Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,392
BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96 (https://dejure.org/1997,392)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1997 - 8 NB 2.96 (https://dejure.org/1997,392)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 8 NB 2.96 (https://dejure.org/1997,392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Gebührensatzung Musikschule

§ 9 KAG, Art. 3 Abs. 1 GG, Differenzierung in der Gebührenhöhe als zulässige indirekte Subventionierung der Einheimischen (im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie, Art. 28 Abs. 2 GG)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Benutzungsgebühr für Musikschule - Auswärtigenzuschlag - Einheimischenabschlag - Zuschuß für Gemeindebürger - Selbsverwaltungsgarantie - Finanzhoheit

  • kommunen-in-nrw.de

    Musikschulgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 60
  • NJW 1998, 469
  • NVwZ 1998, 285 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 418
  • DVBl 1997, 1062
  • DÖV 1997, 954
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Allerdings steht im Gebührenrecht - dem Wesen der Gebühr als eines Entgelts für die Leistung der Verwaltung oder die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung entsprechend - aus der Sicht des Art. 3 Abs. 1 GG der Grundsatz im Vordergrund, daß die nach Art und Umfang gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung regelmäßig ohne Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften des Benutzers in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gleich hohe Gebühren auslösen wird (vgl. Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 8 NB 4.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 69 S. 8 [10]; BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 [226]).

    Bundesverfassungsrecht - das selbst keinen bestimmten Begriff der Gebühr vorgibt (BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O., S. 225) - läßt vielmehr dem jeweiligen Bundes- oder Landesgesetzgeber Raum, die Höhe von Benutzungsgebühren aus sachlichen Gründen auch bei gleichartiger Inanspruchnahme unterschiedlich zu bemessen, solange der Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung sowie die Beziehung zu den Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung nicht verlorengeht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O.).

    Dementsprechend ist auch anerkannt, daß die Berücksichtigung lenkender Nebenzwecke nicht nur die Gebührenerhebung als solche, sondern auch die Modifizierung der Gebührenhöhe rechtfertigen kann (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 13 [17 f.]; BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1978 - II A 484/78
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    c) Unter Anlegung dieser Maßstäbe mag zwar zweifelhaft sein, ob eine gebührenmäßige Benachteiligung ortsfremder Benutzer kommunaler Einrichtungen gegenüber Einheimischen unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Ortsverbundenheit (vgl. hierzu Bauernfeind, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 1 Rn. 54; VG Trier, Urteil vom 20. Juni 1978 - 2 K 482/78 - KStZ 1979, 50 f.), der gerechten Lastenverteilung zwischen Einheimischen und Auswärtigen (vgl. hierzu Dahmen, KStZ 1978, 228 [229]; Rüttgers, KStZ 1979, 125 [128]), des milderen Mittels gegenüber dem nach Kommunalrecht (vgl. § 10 GemO BW) zulässigen vollständigen Ausschluß Auswärtiger von der Zulassung zu gemeindlichen Einrichtungen (vgl. hierzu Hempel/Hempel, KAG SH, § 4 Ziff. 9.2.1.4, S. 145) oder der - auch - beabsichtigten Verhaltenssteuerung mit dem Ziel, die Umlandgemeinden zum Abschluß von Kostenbeteiligungsvereinbarungen zu veranlassen (vgl. zur Verhaltenssteuerung durch Gebühren: OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 7/94 - NVwZ 1995, 804 [806]), schlechthin und ohne weiteres gerechtfertigt werden könnte (anderer Ansicht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 1978 - II A 448/78 - NJW 1979, 565; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 - NVwZ-RR 1994, 49 ff.; Thiem, KAG SH, § 6 Rn. 118, 120; Schieder/Happ, BayKAG, Art. 8, Erl. 8.2 (1); Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 612).

    Der dagegen erhobene Einwand, die ungewollte Subventionierung auswärtiger Benutzer könne durch die kostendeckende Gebührenbemessung für alle vermieden werden (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Januar 1979 - 8 OVG A 2/78 - OVGE 35, 321 [322]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 1978 - II A 484/78 - NJW 1979, 565 f.), verkennt die insoweit bestehende Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit der Gemeinde (Rüttgers, a.a.O. S. 126).

  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Allerdings steht im Gebührenrecht - dem Wesen der Gebühr als eines Entgelts für die Leistung der Verwaltung oder die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung entsprechend - aus der Sicht des Art. 3 Abs. 1 GG der Grundsatz im Vordergrund, daß die nach Art und Umfang gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung regelmäßig ohne Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften des Benutzers in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gleich hohe Gebühren auslösen wird (vgl. Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 8 NB 4.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 69 S. 8 [10]; BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 [226]).

    b) Gleichwohl gilt dieser Grundsatz auch im Benutzungsgebührenrecht - wie das Bundesverwaltungsgericht u. a. für die einkommensabhängige Staffelung von Kindertagesstättengebühren bestätigt hat (Beschluß vom 13. April 1994, a.a.O.) - nicht uneingeschränkt.

  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Dementsprechend ist auch anerkannt, daß die Berücksichtigung lenkender Nebenzwecke nicht nur die Gebührenerhebung als solche, sondern auch die Modifizierung der Gebührenhöhe rechtfertigen kann (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 13 [17 f.]; BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979, a.a.O.).

    Gemäß Art. 28 Abs. 2 GG ist den Gemeinden "im Rahmen der Gesetze" die Selbstverwaltung, d. h. die freie Regelung der örtlichen Angelegenheiten, garantiert (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70, S. 13, [18]).

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85

    Abwasserabgabe - Gewässer-Vorbelastung - Vorabzug

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Auch im Abgabenrecht verletzt eine Ungleichbehandlung den Gleichheitssatz nur dann, wenn sie nicht auf sachgerechte Erwägungen zurückzuführen ist (vgl. u. a. BVerfG, Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11 [25 f.]; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 [6]).

    Namentlich können bereits Erwägungen der Praktikabilität eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabenpflichtigen rechtfertigen (Urteil vom 12. Februar 1988, a.a.O.; Beschluß vom 28. März 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Dies gilt auch für die das Abgabenrecht beherrschende Ausprägung des Art. 3 Abs. 1 GG als Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 31 [36]).

    Namentlich können bereits Erwägungen der Praktikabilität eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabenpflichtigen rechtfertigen (Urteil vom 12. Februar 1988, a.a.O.; Beschluß vom 28. März 1995, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 13.12.1994 - 1 BA 7/94

    Höhe von Friedhofsgebühren; Zuschläge auf Friedhofsgebühren anlässlich der

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    c) Unter Anlegung dieser Maßstäbe mag zwar zweifelhaft sein, ob eine gebührenmäßige Benachteiligung ortsfremder Benutzer kommunaler Einrichtungen gegenüber Einheimischen unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Ortsverbundenheit (vgl. hierzu Bauernfeind, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 1 Rn. 54; VG Trier, Urteil vom 20. Juni 1978 - 2 K 482/78 - KStZ 1979, 50 f.), der gerechten Lastenverteilung zwischen Einheimischen und Auswärtigen (vgl. hierzu Dahmen, KStZ 1978, 228 [229]; Rüttgers, KStZ 1979, 125 [128]), des milderen Mittels gegenüber dem nach Kommunalrecht (vgl. § 10 GemO BW) zulässigen vollständigen Ausschluß Auswärtiger von der Zulassung zu gemeindlichen Einrichtungen (vgl. hierzu Hempel/Hempel, KAG SH, § 4 Ziff. 9.2.1.4, S. 145) oder der - auch - beabsichtigten Verhaltenssteuerung mit dem Ziel, die Umlandgemeinden zum Abschluß von Kostenbeteiligungsvereinbarungen zu veranlassen (vgl. zur Verhaltenssteuerung durch Gebühren: OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 7/94 - NVwZ 1995, 804 [806]), schlechthin und ohne weiteres gerechtfertigt werden könnte (anderer Ansicht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 1978 - II A 448/78 - NJW 1979, 565; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 - NVwZ-RR 1994, 49 ff.; Thiem, KAG SH, § 6 Rn. 118, 120; Schieder/Happ, BayKAG, Art. 8, Erl. 8.2 (1); Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 612).

    28 Abs. 2 GG läßt danach in Übereinstimmung mit Art. 3 Abs. 1 GG jedenfalls bei "freiwilligen" öffentlichen Einrichtungen ohne Benutzungszwang (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 7/94 - NVwZ 1995, 804 [805 f.]; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30. November 1994 - 8 L 166/92 - KStZ 1996, 132 [134]) die Gewährung eines auf die Einwohner der Gemeinde beschränkten Abschlags von einheitlich festgesetzten Benutzungsgebühren zu, wenn - was hier nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs der Fall ist - die "Normalgebühren" unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz nicht zu beanstanden sind, sie keine Überschreitung der gebührenfähigen Kosten bewirken und damit zu keiner indirekten Subventionierung der einheimischen Benutzer durch die Auswärtigen führen; ferner darf - aus dem gleichen Grundgedanken - die Einrichtung der Gemeinde nicht kostendeckend oder gar gewinnbringend sein.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 2 S 2499/93

    Benutzungsgebühr für eine Musikschule: Differenzierung zwischen einheimischen und

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Mit NK-Beschluß vom 4. Januar 1996 (VBlBW 1996, 180) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg § 1 und § 3 Abs. 3 der Satzung für die Musik- und Kunstschule Böblingen vom 1. Februar 1995 sowie Nr. 2.1, 2.2, 2.3 und 3.3 der Gebührensatzung für die Musik- und Kunstschule Böblingen vom 1. Februar 1995 für nichtig erklärt.
  • OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91

    Zuschlag; Friedhofsgebühren; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    c) Unter Anlegung dieser Maßstäbe mag zwar zweifelhaft sein, ob eine gebührenmäßige Benachteiligung ortsfremder Benutzer kommunaler Einrichtungen gegenüber Einheimischen unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Ortsverbundenheit (vgl. hierzu Bauernfeind, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 1 Rn. 54; VG Trier, Urteil vom 20. Juni 1978 - 2 K 482/78 - KStZ 1979, 50 f.), der gerechten Lastenverteilung zwischen Einheimischen und Auswärtigen (vgl. hierzu Dahmen, KStZ 1978, 228 [229]; Rüttgers, KStZ 1979, 125 [128]), des milderen Mittels gegenüber dem nach Kommunalrecht (vgl. § 10 GemO BW) zulässigen vollständigen Ausschluß Auswärtiger von der Zulassung zu gemeindlichen Einrichtungen (vgl. hierzu Hempel/Hempel, KAG SH, § 4 Ziff. 9.2.1.4, S. 145) oder der - auch - beabsichtigten Verhaltenssteuerung mit dem Ziel, die Umlandgemeinden zum Abschluß von Kostenbeteiligungsvereinbarungen zu veranlassen (vgl. zur Verhaltenssteuerung durch Gebühren: OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 7/94 - NVwZ 1995, 804 [806]), schlechthin und ohne weiteres gerechtfertigt werden könnte (anderer Ansicht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 1978 - II A 448/78 - NJW 1979, 565; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 - NVwZ-RR 1994, 49 ff.; Thiem, KAG SH, § 6 Rn. 118, 120; Schieder/Happ, BayKAG, Art. 8, Erl. 8.2 (1); Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 612).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
    Ohne Verstoß gegen Bundesrecht bemißt beispielsweise Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes die Gebührenhöhe im Ausgangspunkt nach dem Ausmaß der jeweiligen Inanspruchnahme, gestattet aber daneben die Berücksichtigung "sonstiger Merkmale" - etwa des Werts der Benutzung für den Abgabepflichtigen (vgl. zur Zulässigkeit dieses Kriteriums Beschluß vom 15. März 1995 - BVerwG 8 NB 1.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 74 S. 28 [31]), der Höhe der aufgewendeten Kosten, der Abnahmemenge (vgl. zur Zulässigkeit dieser Maßstäbe Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 21.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 71 S. 19 [21 f.]) oder auch in besonderen Fällen sozialer Gesichtspunkte (vgl. BayVGH, Normenkontroll-Urteil vom 3. Februar 1984 - Nr. 23 N 81 A. 734 - BayVBl 1984, 340) -, "wenn öffentliche Belange das rechtfertigen".
  • BVerwG, 15.03.1995 - 8 NB 1.95

    Kindergarten - Gebührenstaffelung - Satzungsermächtigung

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 166/92

    Zuschlag; Friedhofsgebühren; Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen;

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Zwar genießt der Gesetzgeber bei der Wahl des Abgabenmaßstabs eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung sowie zur Verfolgung verhaltenslenkender Nebenzwecke einschließt (vgl. Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36; Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 83 S. 62 f.; Urteil vom 25. Juli 2001 a.a.O. S. 44 bzw. S. 29 f.).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 47.07

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Zwar genießt der Gesetzgeber bei der Wahl des Abgabenmaßstabs eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung sowie zur Verfolgung verhaltenslenkender Nebenzwecke einschließt (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36 und vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 83 S. 62 f.; Urteil vom 25. Juli 2001 a.a.O. S. 44 bzw. S. 29 f.).
  • BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04

    Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit;

    Die somit gegebene Nichtigkeit dieser Satzungsnorm führt zur Gesamtnichtigkeit der Satzung, weil ohne die Bestimmung der Einrichtung der zwingende Inhalt der Abgabensatzung (§ 2 Satz 2 SächsKAG), zu dem der die Abgabe begründende Tatbestand und mithin auch die Bestimmung der Einrichtung gehört, die die beitragspflichtige Möglichkeit des Anschlusses bietet (§ 17 Abs. 1 SächsKAG), keine mit höherem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Sachverhalts belässt (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - NJW 1998, 469).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht