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   BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92   

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https://dejure.org/1994,114
BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92 (https://dejure.org/1994,114)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 (https://dejure.org/1994,114)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 (https://dejure.org/1994,114)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 245
  • NVwZ 1995, 1103 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 525
  • DVBl 1995, 798
  • DÖV 1995, 959
 
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Wird zitiert von ... (218)

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Da für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Fall des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen ist (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 und vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93 Rn. 35), hier also auf den 6. Juni 2016, kommt insoweit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG in der bis zum 5. Juli 2017 geltenden Fassung (a.F.) zur Anwendung.

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei der Vermutungsregelung dadurch genügt, dass den Besonderheiten des Einzelfalles in Ausnahmefällen Rechnung getragen werden kann (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ).

    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ).

  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Denn ein waffenrechtskonformes Verhalten in der Vergangenheit muss ohnehin bei jedem Waffenbesitzer vorausgesetzt werden (OVG Bremen, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 1 LA 267/14 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 8. August 2014 - 2 K 1002/13 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2010 - OVG 11 S 5.09 -, juris; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, juris Rdnr. 32; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 -, juris).

    Damit kann ein schlichtes Aufgeben bzw. Unterlassen tatbestandsmäßiger Verhaltensweisen innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich nicht ausreichen, die gesetzlich eingetretene Regelvermutung zu widerlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, juris Rdnr. 33).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist im Falle des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 72 S. 17 = GewArch 1995, 343 ).
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