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   BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94   

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BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94 (https://dejure.org/1995,91)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1995 - 5 C 11.94 (https://dejure.org/1995,91)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1995 - 5 C 11.94 (https://dejure.org/1995,91)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage - Vorheriger Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG (F. 1983) § 119 Abs. 1; VwGO § 75

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 158
  • NJW 1996, 1977
  • NVwZ 1996, 912 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 545 (Ls.)
  • DVBl 1996, 309
  • DÖV 1996, 331
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 16.10.1986 - 12 RK 13/86

    Gewöhnlicher Aufenthalt - befristete Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94
    Der unbestimmte Gesetzesbegriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" ist aus Sinn, Zweck und Regelungszusammenhang der jeweiligen Norm heraus auszulegen, in der er gebraucht wird (vgl. auch BSG, Urteil vom 9. Oktober 1984 - 12 RK 5/83 (SozR 5750 Art. 2 § 51 a ArVNG Nr. 58, S. 118); Urteil vom 16. Oktober 1986 - 12 RK 13/86 - (SozR 1200 § 30 SGB 1 Nr. 10, S. 9 f.)).

    Doch ist § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I - mag die Regelung ansonsten auch für alle Sozialleistungsbereiche gelten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 16. Oktober 1986 - 12 RK 13/86 - (a.a.O.)) - im Bereich des Sozialhilferechts aufgrund des Vorbehalts in § 37 Satz 1 SGB I nur anwendbar, soweit sich aus dem Bundessozialhilfegesetz nichts Abweichendes ergibt.

    Solche zeitlichen Aufenthaltsbeschränkungen hindern eine Prognose, der Aufenthalt werde "bis auf weiteres" (vgl. Nr. 3.2.1 des von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe herausgegebenen Leitfadens zur Gewährung von Sozialhilfe an Deutsche im Ausland nach § 119 BSHG) andauern, für den Betreffenden bestehe die "gute Möglichkeit eines weiteren Verbleibs" (BSG, Urteil vom 16. Oktober 1986 - 12 RK 13/86 (a.a.O. S. 10)) an dem betreffenden Ort; sie lassen im Gegenteil "ein Ende des Aufenthalts erwarten" (vgl. BSGE 62, 67 (69) [BSG 25.06.1987 - 11a REg 1/87]).

  • BSG, 31.01.1980 - 8b RKg 4/79

    Anerkennungsverfahren - Asylsuchender Ausländer - Asylberechtigung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94
    Hierzu kann es in aller Regel nur kommen, wenn der Aufenthalt auf Dauer angelegt ist und eine entsprechende Dauer auch erlangt hat, ein dauerhafter Aufenthalt also keinen objektiven Hindernissen begegnet (vgl. auch BSGE 49, 254 (256)).

    Zwar wird damit - in Anlehnung an die Begrifflichkeit des Steuerrechts (siehe BTDrucks 7/3786, S. 5 zu § 30; vgl. auch BSGE 45, 95 (98 f.); 49, 254 (255 f.)) - maßgeblich auf die Verweildauer abgehoben, so daß die Existenz eines Lebensmittelpunktes und ebenso Kriterien wie "familiäre, berufliche und gesellschaftliche Bindungen" (vgl. Nr. 4 Sätze 2 und 3 des Anwendungserlasses zu § 9 AO vom 18. Januar 1990 - BStBl I 1990, 50 -) nicht die Bedeutung konstitutiver Merkmale eines "gewöhnlichen Aufenthalts" haben, sondern sich als bloße Indizien für sein Vorhandensein und Anhaltspunkte zu seiner Ermittlung verstehen lassen.

  • BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94
    Diese Stellungnahme stellt indessen nach deren objektivem Sinngehalt keine rechtsverbindliche Regelung im Sinne des § 31 SGB X dar; es ist auch nicht ersichtlich, daß die Beklagte mit der Mitteilung an die Botschaft ein Ersuchen verbunden hätte, dem Kläger die Mitteilung als Verwaltungsakt bekanntzugeben (vgl. zum Erfordernis des Zustellungswillens BVerwGE 16, 165; 29, 321) [BVerwG 29.04.1968 - VIII C 19/64].
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94
    Ein Rechtssatz des Inhalts, daß eine Ausnahmevorschrift nicht entsprechend angewendet werden dürfe, besteht nicht (BVerwGE 61, 169 (172) [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94
    Handelt es sich demnach um die bloße Mitteilung einer Stellungnahme ohne Regelungscharakter, kann offenbleiben, ob die Feststellung des Berufungsgerichts, mit dem Schreiben der Botschaft sei ein "Bescheid der Beklagten" bekanntgegeben worden, auf einer unrichtigen Rechtsanschauung beruht oder aber als Feststellung tatsächlichen Charakters zu verstehen ist; denn auch letztere wäre, weil offensichtlich aktenwidrig, für das Revisionsgericht nicht nach § 137 Abs. 2 VwGO bindend (vgl. z. B. BVerwGE 79, 291 (297 f.) [BVerwG 29.04.1988 - 9 C 54/87]).
  • BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87

    Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt - Asylbewerber - Erziehungsgeld

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94
    Solche zeitlichen Aufenthaltsbeschränkungen hindern eine Prognose, der Aufenthalt werde "bis auf weiteres" (vgl. Nr. 3.2.1 des von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe herausgegebenen Leitfadens zur Gewährung von Sozialhilfe an Deutsche im Ausland nach § 119 BSHG) andauern, für den Betreffenden bestehe die "gute Möglichkeit eines weiteren Verbleibs" (BSG, Urteil vom 16. Oktober 1986 - 12 RK 13/86 (a.a.O. S. 10)) an dem betreffenden Ort; sie lassen im Gegenteil "ein Ende des Aufenthalts erwarten" (vgl. BSGE 62, 67 (69) [BSG 25.06.1987 - 11a REg 1/87]).
  • BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 18/85

    Befristete Aufenthaltserlaubnis - Ausländer - Aufenthalt - Kindergeld

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94
    Schon die Befristung macht deutlich, daß der Aufenthalt kein Dauerzustand werden soll (BSG, Urteil vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 - (SozR 5870 § 1 BKGG Nr. 12, S. 28)).
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 8/77

    Anspruch auf Kindergeld für in Dänemark wohnende Kinder - Auseinanderfallen von

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94
    Zwar wird damit - in Anlehnung an die Begrifflichkeit des Steuerrechts (siehe BTDrucks 7/3786, S. 5 zu § 30; vgl. auch BSGE 45, 95 (98 f.); 49, 254 (255 f.)) - maßgeblich auf die Verweildauer abgehoben, so daß die Existenz eines Lebensmittelpunktes und ebenso Kriterien wie "familiäre, berufliche und gesellschaftliche Bindungen" (vgl. Nr. 4 Sätze 2 und 3 des Anwendungserlasses zu § 9 AO vom 18. Januar 1990 - BStBl I 1990, 50 -) nicht die Bedeutung konstitutiver Merkmale eines "gewöhnlichen Aufenthalts" haben, sondern sich als bloße Indizien für sein Vorhandensein und Anhaltspunkte zu seiner Ermittlung verstehen lassen.
  • BVerwG, 19.06.1963 - V C 198.62
    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94
    Diese Stellungnahme stellt indessen nach deren objektivem Sinngehalt keine rechtsverbindliche Regelung im Sinne des § 31 SGB X dar; es ist auch nicht ersichtlich, daß die Beklagte mit der Mitteilung an die Botschaft ein Ersuchen verbunden hätte, dem Kläger die Mitteilung als Verwaltungsakt bekanntzugeben (vgl. zum Erfordernis des Zustellungswillens BVerwGE 16, 165; 29, 321) [BVerwG 29.04.1968 - VIII C 19/64].
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 5/83
    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94
    Der unbestimmte Gesetzesbegriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" ist aus Sinn, Zweck und Regelungszusammenhang der jeweiligen Norm heraus auszulegen, in der er gebraucht wird (vgl. auch BSG, Urteil vom 9. Oktober 1984 - 12 RK 5/83 (SozR 5750 Art. 2 § 51 a ArVNG Nr. 58, S. 118); Urteil vom 16. Oktober 1986 - 12 RK 13/86 - (SozR 1200 § 30 SGB 1 Nr. 10, S. 9 f.)).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    a) Für die Verpflichtungsklage ist anerkannt, dass ihre Zulässigkeit grundsätzlich von einem vorher im Verwaltungsverfahren erfolglos gestellten Antrag auf Vornahme des eingeklagten Verwaltungsakts abhängt (Urteile vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 10.73 - Buchholz 232 § 181 BBG Nr. 6 S. 12, vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1 S. 7 f., vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 1.78 - BVerwGE 57, 204 und vom 24. Februar 1982 - BVerwG 6 C 8.77 - Buchholz 238.4 § 30 SG Nr. 5; Beschluss vom 6. Mai 1993 - BVerwG 1 B 201.92 - juris; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 5 C 11.94 - BVerwGE 99, 158 = Buchholz 436.0 § 119 BSHG Nr. 2 S. 2 f.; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 42 Rn. 37 m.w.N.).

    Sie gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob der erstrebte Verwaltungsakt auf Antrag oder von Amts wegen zu erlassen ist (Urteil vom 31. August 1995 a.a.O.).

    Selbst wenn es sich bei dem Antragserfordernis nicht um eine Klagevoraussetzung handeln sollte (so aber Urteil vom 31. August 1995 a.a.O.), sondern um eine bloße Sachentscheidungsvoraussetzung, die erst im Zeitpunkt der abschließenden gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss (so Urteil vom 14. Dezember 1978 und Beschluss vom 6. Mai 1993, jeweils a.a.O.), scheidet jedenfalls angesichts der Besonderheiten des telekommunikationsrechtlichen Beschlusskammerverfahrens eine Nachholung des Antrages durch die Klagebegründung aus.

  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18

    Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen

    Für die Verpflichtungsklage ist anerkannt, dass ihre Zulässigkeit grundsätzlich davon abhängt, dass der Kläger bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Vornahme des angestrebten Verwaltungsakts gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. August 1995 - 5 C 11.94 - BVerwGE 99, 158 und vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 - BVerwGE 130, 39 Rn. 23; stRspr).
  • VG Stade, 09.10.2018 - 1 B 1918/18

    Kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art.

    Einfachere Möglichkeiten des Rechtsschutzes bestehen insbesondere darin, dass der Betroffene, bevor er um gerichtlichen Rechtsschutz nachsucht, zunächst bei der Behörde einen Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes stellen muss, um dieser im Sinne des Gewaltenteilungsgrundsatzes die Möglichkeit zu geben, sich an erster Stelle mit der Angelegenheit zu befassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 11.94 -, juris, Rn. 14 sowie § 75 Abs. 1 Satz 1 VwGO; zum Vorliegen einer i.R.v. § 75 Abs. 1 Satz 1 VwGO vorausgesetzten Verpflichtungsklage in der Hauptsache: Ehmann/Selmayr, Datenschutz-Grundverordnung, 2. Auflage, 2018, Art. 18, Rn. 37; zur Geltung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage, 2016, Vorb.
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