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   BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89   

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BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89 (https://dejure.org/1992,1558)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1992 - 5 C 9.89 (https://dejure.org/1992,1558)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - 5 C 9.89 (https://dejure.org/1992,1558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Urteil - Unterzeichnungserfordernis - Wirksamkeit der Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteil ohne mündliche Verhandlung, kein Erlaß durch Zustellung bei Fehlen einer Richterunterschrift; Unterzeichnung als Wirksamkeitsvoraussetzung für ein Urteil ohne mündliche Verhandlung; Unwirksamkeit eines Urteils ohne mündliche Verhandlung bei Fehlen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 242
  • NJW 1993, 1811
  • MDR 1993, 1015
  • NVwZ 1993, 772 (Ls.)
  • DVBl 1993, 882
  • DÖV 1993, 719
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89
    Von der Unterschriftsleistung ist ein Richter nur befreit, wenn er im Sinne von § 117 Abs. 1 Satz 3 VwGO verhindert ist (vgl. dazu BVerwGE 75, 337 (340) [BVerwG 19.01.1987 - 9 C 247/86]).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89
    Verzichten die Beteiligten auf mündliche Verhandlung, ist das Vorbringen der Beteiligten so lange zu berücksichtigen, bis die Entscheidung von der Geschäftsstelle hinausgegeben wird (vgl. BVerfGE 62, 347 (353) [BVerfG 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82]; BVerwGE 58, 146 (149) [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 47/78]).
  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 78.75

    Urteilsverkündung - Mitwirkende Richter

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89
    An der Urteilsverkündung müssen zwar nicht dieselben Richter teilnehmen, die das Urteil gemäß § 112 VwGO gefällt haben (BVerwGE 50, 79).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 9.89
    Verzichten die Beteiligten auf mündliche Verhandlung, ist das Vorbringen der Beteiligten so lange zu berücksichtigen, bis die Entscheidung von der Geschäftsstelle hinausgegeben wird (vgl. BVerfGE 62, 347 (353) [BVerfG 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82]; BVerwGE 58, 146 (149) [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 47/78]).
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    Insofern ist die Situation derjenigen eines sogenannten Nicht- oder Scheinurteils vergleichbar (dazu BVerwGE 91, 242 = NJW 1993, 1811 f; BGHZ 10, 346, 349 = NJW 1954, 34, 35; BGH NJW 1999, 1192) .
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2024 - 12 S 1787/23

    Fehlen eines Verhinderungsvermerks an einem Beschluss; Scheinentscheidung; keine

    Das in § 117 Abs. 1 Satz 2 und 3 VwGO enthaltene Erfordernis der richterlichen Urteilsunterzeichnung gehört zu den Anforderungen, die ein ohne mündliche Verhandlung ergehendes Urteil erfüllen muss, damit es durch Zustellung an die Beteiligten (§ 116 Abs. 3 VwGO) wirksam werden kann (BVerwG, Urteil vom 03.12.1992 - 5 C 9.89 -, juris Ls. und Rn. 4).

    In den Fällen, in denen das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheidet, gewährleistet das Unterschriftserfordernis des § 117 Abs. 1 Satz 2 und 3 VwGO in der aus Gründen der Rechtssicherheit gebotenen Klarheit und Eindeutigkeit, dass die Entscheidung den Beteiligten nicht ohne den erforderlichen Verlautbarungswillen der mitwirkenden Richter bekanntgegeben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.1992 - 5 C 9.89 -, juris Rn. 5).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2021 - L 8 BA 79/21

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen unwirksamen Beschluss im

    Ausweislich der Gerichtsakte einschließlich des beim SG verbliebenen Retents fehlt es vorliegend an einer solchen unterzeichneten Urschrift und damit an einem Beschluss, der - gem. § 133 S. 2 SGG - an die Beteiligten zugestellt und damit wirksam werden könnte (vgl. LSG NRW Beschl. v. 8.6.2016 - L 6 AS 842/16 B ER - juris Rn. 9; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 11.11.2010 - L 25 AS 1969/10 B - juris Rn. 5; BVerwG Urt. v. 3.12.1992 - 5 C 9/89 - juris Rn. 4; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 142 Rn. 2a, § 134 Rn. 2c, § 142 Rn. 3c; Wolff-Dellen in: Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl. 2020, § 134 Rn. 4, § 133 SGG Rn. 6).

    Die Nachholung der fehlenden Unterschrift durch den Kammervorsitzenden des SG ist bei der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren, d.h. ohne Verkündung nach mündlicher Verhandlung, nicht möglich (vgl. LSG NRW Beschl. v. 8.6.2016 - L 6 AS 842/16 B ER - juris Rn. 10; LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 11.11.2010 - L 25 AS 1969/10 B - juris Rn. 5; BVerwG Urt. v. 03.12.1992 - 5 C 9/89 - juris Rn. 4).

    In den Fällen, in denen das Gericht - wie hier - ohne mündliche Verhandlung entscheidet, gewährleistet das Unterschriftserfordernis des § 134 Abs. 1 SGG in der aus Gründen der Rechtssicherheit gebotenen Klarheit und Eindeutigkeit, dass der Beschluss den Beteiligten nicht ohne den erforderlichen Verlautbarungswillen der entscheidenden Richterin bzw. des entscheidenden Richters bekanntgegeben wird (vgl. BVerwG Urt. v. 03.12.1992 - 5 C 9/89 - juris Rn. 5).

    Mit der Unterschrift bekundet die Richterin bzw. der Richter nicht nur das inhaltliche Ergebnis des Verfahrens einschließlich dessen Begründung, sondern gibt gleichzeitig auch zu erkennen, dass die Willensbildung des Gerichts zum Abschluss gebracht worden ist und die Entscheidung nunmehr zur ordnungsgemäßen Bekanntgabe durch Zustellung an die Beteiligten freigegeben wird (vgl. BVerwG Urt. v. 03.12.1992 - 5 C 9/89 - juris Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    vgl. Kilian, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 117 Rn. 58; vgl. zur Unwirksamkeit des Urteils bis zur Nachholung der Unterschrift: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 5 C 9.89 -, BVerwGE 91, 242 = juris Rn. 4.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 159/13

    Nachholbarkeit der Unterschrift bei einem Gerichtsbescheid

    Diese Urteile werden grundsätzlich erst wirksam, wenn ihre Urschrift vom Vorsitzenden unterschrieben und das Urteil in vollständig abgefasster Form zugestellt ist; die Unterschrift des Vorsitzenden ist hierbei unerlässliches Wirksamkeitserfordernis (Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 134 Rn 2, 2c, § 133 Rn 4; Humpert in: Jansen, SGG, 4. Aufl 2012, § 134 Rn 4; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 3. Dezember 1992 - 5 C 9/89, Rn 4 nach juris = BVerwGE 91, 242 zu § 117 Abs. 1 S 2 und 3 Verwaltungsgerichtsordnung ; aA: Pawlak in: Hennig, SGG, Stand 29. EL 10/2014, § 134 Rn 19; Bolay in: Lüdtke, SGG, 4. Aufl 2012, § 134 Rn 4) .

    Ein anderes Ergebnis folgt nicht aus dem Urteil des BVerwG vom 3. Dezember 1992 (5 C 9/89), das sich zu dieser Frage überhaupt nicht verhält, und nichts anderes kann im Falle der vom Vorsitzenden nicht unterschriebenen Urschrift eines Gerichtsbescheides gelten.

    Unter diesen Gegebenheiten ist die (noch) fehlende Existenz einer erstinstanzlichen Entscheidung durch die Aufhebung der den Beteiligten zugestellten Entscheidung im Interesse der Rechtssicherheit klarzustellen und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zwecks Beendigung des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens zurückzuverweisen (BGH, Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94, Rn 5 nach juris = NJW 1995, 404; BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 5 C 9/89, Rn 3 nach juris = BVerwGE 91, 242; Kilian aaO) .

  • BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der

    Es gewährleistet in der aus Gründen der Rechtssicherheit gebotenen Klarheit und Eindeutigkeit, dass die Entscheidung den Beteiligten nicht ohne den erforderlichen Verlautbarungswillen der mitwirkenden Richter bekanntgegeben wird (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 5 C 9.89 - BVerwGE 91, 242 ).
  • BFH, 23.10.2003 - V R 24/00

    Umsatzsteuerbefreiung für Altenheim

    "Fällung" des Urteils ist die Beschlussfassung über die Urteilsformel nach einer Kollegialberatung (vgl. z.B. Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 103 FGO Rz. 11, m.w.N.; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes --BVerwG-- vom 3. Dezember 1992 5 C 9/89, BVerwGE 91, 242, 244).
  • BFH, 28.11.1995 - IX R 16/93

    Keine Bindungswirkung eines Urteils (§ 155 FGO i. V. m. § 318 ZPO) vor

    Wirksam erlassen ist ein Urteil mit seiner Verkündung gemäß § 104 Abs. 1 FGO oder mit der Zustellung einer Entscheidung gemäß § 104 Abs. 2 FGO (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 3. Dezember 1992 5 C 9.89, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1993, 719).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - L 6 AS 281/23
    In den Fällen, in denen das Gericht - wie hier - ohne mündliche Verhandlung entscheidet, gewährleistet das Unterschriftserfordernis des § 134 Abs. 1 SGG in der aus Gründen der Rechtssicherheit gebotenen Klarheit und Eindeutigkeit, dass der Beschluss den Beteiligten nicht ohne den erforderlichen Verlautbarungswillen des entscheidenden Richters bekanntgegeben wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 03.12.1992, 5 C 9/89).

    Die Nachholung der Unterschrift ist nicht möglich, da das in § 142 Abs. 1 i. V. m. § 134 Abs. 1 SGG enthaltene Erfordernis der Unterzeichnung zu den Voraussetzungen gehört, damit ein ohne mündliche Verhandlung ergangener Beschluss überhaupt durch Zustellung an die Beteiligten wirksam werden kann (§ 133 SGG) (so auch LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2010, L 25 AS 1969/10 B mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 03.12.1992, 5 C 9/89).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2022 - L 10 R 3772/21
    Zwar handelt es sich, was der Senat bereits in seinem PKH-Beschluss vom 06.12.2021 (mit weiteren Nachweisen sowie Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 17.12.2015, B 2 U 150/15 B, Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 03.12.1992, 5 C 9/89; alle Entscheidungen zitiert nach juris) dargelegt hat, bei dem "Gerichtsbescheid" auf Grund der fehlenden Unterschrift der Kammervorsitzenden lediglich um eine nicht wirksame Scheinentscheidung, die grundsätzlich nicht rechtsmittelfähig ist (vgl. Bolay in Berchtold, SGG-HK, 6. Auflage 2021, § 125 Rdnr. 22; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 125 Rdnr. 5 c, § 143 Rdnr. 2a).

    Die Nichtexistenz einer erstinstanzlichen Entscheidung war daher durch die Aufhebung des den Beteiligten zugestellten "Gerichtsbescheides" klarzustellen und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zwecks Beendigung des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens zurückzuverweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.1992, 5 C 9/89; BGH, Beschluss vom 03.11.1994, LwZB 5/94; LSG Bayern, Urteil vom 21.03.2012, L 19 R 97/12 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.04.2008, L 4 R 23/07; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, a.a.O., § 125 Rdnr. 5 c; keine Zurückverweisung nur bei zwischenzeitlichem Abschluss des Verfahrens durch wirksame Entscheidung: BGH, Urteil vom 04.02.1999, IX ZR 7/98).

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2006 - 23 U 160/05

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlichen Pflichtverletzungen

  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20
  • BGH, 24.06.2019 - AnwZ (Brfg) 18/19

    Zulässige Berufung gegen ein Scheinurteil; Bestehen ernstlicher Zweifel an der

  • BVerwG, 08.07.2008 - 8 B 29.08

    Beurteilung der Verspätung des Vorbringens bei Verzicht der Beteiligten auf eine

  • Verwaltungssenat beim Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland, 06.03.2018 - 0135/2-2018

    Aufhebung eines Scheinbeschlusses im Kirchenrecht

  • LSG Bayern, 21.03.2012 - L 19 R 97/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unterzeichnung eines ohne mündliche Verhandlung

  • BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 91.93

    Vereinfachte Zustellung an Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - L 25 AS 1969/10

    Einstweilige Anordnung - als Beschluss bezeichnendes Schriftstück - fehlende

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - A 14 S 1361/97

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung bei Bekanntgabe durch

  • BFH, 23.02.1999 - VII S 26/98

    Urteilsgründe - Richterunterschrift - Berichtigungsbeschluß - Prozeßkostenhilfe -

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 53/00 B

    Klärungsbedürftige Rechtsfrage bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe,

  • OVG Hamburg, 29.03.2019 - 1 Bf 427/18

    Kostenverteilung; unwirksames Urteil 1. Instanz, Berufungsrücknahme

  • LSG Hessen, 29.02.2012 - L 9 U 289/09
  • OVG Thüringen, 26.01.2000 - 3 ZKO 25/00

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Zustellung; Zweiwochenfrist

  • BVerwG, 30.11.1993 - 7 B 92.93

    Unterzeichnung eines Urteils durch die mitwirkenden Richter - Nachteilige

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2021 - 4 LZ 253/21

    Urteil ohne Unterschrift im Asylverfahren - Wiedereröffnung der mündlichen

  • LSG Hessen, 28.02.2012 - L 9 U 289/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenerstattung in Verfahren bzw

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2011 - L 34 AS 1892/11

    Feststellung der Wirkungslosigkeit eines Beschlusses nach Rücknahme -

  • FG Sachsen-Anhalt, 17.07.2007 - 3 K 740/05

    Aufhebung eines Urteils und eines Verbindungsbeschlusses nach nochmaliger

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1999 - 13 S 3001/98

    Wirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen, die ohne mündliche Verhandlung ergangen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 9 AS 77/07
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.1993 - 1 S 209/93

    Allgemeiner Gleichheitssatz, Rechtsstaatsprinzip, Zustellungen bei Entscheidung

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 06.03.2018 - 135/2-2018

    Aufhebung eines Scheinbeschlusses im Kirchenrecht

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