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   BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92   

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https://dejure.org/1994,59
BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92 (https://dejure.org/1994,59)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1994 - 3 C 17.92 (https://dejure.org/1994,59)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1994 - 3 C 17.92 (https://dejure.org/1994,59)
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Berliner Rettungsdienstgesetz

Art. 12 GG, Verstaatlichung einer Tätigkeit durch Schaffung eines Verwaltungsmonopols, Art. 3 Abs. 1 GG, Bevorzugung von gemeinnützigen Einrichtungen;

§§ 113, 144 VwGO, Gesetzesänderung während des Gerichtsverfahrens, Bestimmung der für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsvorschriften

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notfallrettung - Ungleichbehandlung Privater Rettungsdienste mit Gemeinnützigen - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 79
  • NJW 1995, 3067
  • NVwZ 1996, 66 (Ls.)
  • DÖV 1995, 689
 
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Wird zitiert von ... (162)

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Der 3. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts verweist auf seine Entscheidungen vom 3. November 1994 (3 C 17.92, NJW 1995, S. 3067), 26. Oktober 1995 (3 C 10.94, NJW 1996, S. 1608), 17. Juni 1999 (3 C 20.98, NVwZ-RR 2000, S. 213) und 8. November 2004 (3 B 36.04, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 12) und sieht in den Verfassungsbeschwerden keinen Anlass, davon abzugehen.
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Maßgeblich für die gerichtliche Entscheidung sind - mit anderen Worten - diejenigen Vorschriften des materiellen Rechts, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen (BVerwG, U.v. 3.11.1994 - 3 C 17/92 - BVerwGE 97, 79/81f.; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 113 Rn. 46 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Ob letzteres hier deswegen zu gelten hat, weil der zu beurteilende Verwaltungsakt im Ermessen der Behörde steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1994 - 3 C 17.92 -, BVerwGE 97, 79 ), oder ob der Klägerin für einen auf einen früheren Zeitpunkt bezogenen Aufhebungsantrag angesichts der noch anhängigen Bußgeldverfahren ein Rechtsschutzbedürfnis zukäme (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1994 - 11 C 25.93 -, BVerwGE 97, 214 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
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