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   BVerwG, 09.11.1954 - I B 145.53   

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https://dejure.org/1954,27
BVerwG, 09.11.1954 - I B 145.53 (https://dejure.org/1954,27)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1954 - I B 145.53 (https://dejure.org/1954,27)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1954 - I B 145.53 (https://dejure.org/1954,27)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Enteignung; Flurbereinigung; Verfassungsmäßigkeit

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 14; Reichsumlegungsordnung

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 225
  • NJW 1955, 155
  • MDR 1955, 204
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.05.1954 - I B 167.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1954 - I B 145.53
    Diese Auffassung von der auch der erkennende Senat in seinen Beschlüssen vom 19. Mai 1954 - BVerwG I B 167.53 - und vom 24. Mai 1954 - BVerwG I B 107.53 - ausgegangen ist, entspricht der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Meinung, die heute auch keinen ernstlichen Widerspruch mehr findet.
  • BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53

    Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1954 - I B 145.53
    Dabei ist, wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 21. Januar 1954 - BVerwGE 1, 67 - ausgesprochen hat, das Bundesverwaltungsgericht auch beim Vorliegen einer klärungsfähigen grundsätzlichen Rechtsfrage nicht verpflichtet, die Revision zuzulassen, wenn bereits im Beschwerdeverfahren offenbar ist, daß die Berufungsentscheidung sich im Revisionsverfahren als im Ergebnis richtig erweisen würde.
  • BVerwG, 24.05.1954 - I B 107.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1954 - I B 145.53
    Diese Auffassung von der auch der erkennende Senat in seinen Beschlüssen vom 19. Mai 1954 - BVerwG I B 167.53 - und vom 24. Mai 1954 - BVerwG I B 107.53 - ausgegangen ist, entspricht der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Meinung, die heute auch keinen ernstlichen Widerspruch mehr findet.
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 CN 1.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Flurbereinigungsplan; Nachhaltigkeit der

    Nur wenn der Landabzug "im Rahmen der die Umlegung kennzeichnenden Interessenrichtung" (so BVerwG, Beschluss vom 9. November 1954 - BVerwG 1 B 145.53 - BVerwGE 1, 225 ; auch Beschluss vom 20. Februar 1956 - BVerwG 1 B 97.55 - BVerwGE 3, 156 ) bleibt, ist auch die wertgleiche Abfindung der Teilnehmer gewährleistet.
  • BVerwG, 13.04.2011 - 9 C 1.10

    Meistbegünstigungsprinzip; "inkorrekte" Entscheidung; Regelflurbereinigung;

    Für die Regelflurbereinigung (§ 1 FlurbG) entspricht das Erfordernis primärer Privatnützigkeit ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 9. November 1954 - BVerwG 1 B 145.53 - BVerwGE 1, 225 ; Urteil vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 C 1.87 - BVerwGE 85, 129 ).

    Sie nimmt zwar auch Rücksicht auf öffentliche Interessen, im Vordergrund steht aber die Privatnützigkeit im vorgenannten Sinne, zu der sich die Verfolgung öffentlicher Zwecke nicht in Widerspruch setzen darf (vgl. bereits Beschluss vom 9. November 1954 a.a.O.).

  • BFH, 07.09.2011 - II R 68/09

    Grunderwerbsteuerpflicht des Grundstückserwerbs im Rahmen der freiwilligen

    Die städtebauliche Umlegung wird dementsprechend auch grundsätzlich nicht als eine Enteignung angesehen, weil dem Einzelnen bei der Umlegung kein Sonderopfer zugunsten der Allgemeinheit abverlangt wird und sie sich deshalb als eine entschädigungslos hinzunehmende Inhaltsbestimmung des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (BVerwG-Beschluss vom 9. November 1954 I B 145.53, BVerwGE 1, 225; BVerwG-Urteil vom 22. März 1990  4 C 24/86, BVerwGE 85, 96).
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