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   BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91   

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BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91 (https://dejure.org/1992,4161)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1992 - 2 WDB 17.91 (https://dejure.org/1992,4161)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1992 - 2 WDB 17.91 (https://dejure.org/1992,4161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Anhörung der Vertrauensperson - Einwilligung des Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 222
  • NVwZ-RR 1993, 93 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88

    Disziplinarrecht - Beamtenverhältnis - Einleitungsverfügung - Personalrat -

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Unterbleibt gleichwohl die Anhörung der Vertrauensperson, so ist die Einleitungsverfügung fehlerhaft, aber nicht unwirksam (vgl. Stauf, SBG, § 27 RdNr. 17; Beschluß vom 22. März 1989 - BVerwG 1 DB 30.88 - <BVerwGE 86, 140 [143] m.w.N.>; Grabendorf/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, § 78 RdNr. 18).

    Auf Grund der Anhörung oder der Aussage der Vertrauensperson kann dann auch noch das Truppendienstgericht das Verfahren einstellen, entweder gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 WDO mit Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts (vgl. BVerwGE 86, 140 [143]) oder ohne dessen Zustimmung, wenn das Recht des Soldaten auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren verletzt worden ist (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - und vom 27. September 1991 - BVerwG 2 WD 43.90, 22.91 -, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 27.04.1983 - 2 WDB 2.83

    Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten bei Ausübung der

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Ebenso wie es § 23 Abs. 1, § 24 Abs. 4 und § 30 Abs. 1 Satz 3 SBG dem Soldaten überlassen, die Anhörung der Vertrauensperson zu beantragen, muß es deshalb auch in der zu achtenden persönlichen Entscheidung des Betroffenen stehen, ob die Vertrauensperson zu der Absicht gehört werden soll, gegen ihn ein disziplinargerichtliches Verfahren einzuleiten (vgl. zur Anhörung des Vertrauensmanns der Schwerbehinderten; Beschluß vom 27. April 1983 - 2 WDB 2, 83 - <BVerwGE 76, 82 = NZWehrr 1984, 71>).
  • BVerwG, 08.04.1986 - 2 WD 41.85

    Disziplinarverfahren - Nichtbeteiligung des Vertrauensmannes -

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    In der Anhörung zum Sachverhalt kann die Vertrauensperson der Einleitungsbehörde aus ihrer und der Kameraden Sicht die dienstlichen Umstände und die Motivation des Verhaltens sowie die Auswirkungen darlegen, die das Handeln oder Unterlassen des Soldaten im Kameradenkreis oder bei Außenstehenden gehabt hat (vgl. Urteil vom 8. April 1986 - BVerwG 2 WD 41.85 - <BVerwGE 83, 182>).
  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Auf Grund der Anhörung oder der Aussage der Vertrauensperson kann dann auch noch das Truppendienstgericht das Verfahren einstellen, entweder gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 WDO mit Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts (vgl. BVerwGE 86, 140 [143]) oder ohne dessen Zustimmung, wenn das Recht des Soldaten auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren verletzt worden ist (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - und vom 27. September 1991 - BVerwG 2 WD 43.90, 22.91 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Das Gebot, die Intimsphäre des einzelnen und die individuelle Selbstbestimmung zu achten, hat seine Grundlage in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG verbürgten Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, dessen Inhalt und Reichweite von der Grundnorm des Art. 1 Abs. 1 GG bestimmt werden, daß die Würde des Menschen unantastbar ist und von aller staatlichen Gewalt geachtet und geschützt werden muß (BVerfGE 32, 373 [379]; 65, 1 [41]).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift, zu der der Senat verpflichtet ist (BVerfGE 48, 40 [45]), muß aber auch die Anhörung der Vertrauensperson vor Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens die Einwilligung - und damit die vorherige Zustimmung - des betroffenen Soldaten voraussetzen.
  • BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Nicht jeder Fehler, der der Einleitungsbehörde oder dem Wehrdisziplinaranwalt unterlaufen ist, stellt einen schweren Mangel des Verfahrens dar (vgl. Urteil vom 12. Juli 1983 - BVerwG 2 WD 35.82 -).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Das Gebot, die Intimsphäre des einzelnen und die individuelle Selbstbestimmung zu achten, hat seine Grundlage in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG verbürgten Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, dessen Inhalt und Reichweite von der Grundnorm des Art. 1 Abs. 1 GG bestimmt werden, daß die Würde des Menschen unantastbar ist und von aller staatlichen Gewalt geachtet und geschützt werden muß (BVerfGE 32, 373 [379]; 65, 1 [41]).
  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Auf Grund der Anhörung oder der Aussage der Vertrauensperson kann dann auch noch das Truppendienstgericht das Verfahren einstellen, entweder gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 WDO mit Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts (vgl. BVerwGE 86, 140 [143]) oder ohne dessen Zustimmung, wenn das Recht des Soldaten auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren verletzt worden ist (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - und vom 27. September 1991 - BVerwG 2 WD 43.90, 22.91 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.1971 - I WDB 3.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Diese Anhörung, bei der der Vertrauensperson Gelegenheit zur Äußerung zu geben ist (§ 20 Satz 2 SBG), gehört grundsätzlich nicht in den Bereich der Ermittlungen zur Sache, sondern dient dazu, der Einleitungsbehörde Hinweise für die nach § 7 Abs. 2 WDO zu treffende Entscheidung zu geben, ob die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen den betroffenen Soldaten opportun ist (vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 1971 - BVerwG 1 WDB 3, 71 - <BVerwGE 43, 250 [f.]> und vom 5. Februar 1986 - 2 WDB 9, 85 -).
  • BVerwG, 08.12.2010 - 2 WD 24.09

    Anhörungspflicht; Disziplinarverfahren; Einleitung; gerichtlich;

    c) Unterbleibt die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Vertrauensperson, hat dies zwar (noch) nicht die Unwirksamkeit der Einleitungsverfügung zur Folge und stellt auch (noch) kein Verfahrenshindernis im Sinne des § 108 Abs. 3 und 4 WDO dar (vgl. zu § 27 SBG a.F. und § 104 Abs. 3 und 4 WDO a.F. insbesondere Beschlüsse vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 = NZWehrr 1992, 74 und vom 31. August 1998 a.a.O. S. 261, S. 3 bzw. S. 251; Urteil vom 4. September 2009 a.a.O. S. 384, S. 5 bzw. S. 116 f., jeweils m.w.N.).

    Die Einleitungsverfügung ist jedoch fehlerhaft (vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1992 a.a.O. und vom 31. August 1998 a.a.O.).

    a) Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. insbesondere Beschluss vom 8. Januar 1992 a.a.O. S. 227 bzw. S. 76 f. und Urteil vom 4. September 2009 a.a.O. S. 385, S. 5 bzw. S. 116 f., jeweils m.w.N.), ist die Nachholung der Anhörung durch den Vorsitzenden der Truppendienstkammer bzw. durch das "Truppendienstgericht" zu veranlassen.

    Soweit der Senat in diesem Zusammenhang allerdings eine Ladung der Vertrauensperson als "sachverständigen Zeugen" zur Hauptverhandlung gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 WDO als möglich angesehen hat (vgl. Beschluss vom 8. Januar 1992 a.a.O.), hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

    b) In Betracht kommt nach alledem nur eine Beseitigung des wesentlichen Verfahrensmangels im Wege des § 99 Abs. 3 WDO durch den Vorsitzenden der Truppendienstkammer (vgl. dazu Beschluss vom 8. Januar 1992 a.a.O. S. 227 bzw. S. 76 f. zu § 96 Abs. 3 Satz 1 WDO a.F.).

  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst;

    Ungeachtet dessen ist die Einleitungsverfügung jedoch nicht rechtsunwirksam (vgl. auch Beschlüsse vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 [BVerwG 08.01.1992 - BVerwG 2 WDB 17.91] = NZWehrr 1992, 74 und vom 22. März 1989 - BVerwG 1 DB 30.88 - BVerwGE 86, 140 [BVerwG 22.03.1989 - BVerwG 1 DB 30.88]).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Anhörungsmangel im Wege einer nachfolgenden Anhörung der Vertrauensperson (spätestens) durch das Truppendienstgericht geheilt werden (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 2001 - BVerwG 2 WD 47.00 - und vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 14.03 -NZWehrr 2004, 209> m.w.N. sowie Beschluss vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung;

    Mit der Möglichkeit, durch einen Widerspruch die Beteiligung der Vertrauensperson zu verhindern, hat der Gesetzgeber dem schutzwürdigem Recht des Soldaten auf Wahrung seiner Intimsphäre und seiner individuellen Selbstbestimmung gegen Einblicke Dritter Rechnung getragen (vgl. zu Art. 1 Nr. 24 (§ 27 SBG) des Gesetzes vom 20. Februar 1997 BGBl. I S. 298: BRDrucks 555/96, S. 13, 36, sowie vorausgehend Beschluss vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 ).

    Die rechtswidrige Beteiligung der Vertrauensperson stellt auch keinen vorgerichtlichen Verfahrensmangel dar, der sich zu einem Verfahrenshindernis im Sinne des § 108 Abs. 3 Satz 1 WDO verdichtet hat (zur unterlassenen Anhörung der Vertrauensperson: Urteil vom 8. Dezember 2010, a.a.O. Rn. 20, sowie Beschluss vom 8. Januar 1992 a.a.O. S. 226; vgl. auch Urteil vom 25. März 1998 - BVerwG 2 WD 20.97 - BVerwGE 113, 212 ).

    Die Einleitungsverfügung nimmt eine solche Entscheidung auch nicht vorweg, sondern soll sie erst herbeiführen (Urteil vom 8. Januar 1992 a.a.O. S. 226).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

    Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung;

    Nach der gefestigten Rechtssprechung des Senats zur damaligen Rechtslage stellte die unterbliebene Anhörung der Vertrauensperson aber selbst bei aktiven Soldaten keinen schweren Verfahrensmangel dar, da der Mangel durch Anhörung der Vertrauensperson durch das Truppendienstgericht geheilt werden konnte (vgl. u.a. Beschluss vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - <BVerwGE 93, 222 = NZWehrr 1992, 74 [76] = ZBR 1992, 179>; Dau, a.a.O., 3. Aufl. 1998, § 86 RNr. 14 f.).
  • BVerwG, 31.08.1998 - 2 WDB 1.98

    Recht der Soldaten - Zulässigkeit der Beschwerde gegen Aussetzung des

    Nach der Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats (Beschluß vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 -) mache die unterbliebene Anhörung der Vertrauensperson vor Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens die Einleitungsverfügung wegen Verstoßes gegen § 27 Abs. 2 SBG zwar fehlerhaft, aber nicht unwirksam.

    Das macht die Einleitungsverfügung fehlerhaft, aber nicht unwirksam (Beschluß vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - <BVerwGE 93, 222>).

  • BVerwG, 25.03.1998 - 2 WD 20.97

    Recht der Soldaten - Verfahrenseinstellung auch bei objektiver Verletzung des

    Die Anhörung sei damit grundsätzlich nicht dem Bereich von Ermittlungshandlungen zuzuordnen, sondern habe zunächst nur Auswirkungen auf eine wirksame Einleitung eines Verfahrens (Beschluß vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt im Versäumnis einer Anhörung der Vertrauensperson vor der Vorlage der Anschuldigungsschrift an das Truppendienstgericht kein so schwerer Verfahrensmangel, daß die Einstellung des disziplinargerichtlichen Verfahrens gemäß § 104 Abs. 3 Satz 1 WDO zwingend geboten oder gemäß § 104 Abs. 4 WDO gerechtfertigt ist (Beschluß vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - <NZWehrr 1992, 74>).

  • BVerwG, 16.03.2004 - 2 WD 3.04

    Berichtigung der Urteilsformel; Vorlagefrist für schriftliches Urteil;

    Zwar kann nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats eine fehlerhafte oder unterbliebene Anhörung der Vertrauensperson nachgeholt werden (Beschluss vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - <BVerwGE 93, 222 = NZWehrr 1992, 70> und Urteil vom 26. April 2001 - BVerwG 2 WD 47.00 -).
  • BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21

    Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen

    Auch könnte eine Nachholung der Anhörung deren Zweck, der Einleitungsbehörde Hinweise zu geben, ob die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen den betroffenen Soldaten opportun ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 1971 - 1 WDB 3, 71 - BVerwGE 43, 250 und vom 8. Januar 1992 - 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 ), nur bis zu einer Entscheidung über die Einstellung nach § 98 WDO erfüllen.

    Die mögliche Feststellung eines Verfahrensmangels aufgrund fehlerhafter Anhörung könnte zudem den Vorsitzenden des Truppendienstgerichts dazu veranlassen, die Wehrdisziplinaranwaltschaft gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 WDO zur Beseitigung des Mangels aufzufordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1992 - 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 und Urteil vom 4. September 2009 - 2 WD 17.08 - BVerwGE 134, 379 ).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WDB 3.10

    Einfache Disziplinarmaßnahme; weitere Beschwerde; Anhörung der Vertrauensperson;

    Die Anhörung kann auch nicht in dem Beschwerdeverfahren ganz oder gegebenenfalls teilweise nachgeholt werden (TDG Süd, Beschluss vom 27. September 1996 - S 1 Blc 8/96 - NZWehrR 1997 S. 123 ; Höges a.a.O. Rn. 12; Altvater/Hamer/Kroll/Lemcke/Peiseler, a.a.O. Rn. 3; Ebert, NZWehrR 1994, 11 ; a. A. Dau, WDO, a.a.O. Rn. 21 unter Hinweis auf den Beschluss vom 27. April 1983 - BVerwG 2 WDB 2, 83 - BVerwGE 76, 82 , der allerdings zu der früheren Rechtslage nach § 28 Abs. 6 Satz 1 WDO a.F. ergangen ist, in der im Unterschied zur jetzigen Regelung des § 27 Abs. 1 SBG die Anhörung der Vertrauensperson nicht zwingend vorgeschrieben war; die weiter von Dau angeführten Beschlüsse vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 und vom 9. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 20.91 - NZWehrR 1992, 167 betreffen jeweils die Frage der unterbliebenen Anhörung der Vertrauensperson vor Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens <§ 27 Abs. 2 SBG> und sind auf den Fall des § 27 Abs. 1 SBG nicht übertragbar).
  • BVerwG, 26.04.2001 - 2 WD 47.00

    Falschangabe der Wohnanschrift in einem Antrag auf Erstbewilligung von

    Dass die Anhörung erst nach Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens stattfand, ist unschädlich, weil sie nachgeholt werden kann und demgemäß kein Verfahrensverstoß vorliegt, der zur Einstellung des Verfahrens nach § 104 Abs. 3 Satz 1 WDO führt (vgl. Beschluss vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - <BVerwGE 93, 222 = NZWehrr 1992, 74>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 1 B 1659/05

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen der Vorfälle in Coesfelder Kaserne

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