Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1665
BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94 (https://dejure.org/1995,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1995 - 7 C 58.94 (https://dejure.org/1995,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 7 C 58.94 (https://dejure.org/1995,1665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kommunalvermögen - Anspruch auf Kapitalbeteiligungen - Regionale Energieversorgungsunternehmen - Aufgabenkompetenz der Gemeinden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kapitalbeteiligung; Energieversorgung; Gemeindekompetenz; Aufgabenkompetenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 273
  • NVwZ 1996, 179 (Ls.)
  • DÖV 1995, 1008
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.1993 - 7 C 13.92

    Privatisierung volkseigenen Vermögens, VEB, kommunale Aufgaben

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 92, 215 (218) [BVerwG 19.03.1993 - 7 C 13/92]; st. Rspr) ist Vermögen, das nicht nach Maßgabe seiner Widmung unmittelbar hoheitlichen Zwecken dient, sondern öffentliche Zwecke nur mittelbar durch seinen Vermögenswert oder durch seine Erträgnisse befördert, Finanzvermögen (Art. 22 Abs. 1 Satz 1 des Einigungsvertrages (EV)).

    Der abweichenden Ansicht der Beklagten, daß § 4 Abs. 2 KVG als Sonderregelung den öffentlichen Restitutionsanspruch dem Grunde nach verdränge, steht überdies die Maßgaberegelung zum Kommunalvermögensgesetz (Anlage II Kapitel IV Abschnitt III Nr. 2 zum Einigungsvertrag) entgegen, wonach die Übertragung von Kommunalvermögen in Übereinstimmung mit Art. 21, 22 EV zu erfolgen hat und damit jedenfalls insoweit vorzunehmen ist, als gemäß Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV ein Restitutionsfall vorliegt (vgl. BVerwGE 92, 215 (219) [BVerwG 19.03.1993 - 7 C 13/92]).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94
    Denn die Gemeinde ist im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Allzuständigkeit für Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 79, 127 (146 f.), BVerwGE 67, 321 (324) [BVerwG 04.08.1983 - 7 C 2/81]) bei Beachtung der gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (vgl. §§ 57, 60 KV) auch zur versorgungswirtschaftlichen Tätigkeit befugt.

    Dieser hat bei der Aufgabenausstattung zwar den Vorrang zu berücksichtigen, den die Verfassung in den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft der Gemeindeebene gegenüber der Kreisebene einräumt, ist aber in seiner Zuordnung frei, wenn die Aufgabe keinen oder keinen relevanten örtlichen Charakter besitzt (vgl. BVerfGE 79, 127 (143 ff.); 83, 363 (381 ff. [BVerfG 07.02.1991 - 2 BvL 24/84])).

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94
    Dieser hat bei der Aufgabenausstattung zwar den Vorrang zu berücksichtigen, den die Verfassung in den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft der Gemeindeebene gegenüber der Kreisebene einräumt, ist aber in seiner Zuordnung frei, wenn die Aufgabe keinen oder keinen relevanten örtlichen Charakter besitzt (vgl. BVerfGE 79, 127 (143 ff.); 83, 363 (381 ff. [BVerfG 07.02.1991 - 2 BvL 24/84])).
  • BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81

    Verhältnis Gemeinde-Staat

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94
    Denn die Gemeinde ist im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Allzuständigkeit für Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 79, 127 (146 f.), BVerwGE 67, 321 (324) [BVerwG 04.08.1983 - 7 C 2/81]) bei Beachtung der gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (vgl. §§ 57, 60 KV) auch zur versorgungswirtschaftlichen Tätigkeit befugt.
  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93

    Wiedervereinigung - Restitution - Kommunales Finanzvermögen - Volkseigenes

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94
    Kommunales Finanzvermögen im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV ist, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, auf diejenigen Vermögensgegenstände und Kapitalanteile an Einrichtungen beschränkt, die für öffentliche Zwecke und Aufgaben, die nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes von den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kommunen) im Rahmen ihrer Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG wahrgenommen werden, am 3. Oktober 1990 tatsächlich genutzt wurden oder für eine solche Nutzung konkret vorgesehen waren (vgl. BVerwGE 97, 240).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    (1) Die Versorgung der Einwohner und ortsansässigen Unternehmen mit Energie ist eine Aufgabe der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 27/04, BGHZ 163, 296, 302 - Arealnetz; BVerfG, NJW 1990, 1783; BVerwGE 98, 273, 275 f.; Mehde in Maunz/Dürig, GG, Stand Nov.

    Damit wird auch der Planungshoheit der Gemeinde als einer wesentlichen Ausprägung der durch die Gemeindeorgane vermittelten wirksamen Teilnahme der Gemeindebürger an den Angelegenheiten des örtlichen Gemeinwesens Rechnung getragen (vgl. BVerwGE 98, 273, 276).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    (1) Die Versorgung der Einwohner und ortsansässigen Unternehmen mit Energie ist eine Aufgabe der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 27/04, BGHZ 163, 296, 302 - Arealnetz; BVerfG, NJW 1990, 1783; BVerwGE 98, 273, 275 f.; Mehde in Maunz/Dürig, GG, Stand Nov.
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

    b) Bei den hier in Rede stehenden Kapitalanteilen handelt es sich nicht um Verwaltungs-, sondern um Finanzvermögen, weil ihre Zweckbestimmung nicht öffentlich-rechtlich gesichert ist (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273 ).

    Kommunales Finanzvermögen im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV ist auf diejenigen Vermögensgegenstände und Kapitalbeteiligungen an Einrichtungen beschränkt, die für öffentliche Zwecke und Aufgaben, die nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes von den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kommunen) im Rahmen ihrer Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG wahrgenommen werden, am 3. Oktober 1990 tatsächlich genutzt wurden oder für eine solche Nutzung konkret vorgesehen waren (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240 und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273 ).

    Dagegen werden die Energieerzeugung für den örtlichen Bedarf und die kleinräumige Energieverteilung nach wie vor der Selbstverwaltung der Gemeinden zugerechnet (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273 ).

    Maßgeblich ist auch insoweit die Sachlage bei Wirksamwerden des Beitritts (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273 ).

  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Treuhandanstalt;

    b) Der Anspruch aus § 4 Abs. 2 KVG bezieht sich grundsätzlich auf den Tag des Wirksamwerdens des Beitritts, also auf den 3. Oktober 1990 (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273 ); das schließt geringfügige Abweichungen aus Sachgründen bei der Anteilsberechnung nicht aus.

    Unberührt blieben nur Restitutionsansprüche, für die daher Besonderes gilt (Urteil vom 18. Mai 1995, a.a.O. ).

    Allerdings ist die örtliche Energieversorgung von der Energieversorgung der regionalen und der Verbundstufe zu unterscheiden; zu ihr zählt regelmäßig die Energieerzeugung nur für den örtlichen Bedarf, etwa durch herkömmliche Gaswerke (Stadtgas), Fernwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung, sowie die örtliche Energieverteilung (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995, a.a.O., S. 275 f.).

    Davon geht auch das Urteil des 7. Senats vom 18. Mai 1995 (a.a.O. ) aus, das keine verfassungsrechtlichen Bedenken äußert.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - 4 L 163/14

    Zur Einordnung der Erzeugung von Strom mit einer Photovoltaikanlage als

    Die Stromversorgung kann - was sich auch aus § 116 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GO LSA a.F. ergibt - eine Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft i.S.d. § 116 Abs. 1 Satz 1 GO LSA a.F. als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Mai 1995 - 7 C 58.94 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17. Februar 2011 - 2 L 126/09 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Grundsätzlich gehört die örtliche Energieversorgung, also die Energieerzeugung für den örtlichen Bedarf und die kleinräumige Energieverteilung zu den durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Selbstverwaltungsangelegenheiten örtlich relevanten Charakters, was allerdings eine gesetzliche Zuweisung dieser Aufgabe an den Landkreis nicht ausschließt (so BVerwG, Urt. v. 18. Mai 1995 - 7 C 58.94 -, zit. nach JURIS).

    Ob die Stromversorgung bzw. die Erzeugung von Solarstrom danach von vornherein nicht als überörtliche Angelegenheit und deswegen nicht als originäre Kreisaufgabe eingestuft werden kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18. Mai 1995, a.a.O.) und ob hinreichende Anhaltspunkte für ein Defizit hinsichtlich der zweckmäßigen Erfüllung durch die Gemeinden i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 LKO LSA oder für eine - vom Kläger vertretene - Einstufung als Ergänzungs- oder Ausgleichsaufgabe i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 LKO LSA (vgl. dazu Blum u.a., NKomVG, § 3 Rdnr. 20 ff., 32 ff.) bestehen, kann aber offen bleiben.

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Hier sei auch der Planungshoheit der Gemeinde und dem damit verbundenen Mitspracherecht der Bürgerschaft in den Angelegenheiten des örtlichen Gemeinwesens Rechnung getragen (BGH, a.a.O., Rn. 49. u.H. auf BVerwGE 98, 273, 276).

    Bei der Anwendung des EnWG, des GWB und damit auch der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze, die nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich mit Art. 28 Abs. 2 GG im Einklang stehen (BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 30 ff., 43 ff., m.w.N. - Stromnetz Berkenthin; vgl. auch BVerwGE 98, 273, 276) und auf die nachfolgend einzugehen sein wird, sind die Gerichte dazu aufgerufen, der besonderen Bedeutung der Garantie des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 GG) und ihrer Konkretisierung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. August 2016 - 2 BvR 2953/14, NVwZ 2016, 1630 - Titisee-Neustadt).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.03.2000 - VGH N 12/98
    Dementsprechend werden wirtschaftliche  Leistungen, deren der Bürger zur Sicherung seiner Existenz bedarf, wie etwa die  Wasser- und Energieversorgung, seit jeher den Aufgaben der kommunalen  Gebietskörperschaften zugeordnet (BVerfGE 66, 248 [258]; BVerfG, NJW 1990, 1783BVerwGE 98, 273 [275]; Hill, BB 1997 425 [427]).
  • BVerwG, 02.01.2006 - 6 B 55.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung der grundsätzlichen

    Dass Betätigungen der Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge in den Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fallen, ist nicht zweifelhaft (vgl. BVerwGE 98, 273 ; 122, 157 ).
  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 50.02

    Mauergrundstücke; Grenzgrundstücke; Verwaltungsvermögen; kommunales

    Demgegenüber gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum kommunalen Finanzvermögen im Sinne des Art. 22 Abs. 1 EV diejenigen Vermögensgegenstände, die für öffentliche Zwecke und Aufgaben, die nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes von den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kommunen) im Rahmen ihrer Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG wahrgenommen werden, am 3. Oktober 1990 tatsächlich genutzt wurden oder für eine solche Nutzung konkret vorgesehen waren, ohne dass ihre Zweckbestimmung öffentlich-rechtlich gesichert war (Urteile vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240, 241 f.; vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273, 274 und vom 13. September 2001 - BVerwG 3 C 31.00 - BVerwGE 115, 97, 99).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 31.00

    Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Kleingartenwesen; Vereinshaus;

    Solche Einrichtungen gehören allerdings zum (allgemeinen) Finanzvermögen i.S. von Art. 22 EV, denn für dieses ist kennzeichnend, dass es öffentliche Zwecke nur mittelbar durch seinen Vermögenswert oder durch seine Erträgnisse fördert (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273, 274).
  • VG Stuttgart, 29.04.2013 - 7 K 1016/13

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung des Bürgerbegehrens "Energie- und

  • BGH, 11.03.1997 - KZR 2/96

    Vereinbarkeit der Einräumung von Leitungsrechten am kommunalen

  • VG Stuttgart, 29.04.2013 - 7 K 929/13

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bürgerbegehrens; Energieversorgung

  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 43.02

    Restitution; Restitutionsausschluss; Nutzung für eine öffentliche Aufgabe;

  • VG Berlin, 26.01.2017 - 29 K 67.16

    Kommunaler Anspruch auf Übertragung von Geschäftsanteilen an Versorgungsbetrieb

  • BVerwG, 11.11.1999 - 3 C 34.98

    Zuordnung einer Mülldeponie; Gemeindeverbände; Landkreise; Müllentsorgung,

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970

    Heranziehung eines überregionalen Stromversorgers zu einem Fremdenverkehrsbeitrag

  • VG Oldenburg, 17.07.2012 - 1 B 3594/12

    Bevorzugung eines kommunalen Unternehmens bei der Auswahlentscheidung über die

  • OLG Rostock, 14.09.2000 - 1 U 187/98

    Stromvergleich - Beteiligte - Übertragungsanspruch unbeteiligter Kommunen - Treu

  • VK Hamburg, 02.09.2010 - Vgk FB 9/10

    Sonstiger Kurztext Unterlassens einer Ausschreibung von Dienstleistungen im

  • BVerwG, 03.07.2003 - 3 B 32.03

    Gemeindliche Abtretung eines GmbH-Anteils; Umwandlung eines Energieunternehmens

  • VG Berlin, 10.07.1995 - 31 A 17.94

    Berliner Segler

  • FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07

    "Stromvergleich" in den neuen Bundesländern als entgeltliches Geschäft

  • VG Stuttgart, 29.10.2003 - 3 K 1256/03

    Anmeldeformular der Rundfunkanstalt keine öffentliche Urkunde

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht