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   BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90   

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BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90 (https://dejure.org/1992,1801)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1992 - 1 WB 133.90 (https://dejure.org/1992,1801)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 1 WB 133.90 (https://dejure.org/1992,1801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 232
  • NVwZ 1993, 1107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90
    Ein derartiges Vorgehen rechtfertigt ein dienstliches Bedürfnis als Grundlage für die konkrete Personalmaßnahme nicht (vgl. Beschluß vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90
    Das Ergebnis mittlerweile erneuter STAN-Überprüfungen, wonach nach dem Vortrag des BMVg im Wege einer kompletten organisatorischen "Neuschüttelung" vermutlich sowohl der frühere als auch der derzeitige Dienstposten des Antragstellers aus der STAN gestrichen würden, ist hier unbeachtlich, da für die Beurteilung des vorliegenden Anfechtungsbegehrens die Sachlage spätestens im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung im August 1990 maßgeblich ist (vgl. Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwGE 73, 48>).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90
    Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90
    Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 1 WB 170.80

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - Verletzung der auf dem Verhältnis der

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90
    Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 - und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90
    Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 - und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
  • BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 119.89

    Änderung oder Nichtänderung der Bewertung einer bestimmten STAN-Stelle - STAN als

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90
    Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 - und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen (Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90 und vom 22. Juli 1992 BVerwG 1 WB 66.91).

    Denn eine Einzelmaßnahme, die von militärischen Dienststellen oder Vorgesetzten auf der Grundlage eines derartigen Organisationsaktes gegenüber dem Soldaten konkret getroffen oder unterlassen wird, kann von den Wehrdienstgerichten daraufhin überprüft werden, ob der Soldat in seinen Rechten verletzt worden ist (Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90 und vom 22. Juli 1992 BVerwG 1 WB 66.91).

  • BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 7.13

    Auswahlverfahren; Abbruch des Verfahrens; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Angesichts der offenkundig gegebenen Auflösung des ... und der Verlagerung seiner Aufgaben auf andere und neue Dienststellen gibt es auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass die für den Verzicht auf eine Nachbesetzung angeführten organisatorischen Gründe nur vorgeschoben sind und der Abbruch des Auswahlverfahrens tatsächlich allein dazu diente, gezielt eine Besetzung mit dem Antragsteller zu verhindern (zur gerichtlichen Überprüfbarkeit von organisatorischen Maßnahmen, wenn diese gezielt gegen die Förderung von bestimmten Soldaten gerichtet sind, vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - BVerwGE 93, 232 und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 66.91 - NZWehrr 1992, 257).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91

    Zulässigkeit einer beamtenrechtlichen Konkurrentenklage bei vollzogener

    Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenen Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 -<BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N. und vom 26. Februar 1992 -BVerwG 1 WB 133.90 -).

    Zielgerichtete "Kodierungen" (vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 126.90, BVerwG 1 WB 132.90, BVerwG 1 WB 133.90 und BVerwG 1 WB 155.90 -).

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04

    Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme;

    Als Maßnahmen sind danach - neben Befehlen und Weisungen - auch Äußerungen eines Vorgesetzten zu qualifizieren, die dieser im Über- und Unterordnungsverhältnis abgibt, sofern sie in die Rechtssphäre des Untergebenen hineinwirken (Beschlüsse vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 - <BVerwGE 93, 186 [187] = NZWehrr 1992, 163 = ZBR 1992, 208>, vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - <BVerwGE 113, 158 = Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 27 = NZWehrr 1998, 26 = NVwZ 1998, 403> und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05

    Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte;

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - ZBR 2003, 318> und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 -).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 27.05

    Maßnahme; Beschwerde; personenbezogene Daten; Feststellungsinteresse;

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührende und einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung zugängliche Maßnahmen (stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - BVerwGE 93, 232 [234], vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 48 = NZWehrr 2003, 119 = ZBR 2003, 318 und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 - m. w. N.).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00

    Übernahme eines kommunalen Wahlamtes durch Soldaten

    Lediglich der Vorbereitung von Personalmaßnahmen dienende Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung (vgl. dazu Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 1 WB 69.88 -) noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührende Maßnahmen und infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung ebenfalls nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 85.99 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2003 - 3 LB 107/02

    Bewilligung von Altersteilzeit; Vereinbarkeit des § 88a Abs. 3

    Von den vorgenannten Grundsätzen geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für das Tatbestandsmerkmal des "dienstlichen Bedürfnisses" im Zusammenhang mit den beamtenrechtlichen Regelungen über die Versetzung (vgl. § 32 LBG, § 26 BBG) und Abordnung (vgl. § 33 LBG, § 27 BBG) sowie den soldatenrechtlichen Regelungen über die Versetzung (vgl. Ziffer 4 der Richtlinie zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten, VMBl. 1988, S. 76) aus (BVerwGE 26, 65, 74 ff [BVerwG 25.01.1967 - VI C 58/65]; BVerwG, Buchholz 237.6 § 31 LBG Niedersachsen Nr. 1 für das Beamtenrecht; BVerwGE 53, 95, 97 [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75]; 63, 139, 140 [BVerwG 27.09.1978 - 1 WB 164/77]; 93, 232, 234 f [BVerwG 26.02.1992 - 1 WB 133/90]ür das Soldatenrecht; vgl. ferner Leisner, ZBR 1989, 193, 199 f; Günther, ZBR 1978, 73, 78 f; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer § 26 BBG Rn 22; § 172 BBG Rn 23; Schütz/Maiwald § 28 LBG NRW Rn 83 f).
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02

    Versetzung; Hinderungsgrund; Versetzungshindernis; Krankheit; isolierte

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02

    Maßnahme, innerdienstliche; Meinungsbildung; Personalentscheidung;

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99).
  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 56.01

    Vorliegen einer dienstlichen Maßnahme bei der Weisung des Bundesministers der

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96

    Nachbesetzungen von A 15-Dienstposten - Anwendung der Richtlinien zur Versetzung

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 63.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 85.99

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13

  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Berufssoldaten auf einen

  • BVerwG, 05.12.1994 - 1 WB 105.94

    Antrag auf Zurückkommandierung eines Berufssoldaten für den Fall seiner

  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 9.95

    Recht der Soldaten: Anforderungen an ein Versetzungshindernis

  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 57.92

    Anerkennung der Verwendung auf einem Offizier-Dienstposten als Verwendung auf

  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
  • BVerwG, 18.11.1994 - 1 WB 84.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 26.03

    Bewertung von Dienstposten als dienstliche Maßnahme - Abgrenzung zwischen

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 80.96

    Beschwerde gegen Herauslösung aus dem fliegerischen Dienst - Grundsätzlicher

  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 92.94

    Antrag auf Versetzung an das Flugmedizinische Institut der Luftwaffe

  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94

    Besetzung eines Dienstpostens mit einem konkurrierenden Berufssoldaten -

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 25.99

    Verletzung der Rechte eines Soldaten und der ihm gegenüber bestehenden Pflichten

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 81.96

    Beschwerde gegen Herauslösung aus dem fliegerischen Dienst - Verlust der

  • BVerwG, 05.09.1996 - 1 WB 76.96

    Dienstposten eines leichten Transporthubschrauberoffiziers des militärfachlichen

  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 36.94

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung einer Ministerialzulage

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 83.94

    Anspruch auf Rückkommandierung - Berufliche Situation der Ehefrau als Grund für

  • BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 13.05
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.03.2004 - 7/03
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 26.09.2003 - 9/03
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