Rechtsprechung
   BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 2.94, 6 PKH 5.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2031
BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 2.94, 6 PKH 5.94 (https://dejure.org/1995,2031)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1995 - 6 C 2.94, 6 PKH 5.94 (https://dejure.org/1995,2031)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1995 - 6 C 2.94, 6 PKH 5.94 (https://dejure.org/1995,2031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Tenor eines Beschlusses auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Ärztliche Vorprüfung - Rücktritt und Säumnis - Chancengleichheit im Prüfungsverfahren - Verwaltungsakt - Bindungswirkung bei fehlender Erkennbarkeit eines Behördenschreibens als Verwaltungsakt

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Anrechnung von Prüfungsteilen bei Rücktritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 208
  • NVwZ 1997, 181
  • DVBl 1996, 441
  • DÖV 1996, 795
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1994 - 22 A 518/94

    Nachträglicher Prüfungsrücktritt; Prüfungsunfähigkeit; Widerspruch; Nichtbestehen

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 2.94
    Es kann und muß nämlich den Prüfling gemäß § 17 ÄAppO von Amts wegen zur Nachholung des Prüfungsteils laden, ohne daß es einer vorherigen Meldung durch den Prüfling bedarf (vgl. dazu: Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Dezember 1994 - 22 A 518/94 -, UA S. 11 f.).
  • BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 3.18

    Anforderungen an die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von prüfungsrechtlichen

    Die Prüfung ist in dem Stand, in dem sie sich vor dem Ergehen des Verwaltungsakts befand, fortzusetzen (vgl. hierzu allgemein: BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1982 - 7 C 74.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 162 S. 92 und vom 6. September 1995 - 6 C 2.94 - BVerwGE 99, 208 sowie Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 13 ff., 166 ff., 813, 821, 824).
  • OVG Saarland, 26.01.2012 - 2 A 329/11

    Anerkennung eines wichtigen Grundes für das Fernbleiben von einer Prüfung im

    zur Unterscheidung von Rücktritt und Säumnis vgl. BVerwG, Urteile vom 6.9.1995 - 6 C 2.94 - NVwZ 1997, 181, und vom 13.5.1998 - 6 C 12/98 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14.
  • OVG Saarland, 26.01.2012 - 2 A 331/11

    Anerkennung eines wichtigen Grundes für ein Fernbleiben von einer Prüfung im

    zur Unterscheidung von Rücktritt und Säumnis vgl. BVerwG, Urteile vom 6.9.1995 - 6 C 2.94 - NVwZ 1997, 181, und vom 13.5.1998 - 6 C 12/98 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - 19 A 3028/15
    BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 -, BVerwGE 106, 369, juris, Rn. 14; vgl. schon Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 2.94 -, BVerwGE 99, 208, juris, Rn. 28.
  • OVG Sachsen, 06.04.2022 - 5 A 697/20

    Prüfung; Rücktritt; Prüfungsunfähigkeit; Migräne; Attest; Beweislast;

    Ein Rücktritt setzt regelmäßig eine Entscheidung und Erklärung des Prüflings voraus, nicht (weiter) an der Prüfung teilzunehmen oder die bereits abgeleistete Prüfung nicht gegen sich gelten lassen zu wollen; dagegen bedeutet Säumnis die tatsächliche Nichtteilnahme an der Prüfung oder einem Prüfungsteil, ohne dass der Prüfling zuvor den Rücktritt erklärt hat oder erklären kann (BVerwG, Urt. v. 13. Mai 1998 - 6 C 12.8 -, juris Rn. 14; Urt. v. 6. September 1995 - 6 C 2.94 -, juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1998 - 10 L 3178/96

    Prüfungsrecht

    Es soll dahingestellt bleiben, ob in der bloßen Vorlage zweier ärztlicher Atteste [...] konkludent eine solche schriftliche Versäumniserklärung gesehen werden kann (bejahend für den Fall der Übersendung einer amtsärztlichen Bescheinigung BVerwG, Urt. v. 6.9.1995 - BVerwG 6 C 2.94 -, NVwZ 1997, 181, 182; a..A. für den Fall bloßer Übersendung ärztlicher, Atteste VGH Kassel, Urt. v. 10.1.1991, SPE n.F. 596 Nr. 39 S. 84, 88; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 1994, Rdn. 159).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1998 - 9 S 385/98

    Rücktritt von einem Prüfungsteil - Auswirkung für die gesamte Prüfung

    Erst wenn die Frist des § 19 Abs. 1 Satz 3 ÄAppO überschritten wird, welche den nötigen inneren Zusammenhang der mehreren Prüfungsteile auch in diesen Nachholungsfällen wahren soll, wirkt das entschuldigte Versäumnis nunmehr wie ein genehmigter Rücktritt (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. vom 06.09.1995 - 6 C 2.94 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 357); dann spricht vieles für die Annahme, die erneute Prüfungsteilnahme von einer erneuten Zulassung abhängig zu machen.
  • VG Minden, 25.01.2000 - 2 K 3874/99
    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 2/94 -.
  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.888

    Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (schriftlicher Prüfungsteil);

    Soweit die LMU im Bescheid vom 27. August 2010 ausgeführt hat, die erste Wiederholung des schriftlichen Teils des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sei mit der Note "nicht ausreichend" zu bewerten, handelt es sich nicht um eine konstitutive Feststellung, sondern um einen bloßen Hinweis auf die kraft Gesetzes gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 ÄApprO eintretenden Rechtsfolge aufgrund der abgelehnten Rücktrittsgenehmigung (vgl. BVerwG, U.v. 6.9.1995 - 6 C 2.94 - BVerwGE 99, 208/210 f.).
  • VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 18 K 7258/04

    Bestehen eines Anspruchs auf Neubewertung einer Klausur wegen Verstoßes gegen

    zur Geeignetheit von Prüfungsaufgaben siehe BVerwG, Urteil vom 9. August 1996 - 6 C 3.95 -, DVBl. 1996, 1381; siehe auch Urteil vom 17. Mai 1995 - 6 C 2.94 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 349.
  • VG Düsseldorf, 05.07.2005 - 18 K 8086/03

    Teilweise Rücknahme eines Rechtsstreits; Nichtversetzung eines Schülers in eine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht