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   BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94   

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https://dejure.org/1995,71
BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94 (https://dejure.org/1995,71)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1995 - 5 C 9.94 (https://dejure.org/1995,71)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1995 - 5 C 9.94 (https://dejure.org/1995,71)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe - gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt bei Klage auf Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer

    Eingliederungshilfe - Gerichtliche Prüfung - Blinden-PC - Ablehnung - Sozialhilfeträger - Maßgeblicher Zeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 149
  • NJW 1996, 2588
  • NVwZ 1996, 1104 (Ls.)
  • DVBl 1996, 305
  • DÖV 1996, 330
 
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Wird zitiert von ... (143)

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Denn nach der Eigenart der Sozialhilfe als Hilfe in gegenwärtiger Not setzt eine positive Rechtsmittelentscheidung voraus, dass die Notlage, insbesondere der Hilfebedarf noch zur Zeit der letzten Entscheidung besteht (vgl. zB BVerwG 31. August 1995 - 5 C 9/94 - BVerwGE 99, 149) .
  • BSG, 29.05.2019 - B 8 SO 8/17 R

    Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach dem SGB XII

    Eine Ablehnung bezieht sich folglich nur auf die Umstände, die im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde (objektiv) vorlagen; regelmäßig also auf den Monat der Ablehnung des Sonderbedarfs (als Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung; zur Möglichkeit der Ablehnung einer einmaligen Leistung durch die Behörde auch für einen längeren Regelungszeitraum vgl Bundesverwaltungsgericht vom 31.8.1995 - 5 C 9/94 - BVerwGE 99, 149, 154 - NJW 1996, 2588) .
  • SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?

    Sozialhilfe ist nach Wesen, Sinn und Zweck Hilfe in gegenwärtiger Not (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995, 5 C 9/94, juris, Rdnr. 18), so dass die Leistungen final auf das Ziel ausgerichtet sind, eine gegenwärtige konkrete Notlage eines Menschen abzuwenden (sog. Finalprinzip, vgl. Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl., Einl. SGB XII, Rdnr. 51).
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