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   BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95   

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https://dejure.org/1996,176
BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95 (https://dejure.org/1996,176)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1996 - 3 C 7.95 (https://dejure.org/1996,176)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1996 - 3 C 7.95 (https://dejure.org/1996,176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistungen bei Fleischbeschau - Durchschnittliche Pauschalbeträge - Rahmengebührenregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 39
  • NVwZ 1998, 613 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95
    Diese vielfältige Verschränkung von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht verbietet es, Verweisungen auf Gemeinschaftsrecht anders zu beurteilen als Verweisungen auf nationales Recht (vgl. BVerfGE 26, 338 (367)).
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95
    Ob der Landesgesetzgeber die Grenzen seiner ihm bundesrechtlich eingeräumten Regelungskompetenz eingehalten hat, unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. BVerfGE 34, 9 (29)).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95
    Der Gesetzgeber muß also die wesentlichen Grundzüge der zu treffenden Regelung selbst festlegen, so daß der Bürger schon nach dem Gesetz hinreichend deutlich vorhersehen kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden wird und welchen möglichen Inhalt die aufgrund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (vgl. BVerfGE 58, 257 (277)).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95
    Insbesondere kann der Bundesgesetzgeber die Kompetenzüberlassung durch Verweisungen auf andere Vorschriften, auch auf Normen und Begriffe des Rechts der Europäischen Gemeinschaften näher bestimmen (vgl. BVerfGE 29, 198 (210)).
  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95
    Die gesetzlichen Bestimmungen nehmen jedoch keinerlei Notiz von dem Umstand, daß für den Bereich der Fleischbeschau durch Gemeinschaftsrecht für die verschiedenen Untersuchungen jeweils einheitliche pauschale Gebührensätze verbindlich festgesetzt worden sind, von denen nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung der dafür aufgestellten Grundsätze abgewichen werden durfte (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - Rs. - C-156/91 - Slg. 1992 I, 5589 (5594) Rn. 15, 16).
  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95
    Gemeinschaftsrecht und nationales Recht der Mitgliedstaaten sind zwar zwei verschiedene Rechtsordnungen (BVerfGE 22, 293 (296)).
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts;

    Bundesrecht gebietet es nicht, die landesrechtliche Regelung durch Gesetz zu treffen (Fortführung von BVerwGE 102, 39).

    Die Klägerin macht hierzu geltend, in der mündlichen Verhandlung vom 27. April 2000 sei nicht in ausreichendem Maße geklärt worden, wie sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - (BVerwGE 102, 39) auf das Verfahren der Klägerin auswirke.

    bb) Der Bundesgesetzgeber hat diesbezüglich durch § 24 FlHG von der ihm nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG zustehenden konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 40).

    Zu der dem Landesrecht überlassenen Gebührenfestsetzung gehört die durch Rechtssatz zu treffende Entscheidung, ob die gemeinschaftsrechtlichen "durchschnittlichen Pauschalbeträge" zu erheben sind oder ob und ggf. wie hiervon nach Maßgabe des gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG bindenden Gemeinschaftsrechts abgewichen werden soll (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 41; Beschluß vom 21. April 1999 - BVerwG 1 B 26.99 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 18, S. 5).

    Demgemäß unterliegt der Nachprüfung des Revisionsgerichts lediglich, ob das Landesrecht das Gemeinschaftsrecht in dem durch § 24 FlHG vorgeschriebenen Umfang berücksichtigt und damit die Grenzen seiner ihm bundesrechtlich überlassenen Regelungskompetenz eingehalten hat (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 41).

    In dem erwähnten Urteil vom 29. August 1996 (a.a.O.) hatte das Bundesverwaltungsgericht aus dieser Vorschrift lediglich abgeleitet, daß die gemeinschaftsrechtlich noch offenen Entscheidungen über die Abweichung von "durchschnittlichen Pauschalbeträgen" nicht durch Verwaltungsakt im Einzelfall, sondern "durch Rechtssatz" getroffen werden müssen.

    Dieser Einwand ist schon deswegen unbegründet, weil die Erhebung der in der Ratsentscheidung 88/408/EWG vorgesehenen gemeinschaftsrechtlichen Gebühren, insbesondere der hier in Rede stehenden Zerlegungsgebühr von 3 ECU/t, bereits aufgrund der früheren Fassung des § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG für die Bundesländer verbindlich war, soweit sie, wie hier die Beklagte, von der Abweichungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben (Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 41).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

    Die vielfältige Verschränkung von Unionsrecht und nationalem Recht verbietet es, Verweisungen auf das Unionsrecht anders zu beurteilen als Verweisungen auf nationales Recht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1970 - 2 BvR 618/68 - BVerfGE 29, 198 und BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39 ).
  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 151/99

    Erhebung durchschnittlicher Pauschalbeträge als Gebühren für Untersuchungen und

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. August 1996 (BVerwGE 102, 39 ff) entschieden hat, mußte nach § 24 Abs. 2 Fleischhygienegesetz (FlHG) durch Rechtssatz die den Bundesländern überlassene Entscheidung getroffen werden, ob von den in Art. 2 Abs. 1 der Ratsentscheidung 88/408/EWG genannten durchschnittlichen Pauschalbeträgen für Leistungen bei der Fleischbeschau abgewichen werden soll, ob die Voraussetzungen für eine Abweichung erfüllt sind und wie gegebenenfalls höhere Beträge berechnet werden.

    Andererseits kann zu berücksichtigen sein, daß jedenfalls bis zur grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1996 (BVerwGE 102, 39) einige Bundesländer offensichtlich davon ausgegangen sind, im Hinblick auf den Grundsatz der Kostendeckung (vgl. § 24 Abs. 1 FlHG) und den Umstand, mit den Pauschalbeträgen ließen sich die in der Bundesrepublik für die Untersuchungen anfallenden Kosten nicht decken, sei eine weitere landesrechtliche Ausführung und Umsetzung der Ratsentscheidung 88/408/EWG, die die Möglichkeit der Erhebung kostendeckender Gebühren nicht ausschließe, entbehrlich.

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