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   BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95   

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https://dejure.org/1996,369
BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95 (https://dejure.org/1996,369)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1996 - 1 C 12.95 (https://dejure.org/1996,369)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 (https://dejure.org/1996,369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Waffenrecht - Widerruf - Frist - Unzuverlässigkeit - Zentralregister - Verwertungsverbot - Waffenbesitzkarte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 24
  • NJW 1997, 336
  • NVwZ 1997, 282 (Ls.)
  • NJ 1997, 167
  • DVBl 1996, 1439
  • DÖV 1997, 338
 
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Wird zitiert von ... (178)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Das Bekanntwerden des Gesetzesverstoßes ist in diesen Fällen nicht oder nicht im gleichen Maße geeignet, die soziale Stellung des Betroffenen zu gefährden (BVerwGE 51, 359 (365)).

    Das ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Sinn und Zweck des Verkehrszentralregisters und aus dem der Tilgung zugrundeliegenden Gedanken der Bewährung (BVerwGE 51, 359 (366, 370)).

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 36.85

    Aufenthaltsberechtigung - Ausländischer Arbeitnehmer - Anerkennung - Rückkehr ins

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Die Pflicht, Gefahren durch Waffen in der Hand unzuverlässiger Personen zu vermeiden, verbietet eine Anwendung der Fristregelung (vgl. Kurth/Lehle/Lehmann, Aktuelles Waffenrecht, § 47 WaffG Rn. 4; Steiner, VerwArch Band 83 (1992) S. 479 (500); VGH München, BayVBl 1987, 727).
  • BVerwG, 14.02.1996 - 1 B 134.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Aus dem Umstand, daß das Strafverfahren eingestellt worden ist, ergibt sich kein Hindernis für eine behördliche Prüfung, welche Verfehlung der Betroffene begangen hat und ob diese die Tatbestandsmerkmale des § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG erfüllt (vgl. auch Beschluß vom 14. Februar 1996 - BVerwG 1 B 134.95 -).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Es soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, daß sie mit der Waffe stets und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwGE 84, 17 (20)).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Ob er damit bereits im Sinne des § 49 Abs. 2 Satz 2 VwVfG i.V.m. § 48 Abs. 4 VwVfG und des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 3. Dezember 1976 (Nds.GVBl S. 311) Kenntnis von den Tatsachen erhalten hatte, die den Widerruf der Waffenbesitzkarten rechtfertigen (vgl. dazu BVerwGE 70, 356 (362 ff.)), kann offenbleiben.
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Der Gesichtspunkt der Bewährung greift jedoch, wie sich von selbst versteht, dann nicht durch, wenn und soweit sich ein die Bagatellschwelle überschreitendes Verhalten des Inhabers der waffenrechtlichen Erlaubnis über einen längeren Zeitraum bis in die Gegenwart hinzieht (vgl. dazu Beschluß vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 B 78.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    So schließt z.B. eine geringe strafrechtliche Schuld die Ausweisung eines Ausländers nicht ohne weiteres aus, denn einer Straftat kann ordnungsrechtlich größeres Gewicht als in strafrechtlicher Hinsicht zukommen (vgl. z.B. BVerwGE 61, 32 (37)).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.83

    Waffenrecht - Waffenerlaubnis - Rechtswidrigkeit - Rücknahme -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
    Die Jahresfrist ist nicht ergänzend anwendbar, wenn der Gesetzgeber erkennbar zum Schutz vorrangiger Grundrechte oder Rechtsgüter Dritter einen gesetzwidrigen Zustand schlechterdings nicht hinnehmen will, wie es z.B. bei der Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 47 Abs. 1 WaffG der Fall ist (vgl. dazu BVerwGE 71, 248 (250)).
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    Das Bekanntwerden eines Gesetzesverstoßes, der nicht durch eine strafrechtliche Verurteilung geahndet worden ist, ist nicht in gleicher Weise wie der aus einer Verurteilung herrührende Strafmakel geeignet, die soziale Stellung des Betroffenen zu gefährden (BVerfG 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 - NJW 1991, 1530; BVerwG 20. März 2012 - 5 C 1.11 - Rn. 42, BVerwGE 142, 132; 28. April 1998 - 3 B 174.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101; 26. März 1996 - 1 C 12.95 - BVerwGE 101, 24) .
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Die dort geregelte Jahresfrist für den Widerruf eines Verwaltungsakts gilt nicht für den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976 (Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 C 12.95 - BVerwGE 101, 24 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 76 S. 33 f. = GewArch 1997, 69 ).
  • VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19

    Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagespflege

    Er schränkt das Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG aber nicht für Maßnahmen ein, die die betreffende Betätigung beenden, wie hier für die Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagespflege (vgl. nur: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.10.2014 - 2 B 109.13 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12.95 -, juris Leitsatz und Rn. 15).

    Der Gesetzgeber hat folglich sehr wohl den Unterschied zwischen der Erteilung und der Beendigung einer Erlaubnis gesehen und sich bezüglich der Beendigung der Erlaubnis bewusst nur bezüglich der Fahrerlaubnis für eine Ausnahme vom Verwertungsverbot entschieden (vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 16).

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