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   BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97   

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https://dejure.org/1997,943
BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97 (https://dejure.org/1997,943)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1997 - 3 C 2.97 (https://dejure.org/1997,943)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1997 - 3 C 2.97 (https://dejure.org/1997,943)
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Rallye

§§ 29 Abs. 1, 46 Abs. 2 Satz 1 StVO, repressives Verbot, § 40 VwVfG, Ermessensfehlgebrauch

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf Öffentlichen Straßen - Autorallye

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht nur bei dringendem öffentlichen Interesse möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Struktur eines repressiven Verbots mit Befrei-ungsvorbehalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 154
  • NVwZ 1997, 569
  • NVwZ 1998, 1300
  • NZV 1997, 372
  • DVBl 1998, 94
  • DVBl 1998, 99
  • DÖV 1997, 1051
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97
    Zwar soll die Vorschrift eine Abweichung von den generellen Bestimmungen der StVO ermöglichen, um besonderen Ausnahmesituationen Rechnung zu tragen, die bei strikter Anwendung der Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten (vgl. BVerfGE 40, 371, 377 [BVerfG 10.12.1975 - 1 BvR 118/71]; BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 7).

    Dementsprechend hat der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. März 1994 (a.a.O.) ausgesprochen, die Behörde habe eine geltend gemachte und bestehende besondere Ausnahmesituation im Lichte der Ziele des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d StVG zu gewichten.

  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97
    Zwar soll die Vorschrift eine Abweichung von den generellen Bestimmungen der StVO ermöglichen, um besonderen Ausnahmesituationen Rechnung zu tragen, die bei strikter Anwendung der Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten (vgl. BVerfGE 40, 371, 377 [BVerfG 10.12.1975 - 1 BvR 118/71]; BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 7).
  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97
    Selbst in Fällen, in denen die Rechtsordnung die Möglichkeit der Ausnahme von generellen Verboten an eine besondere oder unbeabsichtigte Härte knüpft, sieht die Rechtsprechung darin regelmäßig nicht die Koppelung eines selbständig festzustellenden Tatbestandsmerkmals mit einer Ermessensermächtigung, sondern lediglich eine Wertungsvorgabe im Rahmen einer einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - BVerwGE 72, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16

    Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen

    Insbesondere ist die Frage des Vorliegens eines Einzelfalls bzw. eines besonderen Ausnahmefalls nicht auf Tatbestandsebene zu prüfen, sondern Teil der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren behördlichen Ermessensausübung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.1997 - 3 C 2.97 - BVerwGE 104, 154; a. A. noch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1991 - 5 S 1791/90 - juris).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 24.17

    Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf

    b) Durch die den Straßenverkehrsbehörden eingeräumte Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung soll besonderen Ausnahmesituationen Rechnung getragen werden, die bei strikter Anwendung der Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten und eine unbillige Härte für den Betroffenen zur Folge hätten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1975 - 1 BvR 118/71 - BVerfGE 40, 371 ; zur Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO auch BVerwG, Urteile vom 16. März 1994 - 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 = juris Rn. 26 und vom 13. März 1997 - 3 C 2.97 - BVerwGE 104, 154 ).
  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Unabhängig von der Frage, inwieweit Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO das Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalls voraussetzen und es hierfür auf eine Gewichtung der beteiligten Interessen ankommt (vgl. BVerwGE 104, 154 ; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 -, NZV 1994, S. 244 ), betreffen die diesbezüglich in der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen jedenfalls nicht den Begriff der Ausnahme; es handelt sich nicht um Voraussetzungen dafür, dass die in Rede stehende Abweichung als Ausnahme qualifiziert werden kann, sondern um Voraussetzungen dafür, dass sie bewilligt werden darf.
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