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   BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 24.94   

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BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 24.94 (https://dejure.org/1995,1632)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1995 - 2 C 24.94 (https://dejure.org/1995,1632)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 (https://dejure.org/1995,1632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslandsdienstbezüge - Kaufkraftausgleich - Kaufkraftunterschied - Besoldung - Berücksichtigung von Sonderbeschaffungsmöglichkeiten - Ministerielle Regelung - Benehmen mit anderen Behörden - Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 7, § 54 (a.F.)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 355
  • NVwZ 1997, 76 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1996, 583
  • DVBl 1996, 1130
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68

    Sonderregelungen für dienstlichen Wohnsitz in fremdem Währungsgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 24.94
    Die Bestimmung der Höhe des Kaufkraftausgleichs durch Rechtsverordnung ist nicht erforderlich (BVerwGE 38, 139 [141 ff. ]).

    Diese Festlegung durch die Exekutive ist im Rahmen eines Verwaltungsrechtsstreits über den Umfang des besoldungsrechtlichen Kaufkraftausgleichs gerichtlich überprüfbar (BVerwGE 38, 139 [140]).

    Bereits nach § 2 Abs. 2 BBesG in der Fassung vom 18. Dezember 1963 (BGBl I S. 917), wonach der Bundesminister des Innern "bestimmte", inwieweit die Kaufkraft der Dienstbezüge durch Zu- oder Abschläge sicherzustellen ist, war diesem "eine gewisse Freiheit in der Auswahl der Berechnungsmethode" und die Möglichkeit "der Pauschalierung" eingeräumt (BVerwGE 38, 139 [144 f. ]).

    Sinn und Zweck des Kaufkraftausgleichs ist es, in Erfüllung der Fürsorgepflicht sicherzustellen, daß dem Beamten die dem jeweiligen Amt und seinen persönlichen Verhältnissen angemessene Alimentation auch bei dienstlichem Wohnsitz außerhalb des Währungsgebiets erhalten bleibt (BVerwGE 38, 139 [144]).

    Dabei sind die Toleranzgrenzen statistisch bedingter Ungenauigkeiten sowie - um ein ständiges Reagieren auf kurzfristige und geringfügige Schwankungen des Kaufkraftunterschieds zu vermeiden (vgl. BVerwGE 38, 139 [145]) - Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 12.12.1990 - 6 C 8.89

    Recht der Soldaten: Anspruch auf Auslandsdienstbezüge von in einen NATO-Stab

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 24.94
    Dem Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung (§ 2 BBesG) folgend wird der Anspruch auf kaufkraftentsprechende Bezüge normativ begründet (vgl. BVerwGE 87, 197 [203]).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Die gerichtliche Kontrolle stößt jedoch an die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung, wenn der gesetzliche Tatbestand Bewertungen oder Prognosen voraussetzt, die exakter tatsächlicher und rechtlicher Erkenntnis nicht zugänglich sind (vgl. BVerwGE 99, 355 ).
  • VG Cottbus, 28.06.2013 - 4 K 48/10

    Besoldung und Versorgung

    Das reicht aus um annehmen zu können, dass dieser Teil der Besoldung gesetzlich geregelt ist (vgl. zu diesem Ansatz: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, zitiert nach juris; Plog/Wiedow, BBG, Stand: August 2012, § 2 BBesG Rdn. 12).

    Die Festsetzung des Gesamtbetrages für die Aufstockung und die Festsetzung des Aufstockungsbetrages der Sonderzahlung für aktive Beamte und Richter für das Jahr 2008 durch die Exekutive ist im Rahmen des vorliegenden Verfahrens grundsätzlich überprüfbar (vgl. zu dem dahinterstehenden Ansatz, allerdings im Zusammenhang mit dem Kaufkraftausgleich: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, zitiert nach juris).

    Eine gerichtliche Kontrolle findet allerdings nur eingeschränkt statt (vgl. zum Kaufkraftausgleich: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, zitiert nach juris).

    Sie stellen - wie etwa auch die Kaufkraft einer Währung - keine "Tatsache" in dem Sinne dar, dass sie unter sorgfältiger Beachtung bestimmter methodischer Regeln exakt oder nach Maßgabe der von dem Messverfahren erzielten Genauigkeit nur annähernd objektiv bestimmt werden könnten; vielmehr verlangen die in Betracht kommenden Methoden zur Abschätzung künftiger Steuereinnahmen bzw. Steuermehreinnahmen zahlreiche Wertungen, die einer präzisen Tatsachenfeststellung wie auch einer rechtlichen Erkenntnis kaum zugänglich sind (vgl. zur Kaufkraft: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, zitiert nach juris).

    Die Festsetzung der Gesamtsumme der Aufstockung und der Aufstockungsbeträge erfolgte - was zunächst zu überprüfen ist (vgl. auch hier: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, zitiert nach juris) - verfahrensfehlerfrei.

    Der Beklagte hat auch - was ebenfalls zu überprüfen ist (vgl. zum Kaufkraftausgleich: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, zitiert nach juris) - die materiell rechtlichen Voraussetzungen, hier diejenigen aus § 7 BbgSZG 2007 - 2009, beachtet.

    Darüber hinaus ist gerichtlich zu überprüfen, ob die angewandte Methode mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt und ob sie wissenschaftlich vertretbar ist (vgl. zu diesem Ansatz: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, zitiert nach juris), was auch voraussetzt, dass sie nachvollziehbar ist.

    Schließlich ist - was ebenfalls gerichtlich zu überprüfen ist - nichts dafür ersichtlich, dass bei der Ermittlung der zu erwartenden Steuermehreinnahmen unsachgemäße Erwägungen angestellt worden wären (vgl. zu dem dahinterstehenden Ansatz: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, zitiert nach juris) oder der Minister der Finanzen des Landes Brandenburg bewusst falsche Ansätze oder auch nur "gegriffene" Ansätze, die trotz naheliegender Möglichkeiten besserer Informationsgewinnung ein angemessenes Bemühen um realitätsnahe Prognosen zu erwartender Einnahmen vermissen lassen (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 09. Juli 2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96, 130), zugrunde gelegt hätte.

  • VG Potsdam, 14.12.2020 - 2 K 4196/17
    BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, juris Rn. 19; für die vorliegende Norm so ausdrücklich auch VG Cottbus, Urteil vom 28. Juni 2013 - VG 4 K 48/10 -, juris Rn. 24.

    zu diesem Kriterium vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, juris Rn. 26.

    siehe auch VG Cottbus, Urteil vom 28. Juni 2013 - 4 K 48/10 -, juris Rn. 29 f.; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, juris Rn. 24 f.

    BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, juris Rn. 23.

    BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, juris Rn. 22.

    BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, juris Rn. 28; VG Cottbus, Urteil vom 28. Juni 2013 - VG 4 K 48/10 -, juris Rn. 30.

    BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 -, juris Rn. 34,.

  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 222/96

    Kaufkraftausgleich für Auslandsbedienstete

    Allerdings findet eine gerichtliche Kontrolle der oberstbehördlichen Festlegung nur eingeschränkt statt (vgl. BVerwG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24/94 - BVerwGE 99, 355).

    Vielmehr verlangen die in Betracht kommenden Methoden zur Ermittlung von Kaufkraftunterschieden zahlreiche Wertungen, wie z.B. die Festlegung eines "Warenkorbes" hinsichtlich der Auswahl der Güterkombination, der Auswahl des Gewichts und des Schemas der Waren und der Auswahl der Preisrepräsentanten nach Güteart, Qualität und Verkaufsstelle bei der Anwendung der Methode des Preisvergleichs (vgl. BVerwG Urteil vom 26. Oktober 1995, aaO, unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 7/1906 Seite 79, Begründung der Bundesregierung zu § 7).

    Nicht erforderlich ist dagegen, daß jede geringfügige Schwankung der Kaufkraft Berücksichtigung findet; vielmehr kann eine gewisse Pauschalierung erfolgen (vgl. BVerwG Urteil vom 26. Mai 1971, aaO S. 146 und BVerwG Urteil vom 26. Oktober 1995, aaO).

    Sie konnte daher nicht als rechtswidrig beanstandet werden (so auch BVerwG Urteil vom 26. Oktober 1995, aaO).

  • BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 31.96

    Kaufkraftausgleich - Zuschläge - Abschläge

    »Die Festlegung des Kaufkraftausgleichs kann sowohl für Zu- als auch für Abschläge durch ministerielle Regelung erfolgen (im Anschluß an Urteile vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 2 C 23.94 - BVerwG 2 C 24.94 [BVerwGE 99, 355 = Buchholz 240 § 7 Nr. 6] und BVerwG 2 C 25.94 -).«.

    Der erkennende Senat hat unter Bezugnahme auf das Urteil des 6. Senats vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 6 C 8.89 - (BVerwGE 87, 197 [203] = Buchholz 240 § 52 Nr. 2, S. 2 [7]) in den Urteilen vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 2 C 24.94 - (BVerwGE 99, 355 [357] = Buchholz 240 § 7 Nr. 6 S. 1) - BVerwG 2 C 23.94 und BVerwG 2 C 25.94 - entschieden, daß der Kaufkraftausgleich dem Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung folgend normativ begründet wird.

    In den zitierten Urteilen des Senats vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 2 C 23.94, BVerwG 2 C 24.94 (a.a.O.) und BVerwG 2 C 25.94 - ist nach Sinn und Zweck der Regelung dargelegt, daß dann, wenn die Kaufkraft der Deutschen Mark höher ist als die fremde Währung, ein Ausgleich durch Abschlag vorgenommen wird; tritt jedoch ein Kaufkraftverlust ein, erfolgt ein Ausgleich durch Zuschlag.

    Zwar beziehen sich die Ausführungen im Urteil vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 2 C 24.94 - (a.a.O.) lediglich auf einen Kaufkraftzuschlag.

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Die gerichtliche Kontrolle einer auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG ergangenen Entscheidung ist nicht deshalb eingeschränkt, weil der gesetzliche Tatbestand Bewertungen oder Prognosen voraussetzt, die exakter tatsächlicher und rechtlicher Erkenntnis nicht zugänglich sind (vgl. BVerwGE 99, 355 ; BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - ).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

    Dagegen bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BAG 21. November 1996 -  6 AZR 222/96  - zu II 2 der Gründe; BVerwG 26. Oktober 1995 - 2 C 24.94 - BVerwGE 99, 355, 357) .
  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 23.94

    Anspruch auf die Gewährung von Kaufkraftausgleich - Fortrechnung von durch

    Die ministerielle Regelung der Höhe des Kaufkraftausgleichs für Beamte mit dienstlichem und tatsächlichem Wohnsitz im Ausland unterliegt nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle (wie BVerwG 2 C 24.94).

    Die Berücksichtigung von "Direktimporten" und "Sondervergünstigungen für den diplomatischen Dienst" bei der Feststellung von Kaufkraftunterschieden ist zulässig (wie BVerwG 2 C 24.94).

  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 25.94

    Anspruch auf die Gewährung von Kaufkraftausgleich - Fortrechnung von durch

    Die ministerielle Regelung der Höhe des Kaufkraftausgleichs für Beamte mit dienstlichem und tatsächlichem Wohnsitz im Ausland unterliegt nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle (wie BVerwG 2 C 24.94).

    Die Berücksichtigung von "Direktimporten" und "Sondervergünstigungen für den diplomatischen Dienst" bei der Feststellung von Kaufkraftunterschieden ist zulässig (wie BVerwG 2 C 24.94).

  • VG Düsseldorf, 17.04.2002 - 10 K 4258/01

    Anspruch eines Soldaten mit Einsatz im Ausland auf Zahlung eines höheren

    Nachprüfbar ist die oberstbehördliche Festlegung des Umfangs des besoldungsrechtlichen Kaufkraftausgleichs allerdings im Rahmen des vorliegenden Verwaltungsrechtsstreits, wobei eine gerichtliche Kontrolle insoweit jedoch nur eingeschränkt stattfinden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24/94 -, BVerwGE 99, 355.

    Die Verfahrensbestimmung erfasst sowohl die Grundsätze für die Ermittlung von Kaufkraftunterschieden als auch die Festsetzung des Kaufkraftausgleichs, 4. vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 C 24/94 -, a.a.O.

  • VG Düsseldorf, 17.04.2002 - 10 K 3478/01

    Ausgestaltung des besoldungsrechtlichen Anspruchs eines Soldaten auf Zeit auf

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • VGH Hessen, 28.11.1996 - 1 N 2408/94

    Normenkontrolle der Verordnung über die Ermäßigung der Pflichtstundenzahl für

  • VG Minden, 26.10.2004 - 10 K 853/01

    Voraussetzungen der Wahrung der Klagefrist zur Erhebung einer Verpflichtungsklage

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 32.98

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 1 A 1517/10

    Zu dem vom Statistischen Bundesamt durchzuführenden Verfahren zur Ermittlung der

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