Sonderparkberechtigung eingeräumt werde, und den bevorzugten Benutzern eine räumlich enge Beziehung bestehe, woran es im vorliegenden Fall fehle.

    Andererseits hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12, November 1992 (- BVerwG 3 C 6.90 - BVerwGE 91, 168 ) ausgesprochen, daß zwischen der Wohnung und dem in Betracht kommenden Abstellort des Pkw eine gewisse räumliche Nähe bestehen muß.

    Der Wortlaut der Regelungen läßt es auch zu, den in Anspruch zu nehmenden Parkraum als Bezugsobjekt anzusehen, wie es im Urteil des Senats vom 12. November 1992 (- BVerwG 3 C 6.90 - a.a.O.) bereits anklingt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - 25 A 4206/95

    Parkmöglichkeiten; Anwohner; Berechtigte Anwohner; Anwohnerparkzonen; Zulässiges

    BVerwG, Beschluß vom 3.5.1985 - 7 B 209.84 -, DÖV 1985, 791; BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172; Beschluß des Senats vom 19.1.1996 - 25 B 2891/95 -, Bl. 4 des Beschlußabdrucks; Hess. VGH, Urteil vom 21.2.1994 - 2 UE 1564/91 -, VRS 87 (1994), 475, 477; Beschluß vom 19.11.1996 - 2 TG 3178/96 - Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., 1995, § 45 StVO RdNr. 36.

    Während der früher für das Straßenverkehrsrecht zuständige 7. Senat des BVerwG, Beschluß vom 3.5.1985 - 7 B 209.84 -, DÖV 1985, 791 f., die Auffassung vertreten hat, Anwohner seien nur diejenigen Personen, die in der Straße, für die sie die Kennzeichnung begehrten, tatsächlich wohnten, hat der 3. Senat des BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - BVerwG 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172 f., offengelassen, ob dieser relativ engen Ansicht zu folgen ist oder ob Anwohner auch solche Personen sind, die in dem in Betracht kommenden Gebiet wohnen.

    VG Köln, Urteil vom 3.4.1987 - 4 K 2128/86 -, NVwZ 1988, 669 f.; Jagusch/Hentschel, StVO, 33. Aufl., 1995, § 45 StVO RdNr. 36; Schmitz, Rechtmäßigkeit der bereichsbezogenen Einführung von Anwohnerparkrechten, NVwZ 1988, 602 f.; offengelassen von: BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172 f.; Hess. VGH, Urteil vom 21.2.1994 - 2 UE 1564/91 -, VRS 87 (1994), 475, 478; a.A.: BVerwG, Beschluß vom 3.5.1985 - 7 B 209.84 -, DÖV 1985, 791 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 173; Hess. VGH, Urteil vom 21.2.1994 - 2 UE 1564/91 -, VRS 87 (1994), 475, 478.

    Wenn es in dem vom Hess. VGH in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des BVerwG vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172 f., heißt, eine großflächige Umzonung ganzer Stadtteile zu bevorrechtigten Anwohnerparkbereichen sei von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage der StVO nicht gedeckt, so bezieht sich dies - wie die im Kontext voranstehenden und nachfolgenden Passagen verdeutlichen - ausschließlich auf die notwendige räumliche Verbindung zwischen Wohnung und Pkw-Abstellplatz.

  • VGH Hessen, 21.02.1994 - 2 UE 1564/91

    Rechtmäßigkeit der Einrichtung einer Sonderparkzone für Anwohner eines Stadtteils

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen dieser räumliche Bezug noch gewährleistet ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. November 1992 (NJW 93, 1728), dem sich der erkennende Senat unter Korrektur seiner früheren Rechtsprechung (Beschluß vom 20. Oktober 1992, NJW 93, 1091) anschließt, folgendes ausgeführt:.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem bereits zitierten Urteil vom 12. November 1992 (a. a. O., S. 1729) hervorgehoben, daß diese Vorschrift die Straßenverkehrsbehörde nicht ermächtigt, großflächig ganze Stadtteile zu bevorrechtigten Anwohnerparkbereichen umzuzonen.

    Hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung der Sonderparkzonen kommt es darauf an, ob der betroffene Parkraum nach der Verkehrsanschauung noch den begünstigten Personen als Anwohnern zugerechnet werden kann (vgl. hierzu auch die Definition des Nahbereiches in dem Urteil des BVerwG vom 12. November 1992, a. a. O., S. 1729).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1999 - 8 A 403/99

    Einführung von Anwohnerparkregelungen in der Kernzone Innenstadt und in der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168 (172).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168 (173); HessVGH, Urteil vom 21. Februar 1994 - 2 UE 1564/91 -, VRS 87 (1997), 475 (478); vgl. auch Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., Rdn. 36 zu § 45 StVO.

  • OVG Hamburg, 11.02.2002 - 3 Bf 237/00

    Verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Erstattungsanspruch; Kosten der

    Von der Rechtsprechung ist dies etwa für den Fall erwogen worden, dass Verkehrszeichen durch einen nicht durch entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung (§ 45 Abs. 6 StVO) ermächtigten Privaten aufgestellt worden sind oder dass aus der Sicht des Verkehrsteilnehmers eine von vornherein unsinnige und widersprüchliche Verkehrszeichenregelung vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.1992, BVerwGE 91 S. 168, 171).
  • VG Köln, 20.03.1995 - 11 K 2260/93

    Klagebefugnis eines Anliegers bei Anliegerparkplätzen

    a)Materiell verlangt die Einrichtung einer Anwohnerparkzone, daß zwischen den Parkplätzen, für die eine Sonderparkberechtigung eingeräumt wird, und den bevorzugten Benutzern eine räumliche Sonderbeziehung besteht; dies bedeutet, daß die räumliche Ausdehnung der Anwohnerparkzone, um noch von der Ermächtigung des § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO gedeckt zu sein, bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 12.11.1992, DAR 1993, 191.).

    b) In Ergänzung zu der Entscheidung des BVerwG (DAR 1993, 191), das hier "einen Nahbereich, der unter den örtlich gegebenen Umständen üblicherweise von Anwohnern zum Parken aufgesucht wird", genannt hat, ist zu bedenken, ob die konkreten Vorgaben des Bauordnungsrechtes Maßstäbe liefern können, wonach zum Nachweis "notwendiger Stellplätze" bei Bauvorhaben im allgemeinen kaum eine größere Entfernung als 300 m akzeptiert wird.

  • VG Berlin, 01.03.2002 - 11 A 37.02

    Anspruch auf zwei Anwohnerparkausweise bei Car-Sharing unter Angehörigen mit

    Während zunächst (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1985 ? 7 B 204.84 ? NJW 1985, 3092) als Anwohner nur diejenigen Personen angesehen wurden, die in einer Straße wohnten, erfolgte durch die weitere Rechtsprechung des 3. Senates (BVerwG, Urteil vom 12. November 1992 ? 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172) eine Erweiterung insofern, als die Anwohnerparkzonen nunmehr zwei oder höchsten drei Straßen umfassen durften und die in diesem Bereich lebenden Personen als Anwohner im Sinne von § 45 Abs. 1 b 1 Nr. 2 StVO angesehen wurden.
  • VG Berlin, 01.10.1996 - 11 A 601.95

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Parkgebührenpflicht (sog.

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  • VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717

    Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Bedienung einer weiteren Haltestelle durch

    Zur Vermeidung der sich aus Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG ergebenden Folge aber reicht es bereits aus, wenn der "aufmerksame und verständige Durchschnittsverkehrsteilnehmer ... mit der vorgenommenen Beschilderung ... noch einen gewissen Sinn verbinden" kann (BVerwG vom 12.11.1992 BVerwGE 91, 168/171).
  • VG Augsburg, 20.02.2009 - Au 3 K 08.1546

    Geschwindigkeitsbeschränkung; Autobahn; Baustellen; Verstetigung des Verkehrs;

    Schließlich kann sich die Nichtigkeit eines Verkehrszeichens auch daraus ergeben, dass es von vornherein als unsinnig und widersprüchlich wahrgenommen wird (vgl. BVerwG vom 12.11.1992 - BVerwGE 91, 168).
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