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   BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91   

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https://dejure.org/1992,973
BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91 (https://dejure.org/1992,973)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1992 - 1 D 32.91 (https://dejure.org/1992,973)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1992 - 1 D 32.91 (https://dejure.org/1992,973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Milderungsgrund - Disziplinarrecht - Verspätetes Vorbringen in Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere Zuwendungen; Bestechlichkeit; Milderungsgrund (Minderung des Unrechtsbewußtseins infolge vorgefundener rechtswidriger Praxis); Voraussetzungen für die Feststellung eines Milderungsgrundes; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 294
  • NVwZ 1993, 1191
  • DÖV 1994, 271
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.08.1975 - 1 D 4.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91
    Ein Beamter, der sie um persönlicher Vorteile willen überwindet, läßt ein besonders hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Rücksichtslosigkeit gegenüber den Interessen der Allgemeinheit erkennen, die er zu vertreten hat (st.Rspr., z.B. Urteil vom 13. August 1975 - BVerwG 1 D 4.75 - ; Urteil vom 12. Juni 1990 - BVerwG 1 D 49.09 -).

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die Annahme einer Zuwendung für eine Handlung, die die Verletzung einer Amtspflicht des Beamten darstellt, eines der schwersten Dienstvergehen ist (z.B. Urteil vom 13. August 1975 - BVerwG 1 D 4.75 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.03.1984 - 1 D 16.84

    Disziplinarrechtliche Relevanz von Zugriffen auf Postsendungen durch einen

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91
    Für seine Berücksichtigung genügt es vielmehr, wenn für den Milderungsgrund hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, so daß sich sein Vorliegen nicht ausschließen läßt und deshalb im Zweifel zugunsten des Beamten zu entscheiden ist (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 104.70 - BVerwGE 63, 319 ; Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 1 D 16.84 -).
  • BVerwG, 26.08.1986 - 1 D 4.86

    Disziplinarrecht - Geschenkannahme - Gehaltskürzung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91
    Die denkbaren Ausnahmegründe sind mithin vielschichtiger als in Fällen des Zugriffs auf amtlich anvertrautes Gut und daher nicht auf typisierte Fallgruppen beschränkt (st.Rspr., z.B. Urteil vom 6. Mai 1987 - BVerwG 1 D 64.86 - ZBR 1988, 75>; Urteil vom 26. August 1986 - BVerwG 1 D 4.86 - ).
  • BVerwG, 06.05.1987 - 1 D 64.86

    Annahme von geringen Geldbeträgen für nicht pflichtwidrige Handlungen durch einen

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91
    Die denkbaren Ausnahmegründe sind mithin vielschichtiger als in Fällen des Zugriffs auf amtlich anvertrautes Gut und daher nicht auf typisierte Fallgruppen beschränkt (st.Rspr., z.B. Urteil vom 6. Mai 1987 - BVerwG 1 D 64.86 - ZBR 1988, 75>; Urteil vom 26. August 1986 - BVerwG 1 D 4.86 - ).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 1 D 83.86

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Missachtung des Alkoholverbots während der Arbeit

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91
    Eine solche deutliche Pflichtenmahnung ist vor allem auch deshalb erforderlich, weil der Beamte die Verfehlungen zu einem Zeitpunkt begangen hat, zu dem noch die Gehaltskürzung aus dem Urteil des Senats vom 20. Mai 1987 - BVerwG 1 D 83.86 - vollstreckt wurde.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 1 D 104.78
    Auszug aus BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91
    Für seine Berücksichtigung genügt es vielmehr, wenn für den Milderungsgrund hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, so daß sich sein Vorliegen nicht ausschließen läßt und deshalb im Zweifel zugunsten des Beamten zu entscheiden ist (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 104.70 - BVerwGE 63, 319 ; Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 1 D 16.84 -).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auf der Seite der den Beklagten entlastenden Umstände hat das Berufungsgericht zunächst zu Recht geprüft, ob sich der Beklagte mit Erfolg auf einen "anerkannten Milderungsgrund" berufen kann; dabei hätte es nach dem auch im Verfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz fortgeltenden Grundsatz "in dubio pro reo" (vgl. BTDrucks 14/4659 S. 35 - zu § 3 BDG) ausgereicht, wenn nur hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines solchen "Milderungsgrundes" gegeben wären (vgl. Urteil des Disziplinarsenats vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294 ).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Zudem sind Entlastungsgründe nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (vgl. BTDrucks 14/4659 S. 35 - zu § 3 BDG) bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (Urteile des Disziplinarsenats vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 D 2.06 - juris und vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294 ).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auch gilt der Grundsatz nicht für einzelne Elemente der Beweiswürdigung zu einem bemessungsrelevanten Gesichtspunkt (Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 104.78 - BVerwGE 63, 319 ; vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294 ; vom 4. Mai 2006 - BVerwG 1 D 13.05 - juris Rn. 19; vom 3. Mai 2007 a.a.O. Rn. 17 und vom 28. Juli 2011 a.a.O. Rn. 30; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08 - NStZ-RR 2009, 90).
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