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   BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 16.92   

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BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 16.92 (https://dejure.org/1993,2895)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1993 - 2 C 16.92 (https://dejure.org/1993,2895)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1993 - 2 C 16.92 (https://dejure.org/1993,2895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besoldung - Kindergeld - Ortszuschlag - Kinderbezogener Teil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 98
  • NVwZ 1995, 170
  • DVBl 1994, 115
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BFH, 19.02.2020 - III R 66/18

    Kindergeld; Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum

    Zu Recht weist das BMF zwar darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht der Festsetzungsentscheidung der Familienkasse für die kinderbezogenen Bestandteile der Besoldung Tatbestandswirkung beimisst (Urteil vom 26.08.1993 - 2 C 16/92, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1995, 170) und dies auch für den Fall gilt, dass der ablehnende Bescheid auf die Verletzung der Mitwirkungspflicht gestützt ist und der Betroffene hiergegen keinen Einspruch eingelegt hat (Urteil vom 18.06.2013 - 2 B 12/13, Zeitschrift für Beamtenrecht 2013, 352).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Wird Kindergeld aufgrund eines sozialgerichtlichen Urteils gezahlt, so ist diese Entscheidung maßgeblich für den kinderbezogenen Teil des (früheren) Ortszuschlages gemäß § 40 Abs. 3 BBesG in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 1991, BGBl I S. 293 (vgl. Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 16.92 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 27 S. 41 f.).
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Beide Leistungen dienten - wenn auch in unterschiedlicher rechtlicher Ausgestaltung - somit demselben sozialpolitischen Zweck (vgl. BVerwG 26. August 1993 - 2 C 16.92 - BVerwGE 94, 98).

    Sie sind offenkundig davon ausgegangen, dass die Gewährung von Kindergeld und der Anspruch auf den kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag denselben sozialpolitischen Zwecken dienten (vgl. BVerwG 26. August 1993 - 2 C 16.92 - BVerwGE 94, 98).

  • BVerwG, 13.02.2007 - 2 B 65.06

    Kinderbezogener Anteil des Familienzuschlages; Bindungswirkung rechtskräftiger

    Der in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Frage kommt keine grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil aufgrund der Urteile des Senats vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 16.92 - (BVerwGE 94, 98 ) und vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - (BVerwGE 112, 308 ) kein Klärungsbedarf mehr besteht.

    Beide Leistungen dienen dem einheitlichen sozialpolitischen Zweck des Familienlastenausgleichs (Urteil vom 26. August 1993 a.a.O.).

    So hat der Senat in dem Urteil vom 26. August 1993 (a.a.O. S. 100) ausgeführt, die für die Besoldung zuständige Stelle sei bei der Entscheidung über den kinderbezogenen Teil des damaligen Ortszuschlages an ein rechtskräftiges sozialgerichtliches Urteil gebunden, das die Ablehnung von Kindergeld bestätigt hatte.

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 711/11

    Beginn der Ausschlussfrist für die Rückforderung der Besitzstandszulage nach § 11

    Der Umstand, dass die Familienkasse Teil der Verwaltung der Beklagten ist, ändert daran nichts (vgl. BVerwG 26. August 1993 - 2 C 16.92 - BVerwGE 94, 98) .

    Solche Ergebnisse hätten die Tarifvertragsparteien durch die Anbindung des kinderbezogenen Teils des Ortszuschlags an den Kindergeldanspruch erkennbar vermeiden wollen (BAG 13. März 2008 - 6 AZR 294/07 - Rn. 14 f.; 31. Mai 2001 - 6 AZR 321/00 - zu B II 1 b der Gründe; vgl. für den Familienzuschlag BVerwG 26. August 1993 - 2 C 16.92 - BVerwGE 94, 98) .

  • BVerwG, 18.06.2013 - 2 B 12.13

    Soldatenversorgung; Kindergeldberechtigung; kinderbezogener Teil des

    Dies gilt auch, wenn der ablehnende Bescheid auf die Verletzung der Mitwirkungspflicht gestützt ist und der Betroffene hiergegen keinen Einspruch eingelegt hat (im Anschluss an Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 16.92 - BVerwGE 94, 98).

    Der Bedeutungsgehalt des § 40 Abs. 2 Satz 1 BBesG ist in der Senatsrechtsprechung geklärt (Urteile vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 16.92 - BVerwGE 94, 98 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 27 S. 41 f. und vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 = Buchholz 237.95 § 95 SHLBG Nr. 3 S. 4 f.; Beschluss vom 13. Februar 2007 - BVerwG 2 B 65.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 40 Rn. 6 f.).

  • BFH, 22.04.2020 - III R 33/19

    Kindergeld: Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum

    Richtig ist zwar, dass das Bundesverwaltungsgericht der Festsetzungsentscheidung der Familienkasse für die kinderbezogenen Bestandteile der Besoldung Tatbestandswirkung beimisst (Urteil vom 26.08.1993 - 2 C 16/92, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1995, 170) und dies auch für den Fall gilt, dass der ablehnende Bescheid auf die Verletzung der Mitwirkungspflicht gestützt ist und der Betroffene hiergegen keinen Einspruch eingelegt hat (Urteil vom 18.06.2013 - 2 B 12/13, Zeitschrift für Beamtenrecht 2013, 352).
  • BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 321/00

    Kinderbezogener Teil des Ortszuschlag - Konkurrenz

    Aus der förmlichen Art der Entscheidung folgt, daß sie auch für andere Behörden maßgeblich ist, zB für die für die Besoldung eines Beamten zuständige Dienststelle (vgl. BVerwG 26. August 1993 - 2 C 16.92 - BVerwGE 94, 98; aA Rundschreiben des BMI vom 1. August 1995 - D II 3 - 221400/1 - GMBl. S 739; wohl auch Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler BAT Stand April 2001 § 29, Erl. 9).

    Daraus wird auch für den Bereich der Vergütung der im öffentlichen Dienst beschäftigten Angestellten deutlich, daß eine nach diesen Gesetzen ergangene Entscheidung über das Kindergeld ohne weiteres auch für den Vergütungsanspruch maßgebend sein soll (vgl. BVerwG 26. August 1993 aaO zu § 40 BBesG und dem BKGG in der bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 2 A 10135/06

    Zum kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag nach § 40 Abs 2 S 1 BBesG -

    An die durch das Urteil des Finanzgerichts festgestellte materielle Kindergeldberechtigung sind sowohl die Beteiligten als auch der zur Entscheidung über den Familienzuschlag der Stufe 2 berufene Senat gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1993, BVerwGE 94, 98).

    Kindergeld und Familienzuschlag dienten nämlich in gleicher Weise dem Lastenausgleich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1993, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2014 - 2 UF 15/14

    Anspruch eines Ehegatten auf Auskehr kinderbezogener Familienzuschläge

    Das Alimentationsprinzip gebietet es dem Dienstherrn jedoch nicht, jegliche finanzielle Belastung auszugleichen, die durch familiäre Friktionen auftreten, sondern es geht allein darum, den kinderbezogenen Mehrbedarf durch Gewährung von Familienzuschlägen zu decken (BVerwG Urteil vom 18.06.2013 - 2 B 12.13 unter Berufung auf BVerwGE 94, 98, 99; 112, 308, 311; Beschluss vom 08.06.2011, 2 B 76/11 m.w.N).
  • OVG Hamburg, 15.04.2009 - 2 Bs 40/09

    Keine nachbarschützende Wirkung einer Verordnung zur Erhaltung baulicher Anlagen

  • BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 294/07

    Kinderbezogener Anteil am Ortszuschlag - Bindungswirkung der Entscheidung der

  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08

    Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen;

  • VG Saarlouis, 17.03.2009 - 3 K 729/08

    Rückforderung einer kindsbezogenen Familienzuschlagsleistung wegen Überschreitung

  • VG Ansbach, 25.10.2011 - AN 1 K 11.00896

    Die bestandskräftige Entscheidung der Familienkasse über das (Nicht-)Vorliegen

  • OVG Hamburg, 29.05.2001 - 2 Bs 98/01

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Baugenehmigung zur Aufstockung

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 2 AS 09.2907

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Stellung des Antrags auf Zulassung der Berufung;

  • BVerwG, 15.02.2007 - 2 B 66.06

    Beihilfeanspruch für durch die ärztliche Behandlung und Medikation eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2012 - 1 A 739/11

    Anspruch eines Besoldungsempfängers und Versorgungsempfängers auf

  • BVerwG, 15.02.2007 - 2 B 67.06

    Aufwerfen einer konkreten klärungsbedürftigen Frage des revisiblen Rechts als

  • VG Aachen, 30.11.2017 - 1 K 2216/15

    Rückforderung; kinderbezogener Familienzuschlag

  • VGH Bayern, 01.10.2014 - 3 ZB 12.461

    Besoldungsrecht

  • BVerwG, 23.05.1997 - 6 B 101.96

    Beschwerde eines Universitätsprofessors gegen die Entziehung einer bisher seinem

  • VG Köln, 21.02.2011 - 27 K 3130/09

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung zuviel gezahlten Familienzuschlags nach § 49

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1995 - 2 A 11314/95

    Alimentationsprinzip ; Allgemeiner Gleichheitssatz; Ermessen des

  • VG München, 16.07.2020 - M 21a K 18.3288

    Erfolgloser PKH-Antrag - Kein kinderbezogener Teil des Familienzuschlags neben

  • VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 S 15.02415

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung unter Abweichung von den Festsetzungen der

  • VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154

    Nachbarklage; Befreiungen; Passivhaus; Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt

  • VG Saarlouis, 19.08.2008 - 3 K 105/08

    Bindungswirkung einer Kindergeldentscheidung für die Besoldungsstelle

  • VG München, 24.03.2021 - M 21a K 18.3288

    Kein kinderbezogener Teil des Familienzuschlags neben Waisengeld

  • VG Augsburg, 28.06.2010 - Au 2 K 09.1232

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Kinderanteil am Familienzuschlag;

  • VG München, 24.03.2021 - M 21a K 18.3373

    Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags neben Waisengeld

  • VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 17.297

    Abgewiesene Klage im Streit um kindbezogenen Anteil im Familienzuschlag für nicht

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