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BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Soldatenversorgung - Verwendungseinkommen - Kapitalabfindung - Beamtenrecht - Ehrenbeamte - Dienstbezüge - Aufwandsentschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 19.03.1992 - 11 A 283/91
- OVG Schleswig-Holstein, 12.02.1993 - 3 L 153/92
- BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93
Papierfundstellen
- BVerwGE 95, 208
- NVwZ 1994, 1219 (Ls.)
- DVBl 1994, 1083
Wird zitiert von ... (30)
- BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11
Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit; …
Sie sind dazu bestimmt, die mit einer unentgeltlichen Dienstleistung verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen auszugleichen (Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 ).Die Einordnung einer Zuwendung als Aufwendungsersatz setzt aber voraus, dass sie auch hinsichtlich der Höhe noch am Charakter einer Zahlung orientiert bleibt, die tätigkeitsbezogene Aufwendungen abgilt (vgl. Urteile vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 30.99 - BVerwGE 111, 313 , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - BVerwGE 96, 224 und vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 ).
Richtig ist zwar, dass ehrenamtliche Tätigkeit bereits ihrem Wesen nach unentgeltlich ist (vgl. Urteile vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 und vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 19.97 - BVerwGE 106, 324 ), so dass Aufwandsentschädigungen, die für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit gewährt werden, im Rahmen der nach § 53 BeamtVG a.F. zu treffenden Entscheidungen nicht anzurechnen sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 1 A 1521/09
Rückforderung und Ruhen von Versorgungsbezügen eines in den vorzeitigen Ruhestand …
Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - entschieden, dass ehrenamtliche Tätigkeit ihrem Wesen nach grundsätzlich unentgeltlich sei und hierfür gewährte Aufwandsentschädigungen ohne Rücksicht auf ihre Höhe und ihre steuerliche Behandlung nicht als Dienstbezüge und damit auch nicht als Einkommen anzusehen seien.Dies habe das Bundesverwaltungsgericht in dem von ihm bereits angeführten Urteil vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - entschieden.
Eine entsprechende Ausnahme ist namentlich auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - nicht in die Vorschrift aufgenommen worden.
vgl. in diesem Sinne auch: BVerwG, Urteile vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 -, BVerwGE 95, 208 = juris Rn. 15 ff., insb.
Das Urteil des Senats weicht nicht von dem vom Kläger für seine Rechtsauffassung angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - ab.
- BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtliche Tätigkeit …
Sie stehen der Annahme der Unentgeltlichkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht entgegen (zur Entschädigung ehrenamtlicher Schulverbandsvorsteher: BVerwGE 95, 208 S 211 f) .
- BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 3/98 R
Arbeitslosenhilfe - Einkommensanrechnung - ehrenamtliche Tätigkeit - …
Im Hinblick auf dieses Verbot hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, die an Ehrenbeamte gezahlte Aufwandsentschädigung sei kein Einkommen iS der Ruhensregelung von Versorgungsbezügen (BVerwGE 95, 208, 211).Die Unzulässigkeit der Alimentation und Versorgung von Ehrenbeamten (…BSGE 66, 150, 155 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 1; BVerwGE 95, 208, 211) läßt einen zwingenden Schluß auf den mangelnden Entgeltcharakter solcher Aufwandsentschädigungen nicht zu.
- BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12
Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer; …
Demgegenüber sind Aufwandsentschädigungen dazu bestimmt, die mit einer Dienstleistung verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen auszugleichen (Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 = Buchholz 239.2 § 29 SVG Nr. 1 S. 4 f.). - BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 11.12
Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches …
Demgegenüber sind Aufwandsentschädigungen dazu bestimmt, die mit einer Dienstleistung verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen auszugleichen (Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 = Buchholz 239.2 § 29 SVG Nr. 1 S. 4 f.). - BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 30.99
Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des …
Der Begriff "Dienstbezüge" wird innerhalb des öffentlichen Dienstrechts je nach Sinngehalt und Zusammenhang der jeweils einschlägigen Vorschrift mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 21.03.2019 - 3 LB 1/17
Stiftungsaufsicht-Genehmigungsfähigkeit einer Satzungsänderung
In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht zum Rechtscharakter der Entschädigung, die kommunalen Wahlbeamten im Ehrenbeamtenverhältnis in Schleswig-Holstein gewährt wird, ausgeführt, dass diese dadurch geprägt sei, dass die Entschädigung keine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts sei, sondern lediglich dazu bestimmt sei, die mit der ehrenamtlichen, d. h. grundsätzlich unentgeltlichen Dienstleistung verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen pauschal auszugleichen (BVerwG, Urt. v. 10.03.1994 - 2 C 11.93 -, juris Rn. 17). - BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 19.97
Aufsichtsratsvergütung, Abführung durch Ehrenbeamten;; Aufsichtsrat, Tätigkeit in …
Im Falle des Ehrenbeamten - auch des ehrenamtlichen Beigeordneten - führt aber die der ehrenamtlichen Tätigkeit immanente Unentgeltlichkeit (vgl. BVerwGE 95, 208 ) zum gleichen Ergebnis. - VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 3643/96
Aufwandsentschädigung für ehrenamtlichen Stadtrat in hessischen Gemeinden - …
Ehrenamtliche Tätigkeit ist ihrem Wesen nach unentgeltlich (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 = ZBR 1994, 314).Da § 115 BRRG mit der Bestimmung über die Nichtgewährung von Dienstbezügen die der ehrenamtlichen Tätigkeit immanente Unentgeltlichkeit im Beamtenrecht gewährleistet, ist der Begriff Dienstbezüge in diesem Zusammenhang dahin zu verstehen, daß dies finanzielle Leistungen des Dienstherrn sind, die eine den Bezügen eines aktiven Beamten "entsprechende Alimentation" darstellen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 - Buchholz 232.4 § 1 Nr. 1, und vom 10. März 1994 - 2 C 11.93 - ZBR 1994, 314 ).
Eine Auslegung, daß ein Teil einer aufgrund Landesrechts gewährten Aufwandsentschädigung alimentationsähnliche Bedeutung habe, der im weitesten Sinne ein Entgelt für den Ehrenbeamten darstellte, wäre im Hinblick auf § 115 Abs. 2 BRRG bundesrechtswidrig (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. März 1994, a.a.O.).
- VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Ruhegehalt, Verwaltungsgerichte, Rechtsschutzversicherung, …
- BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 13.12
Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - L 11 KA 33/97
Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vorstandstätigkeit; Wahrnehmung …
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 4 S 1382/92
Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher in Baden-Württemberg kein …
- BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93
Beamtenbesoldung - Erschwerniszulage - Dienst zu ungünstigen Zeiten - …
- BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 24.93
Verleihung der Versorgungsberechtigung - Beurlaubte Sonderschullehrer - …
- BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 29.99
Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des …
- VG Gelsenkirchen, 22.02.2012 - 1 K 5386/10
Sonderurlaub, Prüfer, Prüfungsausschuss, Steuerfachwirte, Ehrenamtlichkeit, …
- VG Münster, 19.06.2009 - 4 K 947/07
Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit während des Bezugs von …
- VG Düsseldorf, 26.01.2015 - 23 K 5282/13
Beamtenversorgung; Ruhegehalt; Ruhensregelung; Anrechnung von Einkommen; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1998 - 2 A 10959/98
Kein Ehrensold, wenn ehrenamtlicher Bürgermeister später hauptamtlicher …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.02.1993 - 3 L 153/92
Anspruch eines Soldaten im Ruhestand auf Gewährung einer Kapitalabfindung; …
- SG Aachen, 29.11.2012 - S 15 KR 142/12
Berücksichtigung von gezahlten Aufwandsentschädigung als Kreistagsabgeordneter …
- OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 2 LA 928/04
Ruhen der Versorgungsbezüge
- BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 23.93
Anspruch auf Gewährung einer Erschwerniszulage - Abgeltung der Erschwerniszulage …
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 4 S 1038/95
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Verwendungseinkommen: zum Begriff der …
- VG Köln, 10.04.2013 - 4 K 796/12
Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines sachkundigen Bürgers auf …
- VG Magdeburg, 26.03.2018 - 9 A 110/17
- VG Mainz, 18.04.2002 - 1 K 685/01
Entsprechend der steuerrechtlichen Regelung des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG bleibt ein …
- BVerwG, 24.01.1995 - 2 B 1.95
Verwendung im öffentlichen Dienst - Mangel - Bedarf - Revisionsverfahren - …
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