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   BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92   

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BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92 (https://dejure.org/1993,1893)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1993 - 5 N 1.92 (https://dejure.org/1993,1893)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1993 - 5 N 1.92 (https://dejure.org/1993,1893)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Normenkontrolle - Runderlaß - Sozialhilfe - Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 335
  • MDR 1994, 616
  • NVwZ 1994, 1213
  • FamRZ 1994, 1318 (Ls.)
  • DVBl 1994, 430
  • DÖV 1994, 475
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • VGH Bayern, 01.06.2022 - 5 N 20.1331

    Klagen gegen sog. Kreuzerlass bleiben ohne Erfolg

    Einer Regelung kommt unmittelbare Außenwirkung nur dann zu, wenn sie nicht lediglich binnenrechtlich wirkt, sondern Bindungswirkung auch gegenüber den Bürgern oder anderen Rechtssubjekten entfaltet, durch sie gleichsam als "Schlussstein" die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert werden (BVerwG, U.v. 25.11.2004 - 5 CN 1.03 - BVerwGE 122, 264 - juris Rn. 24 und 27; B.v. 25.11.1993 - 5 N 1.92 - BVerwGE 94, 335 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von

    Dem Sinn und Zweck der Normenkontrolle nach § 47 VwGO werde nur eine Auslegung des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gerecht, die den dort verwendeten Begriff der Rechtsvorschrift in einem weiten Sinne verstehe und jedenfalls solche (abstrakt-generellen) Regelungen der Exekutive einbeziehe, die rechtliche Außenwirkung gegenüber dem Bürger entfalteten und auf diese Weise dessen subjektiv-öffentlichen Rechte unmittelbar berührten (BVerwGE 94, 335 ).

    Denn ihnen fehlt die für eine Rechtsvorschrift charakteristische Außenwirkung (BVerwGE 75, 109; 94, 335).

    Aber zu den im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften gehören nach der Zweckrichtung der Normenkontrolle und dem danach gebotenen weiten Begriffsverständnis nicht nur Satzungen und Rechtsverordnungen, sondern auch solche (abstrakt-generellen) Regelungen der Exekutive, die rechtliche Außenwirkung gegenüber dem Bürger entfalten und auf diese Weise dessen subjektiv-öffentlichen Rechte unmittelbar berühren (BVerwGE 94, 335 zur Regelsatzfestsetzung durch Verwaltungsvorschrift).

    Sie sind anspruchskonkretisierend, sie geben dem Anspruch des Hilfeempfängers auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Bezug auf die von den Ausführungsbestimmungen erfassten Bedarfe in gleicher Weise die abschließende Gestalt, wie dies in Bezug auf den Regelbedarf im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG infolge der Regelsätze erfolgt ist (vgl. BVerwGE 94, 335 ).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Zwar mag der Begriff der untergesetzlichen Rechtsvorschrift in § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO mit Blick auf den Wortlaut, den Sinn und prozeßökonomischen Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Vorschrift in einem weiten Sinne zu verstehen sein und deswegen auch solche Verwaltungsvorschriften umfassen, denen die Rechtsordnung gesetzesähnliche unmittelbare verbindliche Außenwirkung gegenüber den Bürgern beilegt, wie dies etwa bei der Festsetzung der Sozialhilferegelsätze durch Runderlaß der zuständigen Landesbehörde nach § 22 BSHG der Fall sein mag (vgl. Beschluß vom 25. November 1993 - BVerwG 5 N 1.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 85 S. 151 [153 ff.] mit weit. Hinw. zu anderen Verwaltungsvorschriften).
  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Ob diese von den Parteien des Glücksspielstaatsvertrags und vom Glücksspielkollegium der Länder intendierte Außenwirkung genügt, um der Werberichtlinie ungeachtet ihrer formellen Klassifizierung als Verwaltungsvorschrift materiellen Rechtssatzcharakter beizumessen und sie daher - entsprechend einer zu § 47 VwGO heute überwiegend vertretenen Rechtsauffassung (BVerwG vom 25.11.1993 BVerwGE 94, 335/336 ff.; vom 25.11.2004 BVerwGE 122, 264/265 f.; Giesberts in Posser/Wolf, BeckOK VwGO, § 47 Rn. 29 m. w. N.; differenzierend Gerhardt/Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 47 Rn. 26, 30; a. A. Wahl, NVwZ 1991, 409/417; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 47 Rn. 31) - der Normenkontrolle im Rahmen der Popularklage zu unterwerfen, kann hier offenbleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2023 - 6 S 2249/22

    Wirksamkeit eines Rettungsdienstplanes

    Einer Regelung kommt unmittelbare Außenwirkung zu, wenn sie nicht nur binnenrechtlich wirkt, sondern Bindungswirkung auch gegenüber den Bürgern oder anderen Rechtssubjekten entfaltet, durch sie gleichsam als "Schlussstein" die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert werden (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 CN 1.03 -, BVerwGE 122, 264 ; Beschluss vom 30.11.2017 - 6 BN 1.17 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 25.11.1993 - 5 N 1.92 -, BVerwGE 94, 335 ).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Das Bundesverwaltungsgericht trägt der Grundtendenz, die in § 47 Abs. 1 VwGO zum Ausdruck kommt, dadurch Rechnung, dass es auch Regelungen, die anhand formeller Kriterien nicht oder nicht eindeutig als Rechtsnormen zu qualifizieren sind, vom Kreis der Rechtsvorschriften nicht von vornherein ausschließt (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 48.84 - BVerwGE 72, 119, vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 72.84 - BVerwGE 75, 109 und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 - NJW 1996, 2046; Beschlüsse vom 15. September 1987 - BVerwG 7 N 1.87 - NVwZ 1988, 1119 und vom 25. November 1993 - BVerwG 5 N 1.92 - BVerwGE 94, 335).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 1 S 1824/18

    (Unzulässiger) Normenkontrollantrag gegen Einschränkung des Rederechts im

    Einer Regelung kommt unmittelbare Außenwirkung zu, wenn sie nicht nur binnenrechtlich wirkt, sondern Bindungswirkung auch gegenüber den Bürgern oder anderen Rechtssubjekten entfaltet, durch sie gleichsam als "Schlussstein" die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert werden (BVerwG, Urt. v. 25.11.2004, a.a.O.; Beschl. v. 30.11.2017, a.a.O., und v. 25.11.1993 - 5 N 1.92 - BVerwGE 94, 335).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 2.03

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von

    Dem Sinn und Zweck der Normenkontrolle nach § 47 VwGO werde nur eine Auslegung des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gerecht, die den dort verwendeten Begriff der Rechtsvorschrift in einem weiten Sinne verstehe und jedenfalls solche (abstrakt-generellen) Regelungen der Exekutive einbeziehe, die rechtliche Außenwirkung gegenüber dem Bürger entfalteten und auf diese Weise dessen subjektiv-öffentlichen Rechte unmittelbar berührten (BVerwGE 94, 335 ).

    Denn ihnen fehlt die für eine Rechtsvorschrift charakteristische Außenwirkung (BVerwGE 75, 109; 94, 335).

    Aber zu den im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften gehören nach der Zweckrichtung der Normenkontrolle und dem danach gebotenen weiten Begriffsverständnis nicht nur Satzungen und Rechtsverordnungen, sondern auch solche (abstrakt-generellen) Regelungen der Exekutive, die rechtliche Außenwirkung gegenüber dem Bürger entfalten und auf diese Weise dessen subjektiv-öffentlichen Rechte unmittelbar berühren (BVerwGE 94, 335 zur Regelsatzfestsetzung durch Verwaltungsvorschrift).

    Sie sind anspruchskonkretisierend, sie geben dem Anspruch des Hilfeempfängers auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Bezug auf die von den Ausführungsbestimmungen erfassten Bedarfe in gleicher Weise die abschließende Gestalt, wie dies in Bezug auf den Regelbedarf im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG infolge der Regelsätze erfolgt ist (vgl. BVerwGE 94, 335 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2019 - 8 S 2962/18

    Die Feststellung, dass eine technische Baubestimmung des Umwelt- und

    Anders verhält es sich jedoch dann, wenn eine gesetzliche Regelung - wie hier § 73a Abs. 1 u. 5 LBO - zur Konkretisierung gesetzlicher Anforderungen (hier: aus § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO) auf eine Verwaltungsvorschrift verweist, die kraft Gesetzes - vorbehaltlich der (hier nicht einschlägigen) sog. Innovationsklausel in § 73a Abs. 1 Satz 2 LBO - eine Beachtenspflicht in Bezug auf die als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln auslösen soll und diesen damit (jedenfalls) gegenüber den für den Bau Verantwortlichen eine verordnungsgleiche Außenrechtswirkung in Bezug auf die Standardisierung technischer Anforderungen verleiht (vgl. § 73a Abs. 1 Satz 2 LBO; vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.11.1993 - 5 N 1.92 -, BVerwGE 94, 335; Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262; Urt. v. 25.11.2004 - 5 CN 1.03 -, BVerwGE 122, 26; Panzer, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO , § 47 Rn. 26, 30; Ziekow, in Sodan/Ziekow, VwGO 3. A. 2010 - § 47 Rn. 126; Winkelmüller/van Schewick/Müller, Bauproduktrecht und technische Normung, 2015, Rn. 476 ff.; a.A. OVG NW, Beschl. v. 20.07.2010 - 2 A 61/08 -, juris Rn. 17).
  • VG München, 27.05.2020 - M 30 K 18.4955

    Sachliche Zuständigkeit für Klage gegen sogenannten "Kreuzerlass"

    1.1 Unter den Begriff der Rechtsvorschrift i.S.d. § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gehören nach der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung neben landesrechtlichen Satzungen und Rechtsverordnungen, nach der Zweckrichtung der Normenkontrolle und dem danach gebotenen weiten Begriffsverständnis, auch solche abstrakt-generelle Regelungen der Exekutive, die rechtliche Außenwirkung gegenüber dem Bürger entfalten und auf diese Weise dessen subjektiv-öffentlichen Rechte unmittelbar berühren (BVerwG, B.v. 30.11.2017 - 6 BN 2/17 - juris Rn. 7; B.v. 25.11.1993 - 5 N 1/92 - juris Rn. 9).

    Einer Regelung kommt unmittelbare Außenwirkung zu, wenn sie nicht nur binnenrechtlich wirkt, sondern Bindungswirkung auch gegenüber den Bürgern oder anderen Rechtssubjekten entfaltet, durch sie gleichsam als "Schlussstein" die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert werden (BVerwG, B.v. 30.11.2017 - 6 BN 2/17 - juris Rn. 7; U.v. 25.11.2004 - 5 CN 1/03 - juris Rn. 24; B.v. 25.11.1993 - 5 N 1/92 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 09.06.2023 - 10 B 13.22

    Klage gegen den sog. Kreuzerlass der Bayerischen Staatsregierung; Sichtbare

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 1 S 2705/17

    Angreifbarkeit der Beschränkung der Redezeit fragender Einwohner durch den

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 12 S 921/21

    Rechtsnatur einer Hausordnung in einer Erstaufnahmeeinrichtung; grundrechtlich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 1 B 26.14

    DAkkS; Akkreditierungsstelle; Konformitätsbewertungsstelle; Akkreditierung;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18

    Überprüfung Technische Baubestimmungen im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens;

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.1999 - 2 K 15/98
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2018 - 1 S 2745/17

    Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Gemeinderatsmitglieds gegen Beschluss des

  • OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18

    Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme; Neuvergabe eines

  • VGH Bayern, 21.12.2023 - 2 N 21.2595

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen technische Baubestimmungen,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 16 KR 24/09

    Sogenannter "Morbiditäts-Risikostrukturausgleich" zwischen den Krankenkassen

  • BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht begründende

  • BVerwG, 30.11.2017 - 6 BN 1.17

    Aufhebung eines Regelschulstandorts; Schulnetzplan; Rechtsvorschrift

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 5.03

    Klagen von Gemeinden gegen die Regionalplanung zum Flughafen Frankfurt/ Main

  • OVG Thüringen, 10.01.2020 - 3 KO 646/16

    Bestimmung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland;

  • OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 2667/98

    Beitragsfestsetzung; Unterhalt eines Pflegekindes; Landesrechtsvorbehalt;

  • BVerwG, 25.09.2012 - 3 BN 1.12

    Normenkontrolle; Begriff der Rechtsvorschrift; unmittelbare rechtliche

  • BVerwG, 30.11.2017 - 6 BN 2.17

    Aufhebung eines Regelschulstandorts; Schulnetzplan; Rechtsvorschrift

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 3 A 2238/09

    Beihilfefähigkeit einer Implantatversorgung; "Normkonkretisierende"

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18

    Kein Verbot von OSB-Platten auf Verdacht!

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2004 - 4 S 2789/03

    Gültigkeit einer Verordnung zur Änderung der Organisationsverordnung zum FGG BW

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 5 KN 2/19

    LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen; Umsetzung in

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2015 - 3 KN 2/15

    Normenkontrollverfahren gegen eine Kindertagesstättenbeitragsordnung eines freien

  • BVerwG, 30.11.2007 - 6 BN 4.07

    Zulassung der Revision bei einer auf mehrere selbstständig tragende Gründe

  • OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91

    Sozialhilfe; Bedarfsbemessung; Statistikmodell; Festsetzung der Regelsätze;

  • VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612

    Änderung des Regionalplans der Region Oberpfalz Nord mit Zielvorgaben zur

  • VGH Bayern, 18.08.2010 - 9 NE 10.1887

    Zum Rauchverbot in Gaststätten - Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz

  • VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17

    Höhe des Aufstockungsbetrages der Sonderzahlung für Beamte, Richter und

  • OVG Bremen, 06.07.2016 - 2 D 34/12

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen Bestimmungen einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 K 75/11

    Befugnis der Zahnärztekammer zur Erteilung eines Kammerzertifikats "Fortbildung"

  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 2 N 19.1938

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1994 - 17 B 2830/93

    Fortbestand der sofortigen Vollziehbarkeit der ablehnenden Entscheidung; Anspruch

  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 2 N 21.2173

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu

  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 7 NE 21.434

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Streichung der Frühjahrsferien 2021

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2015 - 3 R 397/14

    Festlegung der Prüforte für die praktische Fahrerlaubnisprüfung

  • SG Dresden, 19.11.2012 - S 12 AS 6703/10

    Bewilligung von Grundsicherungsleistungen für die Kosten von Unterkunft und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2015 - 3 K 396/14

    Festlegung der Prüforte für die praktische Fahrerlaubnisprüfung

  • SG Dresden, 16.12.2013 - S 12 AS 2150/12

    Leistungsgewährung in Form der Kostenübernahme von Unterkunft und Heizung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2009 - 4 K 462/08

    Zur Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens eines Bürgers gegen einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2007 - 1 A 606/06
  • OVG Thüringen, 07.02.1996 - 3 EO 13/96

    Sozialhilferecht; Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld für Asylbewerber;

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