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   BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93   

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BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93 (https://dejure.org/1994,88)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1994 - 7 C 11.93 (https://dejure.org/1994,88)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1994 - 7 C 11.93 (https://dejure.org/1994,88)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Aufbauenteignung; Baulandenteignung; geringere Entschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 289
  • NJW 1994, 2106
  • ZIP 1994, 827
  • NVwZ 1994, 899 (Ls.)
  • NJ 1994, 429
  • DB 1994, 1360
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats geht indes auch bei Anwendung des § 1 VermG die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten (vgl. Beschluß vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - NJW 1994, 468 im Anschluß an die ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BVerwG, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93

    Gleichsetzung der Fälle willkürlicher Enteignung mit rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
    Soweit nach der bereits zitierten Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487) von § 1 Abs. 3 VermG nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen erfaßt werden, liegt eine solche Fallkonstellation hier nicht vor.
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 7 C 16.93 (vorstehend abgedruckt unter Nr. 36) ausgeführt hat, will das Vermögensgesetz bestimmte rechtsstaatswidrige Maßnahmen der DDR zur Entziehung oder sonstigen Beeinträchtigung von Vermögenswerten mit Wirkung ex nunc rückgängig machen (siehe vorstehend Nr. 36 Abs. 2 bis 6 der Gründe).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - und - BVerwG 7 C 11.93 -, BVerwGE 95, 284 und 289) ausgeführt, daß die auf § 14 des Aufbaugesetzes der DDR gestützte Enteignung des Grundstücks gegen Entschädigung weder den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG noch den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG erfüllt.
  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12

    Vermögensrecht; Rückgabe; Restitution; Restitutionsausschluss; Enteignung auf

    Auch im Vermögensrecht richtet sich die Beweislast nach den allgemeinen Regeln, wonach die Nichterweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableiten will (stRspr, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Beschlüsse vom 17. Mai 2005 - BVerwG 7 B 140.04 - juris, vom 26. Juni 2006 - BVerwG 8 B 4.06 - ZOV 2006, 310 und vom 7. März 2012 - BVerwG 5 B 56.11 - ZOV 2012, 100; allgemein Dawin, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: August 2012, § 108 Rn. 91 ff.).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94

    Offene Vermögensfragen: Aufklärungspflicht hinsichtlich diskriminierender

    »Behörden und Gerichte sind bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte verpflichtet zu ermitteln, ob eine Enteignungsentschädigung auf der Grundlage diskriminierender interner Anweisungen niedriger als für DDR-Bürger üblich (§ 1 Abs. 1 Buchst. b VermG) festgesetzt wurde (im Anschluß an BVerwGE 95, 289).

    Sie will damit solche Enteignungen erfassen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewußter Abkehr von den ansonsten für Bürger der früheren DDR geltenden einschlägigen Vorschriften generell Entschädigungsbestimmungen zur Anwendung kamen, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (stRspr des erkennenden Senats seit dem Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 [291 f.]).

    Wie im Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - aaO. dargelegt, sind ein typisches Beispiel für derartige interne Anweisungen die Beschlüsse des Präsidiums des Ministerrats vom 23. Dezember 1976 und 28. Juli 1977 (abgedruckt in der Schriftenreihe des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen, Heft 1: Behandlung des in der ehemaligen DDR belegenen Grundbesitzes von Berechtigten außerhalb des Gebietes; ferner bei Fieberg/Reichenbach, Enteignung und offene Vermögensfragen in der DDR, Bd. II, 2. Aufl. 1992).

    Der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG ist aber, wie bereits im Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - aaO. bemerkt, nicht auf diese Fallgruppe beschränkt.

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