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   BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95   

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https://dejure.org/1996,243
BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95 (https://dejure.org/1996,243)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1996 - 2 C 39.95 (https://dejure.org/1996,243)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1996 - 2 C 39.95 (https://dejure.org/1996,243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer Einstellungszusage zum Richter auf Probe - Kritische Äußerungen zu geplanten Änderungen des Asylverfahrensgesetzes und Asylorganisationsgesetzes in einer öffentlichen Veranstaltung - Anspruch auf Zuweisung an das Verwaltungsgericht - Erfüllen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 12 § 13 § 39; GG Art. 97 Abs. 2
    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung eines Richters auf Probe, Rechtsnatur der Verwendungsentscheidung, Erhebung einer Leistungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 81
  • NJW 1997, 1248
  • NVwZ 1997, 581 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 135
  • DVBl 1997, 366
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95
    Denn nicht die tatsächlichen Auswirkungen der Maßnahme sind für ihre Rechtsnatur maßgebend, sondern allein ihr objektiver Sinngehalt (vgl. zum Beamtenrecht BVerwGE 60, 144 [145 ff.]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 Nr. 21]; BVerwGE 98, 334 [335 f.]).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95
    Von einem Richter wird erwartet, daß er auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über eine entscheidungserhebliche Frage eine Meinung gebildet hat (vgl. BVerfGE 82, 30 [38]).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95
    Eine solche Bindung tritt ein, wenn die Behörde gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft den Willen zum Ausdruck bringt, eine bestimmte Handlung später vorzunehmen oder zu unterlassen (zur Zusicherung vgl. BVerwGE 74, 15 [17]; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - [Buchholz 316 § 38 Nr. 11]).
  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95
    Denn nicht die tatsächlichen Auswirkungen der Maßnahme sind für ihre Rechtsnatur maßgebend, sondern allein ihr objektiver Sinngehalt (vgl. zum Beamtenrecht BVerwGE 60, 144 [145 ff.]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 Nr. 21]; BVerwGE 98, 334 [335 f.]).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95
    Denn nicht die tatsächlichen Auswirkungen der Maßnahme sind für ihre Rechtsnatur maßgebend, sondern allein ihr objektiver Sinngehalt (vgl. zum Beamtenrecht BVerwGE 60, 144 [145 ff.]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 Nr. 21]; BVerwGE 98, 334 [335 f.]).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95
    Eine solche Bindung tritt ein, wenn die Behörde gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft den Willen zum Ausdruck bringt, eine bestimmte Handlung später vorzunehmen oder zu unterlassen (zur Zusicherung vgl. BVerwGE 74, 15 [17]; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - [Buchholz 316 § 38 Nr. 11]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - 6 B 1064/14

    Großflächige, nicht von der Sommeruniform verdeckte Tätowierungen berechtigen das

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - 2 C 39.95 -, juris, Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - 6 B 1105/13 -, juris, Rn. 4 ff.
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Sie setzt voraus, dass gegenüber ihrem Adressaten der Wille der Behörde, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen, unzweifelhaft zum Ausdruck kommt (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 2 C 39.95 - BVerwGE 102, 81 m.w.N.).

    Auch dafür ist der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (s. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

    Maßgebend ist danach der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei Würdigung des objektiven Erklärungswerts und der weiteren Begleitumstände, insbesondere des Zwecks der Erklärung, verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.1996 - 2 C 39.95 -, BVerwGE 102, 81; Senatsbeschluss vom 07.10.2014 - 4 S 1522/14 -).
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