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   BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96   

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BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96 (https://dejure.org/1997,1658)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1997 - 2 C 3.96 (https://dejure.org/1997,1658)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 2 C 3.96 (https://dejure.org/1997,1658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge - Freiwilligkeit - Rücknahme nach Bewilligung - Rechtsverletzung bei Verstoß gegen öffentliche Interessen - Rücknahme eines Antrags auf Urlaub ohne Dienstbezüge nach Bewilligung - Urlaub ohne Dienstbezüge - Freiwilligkeit des Antrags - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 375
  • NVwZ 1998, 401
  • DVBl 1998, 194
  • DVBl 1998, 199
  • DÖV 1997, 918
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96
    Die Beurlaubung erfordert ebenso wie die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung einen freiwilligen Antrag in dem Sinne, daß dem Beamten vom Dienstherrn die Möglichkeit der Wahl zwischen der die Regel bildenden vollen Beschäftigung und Besoldung und der die Ausnahme darstellenden Beurlaubung ohne Dienstbezüge geboten wird (vgl. zur Teilzeitbeschäftigung BVerwGE 82, 196 sowie Beschlüsse vom 4. März 1992 - BVerwG 2 B 18.92 - [Buchholz 232 § 72 a Nr. 2 = DVBl 1992, 917] und vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - [Buchholz a.a.O. Nr. 3]).

    Im Falle des einem einzustellenden Beamten abverlangten Antrags auf Teilzeitbeschäftigung (BVerwGE 82, 196) hat der Senat von vornherein nicht in Betracht gezogen, daß der Antrag im Falle seiner Wirksamkeit durch den späteren Widerspruch des Beamten zurückgenommen und schon damit die Rechtsgrundlage der Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung beseitigt worden sein könnte; anderenfalls hätte es der Erörterung des Erfordernisses der Freiwilligkeit des Antrags nicht bedurft.

  • BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Keine Rechtsverletzung durch Entsprechen

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96
    Das gleiche hat der Senat für die Rücknahme eines Antrages auf Versetzung in den Ruhestand ausgesprochen (Beschluß vom 17. September 1996 - BVerwG 2 B 98.96 - [ZBR 1997, 20]).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96
    Ohne Erfolg verweist die Revision auf in anderen Zusammenhängen ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach dort Anträge an eine Verwaltungsbehörde auch noch nach deren Entscheidung jederzeit bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung zurückgenommen werden können (vgl. etwa die von der Revision angeführten Urteile vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - [Buchholz 436.36 § 15 Nr. 9 und § 46 Nr. 4 = FamRZ 1981, 208] und vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 30.85 - [NJW 1988, 275] m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 10.93

    Rede des Kultusministers - § 48 BRRG, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gilt auch

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96
    Auch das vom Kläger beanstandete, im verwaltungsgerichtlichen Urteil kritisch erörterte Verhalten der Beklagten hinsichtlich des weiteren Verlaufs der Vorstandssitzung sowie der anschließenden Information der Öffentlichkeit war unabhängig von seiner sonstigen rechtlichen Bewertung (vgl. in diesem Zusammenhang etwa BVerwGE 99, 56) nicht geeignet, die Freiwilligkeit des Urlaubsantrages und seiner Aufrechterhaltung in Frage zu stellen.
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 65.78

    Rückwirkende Bewilligung von Ausbildungsförderung - Rücknahme des Antrags auf

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96
    Ohne Erfolg verweist die Revision auf in anderen Zusammenhängen ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach dort Anträge an eine Verwaltungsbehörde auch noch nach deren Entscheidung jederzeit bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung zurückgenommen werden können (vgl. etwa die von der Revision angeführten Urteile vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - [Buchholz 436.36 § 15 Nr. 9 und § 46 Nr. 4 = FamRZ 1981, 208] und vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 30.85 - [NJW 1988, 275] m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92

    Anforderungen an die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung für einen Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96
    Die Beurlaubung erfordert ebenso wie die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung einen freiwilligen Antrag in dem Sinne, daß dem Beamten vom Dienstherrn die Möglichkeit der Wahl zwischen der die Regel bildenden vollen Beschäftigung und Besoldung und der die Ausnahme darstellenden Beurlaubung ohne Dienstbezüge geboten wird (vgl. zur Teilzeitbeschäftigung BVerwGE 82, 196 sowie Beschlüsse vom 4. März 1992 - BVerwG 2 B 18.92 - [Buchholz 232 § 72 a Nr. 2 = DVBl 1992, 917] und vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - [Buchholz a.a.O. Nr. 3]).
  • BVerwG, 06.04.1992 - 2 B 30.92

    Rechtmäßigkeit der Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96
    Die Beurlaubung erfordert ebenso wie die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung einen freiwilligen Antrag in dem Sinne, daß dem Beamten vom Dienstherrn die Möglichkeit der Wahl zwischen der die Regel bildenden vollen Beschäftigung und Besoldung und der die Ausnahme darstellenden Beurlaubung ohne Dienstbezüge geboten wird (vgl. zur Teilzeitbeschäftigung BVerwGE 82, 196 sowie Beschlüsse vom 4. März 1992 - BVerwG 2 B 18.92 - [Buchholz 232 § 72 a Nr. 2 = DVBl 1992, 917] und vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - [Buchholz a.a.O. Nr. 3]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2007 - 2 L 173/06

    Anspruchs auf einen Aufenthaltstitel i. S. des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG 2004

    14 m. w. N.), wobei sich Ausnahmen abgesehen von ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen insbesondere aus den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebiets ergeben können (so etwa im Beamtenrecht bei einem bereits genehmigten Antrag auf langfristigen Urlaub ohne Dienstbezüge nur mit Zustimmung des Dienstherrn, BVerwG, Urt. v. 15. Mai 1997 - 2 C 3.96 -, zitiert aus juris, Rn. 23 m. w. N. und weiteren Beispielen in Rn. 24).
  • VG Berlin, 01.03.2012 - 7 K 307.11

    Wechsel eines Beamten in anderes Bundesland bei niedrigerem Gehalt

    Die Zustimmung des Beamten muss aber lediglich im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Versetzungsbescheides bestehen; nur bis dahin kann der Beamte seinen Antrag oder seine Zustimmung ohne weitere Beschränkung widerrufen bzw. zurücknehmen (BVerwG, Beschluss vom 12. April 2000 - 1 WB 7/00 - Juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 3/96 - Juris Rn. 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 11 KA 42/15

    Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens

    Der Auffassung des Beschwerdeführers, dass ein Antrag nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht allenfalls bis zur bestandskräftigen Bescheidung zurückgenommen werden kann, und hier nicht mehr zurückgenommen werden konnte, weil der Durchführungsbeschluss vom 23.04.2014 am 04.11.2014 bereits bestandskräftig war (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 15.05.1997 - 2 C 3/96 - Urteil vom 22.05.1974 - VIII C 70.73 -, wonach die Rücknahme eines bereits durch Widerspruchsbescheid zurückgewiesenen Widerspruchs wirkungslos ist), vermag der Senat für den vorliegenden Fall allerdings nicht zu folgen.
  • VGH Bayern, 01.12.2016 - 6 ZB 16.494

    Aufhebung der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung

    Mehr verlangt das Gesetz nicht" insbesondere kein weiteres Fortbestehen der Zustimmung (vgl. BVerwG" U. v. 15.5.1997 - 2 C 3.96 - juris Rn. 23 zum wirksam gestellten Antrag auf Bewilligung langfristigen Urlaubs ohne Dienstbezüge).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2012 - L 7 KA 41/12

    Rücknahme der Ausschreibung eines Praxissitzes

    Dies hat das BVerwG zB für den Antrag eines Beamten auf langfristige Beurlaubung ohne Dienstbezüge bejaht (BVerwG 15.5.1997 2 C 3/96, BVerwGE 104, S. 375 ff.).
  • VK Münster, 26.10.2007 - VK 25/07

    Rücknahme des Nachprüfungsantrages in der Beschwerdeinstanz

    Insbesondere gelte dies nach Auffassung des BVerwG, 15.05.1997, 2 C 3/96 bei mehrpoligen Verhältnissen, bei denen die Interessen von Dritten berührt werden könnten.

    In einem Verwaltungsverfahren können jedenfalls bekannt gegebene Verwaltungsakte, zumal wenn dadurch auch noch im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Rechte und Pflichten der Beteiligten betroffen sind, so wie dies in der Entscheidung des BVerwG, 15.05.1997, 2 C 3/96, der Fall war, nicht einfach durch die Rücknahme des Antrages als wirkungslos bezeichnet werden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2024 - 4 S 47.23

    Polizeimeister; Probebeamter; gesundheitliche Bewährung; epileptische Anfälle;

    Denn bei Verwaltungsakten, die den Status von Beamten betreffen, ist die Zustimmung, wenn sich nichts anderes aus dem Gesetz ergibt, nur bis zur Bekanntgabe des Bescheides möglich (BVerwG, Beschluss vom 17. September 1996 - 2 B 98.96 - juris Rn. 8; Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 3.96 - juris Rn. 23; ferner Beschluss vom 12. April 2000 - 1 WB 7.00 - juris Rn. 5; zustimmend Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 35 Rn. 237).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00

    Versetzung: Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherren - Anfechtung

    Für eine bei anfänglichem Fehlen des nach § 123 Abs. 2 Satz 1 BRRG erforderlichen Einverständnisses unheilbare Nichtigkeit der Versetzungsverfügung könnte zwar sprechen, dass mit Blick auf die betroffene Personalhoheit des aufnehmenden Dienstherrn, die sein Einverständnis mit der Personalmaßnahme zwingend erfordert, und auf die Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis alsbald im Interesse aller Beteiligter klar werden muss, zu welchem Dienstherrn die Rechte-Pflichten-Beziehung des Beamten besteht (vgl. Günther, a.a.O., S. 359; Summer, PersV 1985, 441, 449; vgl. auch BVerwGE 104, 375; BVerwG, Urteil vom 12.04.2000, Buchholz 252 § 51 SBG Nr. 1; zur - verneinten - Nichtigkeit bei Fehlen des erforderlichen freiwilligen Antrags auf Teilzeitbeschäftigung: Urteil des Senats vom 30.10.1991, ESVGH 42, 106, und dazu BVerwG, Beschluss vom 04.03.1992, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2).
  • VG Minden, 02.09.2008 - 10 K 647/08
    Sie beruft sich zur Untermauerung ihrer Rechtsauffassung, dass ein Beamter seinen wirksam gestellten Antrag auf Gewährung von Altersteilzeit im Blockmodell nach Bekanntgabe des Bewilligungsbscheides nicht mehr einseitig zurücknehmen könne, auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach vom 10. September 2007 - AN 11 S 07.02263 -, des VG Frankfurt am Main vom 26. Januar 2006 - 9 E 2233/04 - und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 15. Mai 1997 - 2 C 3.96 -.

    vgl. für die Rücknahme eines Antrags auf Beurlaubung ohne Dienstbezüge BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 3 /96 -, BVerwGE 104, 375 (378); hinsichtlich eines Antrags auf Versetzung in den Ruhestand BVerwG, Beschluss vom 17. September 1996 - 2 B 98.96 -, ZBR 1997, 20; für die Rücknahme eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung sinngemäß BVerwG, Urteil vom 06. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 ff; in Bezug auf einen Antrag auf Gewährung von Altersteilzeit OVG Bremen, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 2 A 362/03 -, NordÖR 2004, 78 f.; ferner Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 10. September 2007 - AN 11 S 07.02263 - und Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Januar 2006 - 9 E 2233/04 -.

  • VG Magdeburg, 06.05.2003 - 8 A 129/02
    Es gibt keinen Anspruch auf rückwirkende Aufhebung eines bewilligten Sonderurlaubs ohne Bezüge (Anschluss an BVerwGE 104, 375).

    Das gilt unabhängig davon, inwieweit im konkreten Einzelfall bereits Vorkehrungen getroffen worden und ob die Rechtswirkungen der Beurlaubung bereits eingetreten sind (BVerwG, Urteil vom 15.05.1997 - 2 C 3/96 -, BVerwGE 104, 375).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08

    Zu einem vom Beamten begehrten Widerruf von gewährtem Sonderurlaub unter Fortfall

  • OVG Bremen, 19.12.2003 - 2 A 362/03

    Einseitge Lösung des Beamten aus der Teilzeit wegen nachträglich eingetretener

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 7.00

    Widerrufbarkeit der Zustimmung eines Personalratsmitglieds zu seiner Versetzung -

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1317/16
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2021 - 1 M 1/21

    Rechtsnatur der Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten nach § 40 Abs. 7 SG

  • OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22

    Katastervermessung; Antrag; Antragsrücknahme

  • VG Frankfurt/Main, 26.01.2006 - 9 E 2233/04

    Wirkung eines einmal gestellten Antrags auf Bewilligung von Altersteilzeit eines

  • VG Ansbach, 05.09.2017 - AN 1 K 15.01278

    Rechtmäßige Reduzierung der Arbeitszeit um die Hälfte

  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 07.01770

    Voraussetzungen für den Widerruf der Bewilligung von Altersteilzeit Umfang der

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1999 - 4 S 2882/98

    Deputatsermäßigung eines Lehrers kann nicht rückwirkend aufgehoben werden

  • VGH Bayern, 22.08.2008 - 15 ZB 08.998

    Anfechtung einer antragsgemäßen Bewilligung von Altersteilzeit (Blockmodell)

  • VG Ansbach, 17.06.2009 - AN 11 K 08.02126

    Anspruch auf Widerruf der beamtenrechtlichen Altersteilzeitbewilligung

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