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   BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95   

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BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95 (https://dejure.org/1996,553)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1996 - 7 C 53.95 (https://dejure.org/1996,553)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 7 C 53.95 (https://dejure.org/1996,553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensfragen - Berliner Sportvereine - Enteignungen - Besatzungshoheitliche Grundlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechtigter; Sportverein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Anspruchsberechtigung von im NS-Reichsbund für Leibesübungen zusammengeschlossener Sportvereine ohne militärischen/paramilitärischen Zweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 273
  • NJW 1997, 474
  • ZIP 1996, 1718
  • NVwZ 1997, 395 (Ls.)
  • NJ 1997, 156
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95
    »Enteignungen von Sportvereinen, die durch die Verordnung des "Magistrats für Groß-Berlin" über die Verwertung des Vermögens der verbotenen und aufgelösten Gesellschaften, Klubs und Vereinigungen vom 30. Dezember 1950 erfolgt sind, beruhten nicht auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG (Abgrenzung zu BVerwGE 98, 1 "Liste 3").

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 98, 1 [3 f.]; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95) hat das Vermögensgesetz im Anschluß an die Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. Juni 1990 den 7. Oktober 1949 nicht in dem Sinne als Stichtag ausgestaltet, daß spätere Enteignungen zwingend vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG ausgenommen sind.

    Ein derartiger "Anstoß" durch die Besatzungsmacht kann, wie in den Fällen der Berliner "Liste 3" (vgl. BVerwGE 98, 1), auch in dem Auftrag an deutsche Stellen liegen, über bestimmte beschlagnahmte Vermögenswerte nunmehr eine Entscheidung im Sinne einer Freigabe oder Enteignung zu treffen.

  • BGH, 17.11.1955 - II ZR 172/54

    Vereinsauflösung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95
    Allerdings kann ein Verein auch ohne vorherige Auflösung und Liquidation erlöschen, wenn alle seine Mitglieder durch Tod, Austritt oder aus sonstigen Gründen weggefallen sind, da er als Personenvereinigung ohne Mitglieder undenkbar ist (vgl. BGHZ 19, 51 [57, 61]; BAG, NJW 1967, 1437; Palandt-Heinrichs, BGB, 55. Aufl. 1996, Rn. 2 zu § 41).

    Dem steht es gleich, wenn die Mitglieder sich jahrelang als solche nicht betätigt und den Vereinszweck endgültig aufgegeben haben (BGHZ 19, 51 [64]; BGH, DB 1965, 1665; BGH, WM 1976, 686 [687]).

  • BVerwG, 23.02.1994 - 7 B 4.94

    Qualifizierung des Rechtsnachfolgers einer aufgelösten Schützengesellschaft im

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95
    Die Neugründung kann allenfalls zu einer Art Funktionsnachfolge des erloschenen Vereins geführt haben; dies fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Februar 1994 - BVerwG 7 B 4.94 - zu einem im Jahr 1990 neu gegründeten Schützenverein).
  • BGH, 08.04.1976 - II ZR 212/74

    Erlöschen eines Vereins durch mangelnde Betätigung infolge Interesselosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95
    Dem steht es gleich, wenn die Mitglieder sich jahrelang als solche nicht betätigt und den Vereinszweck endgültig aufgegeben haben (BGHZ 19, 51 [64]; BGH, DB 1965, 1665; BGH, WM 1976, 686 [687]).
  • BAG, 13.04.1967 - 5 AZR 426/66

    Erlöschen eines eingetragenen Vereins - Mitglieder - Vermögensabwicklung -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95
    Allerdings kann ein Verein auch ohne vorherige Auflösung und Liquidation erlöschen, wenn alle seine Mitglieder durch Tod, Austritt oder aus sonstigen Gründen weggefallen sind, da er als Personenvereinigung ohne Mitglieder undenkbar ist (vgl. BGHZ 19, 51 [57, 61]; BAG, NJW 1967, 1437; Palandt-Heinrichs, BGB, 55. Aufl. 1996, Rn. 2 zu § 41).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 98, 1 [3 f.]; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95) hat das Vermögensgesetz im Anschluß an die Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. Juni 1990 den 7. Oktober 1949 nicht in dem Sinne als Stichtag ausgestaltet, daß spätere Enteignungen zwingend vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG ausgenommen sind.
  • BGH, 30.09.1965 - II ZR 79/63

    Streit über die Eigentümerschaft eines Vereins an einem Grundstück - Umschreibung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95
    Dem steht es gleich, wenn die Mitglieder sich jahrelang als solche nicht betätigt und den Vereinszweck endgültig aufgegeben haben (BGHZ 19, 51 [64]; BGH, DB 1965, 1665; BGH, WM 1976, 686 [687]).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16

    Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen

    Ein Verein soll zwar auch ohne vorherige Auflösung und Liquidation erlöschen können, wenn sämtliche Mitglieder durch Austritt oder aus sonstigen Gründen ausgeschieden sind (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1996 - 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 m.w.N.).
  • KG, 26.02.2004 - 1 W 549/01

    Vereinsrecht: Erfordernis der Genehmigung der Satzungsänderung eines

    Inzwischen handele es sich zudem um eine gefestigte Rechtsprechung, auf die sich die Praxis eingestellt habe, sodass von ihr im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes nur aus deutlich überwiegenden oder schlechthin zwingenden Gründen abgewichen werden könne (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 19, 51/57; WM 1965, 1132/1133 und 1976, 686; BAG NJW 1967, 1437 und JZ 1987, 420; BVerwG NJW 1997, 474/476; Senat - in Ablösungsverfahren nach dem AKG - WM 1957, 1108; 1964, 497; 1965, 880 und 1968, 739; OLG München JFG 18, 183; OLG Köln NJW-RR 1996, 989 und 1999, 336; OLG Frankfurt/Main Rpfleger 1992, 28; aus der Lit.: Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 17. Aufl., Rdn. 398; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., vor § 41 Rdn. 11; Staudinger/Weick, BGB, 13. Aufl., § 41 Rdn. 12).
  • BGH, 20.01.1998 - XI ZR 144/97

    Enteignung der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands auf

    Die Auflistung - die neben der NSDAP im wesentlichen nur deren Untergliederungen und nachgeordnete Verbände erfaßt - macht deutlich, daß Vereinigungen wie die KVD, die bereits vor der NS-Zeit existierten und nach ihrem Zweck keine Nähe zu den von der NSDAP geschaffenen Einrichtungen hatten (vgl. z.B. zu Sportvereinen BVerwG VIZ 1996, 577, 579) nicht vom SMAD-Befehl Nr. 126 erfaßt sein sollten.

    Ziff. 1 der Direktive 23 des Alliierten Kontrollrates vom 17. Dezember 1945 (Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland 1946, 49) (Nr. 5) bezog sich schließlich auf sportliche, militärische oder paramilitärische athletische Organisationen (vgl. hierzu BVerwG VIZ 1996, 577, 579).

    Sie war wie auch andere zentrale Einrichtungen nach dem 8. Mai 1945 als stillgelegt anzusehen (vgl. BT-Drucks. 1/3904, S. 15; vgl. auch BVerwG VIZ 1996, 577, 579).

  • BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 232.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage,

    Enteignungen nach dem 7. Oktober 1949 durch deutsche Stellen sind dann auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangen, wenn ein entsprechender, die Gründung der DDR überdauernder Vollzugsauftrag der sowjetischen Besatzungsmacht festgestellt werden kann (Bestätigung von BVerwGE 98, 1 [BVerwG 13.02.1995 - 7 C 53/94] "Liste 3" sowie derUrteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - VIZ 1996, 451 "Nacherfassung" undvom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - VIZ 1996, 577 "Sportverein").

    Der erkennende Senat hat in drei neueren Urteilenvom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - (VIZ 1996, 451) "Nacherfassung" undvom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - (VIZ 1996, 577) "Sportverein" sowie - BVerwG 7 C 3.96 - (ZOV 1996, 382) zu den beiden für das vorliegende Verfahren bedeutsamen Rechtsfragen Stellung genommen und dabei seine bisherige Rechtsprechung zusammengefaßt und in Einzelpunkten weitergeführt.

  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00

    Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut;

    Erst nach dem 7. Oktober 1949 vollendete Enteignungen können ausnahmsweise noch von der Verantwortung der Besatzungsmacht gedeckt sein und deshalb auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruhen, wenn sich aus Verlautbarungen oder Handlungen der Besatzungsmacht ein das Ende der Besatzungszeit überdauernder Auftrag der Besatzungsmacht zur Durchführung von Enteignungen ergibt, die von ihr selbst eingeleitet und sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformt waren (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 - Liste 3; vgl. auch Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 - Zweigwerk; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 - Sportvereine; Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 - Pachtgrundstück; jeweils m.w.N.).
  • VG Gera, 18.11.2004 - 6 K 757/03

    Recht der offenen Vermögensfragen; besatzungshoheitliche Enteignung;

    Die vorgenannte Bestimmung greift in aller Regel bei Enteignungen, die - wie in den Ländern der sowjetischen Besatzungszone - noch vor Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 durchgeführt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1996 - 7 C 53/95 - BVerwGE 101, 273-282).

    Es musste sich also um eine von der Besatzungsmacht eingeleitete und sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformte Enteignungsaktion gehandelt haben, so dass von einer fortdauernden Vollzugsverantwortung der Sowjetmacht gesprochen werden kann, auch wenn sie sich aus ihrer bisherigen alleinigen Oberhoheit zurückgezogen hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1996 - 7 C 53/95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - a.a.O. und vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - VIZ 1996, 577 ) unterfallen Enteignungen, die nach der Gründung der DDR durch deutsche Stellen vorgenommen wurden, grundsätzlich nicht dem Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG.
  • BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08

    Beweiskraft einer Urkunde der russischen Föderation; Unterschiedliche Auslegung

    Einen Vollzugsauftrag hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, wenn es sich um eine von der Besatzungsmacht eingeleitete und von ihr "sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformte Enteignungsaktion handelte" (Urteile vom 13. Februar 1995 a.a.O. S. 81 und vom 27. Juni 1996 BVerwG 7 C 53.95 BVerwGE 101, 273 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 82 S. 240).
  • BVerwG, 24.06.2009 - 8 B 104.08

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz im verwaltungsgerichtlichen

    Denn der verwaltete oder beschlagnahmte Vermögenswert konnte jederzeit wieder aus der Inhaftnahme entlassen werden (vgl. Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 -.

    BVerwGE 101, 273 ).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 7.06

    Schädigung; Verfolgung; politische Verfolgung; Gegnerschaft; Vermögensverlust;

    Das galt auch für Vereinigungen, die in nationalsozialistische Dachverbände eingegliedert, aber nicht zu rechtlich und organisatorisch unselbständigen Untergliederungen geworden waren (Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 ).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99

    Unternehmen Enteignung, besatzungshoheitliche; Pachtgrundstück; Nutzung,

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98

    Besatzungszone, sowjetische; Uraltguthaben; Reichsmarkforderung; Währungsreform;

  • VG Potsdam, 21.03.2007 - 6 K 59/01

    Rückübertragung von Grundstücken eines Ruderclubs; sowjetische Besatzungszone;

  • BVerwG, 05.12.2005 - 7 B 81.05

    Liste 3-Enteignung", besatzungshoheitliche Enteignung.

  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR,

  • VG Potsdam, 14.03.2007 - 6 K 119/01

    Verwaltungsgericht Potsdam lehnt Rückübertragung eines Rudervereinsgrundstücks ab

  • OLG Schleswig, 21.10.2010 - 2 W 161/10

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten einer

  • VG Berlin, 03.12.2004 - 25 A 240.99

    Sing-Akademie ist Eigentümerin ihres Grundstücks geblieben

  • BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
  • BVerwG, 27.08.2001 - 8 B 126.01

    Anforderung an eine Divergenzrüge gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO - Gegenstand des

  • BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
  • BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags

  • VG Gera, 03.12.2003 - 5 K 916/00

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; besatzungshoheitliche Enteignung;

  • VG Berlin, 06.04.2001 - 31 A 10.01

    Enteignung von Grundstücken ; Rückübertragung von Grundstücken ; Voraussetzungen

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