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   BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92   

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BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92 (https://dejure.org/1994,1954)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1994 - 6 C 42.92 (https://dejure.org/1994,1954)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1994 - 6 C 42.92 (https://dejure.org/1994,1954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Schülerbeförderung - Erstattung der Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Weg zur nächsten Schule, die den vom Schüler verfolgten Bildungsweg anbietet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 350
  • NJW 1995, 344
  • NVwZ 1995, 264 (Ls.)
  • DVBl 1995, 430
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92
    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 9. März 1994 - BVerfGE 90, 107 - gemeint hat, ein Schulgeld für den Besuch einer privaten Ersatzschule in der Größenordnung von monatlich 170 bis 190 DM könne das Sonderungsverbot des Art. 7 Abs. 4 GG tangieren, sind dieser Entscheidung angesichts der hier allein in Rede stehenden Beförderungskosten, zumal es sich um Beträge von lediglich rund 60 bis 80 DM monatlich handelt, keine bundesrechtlichen Maßstäbe für die hier zu treffende Entscheidung zu entnehmen.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92
    Das Berufungsgericht hat im ersten Teil seiner Urteilsgründe, in dem es einen Anspruch der Kläger auf Schülerbeförderung oder Erstattung ihrer Aufwendungen verneint hat, dadurch Bundesrecht, Art. 20 Abs. 3 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 4 GG, verletzt, daß es sich von der hier zu beachtenden gesetzlichen Regelung des § 94 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes i. d. F. vom 21. Juli 1980, GVBl. S. 261 (NSchG), so weit entfernt hat, daß die Begründung der Entscheidung den Zusammenhang mit dieser Norm nicht mehr hinreichend erkennen läßt und unter keinem insoweit denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 87, 273, 278/279 m. w. H.; zu Art. 20 Abs. 3 GG: BVerfGE 69, 315, 371/372).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92
    Das Berufungsgericht hat im ersten Teil seiner Urteilsgründe, in dem es einen Anspruch der Kläger auf Schülerbeförderung oder Erstattung ihrer Aufwendungen verneint hat, dadurch Bundesrecht, Art. 20 Abs. 3 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 4 GG, verletzt, daß es sich von der hier zu beachtenden gesetzlichen Regelung des § 94 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes i. d. F. vom 21. Juli 1980, GVBl. S. 261 (NSchG), so weit entfernt hat, daß die Begründung der Entscheidung den Zusammenhang mit dieser Norm nicht mehr hinreichend erkennen läßt und unter keinem insoweit denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 87, 273, 278/279 m. w. H.; zu Art. 20 Abs. 3 GG: BVerfGE 69, 315, 371/372).
  • BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16

    Klinikpförtner kann Kreisrat sein

    Das Revisionsgericht muss jedoch nachprüfen, ob die Auslegung willkürlich erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 1994 - 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 ) oder ob Bundesrecht - insbesondere Bundesverfassungsrecht - ein anderes Ergebnis gebietet (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 8 C 18.03 - Buchholz 415.1 Allg. KommR Nr. 149).
  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 32/17 R

    Krankenversicherung - Plankrankenhaus - Vergütungsanspruch nur für Leistungen im

    Das Willkürverbot ist erst verletzt, wenn sich das Berufungsgericht so weit von den gesetzlichen Vorgaben entfernt hat, dass sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gewählte Auslegung nicht finden lässt (vgl BVerfGE 89, 132, 141 = SozR 3-4100 § 186c Nr. 1 S 5 mwN; BSGE 120, 289 = SozR 4-2500 § 268 Nr. 1, RdNr 43; siehe auch BSGE 62, 131, 135 = SozR 4100 § 141b Nr. 40 S 154; BVerwGE 96, 350, 355) .
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Da das Rechtsstaatsprinzip, insbesondere der Vorrang des Gesetzes und die Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), und das im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verankerte Willkürverbot eine unübersteigbare bundesrechtliche Grenze jeden Verwaltungshandelns und der Rechtsprechung darstellen, kann im Revisionsverfahren geprüft werden, ob sich das Instanzgericht bei der Anwendung und Auslegung irrevisiblen Rechts so weit vom zugrunde liegenden Gesetz entfernt hat, dass der Zusammenhang mit dem Gesetz nicht mehr hinreichend erkennbar und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (BVerwG, Urteile vom 23. August 1991 - 8 C 37.90 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 27 S. 15 und vom 14. September 1994 - 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 ; Beschluss vom 7. Januar 2008 - 9 B 81.07 - Buchholz 401.00 § 171 AO Nr. 1 Rn. 8).
  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 2/18 R

    (Krankenversicherung - Plankrankenhaus - kein Vergütungsanspruch für Behandlungen

    Das Willkürverbot ist erst verletzt, wenn sich das Berufungsgericht so weit von den gesetzlichen Vorgaben entfernt hat, dass sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gewählte Auslegung nicht finden lässt (vgl BVerfGE 89, 132, 141 f = SozR 3-4100 § 186c Nr. 1 S 5 mwN; BSGE 120, 289 = SozR 4-2500 § 268 Nr. 1, RdNr 43; siehe auch BSGE 62, 131, 135 = SozR 4100 § 141b Nr. 40 S 153; BVerwGE 96, 350, 355) .
  • BVerwG, 15.12.2016 - 2 C 31.15

    Absenkung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen

    Auch bei der Anwendung nicht revisiblen Landesrechts ist ein Verstoß gegen den bundesrechtlich geltenden allgemeinen Gleichheitssatz und das hieraus abzuleitende Willkürverbot dann denkbar, wenn sich das Berufungsgericht von der zu beachtenden landesrechtlichen Regelung so weit entfernt hat, dass die Begründung der Entscheidung den Zusammenhang mit dieser Norm nicht mehr hinreichend erkennen lässt und unter keinem insoweit denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (BVerwG, Urteil vom 14. September 1994 - 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 ).
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12

    Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; finanzielle Zuwendungen an

    Ein Oberverwaltungsgericht verletzt bei der Auslegung einer Norm des irrevisiblen Landesrechts Bundesrecht, wenn es sich von der landesgesetzlichen Regelung so weit entfernt hat, dass die Begründung der Entscheidung den Zusammenhang mit dieser Norm nicht mehr hinreichend erkennen lässt und unter keinem insoweit denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (Urteil vom 14. September 1994 - BVerwG 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 114).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12

    Bedeutung des Latinums für die Frage der Verfolgung eines eigenständigen

    Zum Begriff des Bildungsganges hat der Senat im Urteil vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336; zur Vorgeschichte auch BVerwG, Urteile v. 14.9.1994 - 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430 sowie Ladeur, RdJB 1995, 335) ausgeführt:.

    Deshalb hat bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 14. September 1994 (- 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und - 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430; vgl. ferner VG Meiningen, Urt. v. 19.6.1996 - 8 K 266/96.Me -, juris) darauf hingewiesen, diese Besonderheit könne vor dem Hintergrund des Art. 12 GG Bedeutung erlangen.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen bereits angesprochenen Urteilen vom 14. September 1994 (- 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und - 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430) auch Art. 6 Abs. 2 GG angesprochen.

    Wie in anderem Zusammenhang bereits angesprochen, besteht danach innerhalb des gesamten Bildungsangebots und im Rahmen des Bildungswegs (§ 60 NSchG) ein Wahlrecht in Bezug auf Schulform und Bildungsgang, dessen Bedeutung auch das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 14. September 1994 (- 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und - 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430) hervorgehoben hat.

  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 17/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen

    Das Willkürverbot ist erst verletzt, wenn sich das Berufungsgericht so weit von den gesetzlichen Vorgaben entfernt hat, dass sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gewählte Auslegung nicht finden lässt (vgl BVerfGE 89, 132, 141 = SozR 3-4100 § 186c Nr. 1 S 5 mwN; BSGE 120, 289 = SozR 4-2500 § 268 Nr. 1, RdNr 43; BSGE 62, 131, 135 = SozR 4100 § 141b Nr. 40 S 153; BVerwGE 96, 350, 355) .
  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

    Soweit in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 1994 - BVerwG 6 C 42.92 - (BVerwGE 96, 350 ) im Falle einer auch als richterliche Rechtsfortbildung nicht mehr verständlichen Anwendung irrevisiblen materiellen Landesrechts ein im Revisionsverfahren beachtlicher Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG bejaht worden ist, besagt das nichts über die Verfahrensrelevanz eines solchen Mangels, der Voraussetzung für den hier mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wäre.
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an

    Ein Oberverwaltungsgericht verletzt bei der Auslegung einer Norm des irrevisiblen Landesrechts Bundesrecht, wenn es sich von der landesgesetzlichen Regelung so weit entfernt hat, dass die Begründung der Entscheidung den Zusammenhang mit dieser Norm nicht mehr hinreichend erkennen lässt und unter keinem insoweit denkbaren Gesichtspunkt - auch nicht als richterliche Rechtsfortbildung - verständlich ist (Urteil vom 14. September 1994 - BVerwG 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 114).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule;

  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 20.12

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an

  • VG Osnabrück, 27.06.2012 - 3 B 11/12

    Keine Regelung der Dienstpflichten eines Beamten durch öffentlich-rechtlichen

  • VG Greifswald, 10.03.2010 - 3 A 1156/08

    Wasserversorgungsgebührensatzung: Zulässigkeit eines Modellwechsels

  • BVerwG, 27.08.1996 - 6 B 37.96

    Gleichsetzung eines von der nächstgelegenen Orientierungsstufe konkret

  • BVerwG, 25.10.2021 - 3 B 13.20

    Anerkennung als Tierschutzorganisation

  • OVG Sachsen, 24.07.2012 - 2 C 16/10

    Anspruch von Schülern auf Beförderung und Erstattung von Beförderungskosten bei

  • VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847
  • VGH Bayern, 30.01.2007 - 7 ZB 06.781
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1996 - 9 S 1955/93

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten - anteilige Kostenerstattung trotz

  • BVerwG, 21.02.2012 - 9 B 72.11

    Überraschungsentscheidung im Zusammenhang mit einem Streit über einer freie Wahl

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94

    Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium

  • VG Weimar, 17.12.1998 - 4 E 2593/98

    Beurteilungsgrundlagen bei Beförderungskonkurrenz; Einstweilige Anordnung zur

  • BVerwG, 19.02.2019 - 4 B 59.18

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • VG Schleswig, 08.12.2010 - 9 A 244/09

    Schülerbeförderung: Übernahme der Kosten für den Besuch einer weiterführenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.1998 - A 2 S 629/97

    Öffentliche Schulen; Schulen in freier Trägerschaft; Bildungsgang;

  • VG Köln, 30.01.2008 - 10 K 2757/07

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Übernahme der Fahrkosten für einen

  • VG Braunschweig, 08.11.2001 - 6 A 49/01

    Ausnahmegenehmigung; Erstattung; Freistellung; gewöhnlicher Aufenthaltsort;

  • VG Köln, 25.11.2009 - 10 K 1350/09
  • VG Braunschweig, 21.06.2001 - 6 B 50/01

    Ausnahmegenehmigung; Bundesland; Dringlichkeit; Einzugsbereich; Freistellung;

  • VG Weimar, 13.12.2001 - 2 K 2481/00
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