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   BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 21.92   

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BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 21.92 (https://dejure.org/1992,1892)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1992 - 7 C 21.92 (https://dejure.org/1992,1892)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1992 - 7 C 21.92 (https://dejure.org/1992,1892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Jugendgefährdung - Unmittelbare Anfechtungsklage - Antragsverfahren - Vereinfachtes Verfahren - Jugendgefährdende Schriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 217
  • NJW 1993, 1492
  • NVwZ 1993, 675 (Ls.)
  • DVBl 1993, 500
  • ZUM 1994, 120
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 21.92
    Erst dadurch stellt die Entscheidung das vom Gesetzgeber gewünschte Ergebnis gebündelten Sachverstandes dar, und nur auf diese Weise wird sichergestellt, daß sie aufgrund der in § 9 GjS zum Zwecke der Grundrechtsoptimierung vorgeschriebenen pluralistischen Meinungsbildung ergeht (vgl. BVerfGE 83, 130 (150 f.) [BVerfG 27.11.1990 - 1 BvR 402/87], und im Anschluß daran: BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 C 20/92 (217)).

    Für die Einzelheiten wird auf das ebenfalls heute ergangene Urteil des Senats zur Indizierung des Buches "Opus Pistorum" verwiesen (BVerwGE 91, 211).

  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 23.92
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 21.92
    Das Verwaltungsgericht hat den Bescheid wegen dieses Verfahrensmangels zu Recht aufgehoben, weil es im Hinblick auf den Charakter des Spielfilms als Kunstwerk (vgl. dazu das Urteil des Senats zur Indizierung des Spielfilms "Rambo III" vom heutigen Tage - BVerwG 7 C 23.92 -) gehindert war, selbst über die sachliche Berechtigung des gestellten Indizierungsantrages zu entscheiden.
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 21.92
    Erst dadurch stellt die Entscheidung das vom Gesetzgeber gewünschte Ergebnis gebündelten Sachverstandes dar, und nur auf diese Weise wird sichergestellt, daß sie aufgrund der in § 9 GjS zum Zwecke der Grundrechtsoptimierung vorgeschriebenen pluralistischen Meinungsbildung ergeht (vgl. BVerfGE 83, 130 (150 f.) [BVerfG 27.11.1990 - 1 BvR 402/87], und im Anschluß daran: BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 C 20/92 (217)).
  • BVerfG, 20.07.2016 - 2 BvR 1385/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund formeller Subsidiarität

    Hingegen reicht es nicht, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag an die zuständige Behörde zu stellen, der andere Rechtsfolgen als eine gerichtliche Aufhebung des belastenden Verwaltungsakts zeitigt (vgl. BVerwGE 91, 217 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 11 B 10.12

    Jugendmedienschutzrechtliche Aufsichtsmaßnahme gegenüber Rundfunkveranstalter;

    Dies ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1992 (BVerwG 7 C 21.92).

    Aus der vom Verwaltungsgericht als Beleg für die Unzulässigkeit "parallelisierter Einzelentscheidungen" angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 26. November 1992 - 7 C 21.92 -, zit. nach juris Rn 14 f.), die eine Indizierung eines Videofilms im vereinfachen Verfahren gem. § 15a Abs. 1 GjS (Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte, aufgehoben m.W.v. 1. April 2003) betraf, ergibt sich nach Auffassung des Senats ebenfalls nicht, dass das von der KJM praktizierte schriftliche Verfahren zur Herbeiführung der Entscheidung eines Prüfausschusses unzulässig wäre.

    Da die Übersendung eines begründeten Entscheidungsentwurfs bei schriftlicher Entscheidung eines Gremiums aber gerade dazu dient, einen Austausch über die die Entscheidung tragenden Argumente zu ermöglichen und damit letztlich auch über die für die Entscheidung maßgeblichen Gründe Klarheit herzustellen (i.d.S. BVerwG, Urteil v. 26. November 1992 - 7 C 21.92 -, zit. nach juris Rn 14 ff.), erscheint es fernliegend anzunehmen, dass eine ohne Einschränkungen, Klarstellungen oder Ergänzungen erklärte Zustimmung zu einer Beschlussempfehlung, die - wie hier - in der übersandten Vorlage gerade aus einer dieser vorangestellten Begründung abgeleitet wird, sich ausschließlich auf das Ergebnis und nicht auch auf die der Empfehlung zugrunde liegende Begründung beziehen sollte.

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2008 - 10 LA 101/07

    Verletzung der Menschenwürde durch TV-Nachrichten- und Magazinsendung

    Die Erforderlichkeit des Austausches von Argumenten unter den Mitgliedern des Ausschusses in einer gemeinsamen Sitzung kann die Klägerin auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1992 (BVerwG 7 C 21.92 -, BVerwGE 91, 217) herleiten.

    Die von der Klägerin aufgeworfene Frage, "ob und unter welchen Voraussetzungen Prüfausschüsse nach § 14 Abs. 5 Satz 1 JMStV im Wege des Umlaufverfahrens entscheiden können", ist bereits anhand der geltenden gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung des Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1992 (BVerwG, 7 C 21.92, aaO) zu beantworten und bedarf einer Klärung in einem Berufungsverfahren nicht.

    Eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1992 (BVerwG 7 C 21.92 -, BVerwGE 91, 217) hat die Klägerin nicht darlegen können.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 4 S 756/17

    Aufhebung der Stellungnahme des Präsidialrats im Rahmen der Bundesrichterwahl

    Denn ihm steht mit der Möglichkeit, einen Antrag nach § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG auf Entfernung und Vernichtung der gemäß § 57 Abs. 1 Satz 2 DRiG zur Personalakte gelangten Stellungnahmen des Präsidialrats zu stellen, ein schnellerer und einfacherer Weg zur Erreichung seines Klageziels zur Verfügung als durch die Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.1992 - 5 C 37.88 -, Juris Rn. 11, BVerwG, Urteil vom 26.11.1992 - 7 C 21.92 -, Juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 19.02.2015 - 1 C 13.14 -, Juris Rn. 20 f.; Sodan, in: ders./Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 42 Rn. 349; Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 16. EL 2008, Vorb. § 40, Rn. 81; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, Vorb. § 40, Rn. 37, 48).
  • VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 62.07

    Jugendmedienschutz und Sendezeitbeschränkung

    Diese setzt stets einen Austausch von Argumenten unter den Mitgliedern voraus, was nicht nur mündlich, sondern auch durch "Übersendung eines Entscheidungsentwurfs im Umlaufverfahren" erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 C 21.92 -, juris, Rn. 15).

    Keine kollegiale Entscheidung, also die Entscheidung des Gremiums selbst, ist dagegen ein Verfahren, das sich als "Summe von parallelisierten Einzelentscheidungen" darstellt (BVerwG, Urteil vom 26. November 1992, a.a.O.).

    Denn nur durch diese gegenseitige Kenntnis kann es zu einer gegenseitigen Beeinflussung der Gremienmitglieder hinsichtlich der Entscheidung kommen, die - mit den Worten des BVerwG (Urteil vom 26. November 1992, a.a.O.) - "gerade Sinn der kollegialen Entscheidungsfindung" ist.

  • VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 64.07

    "Sex and the City" - Rechtliche Bedeutung von KJM-Jugendschutzbewertungen

    Diese setzt stets einen Austausch von Argumenten unter den Mitgliedern voraus, was nicht nur mündlich, sondern auch durch "Übersendung eines Entscheidungsentwurfs im Umlaufverfahren" erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 C 21.92 -, juris, Rn. 15).

    Keine kollegiale Entscheidung, also die Entscheidung des Gremiums selbst, ist dagegen ein Verfahren, das sich als "Summe von parallelisierten Einzelentscheidungen" darstellt (BVerwG, Urteil vom 26. November 1992, a.a.O.).

    Denn nur durch diese gegenseitige Kenntnis kann es zu einer gegenseitigen Beeinflussung der Gremienmitglieder hinsichtlich der Entscheidung kommen, die - mit den Worten des BVerwG (Urteil vom 26. November 1992, a.a.O.) - "gerade Sinn der kollegialen Entscheidungsfindung" ist.

  • VG Berlin, 09.11.2011 - 27 A 63.07

    Sendezeitbeschränkung für Fernsehserie

    Diese setzt stets einen Austausch von Argumenten unter den Mitgliedern voraus, was nicht nur mündlich, sondern auch durch "Übersendung eines Entscheidungsentwurfs im Umlaufverfahren" erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - 7 C 21.92 -, juris, Rn. 15).

    Keine kollegiale Entscheidung, also die Entscheidung des Gremiums selbst, ist dagegen ein Verfahren, das sich als "Summe von parallelisierten Einzelentscheidungen" darstellt (BVerwG, Urteil vom 26. November 1992, a.a.O.).

    Denn nur durch diese gegenseitige Kenntnis kann es zu einer gegenseitigen Beeinflussung der Gremienmitglieder hinsichtlich der Entscheidung kommen, die - mit den Worten des BVerwG (Urteil vom 26. November 1992, a.a.O.) - "gerade Sinn der kollegialen Entscheidungsfindung" ist.

  • OVG Hamburg, 25.02.2014 - 3 Bf 338/09

    Entgeltfreie Benutzung eines Taxenstandes am Flughafen Hamburg - Einwirkungsklage

    Dem entspricht die in diesem Zusammenhang tendenziell großzügige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die es etwa trotz anderweitiger Rechtsschutzmöglichkeiten genügen lässt, wenn mit der Klage ein "Zwischenziel" erreicht wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 217, juris Rn. 12), und die von dem Grundsatz ausgeht, dass die Rechtsordnung immer dann, wenn sie ein materielles Recht gewährt, in aller Regel auch das Interesse dessen, der sich als der Inhaber dieses Rechtes sieht, am gerichtlichen Schutze dieses Rechtes anerkennt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.1989, BVerwGE 81, 164, juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - A 9 S 350/17

    Antrag auf Wiederaufnahme des Asylverfahrens und Klage gegen

    Hingegen reicht es nicht, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag an die zuständige Behörde zu stellen, der andere Rechtsfolgen als eine gerichtliche Aufhebung des belastenden Verwaltungsakts zeitigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.11.1992 - 7 C 21.92 -, BVerwGE 91, 217; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2016, a. a. O.).
  • VG Hannover, 06.02.2007 - 7 A 5470/06

    Verletzung der Menschenwürde durch TV-Nachrichten- und Magazinsendung

    Soweit sich die Klägerin auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt. v. 26.11.1992 -7 C 21.92 -, BVerwGE 91, 217, 221 ) [BVerwG 26.11.1992 - 7 C 21/92] beruft und meint, höherrangiges Recht erfordere einen Austausch von Argumenten unter den Mitgliedern des Prüfausschusses, ist dem nicht zu folgen.
  • VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07

    Verstoß gegen die JMStV-Bestimmungen durch Ausstrahlung einer Folge der

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2008 - 10 LA 107/07

    Zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Beschlussfassung der KJM

  • VG Berlin, 19.03.2015 - 23 K 261.13

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

  • VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329

    Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4

  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19

    Veröffentlichung eines Fraktionsbeitrags in einem Amtsblatt

  • VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01

    Ausstrahlung von "Der Soldat James Ryan" vor 22.00 Uhr

  • VG Hannover, 14.10.2019 - 3 B 4442/19

    Kindeswohl; UMF; Verteilung

  • VG Augsburg, 17.11.2016 - Au 3 S 16.32189

    Notwendige Übersetzung einer Belehrung

  • VG Düsseldorf, 03.11.2015 - 27 L 888/15

    Zuweisung von UKW-Frequenzen durch die Landesanstalt für Medien wegen Verstoßes

  • VG Düsseldorf, 19.07.2016 - 27 K 2032/15

    Sitzungsöffentlichkeit bei Zuweisungsverfahren der Medienkommission

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 20 A 6471/95

    Josefine Mutzenbacher

  • VG Berlin, 24.02.2015 - 23 K 390.14

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

  • VG Augsburg, 21.11.2016 - Au 3 K 16.31790

    Belehrungspflicht im Asylverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.1996 - 3 S 228/94

    Presse, Rundfunk, Fernsehen - Klageart; Konkurrentenklage; maßgeblicher

  • VG Regensburg, 04.01.2017 - RO 9 S 16.33357
  • VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215

    Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer

  • VG Augsburg, 24.03.2017 - Au 7 S 17.30386

    Keine Zustellung des Ladungsschreibens an den Antragsteller

  • VG Augsburg, 23.02.2017 - Au 7 S 16.32815

    Rücknahmefiktion des Asylantrags bei Nichterscheinen des Antragstellers zum

  • VG Augsburg, 17.02.2017 - Au 2 S 17.30653

    Rechtswidrige Einstellung des Asylverfahrens

  • VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.5848

    Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer

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